Gute Nachrichten für Dokumentarfilmer: Die Sender der ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsame Vergütungsregelungen verständigt. Sie gelten seit Jahresbeginn und sollen substanzielle Verbesserungen enthalten, betreffen allerdings nur reine Auftragsproduktionen (mit einer Länge von 30 bis zu 90 Minuten).
Mindesthonorare und Nachvergütungsansprüche für Auftragsproduktionen wurden in der Vereinbarung festgelegt, dabei die Honorare für RegisseurInnen und AutorInnen insgesamt angehoben. Zur Stärkung von Produktionen mit besonderem Anspruch, etwa investigativen Projekten, sind zudem Zuschläge von bis zu 50 Prozent der Buch- und Regie-Honorare vorgesehen.
Der bisher übliche "Buy-out" mit pauschalen Gagen wird durch ein Nachvergütungsmodell abgelöst. Damit werden die UrheberInnen auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, indem Wiederholungen künftig systematisch erfasst und die FilmemacherInnen auch prozentual an kommerziellen Erlösen beteiligt werden.
Den Mediatheken kommt zunehmend eine größere Bedeutung in der Verwertung dokumentarischer Produktionen zu, daher soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen zügig durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodell ersetzt werden.
Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung erfolgt rückwirkend für die Ausstrahlung bzw. Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011. Das neue Vergütungsmodell führt damit nicht nur unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen, sondern soll auch zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen beitragen. Mögliche Umsetzungsprobleme vor allem in der Anfangsphase sollen in einer gemeinsamen Clearing-Stelle behandelt werden.
In einem weiteren Schritt sollen nun zeitnah Verhandlungen für Koproduktionen, dh. Produktionen, die zu einem wesentlichen Teil durch Filmförderung oder weitere Partner mitfinanziert sind, aufgenommen werden.
Der genaue Wortlaut der neuen Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) kann hier eingesehen werden.
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