[17:36 Mo,12.September 2022 [e] von blip] |
Eine etwas unerwartete Wendung nimmt die
![]() Nikon Z9 mit interner RAW-Aufnahme - RED ein Dorn im Auge Nun hat die Antwort der Nikon-Anwälte auf die RED Klageschrift den Weg ins Internet gefunden und siehe da: Nikon wehrt sich kategorisch. In keinem Punkt sieht sich Nikon eine gültige und einklagbare Forderung basierend auf den in der Klageschrift gelisteten Patenten verletzen, da diese schlicht nicht durchsetzbar seien aufgrund "unbilligen Verhaltens" (im eng. Original "unenforceable under the doctrine of inequitable conduct"). Nikon bestreitet die Gültigkeit der RED-Patente mit dem Argument, dass diese damals zu spät beantragt worden seien und daher nicht hätten bewilligt werden dürfen. Und zwar weist Nikon darauf hin, dass RED bereits auf der NAB 2006 eine Kamera zur Vorbestellung angeboten habe, bei welcher die betreffende Codec-Technologie integriert war, jedoch über ein Jahr verstreichen ließ, bevor eine Patentanmeldung erfolgte. Das somit erst nach Ablauf der festgeschriebenen Jahresfrist angemeldetete Patent wurde folglich aus Sicht Nikons zu unrecht bewilligt, da das Patentamt keine Information darüber vorlag, dass die Technologie bereits implementiert und zum Vorverkauf angeboten worden war. Ferner bestreitet Nikon, dass RED einen Unterlassungsanspruch habe, da - selbst wenn eine Patentverletzung vorliegen sollte - dem Unternehmen dadurch kein Schaden entstanden sei, erst recht kein irreparabler. Wir sind sehr gespannt, ob oder wie weit das Gericht die Argumentation Nikons teilen wird. Bisher wurden unseres Wissens die RED-Patente auf anderer Grundlage angefochten, indem nachgewiesen werden sollte, dass keine Verletzung vorläge oder RED wiederum selbst Patente verletze. Sollte dieser neue Ansatz erfolgreich sein, würde jedenfalls nicht nur Nikon seinen neuen, professionellen Videoanspruch aufrecht halten können, sondern wir würden eher früher als später sicherlich auch in anderen Kameras internes, komprimiertes RAW sehen. ![]() |
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