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Infoseite // Urheberrechtliche Verletzung beim einbinden YouTube in Homepage?



Frage von Die Talla:


Wenn ich ein TV Video von z.B. CNN, ARD, RTL, usw. von YouTube in meine Homepage einbinde, das der Sender aber nicht selbst online-gestellt hat, sondern ein YouTube User, ist begehe ich dann ein urheberrechtliche Verletzung?

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Antwort von 1spektrum:

Die Anwort ist: Ja!

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Antwort von B.DeKid:

Die Anwort ist: Ja! Warum ?

Er redet doch von einem bestehenden YT Video welches er wohl auch durch den YT Player auf seiner Seite einbinden möchte.

Und da es auf YT Zig Nachrichten Clips oder TV Beiträge gibt - so muesste ja dann eigentlich schon , sagen wir das verlinken aus einem Blog auf einen solchen Beitrag verboten sein.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Piers:

Wenn ich ein TV Video von z.B. CNN, ARD, RTL, usw. von YouTube in meine Homepage einbinde, das der Sender aber nicht selbst online-gestellt hat, sondern ein YouTube User, ist begehe ich dann ein urheberrechtliche Verletzung? Nur weil jemand etwas online verfügbar macht, entbindet es dich als Webseiten-Betreiber nicht von Deiner Sorgfaltspflicht. Das ein Video auf Youtube verfügbar ist heißt nicht, es ist urheberrechtlich bedenkenlos.

Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, so würde ich das einbetten lassen. Man kann Dir immer anlasten, dass Du einen urheberrechtlich geschützten Inhalt auf Deiner Seite verfügbar machst, ohne das Recht zur Verbreitung eingeholt zu haben. Das das Video nicht auf Deinem Server liegt, ist da eher zweitrangig.

Bindest Du z.B. ein Musikvideo ein, das von User XYZ auf Youtube hochgeladen wurde, und findet dann der Urheber des Videos Deine Seite, so wird er Dich wegen einen Urheberrechtsverletzung zur Kasse bitten und nicht auf die Suche nach Youtube User XYZ gehen. Dann ist es an Dir, diesen Schaden an Youtube weiterzugeben. Aber das wird bestimmt alles andere als einfach.

Ich würde Dir empfehlen höchstens Links zu dem Video auf der eigenen Webpage zu veröffentlichen. Aber auch dies kann zu rechtlichen Problemen führen. Ist leider alles eine Grauzone, in der von Fall zu Fall entschieden wird.

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Antwort von Die Talla:

Dann werde ich nur solche Beiträge verlinkten in denen kein Copyright angegeben ist oder die mit GNU Lizenz gekennzeichnet sind.

Ich habe hier oder in einem anderen Forum mal gelesen das wenn in einem Film (Quellkopie) das Copyright nicht angegeben wurden ist jeder den Film nutzen darf. Bei "Night of the Living Dead" ist es doch so?

Was ist mit den Filmen bei www.archive.org die sollen doch angeblich auch rechte frei sein stimmt das etwa nicht?

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Antwort von Bischofsheimer:

Dann werde ich nur solche Beiträge verlinkten in denen kein Copyright angegeben ist oder die mit GNU Lizenz gekennzeichnet sind.

Ich habe hier oder in einem anderen Forum mal gelesen das wenn in einem Film (Quellkopie) das Copyright nicht angegeben wurden ist jeder den Film nutzen darf. Bei "Night of the Living Dead" ist es doch so?

Was ist mit den Filmen bei www.archive.org die sollen doch angeblich auch rechte frei sein stimmt das etwa nicht? Siehe : Der Guttenberg hat ja auch gedacht ( oder hat der geglaubt sein " Werk " würde nicht gelesen) er könnte schamlos kopieren und dann "Dr"
bleiben. Da hat jemand ihm das ganz schön verhagelt.Auch wenn viele
Bildleser oder die Pfarrerstochter aus Meck-Pom das anders gesehen haben.

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Antwort von Bernd E.:

...habe...mal gelesen das wenn in einem Film...das Copyright nicht angegeben wurden ist jeder den Film nutzen darf. Bei "Night of the Living Dead" ist es doch so?... Diesen Film kenne ich nicht, aber da dürfte es sich wohl um eine US-Produktion handeln und andere Länder haben oft andere Rechtslagen. In den USA beispielsweise war es zumindest mal so, dass man das Copyright anmelden und eintragen lassen musste, damit es wirksam werden konnte, während Filme, die von staatlichen Organisationen, also mit Steuergeldern, produziert wurden, automatisch unter "public domain" fielen. Ob beides heute noch gilt, kann ich aber nicht sagen.
Abgesehen davon ist dieses Prinzip natürlich nicht einfach auf andere Länder zu übertragen: Deutschland zum Beispiel kennt kein "Copyright" in diesem Sinn, und so kann man hierzulande auch nicht davon ausgehen, dass das Material rechtefrei ist, nur weil der Copyright-Hinweis fehlt.
...Was ist mit den Filmen bei www.archive.org die sollen doch angeblich auch rechte frei sein stimmt das etwa nicht?... Welche Rechte auf diesen Filmen liegen oder auch nicht sollte bei jeden Film angegeben sein. Möglicherweise besteht aber die Gefahr - wie bei manchen Musikarchiven -, dass das Material zwar in den USA frei verwendbar ist, nicht aber zum Beispiel in Deutschland. Da bleibt es einem wohl nicht erspart, sich den jeweiligen Einzelfall genau anzusehen.

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Antwort von Bruno:

Schöne Grafik mit Erklärungen zur ursprünglichen Frage und zur speziellen Situation in DE findet man hier: Video Embedding & Co

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