Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Entscheidung der Telekom geklagt, ab 2016 das Datenvolumen von DSL-Anschlüssen nach Erreichen eines Maximalvolumens auf 2 Mbit/s zu drosseln. Die Entscheidung der Telekom hatte zuvor einen Sturm der Entrüstung im Netz ausgelöst, weil der Begriff „Flatrate“ hier nicht mehr zuträfe obwohl so von der Telekom beworben und ungedrosselte Flatrates deutlich teurer werden würden. Zudem sehen die Pläne der Telekom eine Bevorzugung hauseigener sog. „Managed Services“ vor, die von der Drosselung nicht betroffen wären.
Die Richter folgten damit der Argumentation der Verbraucherzentrale und nicht der Telekom, die sog. Power-User stärker zur Kasse bitten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Telekom Einspruch einlegt und der Fall an eine höhere Instanz geht.
Wir sind zwar keine Richter aber wir schließen uns ebenfalls in vollem Umfang der Argumentation der Verbraucherschutzzentrale, bzw. des Gerichts an: Ausreichend schnelle Netzzugänge für alle bedeuten gesellschaftliche Teilhabe (in Zeiten von ständig zunehmender Bedeutung von Streaming und Video-on Demand Diensten) und sollten nicht vom Geldbeutel der Nutzer abhängig gemacht werden. Und: Eine Flatrate ist eine Flatrate – sonst hiesse sie ja Drosselrate, oder?
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Die Telekom kann trotzdem die Drosselung der DSL Anschlüsse durchsetzen, wenn sie es denn will. Dafür müssten jedoch die laufenden Verträge seitens der Telekom gekündigt werden und das bedeutet einen erhöhten Aufwand. Ob sich dieser lohnt weiss nur die Telekom selbst.
Was allerdings auch klar sein dürfte: Der Ausbau der Netze verursacht Kosten, die auf die eine oder andere Weise finanziert werden müssen. Die Frage ist nur von wem und wie? Schaut man beispielsweise nach Finnland findet sich dort ein Grundrecht auf schnelles Internet.