TV-Mitschnitte sind auf YouTube keine Seltenheit - obwohl sie urheberrechtlich eigentlich illegal sind. Jetzt hat ein Dokumentarfilmer mit Hilfe der AG Dokumentarfilm gerichtlich erzwungen, daß YouTube seinen von einem User mitgeschnittenen und hochgeladenen Fernseh-Film löschen muß.
§PIC1L§YouTube hatte den Film nicht gelöscht als der Filmer den Verstoß aufgezeigt hatte, sondern den User um Stellungnahmen geben. Dieser hatte angegeben, dass er durch Zahlung des Rundfunkbeitrags Miteigentümer des gesendeten Film geworden sei und so das Recht dazu besitze, diesen öffentlich weiterzuverbreiten. Mit dieser Begründung hatte sich YouTube dann zufrieden gegeben und den Film online gelassen - ganz im eigenen Interesse an (hochwertigen) und kommerziell verwertbaren Inhalten auf der Plattform.
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Für Filmemacher ist dies eine gute Nachricht, da sie so nicht bei einer Fernsehausstrahlung das Risiko eingehen, dass ihr kompletter Film per YouTube weiterverbreitet wird und durch seine freie Verfügbarkeit im Netz jede weitere Rechteverwertung (und damit Re-Finanzierung) erschwert.
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