Frage von fenom:Guten Abend,
ich habe ein ganz großes Problem! Ich hab letztens beim Filmen, einem Freund, eine kleine Fanta Flasche auf die Canon XM1 geworfen. Aso nur auf den Henkel und die Flasche ist aus der Hand gerutscht, also nicht wirklich drauf gehämmert. Nun ist das Problem aufgetreten, dass das Filmband einer Kassette immer beim Abspielen etc. sich irgendwie aufhängt, und nach oben raustritt, man kann das Band dann mit den Händen rausziehen. Das "Laufwerk" macht auch laute Geräusche. Weiß einer wo der Fehler grob sein kann? Ich will die nämlich nicht direkt bei Canon einschicken.
Bitte helft mir!!
LG
Antwort von Frank B.:
Wenn die Kamera das mit einer neuen Kassette auch so macht, ist mit großer Wahrscheinlichkeit das Laufwerk kaputt. In diesem Fall bleibt Euch nur der Weg zum Service. Vielleicht habt Ihr ja auch Glück und nur die Kassette hat einen Schlag bekommen.
Falls es das Laufwerk ist, würde ich versuchen, was über die Versicherung zu machen. Müsste ein klassischer Fall von Hausratversicherung sein. Dann sollte es aber im Haus deines Freundes passiert sein.
Frank
Antwort von Anonymous:
Ja, ist es wirklich. Aber wie muss ich das dann machen? Hatte nie so einen Fall für die Versicherung.
Antwort von Andreas_Kiel:
(...)Müsste ein klassischer Fall von Hausratversicherung sein. Dann sollte es aber im Haus deines Freundes passiert sein.
(...)
Falsch. Das ist ein klassischer Fall der
Privathaftpflichtversicherung, der ist es im übrigen auch egal,
wo es passiert ist.
Du mußt den Schaden Deiner Versicherung melden und eine genaue (wohl überflüssig, zu erwähnen: wahrheitsgemäße) Schilderung des Vorfalls geben.
Der Vorfall muß auch
schadensursächlich sein. Gerade bei hochwertiger Elektronik verlangt die Versicherung gerne einmal, daß das beschädigte Gerät von ihr untersucht werden kann.
Zur Schadenshöhe: die Reparaturkosten oder - wenn technischer Totalschaden - die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichaltriges Gerät werden meist ersetzt. Es gibt auch Versicherungen, die keinen Abzug "neu für alt" vornehmen (d.h., bei einem Totalschaden nur noch den üblicherweise sehr geringen Zeitwert ersetzen), aber solche Vertragsbedingungen sind eher selten.
Am besten mit der Hotline Deiner Versicherung telefonieren, dann wird das schon.
BG
Andreas
Antwort von Anonymous:
OK, vielen Dank! Also könnte es sein, dass er das Geld einfach für die Kamera wiederbekommt?
Antwort von Andreas_Kiel:
Könnte sein. Die Forderung Deines Freundes könnte durch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur untermauert werden. Sofern eine Fachfirma (am besten wohl ein authorisierter Canon-Service) zu dem Ergebnis kommt, das sei aus technischer Sicht irreparabel, wird die Versicherung vermutlich den Zeitwert bzw. Restwert ersetzen. Der errechnet sich grundsätzlich aus dem Anschaffungspreis, der normalen Nutzungsdauer und der errechneten Rest-Lebenszeit.
Sofern der Zeitwert geringer ist als die veranschlagten Reparaturkosten, kriegt man nur den Zeitwert ersetzt, dann spricht man - wie bei gecrashten Automobilen - von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Kann Dein Freund nachweisen, daß der errechnete Zeitwert der Versicherung zu niedrig angesetzt ist (weil es z.B. gleich alte und baugleiche Modelle der Kamera im Gebraucht-Handel nur zu deutlich höheren Preisen gibt), dann besteht auch eine realistische Chance, daß der aktuelle Marktwert gezahlt wird.
BG
Andreas
(nein, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrung verbunden mit Kenntnissen als Jurist :-))
Antwort von Anonymous:
Ok, habs jetzt verstanden. Das Problem ist nur, dass ich nicht volljährig bin. Was denkst du denn, wird so eine Reperatur kosten? Muss die denn auch unbedingt bei Canon sein? LG
Antwort von Andreas_Kiel:
Wenn Du nicht volljährig bist
und (noch) im Haushalt Deiner Eltern lebst, wird das möglicherweise von der Privathaftpflicht der Eltern abgedeckt, da kommt es drauf an, was die für Versicherungsbedingungen haben. Eine Mitversicherungsklausel lautet dann üblicherweise so:
"Mitversicherung des im gleichen Haushalt lebenden Partners möglich. Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner und/oder Kinder sind automatisch mitversichert."
Reparatur, Kostenvoranschlag: wie ich schon schrieb,
"am besten wohl ein authorisierter Canon-Service", aber nicht unbedingt zwingend.
Wäre die Kamera völlig zermatscht, weil Du als Minderjähriger mit Deinem Dreirad drübergeheizt bist ;-)), so wäre ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur ganz offensichtlich entbehrlich. Da könnte man gleich an die Zeitwertberechnung gehen.
Was sowas kostet: keine Ahnung. Eine Werkstatt mal telefonisch anzufragen, ist vermutlich sinnlos. Ein seriöser Anbieter wird das Gerät erst in den Händen haben wollen, bevor er sich verbindlich äußert.
BG
Andreas
Antwort von Anonymous:
Vielen Dank für die ausführlichen Antwortwn! Hast mir echt geholfen. Danke.
Antwort von Anonymous:
Eine Frage hätte ich da noch. Könnte ich theoretisch der Versicherung sagen, dass mir eine Flasche umgekippt ist und dann auf die Kamera gestoßen ist? Ich mein das ist entspricht ja der Wahrheit oder? Gibt es da dannne Chance noch Geld zu bekommen oder ist das selbst verschulden, aber eig. sollte die Kamera ja sowas leichtes aushalten oder nicht? Bin ich froh das ich die VX2100 hab, die ist robuster ;)
Antwort von fenom:
*push*
Antwort von Andreas_Kiel:
(...) Ich mein das ist entspricht ja der Wahrheit oder? (...)
Was der Wahrheit entspricht, kannst nur Du selbst (bzw. alle, die den Vorfall gesehen haben) wissen. Der Versicherung gegenüber dürfen auch nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ansonsten wäre das eine Straftat.
Auf das
Verschulden kommt es dabei nur insoweit an, daß Du (als Schädiger) den Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hast. Im Gegenteil, wenn Dich
kein Verschulden trifft (z.B. ein Dritter hat Dich geschubst), dann braucht auch keine Versicherung für Dich einzutreten und der Geschädigte hat Ansprüche gegen den Dritten.
Bei grober Fahrlässigkeit könnte der Schaden vielleicht noch durch die Haftpflicht abgedeckt sein, aber die Versicherung kann ggf. eine Eigenbeteiligung fordern. Bei einer Kfz.-Versicherung ist das übrigens aus verschiedenen Gründen u.U. anders, würde hier aber zu weit führen.
So, wie Du den Sachverhalt hier geschildert hast, sehe ich keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Aber noch einmal: die Versicherung wird auch zu prüfen haben (gerade bei teurer Elektronik), ob der geschilderte Schadensverlauf zu der Art der Beschädigungen paßt und ob die Schilderung auch in sich logisch ist.
Ganz grob gesagt, würde zu einer Schilderung wie "Flasche umgekippt" ein Schadensbild wie "Kamera sieht aus wie vom Panzer überfahren" wohl kaum passen.
Zu einer umkippenden, leeren PET-Flasche würde nicht mal ein Kratzer passen, weil die Dinger ja so gut wie nichts wiegen.
BG
Andreas
Antwort von fenom:
Ja, es war eine typische Fanta Flasche, halt PET aber etwas härter. Und der Kamera siehst du auch so nix an. Halt nur der Recorder ist kaputt. Ok, ich werde mich dann mal darum kümmern. Und nochmals vielen Dank für die ausführlichen Antworten!