Flugsicherung fordert Kennzeichnungspflicht für Drohnen

Die deutsche Flugsicherung (DFS) verlangt eine Kennzeichnungspflicht und damit eine Verantwortlichkeit für private Drohnen. Die DFS rechnet mit einer Verzehnfachung des Drohnenflugverkehers in den nächsten 5 Jahren und einem entsprechenden Anstieg an gefährlichen Situationen im Flugverkehr mit Beteiligung von Drohnen - wiederholt wurden schon Drohnen in der Nähe von Flug- und Landebahnen von Flughäfen gesichtet.


So wurden der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA allein dieses Jahr von Piloten schon 650 knappe Begegnungen zwischen Flugzeugen und Drohnen gemeldet. Sollte eine Drohne in das Düsentriebwerk eines landenden Flugzeuges geraten, wären die Folgen womöglich fatal. Und allein im Juni wurden 138 Drohnen gemeldet die über 3000 Meter hoch flogen. Die FAA will mit der Polizei zusammenarbeiten um Drohnenpiloten zu ermitteln, welche gegen die Sicherheitsbestimmungen (wie etwa das Flugverbot in Flughafennähe oder eine zu große Flughöhe) verstoßen.


Die DFS schlägt die Nutzung von Transpondern zur Ermittlung und eventuellen Haftbarmachung von Drohnenpiloten oder von in den Drohnen implementierten Flugverbotszonen vor. Wie allerdings so eine Transponderpflicht oder ähnliches angesichts der leichten Verfügbarkeit aller Arten von Drohnen (auch als Selbstbausatz) umgesetzt werden sollte, steht in den Sternen.


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