Frage von AlexBardosch:Tach!
Soweit ich das alles richtig zusammengelesen habe, muss man eine nicht-FSK-geprüfte DVD, die man vertreiben will (es handelt sich um Seminarvideos) als "Lehrprogramm" nach §7 auszeichnen. Größe der Kennzeichnung entspricht der Vorgabe wie bei der FSK, Gestaltung scheint den Anwendern überlassen zu sein, im Gegensatz zu den vorgegebenen FSK-Logos.
Habe ich das bis dahin alles korrekt verstanden?
Dann noch das i-Tüpfelchen: Muss ich auch vor dem Film die Kennzeichnung nochmal einblenden lassen, oder bezieht sich diese Pflicht nur auf die tatsächlich FSK-geprüften Titel?
Thx,
Alex.