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Frage von JonnyRakete:


Hallöchen,

im Rahmen eines Auftragsfilms hab ich mehrere Landschaftsaufnahmen gemacht, die auch zum Teil mit in dem bezahlten Film gelandet sind. Jetzt habe ich einen anderen Kunden, bei dem es extrem Sinn machen würde, wenn ich die Aufnahmen von dem alten Auftrag für ihn ebenfalls verwenden könnte.Wie verhält sich das

A: Mit Videoschnipseln die Haargenau so in dem bezahlten Video des ersten Auftraggebers auftauchen
B: Mit Schnipseln die diegleichen Clips verwenden aber minimal andere Einstellung sind
C: Mit dem Rest des Materials das zwar im Rahmen des Auftrags gedreht wurde aber nicht entfernt verwendet.

Also im Kern die Frage hat der 1. Auftraggeber nur das Recht an dem fertig geschnittenen Film oder an dem Material generell?
Im Vertrag hat er natürlich einen Film gekauft und keine einzelnen Clips.

Wäre da dankbar für Klarheit:)

Grüßle

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Antwort von Frank Glencairn:

Das sollte eigentlich in dem Vertrag stehen, den du mit deinem alten Auftraggeber hast, oder wenigstens in deinen Geschäftsbedingungen.

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Antwort von JonnyRakete:

Da hast du natürlich recht, hab aber bisher keine AGBs und im Vertrag steht es auch nich. Was denkst du unter den Bedingungen?

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Antwort von Frank Glencairn:

Keine Ahnung, ich bin kein Medienanwalt, da solltest du lieber einen solchen fragen.

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Antwort von Jott:

Das Urheberrecht der Clips liegt bei dir. Geht in Deutschland gar nicht anders.

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Antwort von Pianist:

Meiner Meinung nach verhält sich das wie folgt: Du hast da einen konkreten Film für einen konkreten Auftraggeber gedreht, und in diesem Zusammenhang Aufnahmen gedreht, die speziell für diesen Film entstanden sind, und die vermutlich auch in den Räumlichkeiten, auf dem Gelände oder im Beisein des Auftraggebers entstanden sind, und auf dem er und seine Leute zu sehen sind. Dieses Material würde ich nicht ohne Rücksprache für andere Filme verwenden.

Aber Du hast ja, damit der Film schöner und runder wird, zusätzlich aus eigenem Antrieb und unabhängig von den Aufnahmen beim Kunden noch weiteres Material in der Öffentlichkeit gedreht, welches nicht in unmittelbarem Zusammenhang zum Kernauftrag steht. Dieses Material hast Du als kostenlose Spende in den Film einfließen lassen. Von daher hätte ich persönlich keinerlei Bedenken, dieses Material auch noch weiter in anderen Zusammenhängen zu verwenden, da es nicht mit Rechten des Auftraggebers oder Rechten Dritter behaftet ist.

Matthias

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Antwort von Bluboy:

Bedenken muß man ja nicht unbdingt haben,
aber es bleiben ggf Bilder von privatem-, oder Firmengelände ohne Drehgenehmigung, wenn du was anderes filmst als vom Auftraggeber verlangt

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Antwort von Pianist:

Das wären ja dann Aufnahmen, die mit Rechten Dritter behaftet sind.

Matthias

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Antwort von Jott:

Er schreibt doch:

„ im Rahmen eines Auftragsfilms hab ich mehrere Landschaftsaufnahmen gemacht“

Also keine rechtlichen Bedenken, wenn die Aufnahmen neutral sind und nicht zufällig doch das Firmengebäude in der Landschaft steht.

Das ist allenfalls eine moralische Frage dem Auftraggeber gegenüber. Musst du selbst entscheiden.

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Antwort von Pianist:

Jott hat geschrieben:
Also keine rechtlichen Bedenken, wenn die Aufnahmen neutral sind und nicht zufällig doch das Firmengebäude in der Landschaft steht.
Wobei selbst das ja rein juristisch betrachtet unkritisch wäre. Aber er wird das schon vernünftig abwägen.

Matthias

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Antwort von Cinemator:

Man könnte das Material mit dem Altkunden besprechen und seine (schriftliche) Zustimmung einholen. Und natürlich auch mit dem Neukunden! Der sollte es zumindest wissen. Einer von beiden wird in deutscher Tradition Bedenkenträger sein, und damit wäre das Thema vom Tisch.

Kann auch sein, dass der erste einen Preisnachlass wünscht und der zweite für sich Einsparpotentiale sieht (das Zeug ist ja schon da).

TO´s Variante C dürfte allerdings unbedenklich sein, da es ja noch nicht verwendet wurde. Vorausgesetzt, die Kunden arbeiten in sehr heterogenen Geschäftsfeldern. Trotzdem: Ärger lauert in jeder Ecke.

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Antwort von MK:

Naja, man könnte die selbe Landschaft auch zweimal gefilmt haben...

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