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Frage von Qualle:


Hallo,

ich habe mal eine wichtige Frage:

Bei uns im Stall ist eine Person, der man den Umgang mit dem Pferd verbieten muß. Sie misshandelt die armen Tiere echt derbe. Nun wollen wir, ein paar Leute aus dem Stall, ihr das Handwerk legen. (zu meiner Person, ich bin keine 14Jährige die es überbewertet. ich bin gelernte Pferdewirtin und 30 Jahre alt) Wir haben uns eine Mini-Kamera gekauft und wollten sie heimlich dabei filmen, wie sie auf die Pferde einschlägt und auf die Brust ausbindet. Nun haben wir erfahren, das wir uns dabei eventuelle Strafbar machen können. Stimmt das? Wenn ja, wie kann man es denn dann Beweisen? Ist ja klar, sobald ein Amtstierarzt kommt und guckt, macht sie es nicht. Kann mir da jemand was sagen? Mit den ganzen Paragraphen werde ich nicht schlau!
Danke schon mal für Eure Hilfe...

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Antwort von Kino:

Hallo Qualle,
... Kann mir da jemand was sagen? Mit den ganzen Paragraphen werde ich nicht schlau! ... ... natürlich kann Dir jemand "was sagen, ich denke aber nicht hier im "Forum der Filmer".

Mein erster und zunächst einziger Ansprechpartner wäre ein Staatsanwalt in Deiner Nähe. Nur dieser wird Dir sagen können, ob hier eine Straftat vorliegt und ob Du gegen geltendes Recht verstößt. Ggfls. ist Dein Handeln zwar tatbestandsmäßig strafbar aber durch einen Rechtfertigungsgrund straffrei (sorry, bin selbst kein Jurist). Nur was nutzt Dir das, wenn Dein Video hinterher nicht als Beweismittel in einem Verfahren zugelassen werden kann.

Also, mit dem Staatsanwalt gemeinsam überlegen, wie man diesem Treiben, sofern es eben mehr ist als eine harte Dressur, Einhalt gebieten kann. Vielleicht lasst Ihr Euch von einem Polizisten in Zivil begleiten, der als Zeuge aussagen kann, wenn der Strafverfolgungsbehörde Eure Aussage nicht reicht. Alles weitere wären doch nur laienhafte Mutmaßungen, zumindest von meiner Seite.

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Antwort von Debonnaire:

Ruf doch einfach mal den nächsten Polizeiposten an und frage, mein Gott! Wie unbeholfener kann man denn NOCH sein, mit angeblich 30!

Aber, wie mein Vorredner sagte: Dies hier ist ein FILMforum, keine Tierchenheilanstalt!

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Antwort von B.DeKid:

Hallo,

ich habe mal eine wichtige Frage:

Bei uns im Stall ist eine Person, ... Sofern es dein Stall ist kannst Du dort filmen was und wie du willst.
Sofern du nicht die Strasse dokumentierst Kein Thema.

Am besten irgendwo ne Plakete hin wo drauf steht Video ueberwacht.

Schau mal unter Foren Mitglieder Liste nach einem Andreas_Kiel der ist Anwalt , dem Schreibst mal ne kurze Email , der hilft dir bestimmt.

MfG
B.DeKid

PS: @Debonnaire
Wer mit tieren nicht fach gerecht umgeht gehört angezeigt - das siehst doch auch so oder? ;-)

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Antwort von Debonnaire:

PS: @Debonnaire
Wer mit tieren nicht fach gerecht umgeht gehört angezeigt - das siehst doch auch so oder? ;-) Wer Tiere unmenschlich und unnötig grausam behandelt gehört, gemäss den geltenden Gesetzen, geahndet, ja. Nur ist das echt kein Thema für hier, sorry!

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Antwort von B.DeKid:

Alles klar ;-) Hast recht , na nun weiss Sie ja wenn Sie fragen soll ;-)

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Antwort von PowerMac:

Es ist strafbar. Als Beweis wird das wahrscheinlich vor Gericht aber nicht zugelassen. Allerdings muss man abwägen, ob es nicht von hoher Bedeutung (auch für die Öffentlichkeit) ist und somit die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Gefilmten daher eingeschränkt werden können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

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Antwort von PowerMac:

(…) Sofern es dein Stall ist kannst Du dort filmen was und wie du willst. (…) Nein.

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Antwort von Kino:

... Allerdings muss man abwägen, ob es nicht von hoher Bedeutung (auch für die Öffentlichkeit) ist und somit die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Gefilmten daher eingeschränkt werden können. ... Im vorliegenden Fall geht es aber vermutlich nicht um die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten gegenüber Personen des öffentlichen Lebens bzw. der Zeitgeschichte aus journalistischen Motiven.

Maßgeblich scheint mir hier die Beantwortung der Frage, ob Aufnahmen, die unter Missachtung des Persönlichkeitsrechts entstanden sind, auch außerhalb des Gerichtssaals von Barbara Salesch als Beweismittel zulässig sind. Meines Wissens fallen Videoaufnahmen nicht unter den numerus clausus der prozessualen Beweismittel, können aber ggfls. durch Inaugenscheinnahme des Gerichts - in engen Grenzen - eingeführt werden.

Nochmal: Mein erster (gebührenfreier) und persönlicher Berater wäre der StA, kein Telefonat mit Polizisten oder Verrenkungen über öffentliches Interesse ... .

Sollte der StA einen Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bejahen, hat er, da Offizialdelikt, eine Amtsermittlungspflicht. Ob er hierfür einen Videobeweis benötigt, oder ob ihm vielleicht das Beweismittel der Zeugenaussage(n) ausreicht, sollten wir Jura-Laien jenem selbst überlassen.

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Antwort von FabeX:



Sofern es dein Stall ist kannst Du dort filmen was und wie du willst.
Sofern du nicht die Strasse dokumentierst Kein Thema.

Am besten irgendwo ne Plakete hin wo drauf steht Video ueberwacht.
quote]

Stimmt Nicht ganz. Zumindest nicht in Österreich (weiss nicht wie das in Deutschland aussieht).
Du darfst Videoüberwachen soviel du willst, auf eigenem Grund und Boden, auch wenn andere Personen zutritt haben. Du must allerdings Hinweise aufhängen á la "Dieses Gebäude ist Videoüberwacht" usw.

Anders ist das wenn du diese Bilder aufzeichnest. Dafür benötigst du nämlich die Genehmigung der DSK (Datenschutzkommission). Hierfür gibt es Formulare die man ausfüllen muss und an ebendiese schickt. Dann wird festgelegt ob a) Aufzeichnung erfolgen darf; b) wie lange diese erfolgen darf; c) die genaue Anzahl der Kameras festgelegt wird;...
Allerdings ist das nur in Bereichen nötig wo Fremde Personen zutritt haben, was in diesem Fall gegeben wäre, da in einem Reitstall ja Fremdpersonen verkehren.

Nur soviel zur Situation in Österreich :-)

Dass dies die wenigsten wissen und es auch den wissenden meistens ziemlich egal ist, steht ausser frage *g*

lg
Andi

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Antwort von thos-berlin:

In wie weit irgendwelche Genehmigungen einzuholen sind, besonders auf privatem Grund, kann ich nicht beantworten. Wenn es nicht Dein Stall ist, dann mußte eine Installation einer solchen Überwachung auf jeden Fall mit dem Besitzer abgesprochen sein.

Wir haben auf Arbeit Überwachungskameras und diese Tatsache wird durch kleine Hinweisschilder an den Eingängen hingewiesen.

Im Falle eine Verkehrsunfalls wurde von Seiten der Polizei eine Aufzeichnung schon einmal angefordert.

Ich würde aber auch dringend zu einer Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft raten, damit der Aufwand nicht umsonst ist. Denn wenn ihr das tut und die Aufnahmen nicht gerichtlich verwertbar sind, wird im Prozeßfall evtl. ein Freispruch herauskommen. Ihr habt dann nicht nur in der Sache verloren, sondern wahrscheinlich noch euren Ruf dazu...

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Antwort von Qualle:

Vielen Dank für Eure Antworten. Dann werde ich es wohl mal mit dem Staatsanwalt besprechen. Denn wir wollen ja was bewirken und nicht hinterher doof da stehen.

Und Sorry nochmal an diejenigen die sich durch meine Frage hier im Forum gestört fühlten. Ich wollte Euch nicht mit meinem Tierwehwechen stören, ich wollte nur in Bezug auf Filmen wissen ob es erlaubt ist, alles andere war nur Hintergrund wissen. Da muß man mich nicht gleich angreifen wie unbeholfen ich doch für mein Alter sei. So ein Thema ist schließlich nicht ganz einfach und muß gut durchdacht sein. Und da ist es besser lieber tausende vorher zu fragen, bevor ich mich da irgendwie Strafbar mache. Und in einem Pferdforum brauche ich sowas nicht zu schreiben, denn... die Welt ist klein in Reiterkreisen! Also, nichts für Ungut und vielen Dank!

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Antwort von Axel:

Eine Quälerei findet statt, und ich weiß es. Ich vermute, dass der Täter alles abstreiten würde, aber ein heimlich gefilmtes Video könnte das beweisen. Das letzte, um das ich mir Sorgen mache, sind dann Klauseln über die Rechte des Täters an seinem Bild. Für ein wehrloses Opfer Partei zu ergreifen, nennt man auch Zivilcourage.

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Antwort von FabeX:

Das Video würde vor Gericht sehr wohl als Beweismittel gültig sein.

Was dir Passieren kann ist, dass das "opfer der Videoüberwachung" dich deswegen gegenklagen kann.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Strafbar macht sich nur der, der das nichtöffentlich gesprochene Wort eines Dritten aufzeichnet, ohne dessen Erlaubnis zu haben. Von Videoaufnahmen ist im Strafgesetzbuch nicht die Rede. Hier käme allenfalls eine Persönlichkeitsrechte-Verletzung, aber keine Straftat in Betracht. Sofern damit eine Tierquälerei bewiesen wird (und auch nur dann!), tritt die Verletzung des Persönlichkeitsrechts dagegen in den Hintergrund und wäre vor Gericht unbeachtlich. So kommen auch die zahllosen Videoclips der Fernsehsender zustande, achtet mal auf die Einblendungen "Ton nachgesprochen".
Der Strafbarkeit des geplanten Vorhabens begegnet man durch Abschalten des Mikrofons - einfach einen Klinkenstecker in die Buchse der Kamera.
Das Löschen der Tonspur hinterher reicht nicht, weil bereits die Aufzeichnung (bzw. der Versuch dazu!) strafbar ist.
Mit dem Staatsanwalt sprechen nutzt nichts. Der wird kaum einen Haufen Jugendlicher mit einer Videokamera als "verdeckte Ermittler" losschicken.
BG, Andreas

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Antwort von Kino:

Vielen Dank Andreas,

hast etwas Ordnung in mein Halbwissen gebracht - Tja, gelernt ist gelernt!

LG Christoph
+++

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