Frage von Sebastian Agerer:Hallo,
kennt jemand noch ein Gerät, das VHS-Kassetten ausschließlich WIEDERGEBEN
kann?
Es soll NICHT aufnehmen können, denn sonst fallen Rundfunkgebühren an, da
halb gewerblich genutzt.
--
Schöne Grüße Sebastian
www.msa-art.de
Fotokurse:
www.kunstkurs-online.de/Seiten/fotografie/anleitungen-fotografie.php
Antwort von Uwe Weineck:
"Sebastian Agerer" schrieb:..
> kennt jemand noch ein Gerät, das VHS-Kassetten ausschließlich WIEDERGEBEN
> kann?
>
> Es soll NICHT aufnehmen können, denn sonst fallen Rundfunkgebühren an, da
> halb gewerblich genutzt.
Stichwort: VHS-Videoplayer -
Ganz aktuell und relativ günstig hier:
http://tinyurl.com/dhbk8v
Uebrigens: Geraet duerfte aufnehmen, es darf nur kein Fernsehempfangsteil
enthalten.
Gruss Uwe
Antwort von Uwe Weineck:
"Uwe Weineck" schrieb>
> "Sebastian Agerer" schrieb:..
>
>> kennt jemand noch ein Gerät, das VHS-Kassetten ausschließlich WIEDERGEBEN
>> kann?
>> (;...)
> http://tinyurl.com/dhbk8v
>
Ergänzung: Hier noch ein Anbieter, gleicher Preis, aber OHNE Versandkosten:
http://www.redcoon.de/index.php/cmd/shop/a/ProductDetail/pid/B163693/cid/4004/Ion VCR 2 PC/
Gruss Uwe
Antwort von Sebastian Agerer:
"Uwe Weineck"
schrieb
>
> Ergänzung: Hier noch ein Anbieter, gleicher Preis, aber OHNE
> Versandkosten:
> http://www.redcoon.de/index.php/cmd/shop/a/ProductDetail/pid/B163693/cid/4004/Ion VCR 2 PC/
Super, danke Dir Uwe
--
Schöne Grüße Sebastian
www.msa-art.de
Fotokurse:
www.kunstkurs-online.de/Seiten/fotografie/anleitungen-fotografie.php
Antwort von Volker Schauff:
Uwe Weineck schrieb:
>> kennt jemand noch ein Gerät, das VHS-Kassetten ausschließlich WIEDERGEBEN
>> kann?
>>
>> Es soll NICHT aufnehmen können, denn sonst fallen Rundfunkgebühren an, da
>> halb gewerblich genutzt.
Einwurf: Reicht es nicht, den Tuner zu deaktivieren? Oder macht die
bloße Aufnahmefunktion ohne Tuner schon GEZ-Pflicht aus? Ein in der
Betamax-Szene sehr bekannter Radio-Fernseh-Techniker hat nämlich bei
seinem Verleih-Beta nicht nur den Tuner sondern auch die
Aufnahmefunktion untauglich gemacht, ich erinnere mich aber, dass die
Aufnahmefunktion keine Gebührenpflicht ausmacht, sonst würds ja sauteuer
für Kopierwerke oder auch Videoüberwachung im Kaufhaus.
> Stichwort: VHS-Videoplayer -
> Ganz aktuell und relativ günstig hier:
> http://tinyurl.com/dhbk8v
Viel zu teuer und übler Schrott. Nicht mal Hifi Stereo (;auch wenn Conrad
das bei selbigem Gerät behauptet, selbst ION schreibt nur 2-Kopf Mono).
Zum Preis-Leistungs-Verhältnis von ION siehe z.B. das Tape2PC. Das
Tapedeck selbst ist exakt das gleiche wie es von X4-Tech verkauft wird
(;80 Euro). Die ION-Variante mit eingebauter USB-Soundkarte (;mehr ist das
ja nicht) macht ca. 80-100 Euro aus, so viel kostet das Ding nämlich mehr.
Ich würd zu einem Gebrauchtgerät raten. Aus dem Consumer-Segment findet
man gelegentlich reine Player von schätzungsweise Anfang bis Mitte der
90er von Toshiba und Orion auf Ebay. Auch wenn sich gerade Orion billig
anhört, kenne ich deren alte Geräte und kann wohl sagen, dass die jeden
modernen Rekorder überleben werden (;Orion war die Vorzeigemarke des
kommunistischen Ungarns, wie RFT für die DDR). Besser: Häufig findet man
auch Player aus dem Profi-Bereich. Konkret wären das z.B. alle JVCs die
mit BR oder BR-S anfangen (;gibts sowohl als Player alsauch Rekorder).
Gerade bei den kommerziellen Kisten kannst du dann auch wenigstens
einigermaßen sicher sein, dass er keine Kundenbänder schrottet.
Falls Aufnahme vorhanden sein darf, im Moment ist wieder ein JVC BR-7000
drin, ein sehr hochwertiger, robuster Profi-Rekorder (;ohne Tuner,
dafür mit dreimotorigem Laufwerk, Hifi-Stereo und sogar Linear Stereo).
Die tauchen da regelmäßig auf und sind sehr empfehlenswert und bleiben
preislich unter dem ION (;und werden ihn min. dreimal überleben)
--
Gruß... Volker Schauff (;thunderbird.elite@t-online.de, ICQ 22823502)
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Antwort von Andreas:
Sebastian Agerer schrieb:
> Hallo,
> kennt jemand noch ein Gerät, das VHS-Kassetten ausschließlich
> WIEDERGEBEN kann?
>
> Es soll NICHT aufnehmen können, denn sonst fallen Rundfunkgebühren an,
> da halb gewerblich genutzt.
Es hat nicht mit der Aufnahmefunktion zu tun, sondern mit dem TV-Tuner.
Den müsstest Du nur ausbauen, dann ist er rundfunkgebührenfrei.
Gruß
Andreas
Antwort von Bernd Daene:
Andreas schrieb:
> Es hat nicht mit der Aufnahmefunktion zu tun, sondern mit dem TV-Tuner.
> Den müsstest Du nur ausbauen, dann ist er rundfunkgebührenfrei.
Selber ausbauen reicht leider nicht. Normalerweise braucht man die Bescheinigung
einer Fachwerkstatt.
Bernd
Antwort von Andreas:
Bernd Daene schrieb:
> Andreas schrieb:
>> Es hat nicht mit der Aufnahmefunktion zu tun, sondern mit dem TV-Tuner.
>> Den müsstest Du nur ausbauen, dann ist er rundfunkgebührenfrei.
>
> Selber ausbauen reicht leider nicht. Normalerweise braucht man die
> Bescheinigung
> einer Fachwerkstatt.
Was für Abzocker!
Antwort von Harald Klotz:
Bernd Daene schrieb:
> Selber ausbauen reicht leider nicht. Normalerweise braucht man die
> Bescheinigung einer Fachwerkstatt.
Welche GEZetz bestimmt das?
Harald
Antwort von Harald Klotz:
Uwe Weineck schrieb:
> Stichwort: VHS-Videoplayer -
> Ganz aktuell und relativ günstig hier:
> http://tinyurl.com/dhbk8v
>
> Uebrigens: Geraet duerfte aufnehmen, es darf nur kein
> Fernsehempfangsteil enthalten.
Da dürfte ein normaler Rekorder mit einem vom Fachmann ausgebauten
Tuner günstiger sein.
Harald
Antwort von Bernd Daene:
Harald Klotz schrieb:
>...
>> Selber ausbauen reicht leider nicht. Normalerweise braucht man die
>> Bescheinigung einer Fachwerkstatt.
> Welche GEZetz bestimmt das?
Der Gebühreneintreiber (;Landesrundfunkanstalt) bzw. der "Gebührenbeauftragte"
(;Außendienst) kann das bloße Vorhandensein des Gerätes als "tatsächlichen
Anhaltspunkt dafür, dass ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten
wird" (;§4 RGebStV) auslegen. Jetzt müsste der Besitzer beweisen, dass es sich
"nicht ohne erheblichen technischen Aufwand" zum Empfang benutzen ließe. Bei
einem Serienmodell, das im Lieferzustand empfangsfähig war, ginge es dann
also um den technischen Eingriff.
Vielleicht glauben sie ihm ja, dass er es selber kastriert hat. Dann ist es gut.
Anderenfalls bräuchte er ein Gutachten eines Fachmannes, das er natürlich selber
bezahlen müsste. Oder aber er hat hat eine Bescheinigung von Werkstatt oder
Händler, das wird regelmäßig akzeptiert.
In private Räume muss man den Gebührendrücker nicht reinlassen, so dass er
das Dings gar nicht erst sieht. Interessant ist es z.B. bei Geräten, die in
Räumen mit Publikumsverkehr stehen.
Bernd