Momentan ist die Panoramafreiheit, also das Recht, auch urheberrechtlich geschützte Architektur (sofern sie von öffentlichen Verkehrswegen einzusehen ist) unentgeltlich und ohne Erlaubnis abzubilden und zu verwerten, noch in jedem Staat unterschiedlich geregelt; durch eine EU-Initiative könnte sich das nun zum Negativen hin ändern.
Ein gerade vom Rechtsausschuss der Europäischen Parlaments verabschiedeter Bericht, über den am 9.Juli im Parlament abgestimmt wird und der einige Verbesserungen zu anderen Fragen (wie etwa die Ablehnung eines europäischen Presse-Leistungsschutzrechts und bestimmter Formen des Geoblockings) enthält, könnte zur faktischen europaweiten Abschaffung der Panoramafreiheit führen. Denn danach wäre die kommerzielle Nutzung von Abbildungen urheberrechtlich geschützter Werke (wie etwa von Statuen und Bauwerken) nur noch nach Einwilligung des Rechteinhabers möglich.
In Deutschland gilt momentan eine relativ großzügige Regelung der Panoramafreiheit, die durch ein neues Gesetz eingeschränkt würde: "Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.". In anderen Ländern (wie etwa Frankreich, Italien und Griechenland,) gilt diese Einschränkung nicht - kommerzielle Abbildungen von Gebäude und Skulpturen sind dort einer generellen Genehmigungspflicht unterworfen.
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Der Bericht selbst hat zwar keine gesetzgebende Kraft, aber er steckt nach erfolgreicher Abstimmung die Forderungen des Parlaments gegenüber der EU-Kommission ab, von der in nächster Zukunft diesbezügliche konkrete Reformvorhaben erwartet werden. Wer also etwas gegen die Abschaffung der Panoramafreiheit machen will, sollte sich der Wikipedia Initiative anschließen und seinem Europa-Abgeordneten schreiben.