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Infoseite // Dreherlaubnis: wieso Vermieter fragen?



Frage von Multivideocutterman:


Hi!

Ich hab mal gehört, man müsste den Vermieter bei nem Dreh auch fragen (=ne Dreherlaubnis holen).

Falls das stimmt, wieso muss man das?

a) wegen Motivnutzung?
b) wegen Sondernutzung, die nicht im Vertrag steht?

Weil wenn ich da nicht mit ner großen Firma, sondern nur mit Freunden was drehe, aber das auf Youtube Monetarisieren will (=kommerziell), ist der Vermieter doch bestimmt davon genervt, zumal für ihn eh nix bei rumspringt, oder?

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Antwort von RUKfilms:

du solltest vielleicht mal erklären um was es geht und was du filmen willst.
so kommt keiner drauss was du meinst/will.

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Antwort von Multivideocutterman:

Ich möchte bei einem Kumpel in der Wohnung einen Kurzfilm drehen. Dieser wohnt zur Miete.
MUSS ich unter allen Umständen den Vermieter fragen, wenn es kommerziell verwertet wird?
Oder brauche ich es vielleicht nicht, wenn ich z.B. keine Schienen aufbaue?

Ist zwar was anderes, aber auf der Straße darf man ja auch einfach drehen, solang man eben keine Schienen usw. aufbaut, stimmts?

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Antwort von MLJ:

@Multivideocutterman
Sagen wir mal so: Es kann nicht schaden den Vermieter zu fragen und ihm ein kleines "Dankeschön" zukommen zu lassen. Bei einem privaten, also nicht kommerziellem Dreh in einer Mietwohnung brauchst du niemanden fragen. Bei einer Kommerziellen Geschichte schon da dies dann gegen die Nutzungsbedingungen der Wohnung verstoßen würde. Fragen kostet nichts, mehr als ein "Nein" kann nicht dabei raus kommen.

Was das drehen auf der Straße angeht so irrst du: Für private (!) Aufnahmen, Film oder Foto, brauchst du keine Genehmigung, das machen Touristen jeden Tag Weltweit. Für etwas kommerzielles schon, auch wenn der Setaufbau gering ist, das hat mit Schienen verlegen und anderen Dingen nichts zu tun. Hintergrund ist einfach der, das du Passanten z.B. vom Set fernhalten musst oder sie vorher unterschreiben lässt, das sie im Film erkennbar zu sehen sein werden.

Warum ist das wichtig ? Stell dir mal vor ein Mann oder Frau geht mit jemandem spazieren und wird zufälliger weise von euch bei eurem Dreh mitgefilmt. Nun kommt euer Film ins TV und die sehen sich, erkennbar, haben aber davon nichts gewusst und nichts unterschrieben, dann wird es Eng für euch denn die beiden wären im Recht. Schau dir mal bekannte Serien wie "Hafenkante", "Die Rettungsflieger" usw. an, da wirst du beim genauen hinsehen feststellen, das die meisten Gesichter und Kennzeichen im Hintergrund verpixelt (Blur) wurden, nur so nebenbei :)

Daher muss also ein Öffentlicher Set, egal wie groß oder klein abgesichert werden und Passanten z.B. aus dem Weg geräumt werden, damit sie nicht erkennbar im Film zu sehen sind. Genauso Autos und deren Kennzeichen, müssten alle umgeparkt werden oder mit Filmkennzeichen (Magnetisch) versehen werden.

Dann kämen die Gebäude dazu. Welche sind im Bild zu sehen ? Erlaubnis der Hauseigentümer ? Denk mal an das Spektakel wegen Google und deren Autos die alles abgefilmt haben ;) Du siehst, da ist ein Unterschied ob man privat etwas filmt oder kommerziell. Was man privat filmt darf man kommerziell nicht nutzen, es sei denn du hältst zufällig ein Ereignis wie der Absturz einer Concorde oder Zusammenbruch des World Trade Centers fest.

Ich hoffe das hat deine Fragen beantwortet ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von handiro:

In seiner Mietwohnung können Du und Dein Kumpel drehen was ihr wollt, ohne Erlaubnis fragen zu müssen! Treppenhaus? Draussen? Da wäre Fragen sinnvoll.

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Antwort von MLJ:

@handiro
Zitat:
"...drehen was ihr wollt, ohne Erlaubnis fragen zu müssen!"
Zitat ende.

Leider falsch mein lieber handiro, habe eben diese Antwort auf meine Frage von einem befreundetem Anwalt aus Deutschland bekommen:

Zitat: (Auszug einer Email)
"Das sind ja gleich mehrere Vergehen. Und außerdem schreibst Du von einer kommerziellen Nutzung, also gewerblich. Die Wohnungen sind sicher als Wohnungen und nicht als Gewerbefläche angemietet. Du hast eine WOHNUNG vermietet bekommen und andere als Wohnnutzungen sind Dir vertraglich nicht erlaubt. Dass Dein Vermieter eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung nicht gerne sieht, liegt auf der Hand. Hole Dir unbedingt eine Erlaubnis von im ein. Einfach mal einen Hinweis an den Vermieter, würde ich sagen."
Zitat ende.

Noch Fragen ? ;) Tut mir leid, aber du irrst dich. Privat kannst du in der Wohnung filmen und fotografieren was du willst, keine Frage, aber weder Gewerblich oder Kommerziell ist erlaubt ohne Zustimmung des Vermieters.

Cheers, Mickey.

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Antwort von DWUA:

Wenn einmalige Filmaufnahmen (Zitat: "bei nem Dreh") in einer privaten Mietwohnung gemacht werden und das Ergebnis davon vielleicht kommerziell genutzt werden kann, bedeutet letzteres nicht, dass ein bestehendes (Wohn-) Mietverhältnis in ein anderes (gewerbliches) abgewandelt werden müsste.
Absolut lächerlich.
Handiro hat Recht!
Den Vermieter geht es die Bohne an, was "sein" Mieter in dessen 4 "eigenen" Wänden treibt;
- solange er nicht gegen die im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen und die "Hausordnung" verstößt.

Ja wo sind wir denn? Hat sich etwa die Firma "Horch, Guck & Greif" jetzt
auch hier bei uns etabliert?

;)))

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Antwort von dienstag_01:

Zitat: (Auszug einer Email)
"Das sind ja gleich mehrere Vergehen. Und außerdem schreibst Du von einer kommerziellen Nutzung, also gewerblich. Die Wohnungen sind sicher als Wohnungen und nicht als Gewerbefläche angemietet. Du hast eine WOHNUNG vermietet bekommen und andere als Wohnnutzungen sind Dir vertraglich nicht erlaubt. Dass Dein Vermieter eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung nicht gerne sieht, liegt auf der Hand. Hole Dir unbedingt eine Erlaubnis von im ein. Einfach mal einen Hinweis an den Vermieter, würde ich sagen."
Zitat ende. Herrlich.
Vielleicht können wir auf eine neue Abmahnwelle hoffen.
Direkt vom Kurzfilmfestival.
;)

Oder der Knecht Ruprecht hebt den Zeigefinger.

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Antwort von Pray:

Meines Wissens bedarf es an öffentlich zugänglichen Orten (Straße) keiner Drehgenehmigung. Ebenfalls verfällt das Recht am eigenen Bild wenn der Mensch an sich in der Menge untergeht und nicht klar erkennbar in Großaufnahme gezeigt wird (z.B. in einer Totale eines Marktplatzes).

Ist das nicht auch so (bei O-Tönen) das man, sobald man in die Kamera spricht (sofern man nicht ausdrücklich darauf hinweist nicht gesendet zu werden) einen stillschweigende Einverständniserklärung gibt?

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Antwort von Paralkar:

Ich hab shconmal pixeln müssen für diverse Kabel 1 Formate.

Soweit ich in der Arbeit sehen konnte, darf man in der Öffentlichkeit filmen ohne zu verpixeln oder etwaiges, zur Sicherheit werden die "Bösen" bei Abenteuer Auto Gebrauchtwagenhandel verpixelt, weil es vermutlich als rufschädigung oder mord zählen könnte, und desweiteren natürlich aus Sicherheit die Nummernschilder.

Aber die Omi oder sonst jemand, die bei nem Interview durchläuft, musst ich nicht, auf öffentlichem Grund, vermutlich gibts da ne Regelung, wer durch die Kamera läuft und nicht im Mittelpunkt steht, weiß ja was er sich antut (vermutlich anders ausgedrückt :-D)


"Dann kämen die Gebäude dazu. Welche sind im Bild zu sehen ? Erlaubnis der Hauseigentümer ?"

Das weiß ich, als ich mal Architektur fotografieren wollte ganz genau: Gebäude haben kein Persönlichkeitsrecht.
Das bedeutet, es kann dir pups sein was für Gebäude im Bild sind.

Du kannst auch für die Bayerische Zentralbank oder sonst was gehen, wenn: du von einem öffentlichen Grund fotografierst/ filmst, du keine Geräte (Leitern etc.) nutz um anders dein Bild einzufangen und letzteres nicht reinzoomst um Leute drinnen zu filmen/ fotografieren.

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Antwort von handiro:

Arschwälte = Stasi 3.0 ?

Aber hallo....

Wenigstens merkt hier noch jemand wie die Schere im Kopf der Filmer klappert:-)

Gewerblich? hahahaha.....schonmal was von KUNST gehört?

Kunstfreiheit?

Als nächstes wird die Arschwalt=Stasi3.0-Bande die Arbeitserlaubnis für Künstler einführen! Wir sind auf dem besten Weg in die DDR2.0 und Ihr merkts noch nicht mal.

Von GroKo(tz) = SED 2.0 mal abgesehen. Willkommen im Macht-und Denksystem des Einparteienstaates Murklistan:-)))

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Antwort von le.sas:

Wenn man die Wohnung im fertigen Film als ganzes erkennen kann, solltest du eh überlegen ob Filmen das richtige für dich ist...

Was heißt denn kommerziell?
Willst du einen Werbespot drehen, der nur in deiner Wohnung möglich ist, diese also ein Alleinstellungsmerkmal hat?
Oder einen Kurzfilm, der halt in der Bude spielt und von dem du erhoffst, dass er Geld bringt?
Das ist nämlich auch noch ein Unterschied, zwar nicht rechtlich, aber moralisch.
Wie oft habe ich in meiner Wohnung schon gedreht, unzählige Produkte vor Grün zb und auch ein paar Szenen für Werbe- und Kurzfilme.
Nie im Leben würde ich für soetwas kleines den Vermieter fragen.
Mal ehrlich, kommt mal klar mit dem ganzen bürokratischen Deutsch.
Es gibt Menschen die andere umbringen oder vergewaltigen, und dann nur Bewährungsstrafen bekommen...
Politiker geben öffenltich zu dass sie Millionen unterschlagen haben, und wen interessiert es?

Also wenn man nicht unbedingt alles von deiner Wohnung im Film sieht und du nicht ne 10-köpfige Crew mit Mengen an Equipment hast- drauf geschissen.Wo kein Kläger, da auch kein Problem, das vergessen die meisten Leute leider, deßhalb machen sie sich ihr Leben auch unnötig schwer.

Beispiel?
Dreh in einer beliebten Szenestrasse- wir wollten 100m Bürgersteig sperren lassen. Die Stadt hat es verpeilt. Anruf beim Amt- "ist doch eh Sonntag, sperrt doch einfach selber ab. Da stehen irgendwo noch Schilder von ner Baustelle, stellt die doch kurz dahin."

Es muss also nicht immer alles "nach Gesetz" gehen. Denk dran dass in Hessen bis vor ein paar Jahren noch die Todesstrafe im Gesetz stand...

Witzig dass sich über soetwas Gedanken gemacht wird, auf der anderen Seite aber fast jedes Youtubevideo mit geklauter Musik läuft. Wir sollten erstmal aufhören, uns untereinander abzuzocken, bevor wir uns über irgendwelche Vermieter oder Behörden Gedanken machen.

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Antwort von MLJ:

@DWUA
Zitat:
"Absolut lächerlich."
Zitat ende.

Sehe ich auch so, ist aber "Rechtlich" leider so, zumindest in Deutschland.

@dienstag_01
Zitat:
"Oder der Knecht Ruprecht hebt den Zeigefinger."
Zitat ende.

Meintest du mich damit ? Ich hoffe doch nicht ;)

@Pray
Zitat:
"Meines Wissens bedarf es an öffentlich zugänglichen Orten (Straße) keiner Drehgenehmigung."
Zitat ende.

Privat richtig, für TV etc. falsch.

@Paralkar
Zitat:
"Das bedeutet, es kann dir pups sein was für Gebäude im Bild sind."
Zitat ende.

Bei einer kommerziellen Nutzung der Aufnahmen ist es leider nicht "pups" da der Eigentümer des Gebäudes sein Recht auf "Privatsphäre" durchsetzen kann, ich sage nur Google und abfilmen von Fassaden. Den ganzen Tara vergessen der da gemacht wurde ? Google musste sich etliche Genehmigungen in Deutschland einholen für die Sehenswürdigkeiten und später von den Hauseigentümern und Firmen. Privat ist das kein Problem, da hast du Recht.

@handiro
Zitat:
"Kunstfreiheit?"
Zitat ende.

"Kunstfreiheit" ist wieder etwas anderes, es geht ja um die kommerzielle Nutzung. Auch hier kann "Kunstfreiheit" auch privat angewandt werden.

@le.sas
Danke für deinen Beitrag, der hat alles wunderbar zusammengefasst und sage nur WORD ;)

@All
Zunächst möchte ich klar stellen, das ich nur auf die Frage von "Multivideocutterman" antworten wollte, mit rechtlicher Klarheit, mehr nicht. Ich kann diese Kleinkrämerei wegen Genehmigungen auch nicht leiden und finde diese eher hinderlich als nützlich. Wenn man schon für den Dreh im Wald den Eigentümer fragen muss, was kommt da noch alles ? "Darf-Schein" um auf die Toilette gehen zu dürfen ?

Deutschland ist in dieser Hinsicht absolut überreglementiert und das sollte man mal angehen. Die Leute erwarten gute Filme aber bevor es losgehen kann musst du von Pontius zu Pilatus rennen und den ganzen Papierkram unter Dach und Fach haben. Muss das sein ?

Ich sage eindeutig NEIN ! Das Persönlichkeitsrecht sollte man achten, keine Frage, aber alles andere könnte man leicht entschlacken und einfacher gestalten. Ich finde vieles davon lächerlich, aber das Gesetz in Deutschland sieht das nun einmal vor.

Also macht euch nicht zu verrückt und macht eure Filme. Wenn euch jemand fragt, ob ihr das dürft, dann sagt einfach "JA" ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Bei einer kommerziellen Nutzung der Aufnahmen ist es leider nicht "pups" da der Eigentümer des Gebäudes sein Recht auf "Privatsphäre" durchsetzen kann, ich sage nur Google und abfilmen von Fassaden. Den ganzen Tara vergessen der da gemacht wurde ? Google musste sich etliche Genehmigungen in Deutschland einholen für die Sehenswürdigkeiten und später von den Hauseigentümern und Firmen. Privat ist das kein Problem, da hast du Recht. Das hier jemand Google Street View für einen Kinokassenerfolgt hält, wundert mich eigentlich nicht mehr.

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Antwort von handiro:

Lieber Mickey,

Dein Anwalt ist so ein typischer Vertreter dieser Bande, da geht mir einfach die Galle über. Sorry, aber dessen "Antwort" war der Tropfen auf einen sehr heissen Stein.

Such Dir bloss einen besseren :-)

Nächste Hausaufgabe: Panoramafreiheit.

@TE: dreh ohne Sorge in der Wohnung.

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Antwort von handiro:


"Kunstfreiheit" ist wieder etwas anderes, es geht ja um die kommerzielle Nutzung. Auch hier kann "Kunstfreiheit" auch privat angewandt werden.
Aha! Und Künstler dürfen ihre Kunstwerke nicht verkaufen? Kommerzialisieren?

Woher kommt nur diese unfassbare Haltung? Was ist da schiefgelaufen?

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
ich halte Google Street View nicht für einen "Kinokassenerfolg", es war nur ein Beispiel, mehr nicht, okay ? :)

@handiro
der Anwalt ist nur ein Freund und NICHT mein Anwalt da ich schon lange nicht mehr in Deutschland lebe, aber noch Kontakt zu meinen wenigen Freunden dort halte. Mir geht dieser ganze Kram auch auf den Keks, glaube mir, aber was willst du machen ? Ich kann dich verstehen, aber bitte, das ist nicht MEINE Einstellung oder Meinung in dieser Sache, also bitte nichts zusammen schmeißen. Er hat mir nur den rechtlichen Aspekt geschrieben zu diesem Thema, mehr nicht.

Und komisch ist, das in anderen EU-Ländern nicht soviel an Papierkram gefordert wird oder "Tam-Tam" gemacht wird, da scheint noch jede Menge "Beamten-Kultur" in Deutschland zu herrschen, damit alles "ja seine Ordnung" hat. auf der anderen Seite reden wir hier nicht zum ersten mal über das Thema und so langsam sollte es doch bei allen angekommen sein, oder ?

Ich denke auch das es mit der "Erziehung des Volkes" in Deutschland zu tun hat denn nicht umsonst gelten Deutsche als sehr gründlich und genau, was ich absolut nicht negativ meine, also Bitte nicht falsch verstehen ! Im Gegenteil, im Ausland genießen Deutsche deswegen einen guten Ruf, weil alles gewissenhaft und gründlich gemacht wird.

Trotzdem könnte man auch in Deutschland anfangen die Sachen lockerer zu sehen und nicht so verbissen. Auch das Rechtssystem könnte mal eine ordentliche Reform gebrauchen.

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

@dienstag_01
ich halte Google Street View nicht für einen "Kinokassenerfolg", es war nur ein Beispiel, mehr nicht, okay ? :) Ja, ein Beispiel. Nur leider ein unpassendes, denn Google Street View hat nichts mit Film zu tun.
Du verstehst die Unterschiede nicht? Dann frag deinen Anwalt.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
habe das hier dazu gefunden und beim lesen nicht schlecht gestaunt, da ich um so weniger verstehe, warum da so ein Wirbel um Google Street View gemacht wurde.

Hier der Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/persoe ... 14410.html

Und warum bist du so "bissig" in deinen Antworten ? Ich denke, das ist nicht nötig, meinst du nicht ? ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Wo stützt der verlinkte Artikel deine Behauptung?

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Antwort von Jott:

"Und komisch ist, das in anderen EU-Ländern nicht soviel an Papierkram gefordert wird"

Na, na. Schon mal in Paris oder London als Nicht-Tourist eine Kamera auf's Stativ gestellt? Panoramafreiheit gibt's nur in Deutschland.

Was den Vermieter angeht: guck halt in deinen Mietvertrag, den du unterschrieben hast. Da gibt es ziemlich sicher einen Passus, der die kommerzielle Nutzung untersagt. Natürlich gilt aber auch: wo kein Kläger, da kein Richter, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß bla bla ...

Bedenke nur folgendes: sollte dein Vermieter auf eine Möglichkeit warten, dich loszuwerden - so was soll's ja geben! :-) - bietest du ihm dazu eventuell eine prima Gelegenheit.

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Antwort von domain:

Naja vielleicht könnte der Musterschutz auch eine gewisse Rolle spielen, das müsste rechtlich auf jeden Fall vor den Aufnahmen durch einen Anwalt geklärt werden.
Ev. möchte der Vermieter verhindern, dass seine ursprünglich einzigartig gestylte Wohnung (weiße Wände und besenreiner Fußboden) im Film zu erkennen ist.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Zitat:
"Wo stützt der verlinkte Artikel deine Behauptung?"
Zitat ende.

Ich habe hier gar nichts behauptet, sondern nur die Sache mit Google Street View als Beispiel (!) aufgeführt, nichts anderes. Nachdem ich den verlinkten Artikel gelesen hatte war mit schleierhaft, warum damals so ein Wirbel gemacht wurde und sich ganze Gemeinden dem Projekt verweigerten. Wenn das falsch rüber gekommen ist, dann tut mir das leid.

@Jott
Zitat:
"Na, na. Schon mal in Paris oder London als Nicht-Tourist eine Kamera auf's Stativ gestellt?"
Zitat ende.

Ja, habe ich ;) Und wenn man mich angesprochen hat, habe ich einfach meinen Medienausweis gezeigt und alles war in Ordnung, kein Problem :)

Zitat:
"Da gibt es ziemlich sicher einen Passus, der die kommerzielle Nutzung untersagt. Natürlich gilt aber auch: wo kein Kläger, da kein Richter, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß bla bla ..."
Zitat ende.

So sehe ich das auch und man kann sich auch unnötig verrückt machen.

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

@Paralkar
Zitat:
"Das bedeutet, es kann dir pups sein was für Gebäude im Bild sind."
Zitat ende.

Bei einer kommerziellen Nutzung der Aufnahmen ist es leider nicht "pups" da der Eigentümer des Gebäudes sein Recht auf "Privatsphäre" durchsetzen kann, Das ist eine Behauptung.
Und hiermit stützt du sie: ich sage nur Google und abfilmen von Fassaden. Den ganzen Tara vergessen der da gemacht wurde ? Google musste sich etliche Genehmigungen in Deutschland einholen für die Sehenswürdigkeiten und später von den Hauseigentümern und Firmen. Privat ist das kein Problem, da hast du Recht. Und das machst du dann draus: Ich habe hier gar nichts behauptet, sondern nur die Sache mit Google Street View als Beispiel (!) aufgeführt, nichts anderes. Genau. Als Beispiel für deine B e h a u p t u n g.
Das Google Street View und Film zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind, ist dir ja inzwischen auch aufgefallen.

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Antwort von domain:

Natürlich gilt aber auch: wo kein Kläger, da kein Richter, was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß bla bla ..."
Zitat ende.
So sehe ich das auch und man kann sich auch unnötig verrückt machen. Sehe ich auch so. Als wir noch kein Haus hatten und bei den dünnen Wänden wir und die Nachbarn uns gegenseitig auf den Senkel gingen.
Schade, dass wir nicht mehr nach absichtlichem Bohnenkonsum laut in Stereo furzen und beim Schnackseln laut schreien müssen.
War eigentlich eine schöne Zeit so mit den sensiblen Nachbarn, aber verklagt haben wir uns natürlich nie.
Speziell weil es da eine weibliche Person im Viertel gab, die im Sommer so laut beim Kommen geschrieen hat, dass alle Mannsbilder im Umkreis von 500 m richtig brunftig wurden.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Also nochmal zum mitschreiben:

Zitat MLJ:
"da der Eigentümer des Gebäudes sein Recht auf "Privatsphäre" durchsetzen kann"
Zitat ende.

So steht es auch in dem verlinkten Artikel.

Zitat MLJ:
"Google musste sich etliche Genehmigungen in Deutschland einholen.."
Zitat ende.

Stimmt ebenfalls. Hast du das damals nicht in den Medien verfolgt ? Google musste sich tatsächlich etliche Genehmigungen einholen.

Zitat MLJ:
"Ich habe hier gar nichts behauptet,..."
Zitat ende.

Stimmt ebenfalls dem ich nichts weiter anfügen brauche. Ich habe Tatsachen geschrieben, nichts anderes.

Zitat dienstag_01:
"Das Google Street View und Film zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind, ist dir ja inzwischen auch aufgefallen."
Zitat ende.

Nun, Google hat das ganze nicht fotografiert, sondern gefilmt (!) und somit kann man diese Behauptung sehen wie man will, wir wühlen hier in den Krümeln und frage mich, warum du dich an diesen Aussagen so hochziehst, ehrlich.

Also lass uns bitte sachlich und ruhig bleiben denn zu diesem Thema wurde aus meiner Sicht bereits alles geschrieben und scheinbar sieht es auch "Multivideocutterman" so, der diesen Thread gestartet hat, er hat sich dazu nicht mehr geäußert. Sagt wohl alles, oder ? Mann kann das ganze auch übertreiben, meinst du nicht ?

Also lass uns jetzt das Kriegsbeil begraben und auf den Boden der Tatsachen zurück kommen, einverstanden ? ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Nun, Google hat das ganze nicht fotografiert, sondern gefilmt (!) Du hast es also immer noch nicht kapiert.
Ich hab dir ja schon gestern den Tipp gegeben, frag doch mal deinen befreundeten Anwalt, der kann dir vielleicht die Unterschiede benennen.
und frage mich, warum du dich an diesen Aussagen so hochziehst, ehrlich. Weil deine Aussage falsch ist, ganz einfach. Und ich - angeblich du auch - der Meinung bin, es gibt genug Verbote. Aber du holst immer noch eins mehr aus der Tasche, dazu auch solche, die es gar nicht gibt, und das stelle ich richtig.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
ja, es gibt genug Verbote, da sind wir uns vollkommen einig, keine Frage. Und ich hole hier nicht noch eins aus der Tasche, denn von meiner Seite ist dieses Thema abgehakt weil alles gesagt wurde, mehr als ausreichend. Und was meinen Anwalt angeht, so ist das nur ein Freund, mehr nicht. Das er Anwalt ist, ist rein zufällig und ist ein ganz normaler Mensch.

Also ich für meinen Teil bin dann hier raus, denn jetzt dreht sich alles nur noch im Kreis und entfernt sich immer mehr vom eigentlichen Kern der ursprünglichen Frage von "Multivideocutterman". Ich bin gerne bereit mit dir weiter zu diskutieren, aber dann machen wir besser einen eigenen Thread auf und belasten diesen hier nicht weiter, okay ? ;)

Zwischen uns ist doch alles in Ordnung, oder ?

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Zwischen uns ist doch alles in Ordnung, oder ?
Niemals, solange du solche Behauptungen aufstellst: Dann kämen die Gebäude dazu. Welche sind im Bild zu sehen ? Erlaubnis der Hauseigentümer ? Denk mal an das Spektakel wegen Google und deren Autos die alles abgefilmt haben ;) Du siehst, da ist ein Unterschied ob man privat etwas filmt oder kommerziell. Was man privat filmt darf man kommerziell nicht nutzen, es sei denn du hältst zufällig ein Ereignis wie der Absturz einer Concorde oder Zusammenbruch des World Trade Centers fest. Das ist eben falsch. Öffentlich ist öffentlich. Da gibt es keine Erlaubnis der Hauseigentümer. Punkt.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Nun gut, dann eben so. In den folgenden Links wirst du wohl eines besseren belehrt werden und mehr werde ich nicht dazu schreiben, die Artikel sprechen für sich und du solltest viel Zeit zum Lesen mitbringen :)

Nur ein kurzes Zitat aus dem "Macuser" Forum vom User "k_munic":
Zitat "k_munic":
"Komme immer gern mit dem Bsp hier aus München:
Drehst Du da kommerziell im bekannten Englischen Garten (=öffentlicher Park!), brauchst Du dennoch eine Genehmigung der Bayr. Länder- und Seenverwaltung.

Bei Privatgebäuden weiß ich auch, dass der Besitzer vorher zu fragen ist.. bzw nachher die Veröffentlichung ablehnen kann/darf.

Luftaufnahmen mußte man früher von einer Behörde freigeben lassen, das hat sich irnswie geändert."
Zitat ende.

Quelle:
http://www.macuser.de/forum/thema/45803 ... gewerblich

Andere Links zu diesem Thema:
http://www.mediengestalter.info/forum/4 ... 777-1.html

http://www.digitaler-fotokurs.de/Rechtliche_Fragen.html

http://www.camgaroo.com/camgaroo-academ ... nehmigung/

http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

Ich bin dann mal gespannt ob du bei deinem...
Zitat dienstag_01:
"Öffentlich ist öffentlich. Da gibt es keine Erlaubnis der Hauseigentümer. Punkt."
Zitat ende.

bleibst. Viel Spaß beim studieren der Artikel ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von Alf_300:

Spione ?
Wer oder was nicht sbgehört werden kann wird gefilmt ;-(

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Antwort von dienstag_01:

Hier ging es nicht um Drehgenehmigungen an öffentlichen Orten (anderes Thema) sondern um Dann kämen die Gebäude dazu. Richtig, du erinnerst dich, Gebäude.
Und, was schreiben deine Artikel? Lies mal selbst, bei *Gebäude*.
Junge, Junge.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Du hast also alles schon gelesen ? Ich bin beeindruckt :)

Dann lies mal dies hier unter "Grauzonen":
Zitat:
"Casus Knacksus ist immer die Verwendung. Was privat kein Problem ist, bedarf bei öffentlicher Aufführung möglichst einer Genehmigung, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen."
Zitat ende.

Quelle:
http://www.camgaroo.com/camgaroo-academ ... inter%5D=1

Also lies du bitte erst einmal die ganzen verlinkten Artikel bevor du "Junge junge" schreibst ;) Und bitte lass uns Sachlich bleiben, es gibt keinen Grund hier davon abzuweichen, okay ? ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Hier noch ein kleiner Nachschlag der auch deine letzten Zweifel ausräumen sollte:

http://www.fluter.de/de/recht/thema/9215/

http://www.film.region-stuttgart.de/d/fs/index.html

Viel Spaß beim lesen und bitte, das ist nicht böse gemeint, also bitte richtig verstehen, alles klar ? :) Ich habe (Gott sei Dank) die Gesetze nicht gemacht und wenn du mich eines besseren belehren kannst, dann bitte fundiert und sachlich. Wie sagt man so schön: "Man lernt nie aus", stimmt. ;)

Cheers, Mickey.

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Antwort von dienstag_01:

Also lies du bitte erst einmal die ganzen verlinkten Artikel bevor du "Junge junge" schreibst ;) Jubge, Junge, liest du eigentlich deine eigenen Artikel?
Zum Beispiel hier: Dann lies mal dies hier unter "Grauzonen":
Zitat:
"Casus Knacksus ist immer die Verwendung. Was privat kein Problem ist, bedarf bei öffentlicher Aufführung möglichst einer Genehmigung, wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen."
Zitat ende.
Was meinst du, bedeutet *möglichst*.

Du kannst hier noch das ganze Internet verlinken, es bleibt dabei: man kann ganz einfach Gebäude filmen. Ohne den Eigentümer zu fragen. Ohne Genehmigung.

Ich weiss gar nicht, warum du unbedingt aus verschiedenen Artikeln eine Art Verbot konstruieren willst, denn eine persönliche Konstruktion von dir ist es, in den Artikeln steht nichts davon. Brauchst du das eigentlich?

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Antwort von TomStg:

MLJ und sein "Anwalt" haben keinen Schimmer vom Thema "Panoramafreiheit" und wollen ihn auch nicht haben, obwohl hier schon mehrfach darauf hingewiesen wurde. Anstelle dessen werden immer mehr nicht-relevante Themen in den Ring geworfen und damit die unkundigen Leser in die völlig falsche Richtung geführt!

Ein Erkenntnisfortschritt scheint bei MLJ immerhin passiert zu sein: Er hat offenbar richtig bemerkt, dass es in diesem Zusammenhang nicht um kommerzielle Nutzung geht, sondern um öffentliche Vorführung. Das allein ist zunächst maßgeblich. Ein kommerzieller Hintergrund beeinflusst nicht die Rechtslage, sondern den Preis, der später im Bedarfsfall einer öffentlichen Vorführung für den Erwerb der Rechte zu zahlen ist.

Der Link zu den Stuttgarter Regelungen betrifft ganz andere Umstände als die ursprüngliche Frage. Außerdem weichen diese von Ort zu Ort und von Bundesland zu Bundesland teilweise stark von einander ab.

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Antwort von le.sas:

Hier kann man gerade übrigens dieses typische Deutsche sehen.
Und während die nerds noch am links teilen sind, wird überall anders einfach gedreht...

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Antwort von rainermann:

Hier kann man gerade übrigens dieses typische Deutsche sehen.
Und während die nerds noch am links teilen sind, wird überall anders einfach gedreht... ZB ich vor ein paar Jahren mitten auf der Königstrasse in Stuttgart einen Werbefilm für einen Verlag. Hatte bei der Stadt nach Genehmigungen gefragt und mir wurde gesagt, ich bräuchte keine, solange der allgemeine Fussgängerverkehr, oder wie das genannt wird, nicht allzusehr aufgehalten wird. Und so haben wir dann auch einfach losgelegt: absperren durften wir nicht und brauchten wir auch nicht. Die Fußgänger gingen ihren Weg, schauten mal ab und zu, was wir da taten oder winkten in die (nicht laufende) Kamera. Die Enstellungen an sich hab ich so gewählt, dass dank entsprechender Blende und Ausschnitt vom Hintergrundgeschehen nicht allzuviel zu erkennen war. So haben wir dann recht entspannt die Sachen abgedreht und das Teils auch direkt mit Leuten im Hintergrund, die doof in die Linse geschaut hatten. Aber de waren wie gesagt, dank entsprechender Brennweite, Ausschnitt und Blende nur Blurr oder gar nicht im Bild.

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Antwort von camworks:

Hier wird leider einiges durcheinander geworfen. :-(

Das Folgende gilt für Deutschland:

1. bei kommerzieller Nutzung der Aufnahmen im öffentlichen Raum (!) ist in den meisten Städten eine Drehgenehmigung erforderlich. Oftmals bekommt man die kostenlos oder auf dem kleinen Dienstweg (wenig Aufwand). Grund für die Drehgenehmigung: Sondernutzung des öffentlichen Raums (normale Nutzung ist halt Verkehr). Das gilt auch, wenn die Straße für den Dreh nicht gesperrt werden muss. Beispiel: http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/g ... nutz.shtml
Manche Städte sehen Dreharbeiten als Werbung für ihre Stadt und verlangen gar keine Drehgenehmigungen. Anfragen sollte man trotzdem, um später keinen Ärger zu bekommen. Ein Drehausfall (Darsteller und Crew stehen bereit und man darf doch nicht drehen) ist meist viel teurer als eine popelige Drehgenehmigung.

2. Außer in ganz speziellen Fällen ist das Abfilmen von Gebäuden ohne Drehgenehmigung erlaubt. Stichwort: Panoramafreiheit ( http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit ). Wichtig ist dabei, etwaige persönlichkeitsrechte von Anwohnern nicht zu verletzen (also nicht in Wohnungen etc. hineinfilmen).

3. In Wohnungen ist Drehen grundsätzlich ohne Drehgenehmigung erlaubt. Ausnahme: Unzumutbare Belästigung der Nachbarn (z. B. durch Lärm oder exzessive Benutzung/Verstopfung des Treppenhauses durch die Crew). Kunstwerke in Wohnungen haben Sonderstatus (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit ).
Das Drehen in Treppenhäusern bedarf der Genehmigung des Hauseigentümers.

Dies hier ist keine Rechtsberatung. Wer sich rechtssicher informieren will, sollte unbedingt einen Medienanwalt (!) konsultieren. Fachfremde (normale) Anwälte haben von dem Thema meist soviel Ahnung wie die Kuh vom Sonntag.

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