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Infoseite // Filmen bei Demos - genaues Recht?



Frage von Kecken:


Hi,

ich habe bei einer Demo gefilmt und möchte jetzt wissen, welches Material ich veröffentlichen kann. Gemäß § 23 Abs. 1 Pkt. 3 KunstUrhG ist es erlaubt, zu filmen: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben".

Jetzt lese ich aber immer wieder, dass man keine Personen von nah filmen darf, weil sie das Recht am eigenen Bild haben. Aber was ist denn jetzt? Darf ich alle Teilnehmer (Demonstranten und Gegendemonstranten) filmen, aber nicht nah? Man ist doch fast immer auf Videos erkennbar. Was ist, wenn jemand sich mitten in die eigentliche Demonstration stellt und provokativ eine gegnerisches Plakat hochhält. Muss er nicht davon ausgehen, auch gefilmt zu werden?

Muss man nicht allgemein auf einer Demo für das einstehen, was man da tut? Immerhin demonstriert man doch genau deshalb? Was ist mit Nahaufnahmen von Gegendemonstranten? Was heißt "Nahaufnahme"? Wo sind da die Grenzen? Wer gehört zu "teilnehmenden Personen"?

Was ist, wenn man die Gesicher unkenntlich macht (weichzeichnen schwarze Überlagerung)?

Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält, denn irgendwie ist das alles widersprüchlich, was ich so finde. Möchte aber bald veröffentlichen. Manche Gegendemonstranten bestanden aber darauf, nicht ihre Gesicher gefilmt zu bekommen. Ist das auf einer Demo rechtlich gedeckt? In Beiträgen bei zdf und ard sah ich immer wieder Nahaufnahmen von Demonstranten usw.

LG und danke!

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Antwort von pilskopf:

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Antwort von pilskopf:

Filmen darfst du doch sicherlich alles aber veröffentlichen nicht. Oder die Bullen halten sich nicht an geltendes Recht oder setzen sich darüber hinweg. In jedem Fall haben Polizisten extrem etwas dagegen wenn sie gefilmt werden. Warum wohl? Vor allem mögen sie es gar nicht wenn sie zuschlagen und sie dabei gefilmt werden, da bekommt man ganz schnell Prügel ab. Jajaja, unsere Polizei, nur da um uns zu beschützen.

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Antwort von PowerMac:

Geht‘s noch ein bisschen platter pilskopf?

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Antwort von pilskopf:

Nein ich bin nur ein Berliner der zu oft angesehen hat wie Polizisten ausrasten. Natürlich die Demonstranten genauso aber das dumme Gefilme deren geht mit gegen den Strich wenn sie dabei nicht erlauben dass ich sie dabei filme. Gleiches Recht für alle um die schwarzen Schafe aus beiden Reihen zu identifizieren.

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Antwort von mann:

Meiner Ansicht nach darfst Du filmen und veröffentlichen - möglicherweise jedoch keine Nahaufnahmen, also mehr oder weniger vollformatiges Erscheinen einzelner Personen im Bild. Aber wenn Du hier bei slahcam suchst, findest Du wohl einige threads darüber.

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Antwort von Kecken:

In meinem Fall gehts eigentlich nicht um die Polizisten, eher um die Gegendemonstranten. Warum darf man die nicht in Nahaufnahme filmen? Sie sind doch da und nehmen daran teil. Warum müssen sie nicht rechtlich dazu stehen, dass sie dort anwesend waren? Heißt das, dass ich nichts veröffentlichen darf, wo ein einzelner der Gegendemonstranten zu sehen ist (abseits vom Demo-Zug)? Was ist, wenn man die Gesichter unkenntlich macht?

LG

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Antwort von Alf_300:

Wenn die Polizisten so richtig das Gesetz in die Hand nehmen, das sieht man gern, weniger gut ist wenn man als Demonstrant erkannt wird und derzeitiger oder zukünftiger Arbeitgeber das sieht.

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Antwort von B.DeKid:

Film doch was du willst und stells via Fake Account ins Netz!

Is doch mittlerweile Mode das der Linke sowie Rechte Block sich gegenseitig fotografiert und filmt was das Zeug hält und die Aufnahmen dann sogar auswertet ( volle Namen Nennung und Adresse) und auf Ihren Portalen veröffentlichen.

Das dies nur bedingt erlaubt ist ist denen doch quasi Scheiss egal.

......................

Ob man Polizisten filmen muss oder sich gar über deren Aktionen aufregen muss ?!? Also ich glaub das sind auch Menschen und in der Gruppe reagiert man halt anders - So What!

Sollte doch jedem klar sein das wenn man mal am falschen Ort ist zur falschen Zeit man halt auch eventuell mal was aufs Maul bekommt.

Warum sich drüber aufregen? Wer geht überhaupt auf Demos und was soll das bitte bringen - ausser das es ne Menge Steuergeld kostet?

........................

Fazit sollte also sein

- Das filmen und genaue zeigen von fremden Personen ist erstmal nicht erlaubt, sofern sie nicht nur "ByStanders" sind .... also quasi man ne Reportage / Urlaubsfilm dreht oder nen Interview und im Hintergrund läuft jemand durchs Bild.

- Kommt jemand (im Video dazu) der in die Kamera spricht und sagt er wolle nicht gefilmt werden so hat man diese Person auch unkenntlich zu machen

So verstand ich die Thematik auf jeden Fall.

Jegliche weiteren Tips solltest Du dir vielleicht von einem Anwalt welcher auf MedienRecht spezialisiert ist geben lassen.
Vorallem muss man die Aussage der "Reportage/Films" kennen und dann wohl von Fall zu Fall genau entscheiden was erlaubt und was verboten ist.

Da kann ein Forum nie wirklich helfen.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Alikali:

Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,Sehr gerne doch.
Vorher bitte ich um die Überweisung meines Honorars in Höhe von € 350,- pro Stunde für die Rechtsberatung, die dann selbstverständlich auch juristisch belastbar ist, wie von dir gewünscht und nicht auf dem nicht verstandenen Halbwissen von irgend welchen Forumshanseln beruht.

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Antwort von thos-berlin:

Meiner Ansicht nach ist das KuG hier sehr deutlich !
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Also prinzipiell ist die in §23 (1.3) genannte Ausnahme, genau die, die hier zum Tragen kommt.

Die Frage ist, inwieweit nach §23(2) ein berechtigtens Interesse verletzt sein könnte. Das kann Dir nur ein Fachanwalt sagen.

Ich persönlich (!) kann mir nicht vorstellen, daß ein Demo-Teilnehmer diese Ausnahme für sich verbuchen kann, denn immerhin nimmt er an der Demo ja genau deswegen teil, damit man ihn sieht.... (Ausnahme könnten Krawallmacher sein - ich kann mir aber kaum vorstellen, daß die so per Gesetz verschleierbare strafbare Handlung als berechtigtes Intersse im Sinne dieses Gesetzes gilt - aber ich gehe hier auch nur mit Menschenverstand und nicht als Jurist ans Werk)

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Antwort von soan:

Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,Sehr gerne doch.
Vorher bitte ich um die Überweisung meines Honorars in Höhe von € 350,- pro Stunde für die Rechtsberatung, die dann selbstverständlich auch juristisch belastbar ist, wie von dir gewünscht und nicht auf dem nicht verstandenen Halbwissen von irgend welchen Forumshanseln beruht. Die erste Beratung ist kostenlos. Fang schon mal an zu formulieren, ich erwarte die Ergebnisse dann hier um 17.00 Ortszeit am 19.09. *gg*

Afferklatt...

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Antwort von vision4video:

Bevor du einem Rechtsverdreher oder Vierteljuristen viel Geld zahlst (denn er lebt ja davon und muss seine S klasse davon abbezahlen...) frag mal im Umkreis von TV Sendern, Mitarbeitern nach, wie die das so handeln. Kommt auch immer drauf an, obs um TV oder Internet geht, und wenns nur auf youtube läuft interessiert es NIEMANDEN, wen oder was du filmst. Rechtlich vielleicht aber sicher nicht in der Praxis.

Ich würd einfach eine KOSTENLOSE email an TV Sender schreiben oder kurz eine kostenlose Rechtsberatung fragen zu dem Thema und fertig. Alles andere ist den Aufwand und Kosten nicht wert.

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Antwort von vision4video:

Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,Sehr gerne doch.
Vorher bitte ich um die Überweisung meines Honorars in Höhe von € 350,- pro Stunde für die Rechtsberatung, die dann selbstverständlich auch juristisch belastbar ist, wie von dir gewünscht und nicht auf dem nicht verstandenen Halbwissen von irgend welchen Forumshanseln beruht. lol typisch Anwalt: Gleich Kohle verlangen aber noch nichtmal einen Finger gerührt. Euren Job könnte ich mit meinem Gewissen NIEMALS vereinbaren...lol

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Antwort von le.sas:

Alles bei dem mehr als 7 Leute im Bild sind kannst du filmen. Da würde ich mir rein rechtlich überhaupt keine Gedanken machen.
Allerdings, wäre dies in HH oder B und eine Linken- oder Rechten Demo mit so feigen vermummten Volldeppen, da hilft dir auch kein Gesetz wenn du eine geballert bekommst.

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Antwort von Alikali:

Alles bei dem mehr als 7 Leute im Bild sind kannst du filmen. Da würde ich mir rein rechtlich überhaupt keine Gedanken machenJa, da kommt Freude auf....

und genau deshalb auch mein Tipp (und nur der war als Erstberatung gratis!), sich nicht auf das Halbwissen solcher Forumshansel zu verlassen...

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Antwort von cebros:

Natürlich kann ein Forum nie eine Rechsberatung ersetzen, da jeder Fall anders ist und es viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen gilt.

Aber auch eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann oft keine abschliessende Sicherheit geben, da die Gerichte von Fall zu Fall bei vergleichbarer Sachlage manchmal unterschiedliche, wenn nicht gar gegensätzliche Urteile fällen...

Dennoch könnte das Forum eine Hilfe bei der Beurteilung sein, ob ein Vorhaben überhaupt realistisch und sinnvoll ist, und ob sich eine genauere, unter Umständen kostspielige Beratung lohnt.

Nur wäre es dann hilfreich, wenn sich Forenmitglieder ohne fundiertes Wissen zurückhalten würden, und diejenigen mit juristischen Kenntnissen auch mal etwas davon preisgeben würden.

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Antwort von le.sas:

Oh das tut mir leid dass ich hier so unqualifizierte Sachen von mir gebe. Dann sollte ich das Studienfach medienrecht wohl am besten nochmal 2 Jahre belegen, um mit dir mitzuhalten?

Im übrigen habe ich für so feige Leute die nur im Internet große reden schwingen und ausfallend werden alles andere, aber kein Verständnis. sobald man vor ihnen steht sind sie aber so klein dass sie selbst in einer Gruppe von nur 2 Menschen untergehen.

Also entspann dich mal und akzeptier dass es durchaus legale Grauzonen gibt.

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Antwort von cebros:

Um zu beurteilen, welche Ratschläge fundiert, und welche nur aus der Luft gegriffen sind, wären Referenzen zu konkreten Fällen, Urteilen oder Gesetzestexten hilfreich...

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Antwort von joerg-emil:

Wikipedia muss sich wegen der eingestellten Fotos mit Bildrechten entsprechend auseinandersetzen und weist seine Autoren wie folgt an:

Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein.

Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen.

Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.


Auf Filmaufnahmen dürfte man dies übertragen können. Was jetzt ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten ist, wird hier nicht erklärt.

Ich könnte mir z. B. gut darunter vorstellen, dass man die Aufnahmen nur im Kontex der Demonstration verwenden darf. So kannst du keinen Aufmarsch der Rechts- oder Linksradikalen zeigen und einen Kommentar wie "Rosenstolz-Fans gehen wegen ausgefallenem Konzert auf die Straße" drübersprechen. Damit hättest du definitiv sämtliche Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen verletzt.

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Antwort von Alikali:

Oh das tut mir leid dass ich hier so unqualifizierte Sachen von mir gebe.Ja, mir auch.
Dann sollte ich das Studienfach medienrecht wohl am besten nochmal 2 Jahre belegen, um mit dir mitzuhalten? Wenn du glaubst es hilft, nur zu!
Jetzt haben wir aber genug Zeit mit dir verschwendet.

thos-berlin hat schon mal die Rechtsgrundlage zitiert. So weit richtig.

cebros hat mit dem Einwand Aber auch eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann oft keine abschliessende Sicherheit geben, da die Gerichte von Fall zu Fall bei vergleichbarer Sachlage manchmal unterschiedliche, wenn nicht gar gegensätzliche Urteile fällen...das entscheidende Argument geliefert. Ein weiteres Problem ist, daß die meisten TV-Journalisten eben auch keine Ahnung haben, was sie dürfen und was nicht. Also ist das auch nicht gerade eine juristisch belastbare Aussage.

Sicherlich: wo bei einem youtube-Video kein Kläger aufschreit, findet sich meist auch kein Richter, der dich verknackt.

Sobald es um DEIN Geld geht, lieber Threadersteller, hilft einzig und allein eine individuelle Fallbeurteilung. Das kann ein Forum nicht bieten. Vor allem aber: Das DARF ein Forum auch nicht!

Denn es gibt ganze Rudel unterbeschäftigter Abmahnungsgeier, die nur darauf warten, daß jemand eine Rechtsberatung in einem Forum raus posaunt.

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Antwort von Kecken:

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich denke der Kern des Problems ist wohl, dass es einerseits die Erlaubnis gibt öffentliche Veranstaltungen zu filmen (inkl. der Teilnehmer) und andererseits keine Einzelperson herausgestellt werden darf.

Ich möchte mal ein typisches Beispiel sagen: vor der Demo gab es eine Kundgebung an einer Bühne, und eine Frau hat sich mit einem provokativem Plakat direkt vor die Bühne gestellt und es der Menge entgegengehalten. Ich hab sie gefilmt (quasi nah herausgestellt). Ist diese Veröffentlichung im Kontext der Demo nun zulässig oder nicht? Oder müsste ich ihr Gesicht unkenntlich machen?

Und gehört eine Gruppe von Gegendemonstranten zum "Beiwerk" der Demo? Ich meine es muss doch möglich sein, sowas veröffentlichen zu dürfen, auch wenn der eigentliche Demozug mal nicht mit im Bild ist?

Danke und liebe Grüße!

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Antwort von domain:

Wenn du vor Gericht stehst sagst du einfach folgendes:
Herr Richter, ich sage nur drei Sätze. Erstens hat sich die Person nicht gewehrt, als ich sie gefilmt habe. Zweitens habe ich auf dieser Demo gar nicht gefilmt und drittens, von welcher Demo sprechen sie eigentlich? Es hat ja gar keine gegeben.

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Antwort von crassmike:

Hi, schau dir das mal an, ist ganz interessant - von einem Fotografen aus der Praxis berichtet:


MfG

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Antwort von Bernd E.:

...gehört eine Gruppe von Gegendemonstranten zum "Beiwerk" der Demo? Ich meine es muss doch möglich sein, sowas veröffentlichen zu dürfen, auch wenn der eigentliche Demozug mal nicht mit im Bild ist?... Der Begriff "Beiwerk" bezieht sich nicht auf das Umfeld einer Veranstaltung, sondern auf eventuelle Bestandteile jeder einzelnen Aufnahme. Wenn du beispielsweise von einem Aussichtsturm aus ein Stadtpanorama aufnimmst und durch eine der 20 im Bild sichtbaren Straßen bewegt sich gerade eine Demonstration, dann wäre hier die ganze Demo nur Beiwerk im rechtlichen Sinn: Es geht dir ja primär um den tollen Blick über die Dächer. Filmst du dagegen drei Leute auf der Straße, dann sind sie das Hauptmotiv, ganz egal ob das am Rande einer Demo, einer Bushaltestelle oder eines Klassentreffens war. Also nix mit Beiwerk. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass Personen dann als Beiwerk anzusehen sind, wenn sich die Bildaussage ohne diese Personen nicht wesentlich ändern würde.
Da gelegentlich behauptet wird, ab einer Gruppengröße von sieben Personen gebe es ohnehin kein Recht am eigenen Bild mehr: Das ist ebenso unzutreffend wie der Irrglaube, man dürfe bis zu sieben Sekunden (oder drei Takte oder was sonst noch für angebliche Grenzen erfunden werden) von jedem Musikstück kosten- und genehmigungsfrei verwenden. Die Anzahl der Personen im Bild ist für die rechtliche Bewertung nicht zwangsläufig ausschlaggebend; entscheidend sind Art und Form der Abbildung.
Dank Google findet man viele Links zu Presse- und Medienrechtsseiten, die dieses Thema behandeln und auch einschlägige Urteile zitieren. Allerdings bleibt auch nach der Lektüre eine Restungewißheit, die praktisch nur im Einzelfall zu entscheiden ist. Und auch da kann es sein, dass ein anderes Gericht anders entscheiden würde.
Im Übrigen spielt auch eine Rolle, in welchem Kontext die Aufnahmen überhaupt veröffentlicht werden sollen. Wird das Ganze ein redaktioneller Kurzbericht über die Demo für die Onlineseite der Lokalzeitung, ist es unkritischer als wenn du als Extremist eine Demo der Gegenseite filmst und die Clips auf irgendeine Hetz- und Haßseite hochlädst, auf der die im Bild gezeigten Teilnehmer verunglimpft werden. Dass letzteres nicht legal ist, dürfte aber ohnehin jedem klar sein.

Da ich mit dem Recht am eigenen Bild immer nur als Bildjournalist und nie als Anwalt zu tun hatte, ist das natürlich keine Rechtsberatung.

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Antwort von DWUA:

Und wie ist dann das "genaue Recht" bei diesem Beispiel,-
www.martabakowski.com
-The Doggy?
("Making Of" ab ~11:40)

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