Die GEMA folgt dem Vorbild der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM und will in Zukunft Lizenzgebühren fordern für die Nutzung von in Webseiten integrierten (YouTube-)Videos, die urheberrechtlich geschützte Musik nutzen. Das würde nicht zutreffen für die bloße Verlinkung von Videos, wohl aber für das Embedden von Videos per "Video SRC". Damit legt die GEMA ihre Position dar für eine Urheberrechtsdiskussion auf EU-Ebene, welche noch bis zum 5. März 2014 offen für Beiträge von Seiten von Nutzern, Autoren, Produzenten und anderen Beteiligten ist.
Künstler vs KI GEMA verklagt Musik-KI Suno wegen Urheberrechtsverletzung
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht München Klage gegen die beliebte Musik-KI Suno eingereicht. Sie wirft Suno vor, ihr KI-Modell mit unlizenzerten Songs aus dem ...