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Infoseite // EuGH Beschluss: das Einbetten von YouTube-Videos ist legal



Newsmeldung von slashCAM:


Der Europäischen Gerichtshof hat einen Beschluss veröffentlicht, der besagt, dass das Einbetten von Internet-Videos aus fremden Quellen (wie etwa von YouTube) in die eigene Websites keinen Urheberrechtsverstoß darstellt


Hier geht es zur Newsmeldung mit Link und Bildern auf den slashCAM Magazin-Seiten:
EuGH Beschluss: das Einbetten von YouTube-Videos ist legal


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Antwort von gunman:

We are the champions...of the world !!!!
Und wer sagt denn, dass aus Europa nur immer schlechte Nachrichten kommen !

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Antwort von beiti:

Und wer sagt denn, dass aus Europa nur immer schlechte Nachrichten kommen ! Bin nicht sicher, ob das tatsächlich eine gute Nachricht ist. Kommt drauf an, wie man das Urteil auslegt.

Wir hatte das Thema hier übrigens schon:
http://forum.slashcam.de/interessantes- ... 20485.html

Hier das Urteil:
http://www.new-media-law.net/ger/aktuel ... raming.pdf

Und hier eine interessante Auslegung:
https://www.wbs-law.de/internetrecht/pr ... men-57112/

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Antwort von Drushba:

Ob man haftet, wenn im geframten Video selbst gegen das Urheberrecht verstossen wird? Das passiert schnell, wenn z.B. ein ausländischer Film eingestellt/verlinkt wird, dessen Musiklizenzen hier nicht gültig sind.

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Antwort von klusterdegenerierung:

We are the champions...of the world !!!!
Und wer sagt denn, dass aus Europa nur immer schlechte Nachrichten kommen ! Man Man Man, gute Nachricht!
Weißt Du eigentlich in welchem Forum Du das schreibst????
Du bist hier nicht bei mp3Crack.to oder sowas!

Wir leben davon!!!!

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Antwort von sottofellini:

Und als nächstes fällt hoffentlich auch die Anmahnung, Coverversionen, die landauf, landab von lokalen Bands gespielt und dann auf der Plattform hochgeladen werden, abzustrafen. Oder vielleicht bis zu einer Grenze von 249 Anklicks ;-)
Sony Content beim Jahresabschlusstreffen des Schrebergartenvereines.
Irgendwie vermisst man hier die Verhältnismässigkeit.
Obwohl ich grossen Respekt vor dieser GEMA/SUISA Maschinerie nach wie vor habe.

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Antwort von handiro:

Warum hat der Kläger nicht google verklagt? Von dessen youtube Servern wurde ja "geframed". Insofern ist das Urteil nicht schlecht. Es schützt die "kleinen" wenn sich die Kläger nicht an die wirklichen "grossen" Urheberrechtsverletzer wenden wollen, weil die als corporation mit einem Aktienwert von zig Milliarden und den dazugehörigen Arschwälten, genauso unverklagbar zu sein scheinen, wie zu grosse Banken too big to fail sind.

Es geht hier prinzipiell um das "framen" also das Wiedergeben von anderswo gehosteten Inhalten. Und die lagen in diesem Fall bei youtube oder?

Ich kenne genügend Fälle, bei denen genau diese Art der Klage in Zukunft zurecht scheitern darf, wie z.B.
http://petringlegal.blogspot.de/2012/06 ... n-ein.html

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Antwort von gunman:

We are the champions...of the world !!!!
Und wer sagt denn, dass aus Europa nur immer schlechte Nachrichten kommen ! Man Man Man, gute Nachricht!
Weißt Du eigentlich in welchem Forum Du das schreibst????
Du bist hier nicht bei mp3Crack.to oder sowas!

Wir leben davon!!!! Man Man Man !
Seh mir gerade bei ARD einen guten "Stasi" Film an...Du warst aber nicht bei der Stasi oder...?

PS:Bin gerade dabei mir zu überlegen ob ich ihn nicht vielleicht von der frei zugänglichen Ard Mediathek herunterladen soll, oder sollte ich dich vielleicht um Erlaubnis fragen ?

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Antwort von Mondo:

...mal ganz konkret gefragt:
Wenn ich also im Netz ein Foto (respektive Video oder Audio) finde, das dort ja bereits veröffentlicht ist, dann kann ich es auf meiner eigenen Homepage einsetzen?

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Antwort von handiro:

Können und "dürfen" sind 2 verschiedene Dinge. Wer genug Geld ausgeben will, kann Dich immer verklagen. Wie Du siehst verklagt man gerne den Verlinkenden anstelle des eigentlichen Verursachers.

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Antwort von beiti:

Wenn ich also im Netz ein Foto (respektive Video oder Audio) finde, das dort ja bereits veröffentlicht ist, dann kann ich es auf meiner eigenen Homepage einsetzen? Du darfst es laut diesem Urteil in Deine Seite einbetten, d. h. so verlinken, dass es direkt auf Deiner Seite auftaucht. Aber Du darfst es nicht auf Deinem eigenen Webspace speichern. Wer sich da technisch wenig auskennt, muss vorsichtig sein, was er tut.
Du warst aber nicht bei der Stasi oder...?
oder sollte ich dich vielleicht um Erlaubnis fragen ? Bevor das hier in Beleidigungen ausartet, fasse ich mal kurz zusammen, worum es in dem Urteil überhaupt ging. Ich halte mich an die Erläuterung, die der Jurist in diesem Video dazu abgibt. Daraus wird auch ersichtlich, dass es hier nicht um eine kleinliche Streiterei ging, sondern die Klage aus Sicht von Rechteinhabern nicht so unberechtigt erschien:

Ein Hersteller von Wasserfiltersystem ließ ein Video über die Funktionsweise seiner Produkte herstellen. Der Produzent des Videos stellte es öffentlich bei YouTube ein - was illegal war, da sämtliche Veröffentlichungsrechte beim Auftraggeber lagen. Ein anderer Hersteller von Wasserfiltern fand das Video bei YouTube und bettete es in seine Homepage ein.
Der ursprüngliche Auftraggeber des Videos klagte gegen den Einbetter - und verlor mit der Begründung, das Einbetten sei rechtlich einem bloßen Verlinken gleichzusetzen und sei damit keine erneute Veröffentlichung. Das Video sei ja bereits zuvor demselben Nutzerkreis zugänglich gewesen.
Die Frage, ob der Produzent des Videos dieses illegal auf YouTube gestellt hat, und ob der Auftraggeber daher den Produzenten für das Einstellen verklagen könnte, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Entscheidend ist: Da es schon auf YouTube stand, durfte der andere Unternehmer es einbetten, ohne sich um die Rechtefrage zu kümmern.
In der Urteilsbegründung ist dann allerdings etwas Abweichendes zu lesen; hier wird plötzlich die Legalität des Videos vorausgesetzt. Somit ist nicht ganz klar, ob das Gericht den Umstand, dass das Video im vorliegenden Fall illegal online war, ausreichend berücksichtigt hat. Ganz ignoriert hat das Gericht die Illegalität nicht, denn sie wird an anderer Stelle im Urteil klar festgestellt.
Irgendwie ist der Urteilstext unausgereift und widersprüchlich.

Der Anwalt im Erklärvideo weist dann noch darauf hin, dass es außer dem Urheberrecht weitere rechtliche Hebel gibt: Wenn es ein Konkurrenzunternehmen ist, das sich das Video zunutze macht, könnte der Rechteinhaber ihn wettbewerbsrechtlich und/oder wegen Markenrechtsverletzungen abmahnen. Dafür spielt dann die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, keine Rolle.

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Antwort von marcszeglat:

Das Urteil ist ja der Hammer für alle Urheberrechtsinhaber! Ich glaube die Eu Richter sind sich nicht im Klaren darüber, was dass für Urheber bedeuten kann! Ich werde da mal einen kleinen shitstorm starten: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/T5_5133/

hoffe dem folgen viele!

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Antwort von dienstag_01:

Das Urteil ist ja der Hammer für alle Urheberrechtsinhaber! Ich glaube die Eu Richter sind sich nicht im Klaren darüber, was dass für Urheber bedeuten kann! Was bedeutet es denn?

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Antwort von marcszeglat:

Wenn es nicht nur für youtube Videos gilt, sondern auch für Medien die auf anderen Servern gehostet werden, bedeutet dies eine Menge! Ich drehe Videos über Vulkanausbrüche, die ich auf meinen eigenen Homepages www.vulkane.net und www.streaming-planet.de publiziere. Die Herstellung der Videos kostet eine Menge Geld. Über meine Homepages generiere ich Umsatz durch Werbung. Wenn jetzt einfach jemand daher kommt und meine Fotos und Videos auf seine Seiten einbettet, ist es im Prinzip noch schlimmer, als wenn er sie einfach kopiert und klaut! Erstens kann er nun mit meinen Medien Umsatz generieren und in seine Tasche schustern. Ggf. gehen mir dadurch auch noch User verloren. Zweitens belastet er durch das Einbetten meiner Videos auch noch meinen Server und nutzt meinen Traffic, den ich ggf. bezahlen muss. Meine Videos lizensiere ich z.B. auch für online-Zeitschriften etc. Die brauchen jetzt garnichts mehr zu bezahlen, sondern können sich einfach bedienen und ebenfalls Umsatz generieren, der mir verloren geht. Die Geschichte ist ein absoluter Hammer! Eine Bankrotterklärung! Anstatt Urheber weiter zu schützen und zu unterstützen, wird ihnen mit den Füßen ins Gesicht getreten. Mir reichen schon die ganzen Arschlöcher, die ständig meine Videos kopieren und wieder bei youtube reinstellen und Werbung drin schalten. Selbst wenn man die Videos von youtube wieder löschen lässt, zahlt youtube die Werbeeinnahmen nicht dem Urheber aus. Einfach zum kotzen.

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Antwort von dienstag_01:

Ok, dieses Geschäftsmodell könnte wirklich kippen.

Bliebe die Möglichkeit, Werbung direkter ans Video zu koppeln (z.B. wie Youtube). Und, möglicherweise, erleben wir bald einen neue Definition von *öffentlich*.

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Antwort von srone:

Wenn es nicht nur für youtube Videos gilt, sondern auch für Medien die auf anderen Servern gehostet werden, bedeutet dies eine Menge! Ich drehe Videos über Vulkanausbrüche, die ich auf meinen eigenen Homepages www.vulkane.net und www.streaming-planet.de publiziere. Die Herstellung der Videos kostet eine Menge Geld. Über meine Homepages generiere ich Umsatz durch Werbung. Wenn jetzt einfach jemand daher kommt und meine Fotos und Videos auf seine Seiten einbettet, ist es im Prinzip noch schlimmer, als wenn er sie einfach kopiert und klaut! Erstens kann er nun mit meinen Medien Umsatz generieren und in seine Tasche schustern. Ggf. gehen mir dadurch auch noch User verloren. Zweitens belastet er durch das Einbetten meiner Videos auch noch meinen Server und nutzt meinen Traffic, den ich ggf. bezahlen muss. Meine Videos lizensiere ich z.B. auch für online-Zeitschriften etc. Die brauchen jetzt garnichts mehr zu bezahlen, sondern können sich einfach bedienen und ebenfalls Umsatz generieren, der mir verloren geht. Die Geschichte ist ein absoluter Hammer! Eine Bankrotterklärung! Anstatt Urheber weiter zu schützen und zu unterstützen, wird ihnen mit den Füßen ins Gesicht getreten. Mir reichen schon die ganzen Arschlöcher, die ständig meine Videos kopieren und wieder bei youtube reinstellen und Werbung drin schalten. Selbst wenn man die Videos von youtube wieder löschen lässt, zahlt youtube die Werbeeinnahmen nicht dem Urheber aus. Einfach zum kotzen. mein vorschlag nur noch sd als surface (embedbar) und hd nur via login (kostenfrei).

lg

srone

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Antwort von marcszeglat:

jeep, denke darüber nach den videobereich nur noch gegen login zugänglich zu machen, das wird aber viele nutzer abschrecken. als ich im blog die kommentarfunktion nur noch für registrierte nutzer freigab, ging das kommentieren um 95% zurück. allerdings auch der spam ;-)

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Antwort von pixelschubser2006:

Vielleicht bin ich naiv, aber ich denke, es braucht ein mehrstufiges System. In der ersten Stufe gibt man sein Urheberrecht insofern auf, weil man zustimmt, das das Video möglichst weit verbreitet wird. Dürfte für die meisten Privatvideos ideal sein. Stufe 2: Der Urheber regelt, in welchem Umfang der Content verlinkt werden darf, z.b. für Musikverlage interessant. Stufe 3: Videos dürfen überhaupt nicht verlinkt werden, nur vom Urheber selbst. Fände ich auch im vorliegenden Fall relevant.

Im ersten Moment fand ich das Urteil gut, weil es Nutzern auf Social Media Plattformen Rechtssicherheit gibt. Wenn das aber so ausartet, dass eine Firma ungestraft ein Werbevideo eines Wettbewerbers nutzen kann, ist das schon ein starkes Stück und für mich nicht nachvollziehbar. Da hilft nur eins: Soviele Markennamen und Logos einbauen, dass der Konkurrent gerne Werbung für mich machen darf!

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Antwort von handiro:

Die Geschichte ist ein absoluter Hammer! Eine Bankrotterklärung! Anstatt Urheber weiter zu schützen und zu unterstützen, wird ihnen mit den Füßen ins Gesicht getreten. Mir reichen schon die ganzen Arschlöcher, die ständig meine Videos kopieren und wieder bei youtube reinstellen und Werbung drin schalten. Selbst wenn man die Videos von youtube wieder löschen lässt, zahlt youtube die Werbeeinnahmen nicht dem Urheber aus. Einfach zum kotzen. Was meinst wie es mir mit meinem Label und meinen Platten geht? Und zwar seit 10 Jahren!!! Erst neulich entdeckte ich, dass spotify meine Alben anbietet und bat um Kopie des Vertrages (den ich nicht abgeschlossen habe).
Die Antwort dieser Kackbratzen: Thanks for reaching out. In order to help you The two albums you refer to were both delivered by the label Origin Records. If you want them to be taken down, please reach out to them directly.

Origin Records BIN ICH SELBER Ihr merkbefreiten Glatzenföhner!
Jetzt darf ich eine Klage in den USA machen???

Marc, in Deinem Fall würde ich alle Videos mit Watermarking versehen, so wie die Mexikaner ihr Video von den 43 Verschwundenen markiert haben, DICK UND FETT!!!
Deine Webseite ist gut ;-)

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