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Frage von Moritzk:


Guten Abend ihr lieben,

sitze gerade über einem Vertrag den ich an einen Kunden schreibe. Für den Kunden habe ich ein Video erstellt. Dieses Video enthält Musiktitel für diese wir keine Gema Rechte haben, daher ist das ganze etwas komplizierter.
Der Nutzer möchte die Musiktitel aber behalten und dennoch nicht die komplette Verantwortung übernehmen. Nun bin ich auf der Suche nach einer guten Formulierung in der steht das der jeweilige Nutzer des Videos ( also ich, oder der Kunde ) verantwortlich für die verwendeten Musiktitel tragen muss.
Also bsp. wenn ich das Video auf einer Homepage hochlade und dies am Ende zu einer Anzeige der Gema führt dann habe ich die Kosten bzw. die Haftung dafür zutragen...wenn aber mein Kunde erwicht wird dann hat er die Probleme.
Ich habe damit kein Problem die folgen zutragen da ich das Video eh nur auf meiner Homepage und auf youtube hochlade...ich aber möchte mich absichern da ich nicht weiß was der Kunde damit macht bzw. wie er sich anstellt!
Habt ihr eine Formulierung für mich mit der ich am besten abgesichert bin?

Desweiteren bitte ich um eure Unterstützung zu den folgenden Vertragspunkten...bei eventueller falsch Formulierung nehme ich gerne korregierungen entgegen:-)
Ich danke für eure Zeit!

1.)

Moek Filmproduktion ist und bleibt Urheber des Filmmaterials bzw. des Videos " ......" . Das Video darf weiter zu Referenzzwecken verwendet werden solange der Gefilmte ( ......) nicht persönlich oder optisch verfremdet bzw. entstellt wird.

2.)

Herrn ...Kunde....... wird ein unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht hinsitzlich dem Video .............. eingeräumt. Grobe Entstellungen können allerdings weiterhin durch den Urheber untersagt werden. Dieses unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht umfasst die Eigenvermarktung zu Werbezwecken als Künstler , das Editieren und das Recht zur Aufführung und Veröffentlichung.

3. Für etwaige Ansprüche gegenüber Dritten die durch die Verwendung oder Abänderung oder sonstigen Verwendung des Filmmaterials entstehen, stellen sich die Vertragspartner gegenüber den Ansrpüchen Dritter gegenseitig frei.

4. ....hier soll der Punkt zur Verwendung der Gema geschützten Titel rein.

Ich danke für eure Mühen und für eure Zeit!

lg der Moritz

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Antwort von wontuwontu:

Mal so ein paar Punkte, die mir aufgefallen sind:

1. Die Urheberrechte liegen immer beim Ersteller/Urheber. Diese können nicht weitergegeben werden.
2. Bei den Nutzungsrechten unterscheidet man zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. Bei letzterem darf niemand außer dem Kunden das Produkt nutzen, nicht einmal der Urheber. Er kann das aber durch eine Klausel wieder einschließen.
3. Bei den Kosten für die GEMA wird es nicht bleiben. Da du die Musik aus dem eigentlichen Kontext reißt, fallen außerdem Lizenzgebühren an, die an den jeweiligen Verlag zu entrichten sind. Erst wenn die Lizenz (also die Erlaubnis) da ist, kann die GEMA die Ausstrahlung abrechnen.

Wenn du dein Werk verkaufst, ohne vorher die Nutzungsrechte dafür zu besitzen, ist das im Prinzip nichts anderes als raubkopierte Software zu verkaufen. Da hilft es auch nichts, wenn du die Verantwortung auf den Kunden schiebst.

Die einzige Möglichkeit ist, bei Auftragserteilung den Kunden etwas unterschreiben zu lassen, in dem er angibt, in Besitz aller Nutzungsrechte für von ihm gewünschte Musiktitel zu sein.

Ich bin kein Fachmann in dem Gebiet, lasse mich also gerne eines besseren belehren. Generell gestaltet sich das Thema Lizenz und Nutzungsrechte aber nicht so einfach, vor allem nicht, wenn man das ganze als "eigenes Werk" ausgibt und dann auch noch gewerblich weiterverkauft.

Gruß

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Antwort von Bernd E.:

...Nun bin ich auf der Suche nach einer guten Formulierung in der steht das der jeweilige Nutzer des Videos ( also ich, oder der Kunde ) verantwortlich für die verwendeten Musiktitel tragen muss... Ich bin kein Jurist, deswegen nur unter Vorbehalt: Wenn du mit so einer Klausel versuchst, die Verantwortlichkeit für die Musik auf den Kunden zu schieben, kann das - wenn"s dumm läuft und das ganze vor Gericht landet - unter Umständen zu einem Eigentor werden. Wenn ich mich recht erinnere, haben bereits Gerichte bei Vorhandensein dieser Klausel entschieden, dass dem Videoproduzenten die Problematik von nicht freigegebener Musik offensichtlich bewusst war, als er sie dennoch verwendete. Demnach war nicht mehr zu seinen Gunsten von Fahrlässigkeit auszugehen, sondern die Tat erfolgte mit Vorsatz - mit entsprechender Auswirkung auf das Urteil.
...Ich habe damit kein Problem die folgen zutragen da ich das Video eh nur auf meiner Homepage und auf youtube hochlade... Dass diese Folgen viel Ärger und Kosten für dich bedeuten können, ist dir aber schon klar? Auch wenn die Haltung von Youtube im Einzelfall wohl immer noch unklar ist: Eine Verwendung von Musik ohne vorliegende Rechtefreigabe in einem Video auf deiner Homepage ist definitiv keine gute Idee.

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Antwort von pardalis:

Hallo,

ich würde dir empfehlen einen Vertrag nie selber zu entwerfen, sondern einen Anwalt für Vertragsrecht zu nehmen (hört sich teurer an, als es ist). Ein selbst formulierter Vertrag kann für dich sehr teuer werden, zu mal du schon von recht einfachen Dingen wie "Abgabe von Urheberrecht" keine Ahnung hast.

viele Grüße
uwe

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