Anonymous hat geschrieben:(...) Ich mein das ist entspricht ja der Wahrheit oder? (...)
Was der Wahrheit entspricht, kannst nur Du selbst (bzw. alle, die den Vorfall gesehen haben) wissen. Der Versicherung gegenüber dürfen auch nur wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, ansonsten wäre das eine Straftat.
Auf das
Verschulden kommt es dabei nur insoweit an, daß Du (als Schädiger) den Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hast. Im Gegenteil, wenn Dich
kein Verschulden trifft (z.B. ein Dritter hat Dich geschubst), dann braucht auch keine Versicherung für Dich einzutreten und der Geschädigte hat Ansprüche gegen den Dritten.
Bei grober Fahrlässigkeit könnte der Schaden vielleicht noch durch die Haftpflicht abgedeckt sein, aber die Versicherung kann ggf. eine Eigenbeteiligung fordern. Bei einer Kfz.-Versicherung ist das übrigens aus verschiedenen Gründen u.U. anders, würde hier aber zu weit führen.
So, wie Du den Sachverhalt hier geschildert hast, sehe ich keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Aber noch einmal: die Versicherung wird auch zu prüfen haben (gerade bei teurer Elektronik), ob der geschilderte Schadensverlauf zu der Art der Beschädigungen paßt und ob die Schilderung auch in sich logisch ist.
Ganz grob gesagt, würde zu einer Schilderung wie "Flasche umgekippt" ein Schadensbild wie "Kamera sieht aus wie vom Panzer überfahren" wohl kaum passen.
Zu einer umkippenden, leeren PET-Flasche würde nicht mal ein Kratzer passen, weil die Dinger ja so gut wie nichts wiegen.
BG
Andreas