Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht München Klage gegen die beliebte Musik-KI Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, ihr KI-Modell mit unlizenzerten Songs aus dem Repertoire der GEMA trainiert zu haben und diese auch nahezu identisch wiederzugeben – beides ohne dafür eine Vergütung gezahlt zu haben. Als Beweis nennt die GEMA per Suno erzeugte Songs, welche bekannten Pop-Klassikern wie „Forever Young“, „Daddy Cool“, „Atemlos“, „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ extrem ähnlich sind in Bezug auf Melodie, Harmonie und Rhythmus. Die GEMA liefert auch gleich Audio-Beispiele samt Noten für solche Urheberrechtsverletzungen, anhand derer man selbst beurteilen kann, wie nah der KI-Song am Original ist.

Die GEMA sieht die Existenz von Musiker*innen bedroht, wenn eine KI wie Suno Musik auf der Grundlage ihrer Werke erzeugt, ohne sie dafür zu entschädigen. Die GEMA fordert deswegen eine angemessene Beteiligung der Urheber*innen an der Wertschöpfung durch KI-Anbieter wie Suno, welche Einnahmen mittels Abogebühren von ihren Nutzern erzielen.
Das amerikanische Unternehmen Suno steht im Fokus der GEMA, weil es aufgrund der hohen Qualität der generierten Songs aktuell die wohl am meisten genutzte Musik-KI ist – sie erzeugt per Prompt Musik jeder beliebigen Stilrichtung inklusive Gesang; die passenden Songtexte werden auch automatisch generiert.
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Bereits Mitte letzten Jahres hatten mehrere große Plattenlabels in den USA Klage gegen die Musik-KIs Suno und Udio eingereicht – ebenfalls wegen des doppelten Vorwurfs, rechtswidrig Copyright-geschützte Songs zum Training genutzt zu haben und Musik zu generieren, die diesen zu ähnlich klingt. Es liegen allerdings noch keine Urteile vor – diese könnten aber richtungweisend werden für die weitere Beziehung musik-erzeugender KIs zu menschlichen Künstlern. Werden KIs eine übermächtige Konkurrenz oder eher ein neues Kreativtool?
Auch eine weitere Frage wird für die weitere Zukunft wichtig: Sind von KIs erzeugte Kunstwerke wie Musikstücke oder auch Bilder überhaupt selbst vom Copyright geschützt? Bisher hatte das US Copyright Office entschieden, dass Werke, die ausschließlich von KIs ohne menschlichen Input erstellt wurden, keinen Urheberrechtsschutz erhalten; das könnte sich aber durch laufende rechtliche Auseinandersetzungen ändern.