Neue Richtlinien KI-Werke sind nicht vom Copyright geschützt - es sei denn...

// 14:44 Fr, 31. Jan 2025von

Sind von KIs geschaffene Werke – seien es Texte, Bilder, Videos oder Musik – durch das Copyright geschützt? Bisher galt: Per KI erschaffene Werke sind nicht vom Copyright geschützt, weil es dazu menschlicher Kreativität bedarf. Wie weit aber trägt dieser Grundsatz bei Werken, in denen KI nur bei manchen Arbeitsschritten genutzt wird? Diese Frage drängte sich angesichts der immer weiter anwachsenden Anzahl von KI-Tools in allen kreativen Bereichen auf, seien es Werkzeuge zum nachträglichen Altern oder Verjüngen von Schauspielern, zum objektorientierten Editing von Bildern/Videos, zum Ändern von Bild- oder Musikstilen und vielen weiteren.


KI-Werke sind nicht vom Copyright geschützt - es sei denn...


Die Motion Picture Association (MPA), welche sieben große Hollywood-Filmstudios vertritt, hatte eine Klärung dieser Frage angemahnt, ist doch das Copyright die Basis ihres Geschäftsmodells und die Gefahr, diesen Schutz für manche, mit Hilfe von KI erschaffene Werke zu verlieren, demzufolge existenziell. Deswegen hat nun das amerikanische Copyright Office zu diesem Thema eine größere Stellungnahme veröffentlicht, die genau klären soll, wann solche Kunstwerke vom Copyright geschützt sind und wann nicht. Bereits vor zwei Jahren hatte das Amt festgestellt, dass von einer Maschine geschaffene Werke nicht urheberrechtlich geschützt werden können; jetzt hat es diesen Punkt weiter ausgeführt.




Ein Textprompt reicht nicht

Demzufolge genießen Werke den Copyrightschutz nur, wenn KI zur Unterstützung – aber nicht als Ersatz – menschlicher Kreativität eingesetzt wird, d. h., ein Mensch muss die eigentlichen kreativen Entscheidungen treffen, die den Ausdruck eines Werkes bestimmen. Das Copyright Office sieht dafür das reine Prompten per Text (z. B. zum Generieren eines Bildes) als nicht ausreichend an, da es viele kreative Entscheidungen, die das letztendliche Aussehen betreffen, der Maschine überlässt, und demonstriert dies auch anhand eines Beispiels:



Text-Prompt - kein Copyright
Text-Prompt - kein Copyright


Ausgeschlossen sind erst recht Werke, die rein per KI erzeugt wurden, also etwa per Bild-KI generierte Bilder, für die das Prompt von einer Text-KI stammt. Anders schaut das aber aus, wenn der menschliche Input mehr Kontrolle ermöglicht, zum Beispiel in Form einer Zeichnung für Image-to-Image-Prompts, und dies auch deutlich erkennbar im letztendlichen Ergebnis ist – dann kann für diese Elemente Urheberrechtsschutz bestehen.



Bild-Prompt - Copyright
Bild-Prompt - Copyright





Und KI-Tools?

Die Stellungnahme geht auch spezifisch auf den Einsatz bestimmter KI-Tools (wie z. B. zum (De-)Aging) ein und sieht kein Problem für den Copyrightschutz, wenn solche Werkzeuge nur zur Unterstützung der menschlichen Kreativität verwendet werden und nicht als Ersatz. Und auch wenn ein Mensch das Ergebnis einer generativen KI gezielt bearbeitet, weiterverbreitet oder kombiniert, kann der Copyrightschutz greifen, solange die Handschrift des Künstlers erkennbar ist. Als Beispiel wird ein von einem Menschen geschriebener Text angeführt, welcher durch KI-Bilder ergänzt wird.



Mehrstufiger Prozess - eventuell Copyright
Mehrstufiger Prozess - eventuell Copyright


Im deutschen Urheberrecht entsprechen diese Regeln wohl am ehesten der sogenannten „schöpferischen Höhe“, die für einen Schutz notwendig ist. Diese sind allerdings angesichts der vielfältigen KI-Workflows natürlich relativ vage. Das heißt aber auch, dass im Endeffekt alles von einer Einzelfallprüfung abhängt, was dazu führen könnte, dass theoretisch Künstler ab sofort ihren Schaffensprozess dokumentieren müssen, um bei der Registrierung ihres Copyrightanspruchs oder später bei einer eventuellen Anfechtung den Verdacht entkräften zu können, „zu viel“ KI zur Erschaffung eingesetzt zu haben. Gerichte müssen dann im Falle des Falles jedes Mal neu über ganz individuelle Workflows entscheiden, in denen KI-Tools zum Einsatz kommen. Das Copyright Office sieht keinen Bedarf an speziellen, neuen Gesetzen bezüglich des KI-Einsatzes.



Ein anderer wichtiger Aspekt der Diskussion um den Einsatz von KI bei der Erschaffung neuer Werke wird allerdings nicht angesprochen: nämlich die große Frage, inwieweit das Training von KI mittels zum Teil copyrightgeschützter Werke überhaupt rechtens ist. Dies dürfte statt dessen durch mehrere bereits laufende Prozesse geklärt werden.



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