Infoseite // Was man so in einer Videothek bekommt ...



Frage von Gerhard Torges:


Moin!

Seltsam, dachte ich, eine veschmutzte DVD aus der Videothek!
Na dann will ich mal was Gutes tun und saubermachen.

Links vorher, rechts nachher:



Ja, dürfen die denn das?

Gerhard

--
"Ich habe ja nichts zu verbergen".
Nunja:
Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern>


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Antwort von Gerhard Torges:

Gerhard Torges wrote:

> Ja, dürfen die denn das?

Selber Laden, 2. DVD:



Gerhard

--
"Ich habe ja nichts zu verbergen".
Nunja:
Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern>


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Antwort von Wilko Finke:

Gerhard Torges schrieb:
[...]
>> Ja, dürfen die denn das?
>
> Selber Laden, 2. DVD:
>
>

Ist vermutlich wie mit Stileis von der Tankstelle mit der Aufschrift
"Nicht für Einzelverkauf bestimmt" o.ä....

Viele Grüße

Wilko


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Antwort von Rainer Wahl:

Gerhard Torges schrieb am 14 Aug 2008:

>> Ja, dürfen die denn das?

Ich kenne es so, daß man für einen bestimmten Zeitraum Mitglied der
Videothek oder sonst was wird. Und an Mitglieder eines "Vereines" darf
man weiter geben. Genauso wie man derzeit das Rauchverbot mit
Raucherklubs aushebelt. IANAL -> de.soc.recht.misc

-=(; Rainer )=-

--
Airbrush FAQ: http://www.r-wahl.de/airbrush/faq.php
Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php


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Antwort von Hergen Lehmann:

Gerhard Torges wrote:

>
>
> Ja, dürfen die denn das?

Was auf der Disc steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die
Videothek vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart hat.

Die Herstellung einer vergleichsweise kleinen Sonderauflage nur für den
Verleih dürfte nicht gerade wenig kosten, und so werden abseits der
topaktuellen Blockbuster wahrscheinlich häufig einfach "normale"
Verkaufsversionen mehr oder weniger präpariert (;siehe dein Beispiel) an
die Videotheken ausgeliefert...

Hergen


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Antwort von Gerhard Torges:

Hergen Lehmann wrote:

> >
> >
> > Ja, dürfen die denn das?
>
> Was auf der Disc steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die
> Videothek vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart hat.

Daß solche Beschriftungen keine Gesetzeskraft besitzen, ist mir schon
klar. ;-)

> Die Herstellung einer vergleichsweise kleinen Sonderauflage nur für den
> Verleih dürfte nicht gerade wenig kosten, und so werden abseits der
> topaktuellen Blockbuster wahrscheinlich häufig einfach "normale"
> Verkaufsversionen mehr oder weniger präpariert (;siehe dein Beispiel) an
> die Videotheken ausgeliefert...

OK, das leuchtet ein.
Ich fand es halt nur "verdächtig".
Früher, zu VHS-Zeiten, waren solche "Sonderauflagen" für Videotheken
meiner Erinnerung nach der Regelfall.

Gerhard

--
"Ich habe ja nichts zu verbergen".
Nunja:
Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern>


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Antwort von Martin Hillebrand:

Hallo Hergen.

Hergen Lehmann schrieb:
> Gerhard Torges wrote:
>
>>
>>
>> Ja, dürfen die denn das?
>
> Was auf der Disc steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die
> Videothek vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart hat.

Was Du da schreibst ist mir absolut verständlich und auch einleuchtend.
Nur: Warum steht denn da *überhaupt* was drauf? Hätten sich ja auch die
2cm² Farbe sparen können.

Andererseits habe ich auch schon DVDs mit einem "Nur für den Verleih"
oder so ähnlich gesehen...

Grüße,
Martin.
--
Die SAT FAQ von Gerd Schweizer - alles für den Sat Empfang
http://www.gerdschweizer.homepage.t-online.de/faqsat.htm


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Antwort von Arno Welzel:

Martin Hillebrand schrieb:

> Hallo Hergen.
>
> Hergen Lehmann schrieb:
>> Gerhard Torges wrote:
>>
>>>
>>>
>>> Ja, dürfen die denn das?
>> Was auf der Disc steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die
>> Videothek vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart hat.
>
> Was Du da schreibst ist mir absolut verständlich und auch einleuchtend.
> Nur: Warum steht denn da *überhaupt* was drauf? Hätten sich ja auch die
> 2cm² Farbe sparen können.

Weil vermutlich irgendwann mal entschieden wurde, dass Filme nicht
verliehen werden dürfen, solange nirgends ein Hinweis drauf steht, dass
der Urheber das nicht will.

> Andererseits habe ich auch schon DVDs mit einem "Nur für den Verleih"
> oder so ähnlich gesehen...

Und auch hier dürfte es wohl eher um Gerichtsentscheidungen gehen, wegen
derer Hersteller sich mit Hinweisen aller Art absichern wollen.

--
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de


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Antwort von Arno Welzel:

Ich:

> Martin Hillebrand schrieb:
>
>> Hallo Hergen.
>>
>> Hergen Lehmann schrieb:
>>> Gerhard Torges wrote:
>>>
>>>>
>>>> Ja, dürfen die denn das?
>>> Was auf der Disc steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, was die
>>> Videothek vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart hat.
>>
>> Was Du da schreibst ist mir absolut verständlich und auch einleuchtend.
>> Nur: Warum steht denn da *überhaupt* was drauf? Hätten sich ja auch die
>> 2cm² Farbe sparen können.
>
> Weil vermutlich irgendwann mal entschieden wurde, dass Filme nicht
> verliehen werden dürfen, solange nirgends ein Hinweis drauf steht, dass
> der Urheber das nicht will.

Arg... ich meinte natürlich "nur verliehen werden dürfen, wenn kein
gegenteiliger Hinweis draufsteht"... ;-)

--
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de


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Antwort von Hergen Lehmann:

Martin Hillebrand wrote:

> Was Du da schreibst ist mir absolut verständlich und auch einleuchtend.
> Nur: Warum steht denn da *überhaupt* was drauf? Hätten sich ja auch die
> 2cm² Farbe sparen können.

Damit will man dich davon abhalten, einen Stapel DVDs auf dem nächsten
Wühltisch zu kaufen, und damit eine Videothek zu eröffnen. Ohne den
ausdrücklichen Hinweis könnte Otto Normalverbraucher schliesslich
annehmen, daß er sein Eigentum auch verleihen darf.

Hergen


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Antwort von Gerhard Torges:

Hergen Lehmann wrote:

> > Was Du da schreibst ist mir absolut verständlich und auch einleuchtend.
> > Nur: Warum steht denn da *überhaupt* was drauf? Hätten sich ja auch die
> > 2cm" Farbe sparen können.
>
> Damit will man dich davon abhalten, einen Stapel DVDs auf dem nächsten
> Wühltisch zu kaufen, und damit eine Videothek zu eröffnen. Ohne den
> ausdrücklichen Hinweis könnte Otto Normalverbraucher schliesslich
> annehmen, daß er sein Eigentum auch verleihen darf.

Darf er ja auch. ;-)

Gerhard

--
"Ich habe ja nichts zu verbergen".
Nunja:
Fälle von Datenmissbrauch und -irrtümern>


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Antwort von Dieter Sass:

Martin Hillebrand schrieb:
> Andererseits habe ich auch schon DVDs mit einem "Nur für den Verleih"
> oder so ähnlich gesehen...

und so eine habe ich auch schonmal gekauft...

mfG
Dieter


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