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Infoseite // No Budget Film abgedreht - Darstellerin will Recht am Final Cut



Frage von film3macher:


Ich habe am Freitag einen Kurzfilm abgedreht. Am letzten Drehtag ist mir eingefallen das ich unbedingt noch die unterschriebene Rechteabtretung der (einzigen) Darstellerin benötige. Leider habe ich vergessen sie vor Drehende darauf anzusprechen. Also noch mal per E-Mail an sie geschickt. Jetzt äußert sie ihre bedenken. Sie hätte ja auch keine Gage gekriegt und würde das ja Hauptberuflich machen. Deswegen wolle sie nun das Recht am Final Cut. Aber genau daran könnte das ganze Projekt scheitern. Denn bis zum fertigen Schnitt können noch einige Monate vergehen und sie könnte die Lust am Projekt verlieren und dann keinem Schnitt zustimmen. Genau das ist mir schon passiert. Deswegen wollte ich erst mit der Nachbearbeitung beginnen wenn sie auch ihre Rechte abgetreten hat. Dies ist doch auch üblich so?!
Ich werde der Darstellerin anbieten den Vertrag zu erweitern, sie am Gewinn beteiligen (auch wenn keiner erwartet wird). Vertraglich festhalten das sie das Material nach der Premiere erhält. Aber das Recht am Final Cut möchte ich nicht abgeben. Das ist doch auch eher untypisch das hier der Darsteller mitreden darf. Oder wie seht ihr das?

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Antwort von Jott:

Wer Leute umsonst arbeiten lässt, egal ob Laie oder Profi, bekommt halt auf irgend eine Art immer die Quittung. Ich finde, sie hat recht. Auch wenn du das nicht verstehen wirst.

Dein großzügiges Angebot einer Gewinnbeteiligung an keinem Gewinn wird sie wohl kaum interessieren. Sie zieht die Reißleine aus anderen Gründen, nehme ich an.

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Antwort von film3macher:

Umsonst hat sie ganz sicher nicht gearbeitet. Sie erhält ja das Material was für ihr ShowReel wichtig ist. Wodurch sie hoffentlich neue Aufträge erhält. So war das mit der Darstellerin bei meinem letzten Kurzfilm. Sie hat dank mir eine Rolle in einer ARD-Soap bekommen. Aber die Rechte wollte sie nicht abtreten. Am Ende schneide ich den Film, stecke NOCHMAL viele Stunden Arbeit rein, gebe ihr das Material und am Ende erlaubt sie mir doch nicht den Film zu veröffentlichen. Sie erhält Material zum Bewerben, ich darf den Film nicht veröffentlichen. Da sehe ich mich eher in der Opferrolle.

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Antwort von Jott:

Du hast geschrieben, das ist dir nicht zum ersten Mal passiert? Wie kann man dann schon wieder das Schriftliche vergessen, und überhaupt erst nach dem Dreh auf die Idee kommen?

Die Erfahrung lehrt, dass gerade dann, wenn keinerlei Honorar fließt, das Schriftliche besonders wichtig ist. Denn wer kein Geld bekommt, fühlt sich auch zu nichts verpflichtet.

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Antwort von dienstag_01:

Am Ende schneide ich den Film, stecke NOCHMAL viele Stunden Arbeit rein, gebe ihr das Material und am Ende erlaubt sie mir doch nicht den Film zu veröffentlichen. Das kann sie gar nicht. Wenn sie mitgespielt hat und es keinen anders lautenden Vertrag gibt, kann sie nur schwer was machen.
Egal, wie gut der Film wird oder du als Macher bist.

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Antwort von film3macher:

und überhaupt erst nach dem Dreh auf die Idee kommen? Ich habe es einfach bei dem ganzen Stress vergessen. Sonst würde ich hier ja nicht schreiben. Doof gelaufen. Menschen machen Fehler. Ganz sicher passiert mir das kein drittes mal.

@dienstag_01: Aber sie kann mir doch verbieten den Film zu veröffentlichen wenn sie mir die Rechte nicht gibt. Dann kann ich ihn zwar veröffentlichen aber sie könnte mir dann mit dem Anwalt kommen, oder nicht?

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Antwort von dienstag_01:

Aber sie kann mir doch verbieten den Film zu veröffentlichen wenn sie mir die Rechte nicht gibt. Dann kann ich ihn zwar veröffentlichen aber sie könnte mir dann mit dem Anwalt kommen, oder nicht? Mit einem Anwalt kann dir immer jemand kommen, dazu bedarf es keines fehlenden Vertrages. Das sollte klar sein.
Aber auf welcher Basis will dich jemand verklagen? Weil er/sie in einem Film gespielt hat und den nicht veröffentlichen will? Dürfte schwer durchsetzbar sein, wenn man ohne Vertrag vor der Kamera agiert hat. Filme sind nun mal für die Veröffentlichung bestimmt.

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Antwort von -paleface-:

Dann gib ihr doch das Rohmaterial.
Dann kann sie selber schneiden. Wird dann eh nie fertig.
Und du machst deine Version.

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Antwort von Jommnn:

Ihr seid ja aufeinander angewiesen. Sie kann auch ohne deine Zustimmung nicht dein Filmmaterial verwenden, wenn du das selbst gedreht hast. Insofern müsste sich doch irgendein Kompromiss finden lassen, sonst habt ihr das beide umsonst gemacht... was schon grotesk wäre, da würde sich ja schon die Frage stellen, was sie sich gedacht hat, als sie zum Dreh erschienen ist.

Die Frage ist, was sie genau meint, mit "Recht am Final Cut". Gewinnbeteiligung, wenn es ein Überraschungserfolg wird? Die wäre berechtigt, fände ich. Wenn es ihr darum geht, dass sie die Option möchte, die Veröffentlichung zu verbieten, wenn ihr irgendein Detail nicht passt, hätte sie das fairerweise vorher auch schriftlich fixieren lassen sollen. In diesem Falle wäre zu fragen, ob du nicht deine Optionen prüfen möchtest. Auch mündliche Absprachen gelten schließlich etwas und irgendeine Übereinkunft muss es ja gegeben haben, sonst wäre sie nicht zum Dreh erschienen.

Erstmal hört es sich aber so an, als solltet ihr noch mal vernünftig drüber sprechen, was jeder eigentlich will und schauen, wos ein Kompromiss geben kann. Und den den schriftlich fixieren. Dann habt ihr beide was davon, ansonsten kriegt sie kein Material und niemand hat was davon.

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Antwort von TonBild:

Sie hätte ja auch keine Gage gekriegt und würde das ja Hauptberuflich machen. Deswegen wolle sie nun das Recht am Final Cut. Final Cut Pro x oder Final Cut 7?

Das Recht, Final Cut Pro X zu nutzen, kostet 269,99 EUR. Sehe ich für eine schauspielerische Arbeit als sehr günstig an. Also wo liegt das Problem ihr eine Vollversion Final Cut Pro X als Honorar für ihre Arbeit zu kaufen?

Wenn sie Film hauptberuflich macht, kann sie die sicher gut gebrauchen.

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Antwort von -paleface-:

Sie hätte ja auch keine Gage gekriegt und würde das ja Hauptberuflich machen. Deswegen wolle sie nun das Recht am Final Cut. Final Cut Pro x oder Final Cut 7?

Das Recht, Final Cut Pro X zu nutzen, kostet 269,99 EUR. Sehe ich für eine schauspielerische Arbeit als sehr günstig an. Also wo liegt das Problem ihr eine Vollversion Final Cut Pro X als Honorar für ihre Arbeit zu kaufen?

Wenn sie Film hauptberuflich macht, kann sie die sicher gut gebrauchen. Google mal was der Final Cut ist ;-)

Damit ist keine Software gemeint.

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Antwort von 7River:

Ist ironisch gemeint, denke ich mal.

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Antwort von kmw:

Wenn Du schon das zweite Mal das schriftliche vergisst, dann musst Du eben mit der Darstellerin im Schnitt zusammenarbeiten. Manchmal ist ein zweites Augenpaar und eine zweite Meinung gar nicht schlecht.
Mach den Rohschnitt fertig und den finalen Schnitt mit ihr zusammen.

So lernst Du noch was anderes von Film: es ist Teamwork und viele reden Dir auch später rein. Einen Kompromiss finden (müssen) ist immer ein Teil des Filmemachens ;-)

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Antwort von Frank B.:

Vielleicht will sie dir nur näher kommen. ;)

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Antwort von wolfgang:

Ihr seid ja aufeinander angewiesen. Sie kann auch ohne deine Zustimmung nicht dein Filmmaterial verwenden, wenn du das selbst gedreht hast. Insofern müsste sich doch irgendein Kompromiss finden lassen, sonst habt ihr das beide umsonst gemacht... was schon grotesk wäre, da würde sich ja schon die Frage stellen, was sie sich gedacht hat, als sie zum Dreh erschienen ist. Genau das ist doch die Situation vor der ihr steht. Einigung würde ich JETZT anstreben, und zwar noch vor dem Schnitt. Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne. Dann kannst dir den Schnitt gleich sparen. Und das ist ja dein Druckmittel ihr gegenüber - denn dann hat sie auch nichts.

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Antwort von dienstag_01:

Genau das ist doch die Situation vor der ihr steht. Einigung würde ich JETZT anstreben, und zwar noch vor dem Schnitt. Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne. Dann kannst dir den Schnitt gleich sparen. Und das ist ja dein Druckmittel ihr gegenüber - denn dann hat sie auch nichts. Das ist doch wieder mal so richtiger Blödsinn ;)

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Antwort von wolfgang:

Absolut nicht, aber dein obiges Statement war mal wieder der absoluter Schwachsinn.
Das kann sie gar nicht. Wenn sie mitgespielt hat und es keinen anders lautenden Vertrag gibt, kann sie nur schwer was machen.
Egal, wie gut der Film wird oder du als Macher bist. Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht.

Siehe etwa hier: http://www.amazon.de/dp/3540483780/ref= ... 3540483780

Abschnitt 2.1.2.: "Grundsatz: keine Verwertung eines Bildnisses ohne Einwilligung" im Abschnitt 2.1, "Recht am eigenen Bild".

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Antwort von Alf_300:

Ein gutes Mittel sind Klarnamen, so dass man auch noch in 100 Jahren ergooglen kann was Sache ist

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Antwort von Drushba:

Ich würde versuchen, den Ball Flach zu halten und Dich mit der Darstellerin zu einigen. Das hat seinen Grund: Du hast die Produzenteneigenschaft am Film, die Frau aber nicht bezahlt. Schauspieler werden rechtlich als weisungsgebunden tätig eingestuft, damit hättest Du sie offiziell per Arbeitsvertrag für die Dauer der Produktion anstellen müssen. Jetzt mal knallhart juristisch: Da Du dies nicht getan hast, war dies ein Verstoss gegen den Mindestlohn, ausserdem gegen die Sozial- und KSK-Abgabepflicht, das ist strafbar. Seit der Einführung des Mindestlohns geht hier auch nichts mehr auf Rückstellungsvertrag. Wenn sie vor Gericht geht, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Die einzige saubere Möglichkeit, da gerichtsfest wieder rauszukommen, wäre z.B. sie vertraglich (!) ebenfalls zur Produzentin zu machen und für den Film z.B. eine GbR zu bilden. Dann besprecht Ihr den Schnitt gemeinsam und gut ist.

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Antwort von dienstag_01:

Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht. Du bist und bleibst ein Quatschkopf.
In Deutschland zählen mündliche Absprachen. Das geht aber in deinen kleinen Hausmeistergrips nicht rein, oder. Dann erstmal wieder: HUUU, HUU, der Anwalt kommt.
Immer dasselbe ;)

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Antwort von dienstag_01:

Ich würde versuchen, den Ball Flach zu halten und Dich mit der Darstellerin zu einigen. Das hat seinen Grund: Du hast die Produzenteneigenschaft am Film, die Frau aber nicht bezahlt. Schauspieler werden rechtlich als weisungsgebunden tätig eingestuft, damit hättest Du sie offiziell per Arbeitsvertrag für die Dauer der Produktion anstellen müssen. Jetzt mal knallhart juristisch: Da Du dies nicht getan hast, war dies ein Verstoss gegen den Mindestlohn, ausserdem gegen die Sozial- und KSK-Abgabepflicht, das ist strafbar. Seit der Einführung des Mindestlohns geht hier auch nichts mehr auf Rückstellungsvertrag. Wenn sie vor Gericht geht, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Die einzige saubere Möglichkeit, da gerichtsfest wieder rauszukommen, wäre z.B. sie vertraglich (!) ebenfalls zur Produzentin zu machen und für den Film z.B. eine GbR zu bilden. Dann besprecht Ihr den Schnitt gemeinsam und gut ist. Das ist genauso Schwachsinn. Man kann sehr wohl ohne Bezahlung einen Film drehen. Erst, wenn der Produzent damit dauerhaft kommerzielle Interessen verfolgen würde, wäre das problematisch.

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Antwort von wolfgang:

Ja klar, wenn dir die Argumente ausgehen wirst halt ausfallen. Ist man ja von dir gewohnt.

In Wirklichkeit verstehst gerade du offenbar nicht mal die Grundlagen - so etwa, dass zwar einerseits hier über konkludentes Recht im Recht mitzuwirken sehr wohl eine Zustimmung von Ihrer Seite zum Erstellen des Werkes geben wird; das aber andererseits Sie über das Recht am eigenen Bild ziemliche Forderungen stellen kann indem sie sich zwar zur Veröffentlichung ihres Bildnisses bereit erklärt, nur leider ganz schöne Forderungen dafür erhebt.

Dass gerade bei mündlichen Absprachen die Nachweismöglichkeit im Erstfall fehlt, und dann Behauptung gegen Behauptung steht, dass bleibt freilich in deinem kindlichen Weltbild unbeantwortet. Klar mag dann ein Richter auf einen Vergleich bei sowas drängen - aber bei NoBudget Filmen wo es um nichts geht ist hier das Prozessrisiko eben entsprechend hoch.

Also was daher schlecht sein soll an der Empfehlung, sich mit der Tante nach Möglichkeit vorher zu einigen und damit zu drohen das Werk halt bei Nicht-Einigung einfach einzustampfen wenn sie keiner sinnvollen Variante zustimmt, dass soll mir mal einer erklären.

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Antwort von Jommnn:

Denn natürlich kann sie was bei einer Veröffentlichung gegen ihren Willen machen. Und das nicht zu knapp. Ein guter Anwalt reißt ihm den Ar...h aber weit auf, wenn er den Film ohne ihr Einverständis publiziert und sie den Gerichtsweg geht. Du bist und bleibst ein Quatschkopf.
In Deutschland zählen mündliche Absprachen. Das geht aber in deinen kleinen Hausmeistergrips nicht rein, oder. Dann erstmal wieder: HUUU, HUU, der Anwalt kommt.
Immer dasselbe ;) Mündliche Absprachen zählen zwar, aber es ist halt immer schwer nachzuweisen, was genau abgesprochen wurde. Natürlich hätte sie theoretisch vielfältige Möglichkeiten, gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, zum Beispiel indem sie behauptet, dass die Frage nach einem Konsens beim Final Cut in der mündlichen Absprache noch nicht abschließend behandelt war.

Das heißt sicher nicht, dass gleich der Anwalt kommen muss, gerade auf dieser Low Budget Ebene sollte man versuchen, die Dinge im Einvernehmen zu lösen. Da sitzen alle im selben Boot und jeder möchte doch profitieren, das juristische sollte da aber außen vor bleiben.

Anscheinend würdest du aber scheinbar das Rechtliche am liebsten ausblenden und das würde ich nun keinem raten. Und was im jeden Fall nicht geht, ist so ein beleidigendes Auftreten gegenüber anderen Nutzern hier! Das ist unterstes Niveau, eine Entschuldigung wäre hier mal angebracht!!

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Antwort von dienstag_01:

Also was daher schlecht sein soll an der Empfehlung, sich mit der Tante nach Möglichkeit vorher zu einigen und damit zu drohen das Werk halt bei Nicht-Einigung einfach einzustampfen wenn sie keiner sinnvollen Variante zustimmt, dass soll mir mal einer erklären. Am *sich einigen* ist grundsätzlich nichts falsch.

Falsch ist aber: Weil wenn es jetzt keine sinnvolle Einigung gibt, ist die Sache eh für die Mülltonne. Es sei denn, man geht davon aus, dass die Absprache lautete, kein Speichermedium in die Kamera einzulegen ;)

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Antwort von dienstag_01:

Anscheinend würdest du aber scheinbar das Rechtliche am liebsten ausblenden und das würde ich nun keinem raten. Ich blende überhaupt nichts aus ;)
Rechtlich sind eben Absprachen verbindlich und Handeln, was auf Einverständnis schließen lässt ebenso. Hier wird aber ständig behauptet, man müsste einen Vertrag schriftlich fixieren.
Und das ist falsch.
Und wenn das hier immer wieder geschrieben wird, nenne ich es Blödsinn.
Wenn du dich dadurch beleidigt fühlst, tut es mir leid ;)

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Antwort von wolfgang:

Tja es ist offenbar unverständlich für dich, dass er bei rein mündlichen Absprache einfach die Nachweisthematik am Hals hat? Mit dem unklaren Prozess- und Abfindungsrisiko an die Lady?

Ein Risiko das primär er aus seinem Privatvermögen trägt wenn er gegen ihren Willen das Werk veröffentlicht?

Und wer will und kann sich das im Zuge eines No Budget Filmchens eigentlich leisten? Na kein vernünftig denkender Mensch. Damit ist die Sache bei Nicht-Einigung defacto für die Tonne.

Aber es ist ja seine Entscheidung. Ich würde auch noch Druck über andere Mitwirkende versuchen auf die Dame aufzubauen - denn die haben wohl auch das Interesse dass das Werk nicht vernichtet wird.

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Antwort von dienstag_01:

Tja es ist offenbar unverständlich für dich, dass er bei rein mündlichen Absprache einfach die Nachweisthematik am Hals hat? Mit dem unklaren Prozess- und Abfindungsrisiko an die Lady?

Ein Risiko das primär er aus seinem Privatvermögen trägt wenn er gegen ihren Willen das Werk veröffentlicht?

Und wer will und kann sich das im Zuge eines No Budget Filmchens eigentlich leisten? Na kein vernünftig denkender Mensch. Damit ist die Sache bei Nicht-Einigung defacto für die Tonne.
Du spekulierst hier über das Prozessrisiko. Kannst du natürlich, dann solltest du aber ihr Handeln mit einbeziehen.
Und bei wem liegt dann das höhere Risiko ;)

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Antwort von Jott:

Wir wissen doch gar nicht, was wirklich Sache ist und hören nur die eine Seite. Vielleicht hat sie ja auch Gründe für ihr Handeln, von denen bisher gar nicht nicht die Rede war?

Insofern ist jede gut gemeinte Rechtsberatung ziemlich sinnlos.

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Antwort von dienstag_01:

Vielleicht hat sie ja auch Gründe für ihr Handeln, von denen bisher gar nicht nicht die Rede war? Natürlich kann das sein ;)
Im Allgemeinen kennt man dieses Verhalten aber gerade von Anfängerproduktionen, da wird mit einer riesen Erwartungshaltung ein Projekt gestartet und nach der ersten Szene glaubt man, sich komplett auf Trottel eingelassen zu haben ;)

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Antwort von film3macher:

Ich freue mich über die vielen Antworten. Super Forum :) Ich lese mir noch alles durch und antworte hier auch. Aktuell fehlt mir leider die Zeit. Vielleicht schaffe ich es heute Abend.

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Antwort von Peppermintpost:

womit sollte deine darstellerin denn die ausstrahlung verhindern können?
mit dem recht am eigenen bild? das trifft nur zu wenn du sie ohne ihr wissen oder ohne ihr einverständniss gefilmt hast. also wenn du z.b. die nachbarin mit einem teleobjektiv filmst wie sie am pool liegt. das trifft aber bei dir nicht zu. indem sie sich vor die kamera gestellt hat und deinen regie anweisungen gefolgt ist hat sie ja zugestimmt sich filmen zu lassen.

also da ist erstmal nichts zu befürchten.

eine ausnahme ist wenn sie vor der kamera stand und sie z.b. der meinung war du drehst einen liebesfilm und dann schneidest du eine AfD werbung aus dem footage. dann hättest du sie getäuscht und ihr einwand ist berechtigt, ich gehe mal nicht davon aus das sowas geschehen ist.

auf hoher see und vor gericht ist man zwar in gottes hand, aber bei dem sachverhalt sind ihre chancen super gering.

auf der anderen seite muss du es natürlich auch nicht eskalieren lassen, auch wenn deine karten die besseren sind, bei einem no/low budget film will man sich mit seinem team ja nicht unbedingt streiten. es ist ja eine gemeinsahme leistung, wo jeder in das projekt investiert hat. also wieso nicht den vorschlag von paleface aufgreifen und ihr das rohmaterial geben?
schneide du deinen film und gib ihr das footage damit sie ihre version schneiden kann. tut doch keinem weh.

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Antwort von wolfgang:

Du spekulierst hier über das Prozessrisiko. Kannst du natürlich, dann solltest du aber ihr Handeln mit einbeziehen.
Und bei wem liegt dann das höhere Risiko ;) Na wie man oben nachlesen kann, bin ich der einzige gewesen der hier den Begriff der "konkludenten Zustimmung" verwendet hat. Daraus läßt sich für den TO grundsätzlich schon das Einverständnis ableiten, dass sie ja bewußt bei einem Film mitgewirkt hat - und ein Film wird halt gemacht um veröffentlicht zu werden.

Nur ist halt die Frage was schwerer wiegt: ihr Schutzinteresse am eigenen Bildnis versus sein Bedürfnis sich darauf verlassen zu können, dass der von ihm gedrehte Film veröffentlicht werden kann - und das mit erträglichen Kosten die einer Not-for-Profit Produktion angepasst sind.

Klar, theoretisch könnte er ja vielleicht versuchen die Sache umzudrehen, und sie sogar zwingen zu akzeptieren dass hier eine Zustimmung zur Veröffentlichung bereits gegeben ist. Aber wer das gewinnt - das wird hier kaum einer beurteilen können, und schon gar nicht vorab.

Genau das kann eine solala Forendiskussion sicher nicht klären - sondern wenn es hart auf hart geht klärt das halt ein Richter. Und weil sich der vermutlich schwer dürften die oft auf Vergleiche drängen. Heißt in Klartext: wenn die den Wahnsinn begehen das durchjudizieren zu wollen, verdienen wohl nur die Anwälte - und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zahlt sich jeder selbst seine Anwaltskosten. Da verlieren eigentlich nur beide - vermutlich.

Aber das ist halt nur eine grobe Einschätzung aus der Entfernung, der Gang zum (Medien)Anwalt könnte hier mehr Licht ins Dunkle bringen.

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Antwort von wolfgang:

mit dem recht am eigenen bild? das trifft nur zu wenn du sie ohne ihr wissen oder ohne ihr einverständniss gefilmt hast. Siehe das Buchzitat oben. So einfach dürfte das halt doch nicht sein. Denn wenn das alleine wahr wäre, dann bräuchte es ja nie entsprechende Abtretungserklärungen.

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Antwort von Darth Schneider:

Ich würde ihr die Wahl lassen entweder wird der Film von dir geschnitten und so veröffentlicht und wir können über Änderungen reden, aber am Schluss entscheidest du, oder alles Rohmaterial wird gelöscht. Punkt.

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Antwort von dienstag_01:

Denn wenn das alleine wahr wäre, dann bräuchte es ja nie entsprechende Abtretungserklärungen. Zeig mir mal so eine Abtretungserklärung. Aber keine selbst ausgedachte ;)
Hab ich nämlich noch nie zu Gesicht bekommen.

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Antwort von g3m1n1:

Aber sie kann mir doch verbieten den Film zu veröffentlichen wenn sie mir die Rechte nicht gibt. Dann kann ich ihn zwar veröffentlichen aber sie könnte mir dann mit dem Anwalt kommen, oder nicht? Mit einem Anwalt kann dir immer jemand kommen, dazu bedarf es keines fehlenden Vertrages. Das sollte klar sein.
Aber auf welcher Basis will dich jemand verklagen? Weil er/sie in einem Film gespielt hat und den nicht veröffentlichen will? Dürfte schwer durchsetzbar sein, wenn man ohne Vertrag vor der Kamera agiert hat. Filme sind nun mal für die Veröffentlichung bestimmt. Ganz genau! Wenn ich Du wäre, würde ich den Film fertigmachen und veröffentlichen. Dadurch, dass sie allein schon mitgemacht hat bei Deinem
Film ohne Vertrag, ist jedem Juristen schon klar, dass das so abgesprochen
wurde. Selbst wenn nicht und sie sonstwas behauptet, es existiert kein
Vertrag.

Lass dich da bloß nicht verarschen im Nachhinein. Hatte sowas auch schonmal.
Beim nächsten mal aber vorher alles klären. Vor dem 1. Drehtag. Schwarz
auf weiß, mit Unterschriften.

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Antwort von g3m1n1:

womit sollte deine darstellerin denn die ausstrahlung verhindern können?
mit dem recht am eigenen bild? das trifft nur zu wenn du sie ohne ihr wissen oder ohne ihr einverständniss gefilmt hast. also wenn du z.b. die nachbarin mit einem teleobjektiv filmst wie sie am pool liegt. das trifft aber bei dir nicht zu. indem sie sich vor die kamera gestellt hat und deinen regie anweisungen gefolgt ist hat sie ja zugestimmt sich filmen zu lassen.

also da ist erstmal nichts zu befürchten.

eine ausnahme ist wenn sie vor der kamera stand und sie z.b. der meinung war du drehst einen liebesfilm und dann schneidest du eine AfD werbung aus dem footage. dann hättest du sie getäuscht und ihr einwand ist berechtigt, ich gehe mal nicht davon aus das sowas geschehen ist.

auf hoher see und vor gericht ist man zwar in gottes hand, aber bei dem sachverhalt sind ihre chancen super gering.

auf der anderen seite muss du es natürlich auch nicht eskalieren lassen, auch wenn deine karten die besseren sind, bei einem no/low budget film will man sich mit seinem team ja nicht unbedingt streiten. es ist ja eine gemeinsahme leistung, wo jeder in das projekt investiert hat. also wieso nicht den vorschlag von paleface aufgreifen und ihr das rohmaterial geben?
schneide du deinen film und gib ihr das footage damit sie ihre version schneiden kann. tut doch keinem weh. In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein.

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Antwort von freezer:

So ein ähnliches Thema hatten wir hier schon mal vor eineinhalb Jahren:

https://www.slashcam.de/forum/viewtopic.php?p=747188#

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Antwort von freezer:

Ich zitiere meine Antwort von damals:

Urheberrecht

Das Urheberrecht entsteht durch Erstellung des Werkes automatisch in der Person des Schöpfers. Eine Registrierung ist nicht nötig. Das Urheberrecht entsteht auch, wenn der Urheber im Auftrag eines anderen, z. B. des Arbeitgebers, tätig ist. Voraussetzung für das Urheberrecht, das gesetzlich nicht definiert ist, ist eine persönliche geistige Schöpfung. Dabei muss das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe/ Gestaltungshöhe erreichen, die über das rein Handwerkliche und Durchschnittliche hinausgeht. Das Gesetz zählt einige Beispiele wie Musik-, Theater, Literatur- und Filmwerke auf (§§ 1, 2 UrhG).

Laut Gesetz erwirbt der Produzent selber kein Urheberrecht am Film, sondern nur ein Leistungsschutzrecht. Dieses Recht erlaubt ihm, den fertigen Film - sprich die Bild- und Tonträger - zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung im Kino oder zur Sendung im Fernsehen zu benutzen. Wirkt der Produzent schöpferisch an der Entstehung des Filmwerks mit, erwirbt auch er ein Miturheberrecht. Dieses Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht stehen dann nebeneinander.

Da der Produzent derjenige ist, der das finanzielle Risiko trägt, möchte er natürlich auch so viel Rechte wie möglich an dem Film bekommen, um ihn richtig vermarkten zu können. Dafür sieht das Urhebergesetz eine Privilegierung vor. Es geht davon aus, dass die bei der Filmherstellung mitwirkenden Filmschaffenden dem Produzenten im Zweifel ein Ausschließlichkeitsrecht einräumen. Des Weiteren erwirbt er kraft Gesetzes die Rechte des Kameramanns an den Lichtbildern, aus denen sich der Film zusammensetzt. Nur so kann der Produzent den Film auf alle bekannten Nutzungsarten verwerten.

Urheberrechte am Film erwerben insbesondere der Regisseur, der Kameramann und der Cutter. Diese Personen sind dann alle Miturheber des Filmes. Anders ist es beim Drehbuchautor und Komponist der Filmmusik: Ihre Werke können getrennt vom Film verwertet werden. Sie erhalten, genau wie z.B. Schauspieler, Synchronsprecher oder Tänzer, eigene Leistungsschutzrechte am Film.

Leistungsschutzrecht

Es wird vom Urhebergesetz neben dem Urheberrecht geschützt. Während das Urheberrecht die persönliche geistige Schöpfung schützt, werden vom Leistungsschutzrecht eher ausführende Tätigkeiten umfasst. Beispielhaft sind zu nennen der Schutz des ausübenden Künstlers, des Tonträger- und des Filmherstellers.

Ausübender Künstler

Ausübender Künstler ist nach der gesetzlichen Definition (§ 73 UrhG), wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf ein andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt (Beispiele: Schauspieler, Sänger, Tänzer, Moderatoren). Nur in den seltensten Fällen sind auch Statisten und Komparsen ausübende Künstler.

Die einzelnen Rechte der Schauspieler und die im Filmbereich geltenden Einschränkungen

Der Schauspieler hat als ausübender Künstler ein Leistungsschutzrecht an seiner Darbietung im Film. Voraussetzung für die Entstehung eines Leistungsschutzrechtes ist aber, dass der Schauspieler seine schauspielerischen Leistungen im Rahmen eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes (siehe Urheberrecht) erbracht hat (§ 73 UrhG).

Der Schauspieler kann eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung verbieten, wenn dadurch sein Ansehen oder sein Ruf gefährdet wird (§ 75 UrhG). Im Filmbereich ist der Anspruch genauso wie beim Urheber allerdings auf gröbliche Entstellung und Beeinträchtigungen beschränkt (§ 93 Abs. 1 UrhG). Damit soll wieder die Filmauswertung des Filmherstellers geschützt werden, der mit Realisierung des Films ein hohes Kostenrisiko eingegangen ist.

Quelle: Filmfibel.de im web.archive.org

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Antwort von CameraRick:

In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein. Oh, wow.


Was hier ganz gut passt, ist der Modelvertrag. Freiwillig hat sie ja ganz offensichtlich gehandelt, vor der Kamera, und die Einwillig (mündlich) gilt auch.
Ich bin mir aber fast sicher, dass auch wenn man mal seine Zustimmung gegeben hat, das auch Widerrufen darf. Natürlich mit allen Folgen, die das - auch füe sie - mit sich zieht.

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Antwort von freezer:

Ich würde versuchen, den Ball Flach zu halten und Dich mit der Darstellerin zu einigen. Das hat seinen Grund: Du hast die Produzenteneigenschaft am Film, die Frau aber nicht bezahlt. Schauspieler werden rechtlich als weisungsgebunden tätig eingestuft, damit hättest Du sie offiziell per Arbeitsvertrag für die Dauer der Produktion anstellen müssen. Jetzt mal knallhart juristisch: Da Du dies nicht getan hast, war dies ein Verstoss gegen den Mindestlohn, ausserdem gegen die Sozial- und KSK-Abgabepflicht, das ist strafbar. Seit der Einführung des Mindestlohns geht hier auch nichts mehr auf Rückstellungsvertrag. Wenn sie vor Gericht geht, hast Du ziemlich schlechte Karten.

Die einzige saubere Möglichkeit, da gerichtsfest wieder rauszukommen, wäre z.B. sie vertraglich (!) ebenfalls zur Produzentin zu machen und für den Film z.B. eine GbR zu bilden. Dann besprecht Ihr den Schnitt gemeinsam und gut ist. Wie kommst Du bitte auf so etwas bei einem No Budget Projekt?

Es handelt sich um keine gewerbliche Tätigkeit, von daher besteht auch keine Verpflichtung die Schauspielerin offiziell anzumelden.

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Antwort von TonBild:

Wenn Du schon das zweite Mal das schriftliche vergisst, dann musst Du eben mit der Darstellerin im Schnitt zusammenarbeiten. Manchmal ist ein zweites Augenpaar und eine zweite Meinung gar nicht schlecht.
Mach den Rohschnitt fertig und den finalen Schnitt mit ihr zusammen. Sehe ich auch so.

Wenn Du willst kannst du auch den kompletten Schnitt mit ihr zusammen machen.

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Antwort von domain:

Solche im Nachhinein auftauchenden Dissonanzen verstehe ich ohnehin nicht.
Normal ist eine gedeihliche und freundschaftliche Zusammenarbeit.
Und wenn sie andere Vorstellungen in der Art eines kurzen Showreels betreffend ihre eigenen Fähigkeiten hat, dann kann ja schnell mal ein spezieller und eigener Schnitt für sie angefertigt werden und sie ist glücklich.

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Antwort von thsbln:


In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein. Fehlt da ein Ironie-Smiley oder ist das Dein Outing als rrrrechtskonservativster Populistenliebhaber?

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Antwort von cantsin:


In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein. Fehlt da ein Ironie-Smiley oder ist das Dein Outing als rrrrechtskonservativster Populistenliebhaber? Nee, wer Schmutz-, Krankheits- und Bakterienmetaphern auf demokratische Strömungen anwendet, ist nicht mehr rechtskonservativ und auch nicht mehr Rechtspopulist, sondern bereits im nationalsozialistischen Sprachgebrauch unterwegs.

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Antwort von Jommnn:


In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein. Fehlt da ein Ironie-Smiley oder ist das Dein Outing als rrrrechtskonservativster Populistenliebhaber? Nee, wer Schmutz-, Krankheits- und Bakterienmetaphern auf demokratische Strömungen anwendet, ist nicht mehr rechtskonservativ und auch nicht mehr Rechtspopulist, sondern bereits im nationalsozialistischen Sprachgebrauch unterwegs. Wollte auch gerade was schreiben, aber das ist einfach schöner ausgedrückt, als ich es vermocht hätte. Meine Güte, bin ich diese Aggro-Hater-AfD-Attitüde im Netz leid! Ganze Kommentarspalten werden zu einer einzigen schwarzen Messe, langsam fremdel ich mit meinem eigenen Land... was aber natürlich täuscht, die Masse scheint ja noch halbwegs vernünftig.

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Antwort von Stephan82:

Schauspieler werden rechtlich als weisungsgebunden tätig eingestuft, damit hättest Du sie offiziell per Arbeitsvertrag für die Dauer der Produktion anstellen müssen. Jetzt mal knallhart juristisch: Da Du dies nicht getan hast, war dies ein Verstoss gegen den Mindestlohn, ausserdem gegen die Sozial- und KSK-Abgabepflicht, das ist strafbar. Verstehe ich nicht. Ein Arbeitsvertrag kommt durch "zwei" Willenserklärungen zustande. Kann nicht sein, dass sich nur der Produzent "strafbar" gemacht hat, wenn "zwei" schriftliche Willenserklärungen nicht erfolgt sind.

Außerdem sind meiner Meinung nach dennoch zwei Willenserklärungen erfolgt -nämlich mündlich, indem man sich doch vorher einvernehmlich geeinigt hat, dass man unentgeltlich zusammen"arbeitet".

Insgesamt hat die Schauspielerin ebenso "vergessen" einen Arbeitsvertrag zu "unterschreiben". Das kann ja wohl nicht unberücksichtigt bleiben.

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Antwort von Stephan82:

womit sollte deine darstellerin denn die ausstrahlung verhindern können?
mit dem recht am eigenen bild? das trifft nur zu wenn du sie ohne ihr wissen oder ohne ihr einverständniss gefilmt hast. also wenn du z.b. die nachbarin mit einem teleobjektiv filmst wie sie am pool liegt. das trifft aber bei dir nicht zu. indem sie sich vor die kamera gestellt hat und deinen regie anweisungen gefolgt ist hat sie ja zugestimmt sich filmen zu lassen.

also da ist erstmal nichts zu befürchten.

eine ausnahme ist wenn sie vor der kamera stand und sie z.b. der meinung war du drehst einen liebesfilm und dann schneidest du eine AfD werbung aus dem footage. dann hättest du sie getäuscht und ihr einwand ist berechtigt, ich gehe mal nicht davon aus das sowas geschehen ist.

auf hoher see und vor gericht ist man zwar in gottes hand, aber bei dem sachverhalt sind ihre chancen super gering.

auf der anderen seite muss du es natürlich auch nicht eskalieren lassen, auch wenn deine karten die besseren sind, bei einem no/low budget film will man sich mit seinem team ja nicht unbedingt streiten. es ist ja eine gemeinsahme leistung, wo jeder in das projekt investiert hat. also wieso nicht den vorschlag von paleface aufgreifen und ihr das rohmaterial geben?
schneide du deinen film und gib ihr das footage damit sie ihre version schneiden kann. tut doch keinem weh. In dem Fall sollte sie froh sein, Werbeträger für die einzige noch vernünftige Partei in diesem linksliberal versifften Land zu sein. Ganz ruhig, Brauner^^

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Antwort von ksingle:

Wenn die Darstellerin vor die Kamera tritt, muss sie davon ausgehen, dass Material veröffentlicht wird. Ein Darsteller hat zunächst ohne eine dahingehende Vereinbarung nichts mit dem Schnitt zu tun und schon gar nichts mit den Rechten and dem entstandenen Film. Voraussetzug ist, dass es sich um einen Schnitt handelt, der den Darsteller nicht in einem negativen Licht erscheinen lässt und keine "unüblichen" Dinge beim Schnitt entstehen. Dann bestünde in jedem Fall das Einspruchsrecht des Darstellers.

Der einzig strittige Punkt ist der, dass er ohne eine schriftliche Vereinbarung auf ein Honorar klagen kann. Und das sieht in dieser Situation so aus, als könne die Frau das erfolgreich machen. Dafür gibt es hier in Deutschland einen Grund:

In Deutschland ist die Rechtsprechung oft so, dass jemand, der eine professionelle Leistung erbringt, das Recht auf ein Honorar hat. Ausnahme: Es existiert eine eine Vereinabrung, die das Gegenteil beweist. Die Grundlage ist denkbar einfach, denn nach Deutschem Recht ist bei der Erbringung einer Leistung auch immer davon auszugehen, dass diese Leistung einen Gegenwert bedingt. Ausnahme: Es besteht zwischen den Parteien eine "nachweisbare" anderslautende Vereinbarung.

Mein Rat: Einigt euch gütlich! Ein Rechtsverfahren in dieser kleinen Größenordnung dauert unter Umständen Jahre und kostet viel Geld. Der Film liegt so lange auf Eis.

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Antwort von wolfgang:

Wenn die Darstellerin vor die Kamera tritt, muss sie davon ausgehen, dass Material beröffentlicht wird. Und genau das nennt sich konkluedente Zustimmung. Was allerdings nichts an ihren sonstigen Rechten aushebelt.

Der einzig strittige Punkt ist der, dass Sie ohne eine schriftliche Vereinbarung auf ein Honorar klagen kann.

In Deutschland ist die Rechtsprechung oft so, dass jemand, der eine professionelle Leistung erbringt, das Recht auf ein Honorar hat. Nicht nur in Deutschland ist das so. Denn wenn jemand seine Darstellung und sein Recht am eigenen Bild verschenkt - dann mag das ja noch so sein. Wenn es nachweislich so ist. Wenn die nun meint ihr wurde halt irgendwas versprochen, und sie hätte das nicht bekommen - tja dann hat sie einen vaiden Klagegrund. Jedem mittelmäßigem Rechtsanwalt fällt da genug ein, wenn er will.
Mein Rat: Einigt euch gütlich! Ein Rechtsverfahren in dieser kleinen Größenordnung dauert unter Umständen Jahre und kostet viel Geld. Der Film liegt so lange auf Eis. Seltsamerweise war das auch mein hirnloser Rat. Komisch - bist wohl auch so blöd wie ich, zumindest in den Augen eines Herrn Freitags ähh Dienstags.

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Antwort von dienstag_01:

Seltsamerweise war das auch mein hirnloser Rat. Komisch - bist wohl auch so blöd wie ich, zumindest in den Augen eines Herrn Freitags ähh Dienstags. Hier gebe ich dir ohne Wenn und Aber recht ;)

Mein Rat: Einigt euch gütlich! Ein Rechtsverfahren in dieser kleinen Größenordnung dauert unter Umständen Jahre und kostet viel Geld. Der Film liegt so lange auf Eis. Gegen eine Veröffentlichung kann man natürlich nur klagen, wenn diese überhaupt stattgefunden hat. Da liegt also nichts auf Eis. Darüber hinaus bräuchte man eine einstweilige Verfügung - noch schwerer zu bekommen (und beinhaltet Schadenersatzansprüche gegen den Kläger!).

Und die Aussage mit dem Honorar ist genauso abstrus. Eine kommerzielle Produktion, in der alle bezahlt werden, nur ich nicht, bitte, darüber kann man nachdenken. Nicht aber in einer No-Budget Produktion, in der alle unentgeltlich arbeiten. No Chance.

Natürlich sind auch hier wieder Gegenbeispiele aus dem *wirklichen Leben* willkommen ;)

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Antwort von film3macher:

Leute, ich danke euch für eure Beteiligung. Ihr habt mir einige Denkanstöße gegeben. Ich habe auch noch mit einer befreundeten Filmagentur gesprochen. Die meinten auch das die Darstellerin mir die Veröffentlichung nicht verbieten kann. Außer ich schneide natürlich was ganz anderes aus dem Material als das was vereinbart war. Ein befreundeter Jura-Student hat mir folgenden Text dazu geschrieben: Wie du ja wahrscheinlich weißt, stehen Schauspielern als sogenannte "Ausübenden Künstlern" grundsätzlich die Rechte an dem Festhalten ihrer Darbietung auf Bild- und Tonträgern, sowie deren Veröffentlichung zu (vergleiche §§77. 78 Urhebergesetz (UrhG)). Allerdings hat der Gesetzgeber für den Fall von Filmwerken in §92 I UrhG normiert, dass der Schauspieler mit Abschluss eines Mitwirkungsvertrages zwischen ihm und dem Urheber des Filmwerkes "im Zweifel" seine oben genannten Nutzungsrechte dem Filmurheber einräumt. Die Formulierung "im Zweifel" bedeutet, dass er die Rechteabtretung ausdrücklich ablehnen muss, um diese zu verhindern. Diese Regelung dient der Vermeidung von genau der Situation, die du jetzt schilderst: Ein Schauspieler soll nicht im Nachhinein die Bemühungen, die bereits in das Filmwerk investiert wurden zunichtemachen können, indem er die Abtretung seiner Nutzungsrechte verweigert.

Damit diese Regelung greift müsstet ihr einen Mitwirkungsvertrag im Sinne des §92 UrhG geschlossen haben. Augenscheinlich habt hier das nicht schriftlich vereinbart. Ob ihr euch mündlich geeinigt habt, kann ich nicht sagen, aber ein Vertragsschluss ist auch stillschweigend durch "schlüssiges Verhalten" möglich. Spätestens in dem Moment, indem sie willentlich vor die Kamera tritt und du damit einverstanden bist, ist der Mitwirkungsvertrag zwischen euch zustande gekommen. Da sie offenbar auch nicht vorher gesagt hat, dass sie dir ihre Rechte NICHT abtreten will und es für dich auch keinen Anhaltspunkt gab daran zu zweifeln, hast du in diesem Moment wegen der Regelung des §92 I UrhG die Nutzungsrechte von ihr erworben.
Die Darstellerin hat sich gestern Abend noch mal bei mir gemeldet. Sie ist jetzt doch bereit die Rechteübertragung (habe ich hier angehängt) zu unterschreiben. Auch wenn sie es nicht macht, fühle ich mich jetzt auch jeden Fall sicherer. Nachdem was ihr und meine Freunde so geschrieben habt. Das sollte passen. Aus diesem Fehler habe ich auf jeden Fall gelernt. Genau dafür macht man doch auch (natürlich nicht nur) Kurzfilme - damit man aus seinen Fehlern lernt.

So oder so kann ich jetzt beruhigt mit dem Schnitt beginnen und wir alle verstehen uns auch noch gut. Das ist mir besonders wichtig.

Danke für eure Hilfe!

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Antwort von rob:

*Vom Admin nach Off-Topic verschoben*

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Antwort von freezer:

Das ist doch mal ein schöner Ausgang :-)

Ich bin ein großer Freund des Gesprächs und tragbarer Kompromisse.
Oft steckt ja etwas hinter der Sache, das man erst dadurch herausfindet und dann auch lösen kann.

Was ich noch sagen wollte: Ich sehe und höre immer wieder, dass Leute mal so schnell auf den Tisch werfen, dass sie das nun über ihren Anwalt machen, oder jemanden verklagen wenn dieses oder jenes... was auch immer.

Jedenfalls muss ich dann immer an den Spruch "Hunde die bellen, beißen nicht" denken. Jeder der selbst mal in eine Gerichtssache involviert war, weiß was das tatsächlich bedeutet an finanziellem und zeitlichem Aufwand - immer mit dem Risiko am Ende doch zu verlieren.

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Antwort von leonhard dy kabrio:

Sehe ich auch so!
Mit etwas Vernunft wird vorher besprochen, übersichstmässig protokolliert und
eine simple Abschrift und Unterschrift aller Beteiligten. Basta.
Im Zeitalter von Selbst-permanet-sozial-image-versenkung ist dieser obige Fall
eh schon wieder etwas, was auf den seicht nivellierten Billig-tv-anstalten gut ist
für eine eigen Realityshow, was weiß ich Titel . " keiner hockt davor, keiner will es sehen, alle sind beim Versuch, es zu sehen an Langeweile verstorben.."
Und damit ist so eine Sache gegessen.

***von admin gelöscht: off-topic+wording***

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Antwort von pixelschubser2006:

In Deutschland ist die Rechtsprechung oft so, dass jemand, der eine professionelle Leistung erbringt, das Recht auf ein Honorar hat. Ausnahme: Es existiert eine eine Vereinabrung, die das Gegenteil beweist. Die Grundlage ist denkbar einfach, denn nach Deutschem Recht ist bei der Erbringung einer Leistung auch immer davon auszugehen, dass diese Leistung einen Gegenwert bedingt. Ausnahme: Es besteht zwischen den Parteien eine "nachweisbare" anderslautende Vereinbarung.

Mein Rat: Einigt euch gütlich! Ein Rechtsverfahren in dieser kleinen Größenordnung dauert unter Umständen Jahre und kostet viel Geld. Der Film liegt so lange auf Eis. Das stimmt! Es ist im Gegenteil sogar untersagt, handwerkliche Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Weil es auch ohne Bezahlung Schwarzarbeit ist. Das ist nur innerhalb der Familie oder engen Freundeskreis möglich. "Nachbarschaftshilfe" wird evtl noch geduldet, ist aber streng genommen auch nicht legal. Das ganze gilt aber in erster Linie für qualifizierte Arbeit im erlernten Beruf.

Im Gegenzug gilt auch: Wer eine Leistung erhält, die üblicherweise berechnet wird, kann nicht erwarten, diese gratis zu erhalten, auch wenn keine Bezahlung oder Gegenleistung vereinbart wurde. Einen solchen Fall hatte ich mal: Eine Bekannte einer Bekannten ließ sich von mir den Rechner warten und war 100%ig davon ausgegangen, das wäre ein Freundschaftsdienst. Klar, ich verschenke meine Arbeit immer an alle Menschen, mit denen ich morgens beim Bäcker mal gequatscht habe...

Der Burner war aber die Villenbesitzerin, die das Anschließen und Erklären eines 50-Euro-Schnurlostelefon auf 1,5! Stunden zzgl 0,5h Anfahrt in die Länge zog und davon ausging, das wäre im Kaufpreis drin, dazu kaufe man ja im Fachhandel... Das war auch nur die Kurzfassung, die Dame hat ihre Dreistigkeit noch mit anderen Pointen garniert, aber am Ende wenigstens einen Mindestpreis bezahlt (und ward nie wieder gesehen... als Kundin in unserem Laden)

Bei dem eigentlichen Thema hier kann man sich über die einvernehmliche Lösung freuen. Das ist immer besser als Megazoff. Ich hätte allerdings auch mal versucht, den Spieß herumzudrehen. Es wäre zwar durch den Mailverkehr vermutlich leicht zu wiederlegen gewesen, aber doch lustig, die Darstellerin als Auftraggeberin hinzustellen. Nach dem Motto: Sie brauchen eine Showreel, die hab ich ihnen gedreht - bitte zahlen Sie JETZT. So wie der TO erzählt hat, wäre das durchaus plausibel zu argumentieren um Fotobereich völlig üblich. Aber solche Sauereien macht man erst, wenn man nicht mehr miteinander reden kann. Ansonsten ist einvernehmlich immer besser. Zumal die Dame wie bereits geschrieben, eventuell auch in der Post Gutes beitragen kann. Ist unüblich, aber nicht per se schlecht...

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Antwort von Stephan82:

Mich würds ja mal brennend interessieren, um welchen Kurzfilm es sich überhaupt handelt und wo man den wann anschauen kann^^

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Antwort von film3macher:

Die Darstellerin mit schneiden lassen möchte ich absolut nicht. Sie war beim Dreh schon nicht ganz so einfach. Deswegen war die Reaktion auf die Rechteabtretung gar nicht so unerwartet. Ich dachte mir schon mir werden da von ihr noch Steine in den Weg gelegt. Ich fühle mich aber, wie gesagt nun sehr sicher bei dieser Sache. Auch wenn sie nichts unterschreibt.

Ich bin mal gespannt ob sie dann auch wirklich unterschreibt. Noch habe ich nichts erhalten. Mir fehlt gerad etwas die Zeit, weil ich gerade sehr ausgelastet bin.

Der Film heißt "Der pragmatische Appetit des Totenkopfkäfers", soll ca. 8-10 Minuten laufen. Hier die Synopsis:

"Frisch ausgezogen von Zuhause und weg von der manipulativen Mutter, steht Karina kurz vor einer entscheidenden Uni-Prüfung. Doch der Druck der Mutter wächst trotz Distanz weiter. Am Tag der Prüfung eskaliert die Situation - Karina versucht, sich das Leben zu nehmen. Doch sie überlebt und schreit mit aller Kraft um Hilfe."

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