Das neue, gerade vom Bundestag beschlossene Filmförderungsgesetz soll nach dem Willen von Kulturstaatsministerin Monika Grütters effizienter werden - so sollen weniger Filmprojekte als bisher ausgewählt werden, diese aber dafür gezielter, um diese erfolgversprechendsten Filme dann mit höheren Summen als bisher zu fördern.
Kurzfilme mit einer Länge von unter einer Minute bis zu 30 Minuten sollen mehr als bisher gefördert werden und mehr Fördermittel bekommen. Zusätzlich wird eine neue Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt und die Mittel entsprechend erhöht. Die Leistung der Filmproduzenten soll stärker als bisher honoriert werden - dazu wird ein Zusatzbonus für erfolgreiche Produzenten eingeführt.
Zudem sollen die Fördergremien der Berliner Filmförderungsanstalt verschlankt und professionalisiert werden, indem sie rotierend mit Experten besetzt werden. Der Anteil an Frauen soll auf zwei pro Fünferkommission erhöht werden und es soll darauf hingewirkt werden, daß in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.
Kinos sollen weiter geschützt werden durch die Beibehaltung der bisherigen Sperrfristen - ein Film ist sechs Monate exklusiv in Kinos zu sehen, bevor andere Teile der Verwertungskette wie z.B. DVDs zum Zug kommen. Die Verleihförderung wird Auflagen gebunden, die sicherstellen sollen, dass auch Kinos im ländlichen Raum künftig angemessen mit Kopien versorgt werden.
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Die Ziele des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG), das am 1.Januar 2017 in Kraft treten wird, ist es nach dem Willen der Ministerin, die "Qualitative Spitzenförderung zu ermöglichen und die deutsche Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken". Dabei werden nicht nur Filmfördermittel vergeben, sondern alle Entwicklungsstufen der Filmproduktion vom Drehbuch bis zur Fertigstellung des Films sowie die anschließende Auswertung im Kino und die folgenden Verwertungsstufen unterstützt.
Die Mittel für die Filmförderung kommen aus der Filmabgabe, die ebenso von den Fernsehanstalten, wie von der Kino- und Videowirtschaft und zukünftig erstmalig auch (ausländische) Video-On-Demand Dienste im Netz entrichtet wird und sich im Rahmen von 1.8-3% der Jahresumsätze der jeweiligen Unternehmen bewegt.