Der australische Künstler Sebastian Tomczak wurde nach dem Upload einer Aufnahme mit 10-stündigem Rauschen auf YouTube gleich mit fünf verschiedenen Copyrightansprüchen konfrontiert- zwei davon von einer "Weißes Rauschen"-Schlaftherapie.
Schuld sind YouTube bzw. Googles Content ID Algorithmus, welcher automatisch Sound-Passage aus Videos ermittelt und diese mit einem Katalog von von Urheberrechtsinhabern hochgeladenen Sounds abgleicht. Bei Übereinstimmung werden dann Copyrightansprüche im Namen der Contentschöpfer angemeldet. Doch dierser neue Fall zeigt wieder einmal auf, das das System Schwierigkeiten mit dem Unterschied zwischen Musik (auf die Urheberrechtsansprüche gelten) und bloßen Geräuschen (wie weißem Rauschen und etwa - siehe unten - Vogelgesang) zu haben scheint.

Interessanterweise erkennt der Algorithmus mehrere Ansprüche auf unterschiedliche Stellen der 10 Stunden weißen Rauschens. Der Soundtrack von Tomczaks Video soll nicht entfernt werden, sondern zugunsten der Copyright-Halter monetarisiert werden. Tomczak hat die Copyrightansprüche angefochten - noch nicht klar ist, ob die Urheberrechtshalter ihre Ansprüche aufrechterhalten haben.
Einen ähnlichen Fall gab es 2012, als YouTube durch Vogelgesang im Audiohintergrund eines Videos einen Urheberanspruch verletzt sah. YouTube zufolge ist die Rate der ungültigen Copyrightansprüche kleiner als 1% - die Frage ist nur, wann und wie YouTube erkennt, daß ein Anspruch ungültig ist und ob wirklich jemand bestraft wird, der mehrfach ungültige Copyrightansprüche anmeldet oder sogar bei Anfechtung darauf besteht.
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Wieviele Copyright Ansprüche wohl auf "Stille" bestehen?