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Infoseite // Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit getan?



Frage von walang_sinuman:


Hat sich in den EU-Ländern was bei der Panorammfreiheit geändert?
Ich habe nur Informationen von 2016 gefunden.
Insbesondere interessiert mich da Griechenland und Italien, sowie Schweden, Großbritannien und Österreich.

Wen die Panorammfreiheit geändert werden würde, geschehe dies rückwirkend oder für einen Zeitpunkt, in der zufunkt nach dem Beschluss und dürfte mann dann auch Fotos verwenden, die gemacht wurden, bevor die neue Regelung in kraft trat?

ps. was ist mit z.b. Oldtimern? Bräuchte ich da eine Genehmigung vom Hersteller/Entwickler oder vom Besitzer oder von Beiden?

Was ist wen man Fotografien veröffentlicht, die z.b. aus einem Zug gemacht wurden, und somit auf dem Grundstück der DB sind,... Wenn man diese zu nicht Kommerziellen zwecken nutz und veröffentlicht, ist das dann erlaubt?

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Antwort von Pianist:

Kann es sein, dass Du die "Panoramafreiheit" meinst? Und möchtest Du Dir dazu nicht einfach mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchlesen?

Matthias

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Antwort von walang_sinuman:

Pianist hat geschrieben:
Kann es sein, dass Du die "Panoramafreiheit" meinst? Und möchtest Du Dir dazu nicht einfach mal den entsprechenden Wikipedia-Artikel durchlesen?

Matthias
Ja ich meine Panorammfreiheit .
Den Wikipedia-Artikel habe ich mir bereits durchgelesen,
War aber nicht so hilfreich wie erhofft.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Zumindest für Deutschland schau mal https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/ho ... z-2018.pdf Seite 192. Du fragtest nach der DB, da nehme ich an, dass mindestens ein Teil des Vorhabens hierzulande gedreht werden soll.

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Antwort von Pianist:

Es geht ja schon mal damit los, dass sein ganzer Fragenkomplex herzlich wenig (oder nur am äußersten Rande) mit Panoramafreiheit zu tun hat. Da geht es vor allem um Markenrecht. Und im Spezialfall auch um Geschmacksmusterschutz. Wenn er also präzise Informationen haben muss, dann führt kein Weg an einer fachanwaltlichen Beratung vorbei. Eins kann ich aber generell sagen: In der Regel sind bei den Dingen, die er angefragt hat, keine Probleme zu erwarten.

Matthias

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