Jup. Ich hatte das mal recherchiert, als wir überlegt hatten für die Arbeit Drohnenaufnahmen zu machen und ich dann eine gute Drohne für die Arbeit hätte kaufen können ...Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mi 23 Okt, 2024 17:01 Zwei Sachen, die ich schon seit Jahren sage (aber keiner hören will):
1. Es wird seit ner ganzen Weile aktiv versucht das Drohnenfilmen in immer mehr Bereichen dermaßen einzuschränken, bis es quasi keinen Sinn mehr macht, weil alles was interessant wäre, verboten ist.
Sagte ich oben je bereits:
Ich glaube er meinte das es hierzulande überhaupt ein Panoramarecht gibt. In Amerika gibt's das z.B. nicht. Da wollte ich in Beverly Hills mal ein Haus fotografieren und meine damalige Freundin mich darauf aufmerksam machte, daß es verboten sei Privateigentum zu fotografieren. Auch von der Straße aus.
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:00
"Diese "Kunst-Lizenz" und "Urheberrechts-Verwertungs Scheiße" ist seit langem völlig aus dem Ruder gelaufen."
Wir reden hier nicht vom "Bilderklauen" sondern vom Bildermachen - Thema verfehlt - setzen.soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:54
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?
Ohne Urheberrecht könnte doch jeder meine Fotos verwenden und ich hätte den Bilderklauern (die es kommerziell! genutzt hatten) nicht meine nachträgliche Rechnung samt dezenter Androhung eines Verfahrens senden können...
(2 mal erlebt und eben nachträglich noch gut verdient)
"Große Kunstwerke im Garten" sind ein genauso albern herbeikonstruiertes Argument, wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:54
Irgendwie muss es ja definiert werden und wenn jemand sein etwas größeres Kunstwerk im Garten stehen..
Ich warte ja auch noch drauf das Influencern ein Riegel vor ihre Bilder und Videos gemacht werden.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:33
Otto Normaltourist, fotografiert den Eiffelturm, das Colosseum und die Akropolis, und 30 Sekunden später landet das Bild auf Facebook oder Insta.
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:17Wir reden hier nicht vom "Bilderklauen" sondern vom Bildermachen - Thema verfehlt - setzen.soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:54
Was soll so eine dämliche, weil pauschale Aussage?
Ohne Urheberrecht könnte doch jeder meine Fotos verwenden und ich hätte den Bilderklauern (die es kommerziell! genutzt hatten) nicht meine nachträgliche Rechnung samt dezenter Androhung eines Verfahrens senden können...
(2 mal erlebt und eben nachträglich noch gut verdient)
Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:17"Große Kunstwerke im Garten" sind ein genauso albern herbeikonstruiertes Argument, wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.soulbrother hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 08:54
Irgendwie muss es ja definiert werden und wenn jemand sein etwas größeres Kunstwerk im Garten stehen..
Anderes GesetzFrank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:17 .....wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.
Das sind bestimmt die berühmten "heißen Singles in deiner Umgebung"? :DFrank Glencairn hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:17wie die berühmten Nachbarinnen, die angeblich alle permanent 7/24 splitterfasernackt im Gerten rumlaufen.
Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:29 Privatsphäre ist doch eher relativ.
Wer splitternackt oder halbnackt im Garten oder hinter dem Fenster sichtbar herum turnt muss doch damit rechnen das er oder sie angeschaut oder abgelichtet wird.
Das sehe ich auch im Freibad. Die Frauen die so gut wie nix anhaben werden logischerweise von den Männern angestarrt und manchmal blöd angemacht.
Selber schuld.
Gruss Botis
Verstehe ich nicht. Das ist eine simple Mail ans BAF, und wenn Du alle nötigen Unterlagen gleich mit eingereicht hast, bekommst Du die beantragte Durchfluggenehmigung für die ED-R 146. Mir ist noch nie irgendwas verweigert worden.Gabriel_Natas hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 07:42 So, selbst wenn man sich eine Genehmigung für einen Drohnenflugdreh holen will, wissen die zuständigen Behörden selber nicht mal, wie sie solche Genehmigungen ausstellen sollen ...
Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:43 @Vaio
Natürlich nicht, aber dennoch, wer bon Ausserhalb sichtbar ist, ist auch im Garten oder in der Wohnung sichbar.
Gruss Boris
Doch schon.Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:47 Klar verstehe ich das. Hab auch nix anderes behauptet.
… aber dennoch, wer von Ausserhalb sichtbar ist, ist eben auch im Garten oder in der Wohnung von Ausserhalb sichbar.
Aber wenn ich vom Himmel aus sichtbar bin hänge ich auch nicht nackt herum.
Sorry, aber was ist logisch daran, das Männer Frauen im Freibad anstarren und blöd anmachen?Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:29 Privatsphäre ist doch eher relativ.
Wer splitternackt oder halbnackt im Garten oder hinter dem Fenster sichtbar herum turnt muss doch damit rechnen das er oder sie angeschaut oder abgelichtet wird.
Das sehe ich auch im Freibad. Die Frauen die so gut wie nix anhaben werden logischerweise von den Männern angestarrt und manchmal blöd angemacht.
Selber schuld.
Gruss Botis
Wie kann man sich die Reaktion vorstellen - "Selber Schuld"?Darth Schneider hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 10:48 Logisch ist daran einfach das es halt zum teil passiert. Ist halt die Realität
Natürlich reagieren wir wenn sich jemand belästigt fühlt.
Gruss Boris
Dazu auch nicht vergessen, dass die meisten Fassaden keinen urherberrechtlichen Schutz genießen.
Kein guter Vergleich. Die Klage wurde im September höchstrichterlich abgewiesen:-paleface- hat geschrieben: ↑Mi 23 Okt, 2024 15:44 Find ich genauso dumm wie damals die Klage mit der Tapete...
Und dann noch eine Registrierung der Drohne beim LBA, sowie eine Genehmigung bei der Landesluftfahrtbehörde - und das muss alles auch jeder Privatmensch machen, der sich z.B. eine DJ Neo bei Media Markt kauft und die irgendwo, auch Privat, in Berlin fliegen lassen will.Pianist hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 09:40Verstehe ich nicht. Das ist eine simple Mail ans BAF, und wenn Du alle nötigen Unterlagen gleich mit eingereicht hast, bekommst Du die beantragte Durchfluggenehmigung für die ED-R 146. Mir ist noch nie irgendwas verweigert worden.Gabriel_Natas hat geschrieben: ↑Do 24 Okt, 2024 07:42 So, selbst wenn man sich eine Genehmigung für einen Drohnenflugdreh holen will, wissen die zuständigen Behörden selber nicht mal, wie sie solche Genehmigungen ausstellen sollen ...
Matthias