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Infoseite // Absicherung beim Dreh



Frage von Neueinsteiger:


Guten Tag,
werde bald in einem Ladenlokal drehen. Habe schon die Drehgenemigung des Besitzers. Möchte mich persönlich nochmal absichern. Wäre dieser Zweizeiler rechtlich "agbesichert"? Werde ihn dann an der Tür sichtbar positionieren:

Liebe Kunden
In unsererm Lokal werden am 09.12.2010 in der Zeit von
10.00 Uhr bis ca 13.00 Uhr
TV-Filmaufnahmen gemacht
Durch das betreten des Lokals geben Sie ihr Einverständnis, dass Film- und Audioaufnahmen von ihnen verbreitet und veröffentlicht werden können.
!Vielen Dank für ihr Verständnis!

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Antwort von Alf_300:

Wenn Du solche Schilder am Bahnhof aufhängst, kannst Du in der ganzen Stadt problemlos filmen

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Antwort von Neueinsteiger:

Ne, jetzt mal bitte im Ernst. Möchte rechtlich abgesichert sein oder das mir dann jemand im Lokal sagt, das er nicht gefilmt werden möchte etc. .

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Antwort von Alf_300:

Im Ernst: Wenn in irgendwelchen Lokalen Tatort gedreht wird, wirst Du im Lokal und außenrum keine Privatleute finden, und wenn Du privat in der Disco filmst - wrr liest schon was da irgendwo so runmhängt.

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Antwort von Neueinsteiger:

Das ist für einen Restaurantcheck. Also es werden sich dort auch normale Gäste befinden. Deswegen ja auch der Zweizeiler

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Antwort von Alf_300:

Am Besten sprichst Du Dich dann mit dem Wirt ab, dass er die Sache regelt

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Antwort von Neueinsteiger:

Die Sache ist bereits mit dem Wirt geregelt. Er möchte trotzdem einen Zweizeiler an der TÜr haben. Hast du noch Beispiele. Ist das rechtlich?

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Antwort von Alf_300:

Unsere Experten werden sich sicher auch melden.
Ich würde sagen während der Drehzeit sollten nur geladene Gäste anwesend sein und das lokal geschlossen, dann kriegst Du auch Drehrechte und keiner kotzt Dir ins Bild.

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Antwort von Neueinsteiger:

Er möchte das Restaurant aber auch geöffnet haben. er kann sich es nicht leistem, "nur" geladene Gäste wegen den Dreh im Restaurant zu haben. Dann warten wir mal auf die Experten :)
Danke trotzdem!

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Antwort von tolean:

Ich meine es von anderen Produktionen gehört zu haben, dass man das genauso machen kann.

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Antwort von iMac27_edmedia:

Bei Modenschauen war am Eingang der dezente Hinweis, dass fürs TV gedreht wird! Wer was dagegen hat, braucht sich in dem Bereich nicht aufzuhalten, z.B. wenn einer mit seiner Geliebten da ist und später überführt werden kann.

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Antwort von Neueinsteiger:

Also meint ihr das reicht und das ist auch rechtens? Oder gibt es noch eine Paragraph Klausel, das wenn die Gäste reinkommen, sich verpflichten, das sie auch im Bild sein können?

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Antwort von frm:

HAtte mal sowas ähnliches, Werbespot in einem Bilardstudio.

Sehr geehrte Gäste des ...............,

am heutigen Mittwoch, ..................... finden in der Zeit von 14:00 Uhr bis Donnerstag 24.09.2009 01:30 Uhr Filmaufnahmen für ..................... statt.

Sie, als Gäste................, räumen !!FIRMA XY!! und ................ die Möglichkeit ein, dass in diesem Zeitraum unentgeltliche Aufnahmen in audiovisueller Form von Ihnen erstellt werden können, die zur Produktion des Kinowerbefilmes verwendet werden. Diese Aufnahmen von Ihnen beziehen sich auf den Hintergrund.

Damit einhergehend findet eine Rechteabtretung statt, der Sie mit dem Betreten des Lokales und den angeschlossenen Räumen zustimmen.


Ein ANwalt hat es nicht geprüft, ich hatte es aber sehr oft aufgehängt!

Hg
Florian

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Antwort von Pianist:

Ne, jetzt mal bitte im Ernst. Möchte rechtlich abgesichert sein oder das mir dann jemand im Lokal sagt, das er nicht gefilmt werden möchte etc. . Ich würde das zweistufig machen: Den Zettel am Eingang eher als Sachinformation, dass an dem Tag dort gefilmt wird. Und dann würde ich jeweils noch mal einzeln auf die ggf. zu filmenden Leute zugehen und sie fragen. Das ist erstens freundlicher und zweitens sicherer. Unterschreiben würde ich mir nichts lassen, das sollte man auf Fälle mit größerer Tragweite (Fotos für bundesweite Plakatkampagne) beschränken, sonst macht man die Leute nur scheu. Und der Wirt soll ihnen ein paar Getränke spendieren.

Matthias

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Antwort von Neueinsteiger:

Gute Idee, weißt du zufällig, ob der obige Text rechtsgültig ist Pianist? Wenn ja, auf welchen Paragraphen bezieht sich das.
Lieben Gruß

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Antwort von Pianist:

Gute Idee, weißt du zufällig, ob der obige Text rechtsgültig ist Pianist? Wenn ja, auf welchen Paragraphen bezieht sich das. Der ist natürlich nicht "rechtsgültig". Das wäre ja eine Art "Allgemeinverfügung", die sich pauschal an alle Gäste richtet, die das Lokal betreten. Da sowas bei einem Restaurant eher untypisch ist, glaube ich kaum, dass man daraus eine konkludente Zustimmung ableiten kann. Die Leute gehen ins Restaurant, weil sie Hunger haben und etwas essen wollen. Auf einer Modenschau oder einem Konzert sieht das schon wieder anders aus. Bei einer Fernseh-Talkshow sowieso.

Du solltest also immer abschätzen, ob die Leute "Beiwerk" sind, dann müssten sie zwar nicht zustimmen, aber aus Gründen der Höflichkeit würde ich in einem Restaurant immer fragen. Und wenn die Leute deutlich im Bild zu sehen sind, dann sowieso. Grundlage für dies alles ist der §22 KUG (Kunsturhebergesetz, "Recht am eigenen Bild").

Matthias

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Antwort von frm:

Ich muss dazu sagen, bei meinem Dreh habe ich nur im entferntesten Hintergrund personen gesehen. Im Vordergrund waren die HAuptdarsteller.
Ich würde auch darauf achten das du die Leute die Expleziet zu sehen sind, einen Vordruck zur Unterschrift (Rechteabtretung) gibst. So habs ich gemacht.

Ich habe aber auch schon gehört das Rechteabtretungen die nicht vergütet sind, vor Gericht nicht Standhalten. Sobald man 1 Cent dafür Lohn (natürlich auf Rechnung!!9 erhält ist eine Rechteabtretung Rechtsgültig.


HG
Florian

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Antwort von Pianist:

Ich habe aber auch schon gehört das Rechteabtretungen die nicht vergütet sind, vor Gericht nicht Standhalten. Sobald man 1 Cent dafür Lohn (natürlich auf Rechnung!!9 erhält ist eine Rechteabtretung Rechtsgültig. Sagen wir mal so: Es stimmt, dass man davon ausgehen darf, dass die Einwilligung vorliegt, wenn ein Honorar gezahlt wurde, so steht es ja in §22 KUG. Der Umkehrschluss, dass jede Einwilligung ungültig ist, wenn kein Honorar gezahlt wurde, ist natürlich Unsinn. Dann dürfte ja kein Fernsehsender mehr Straßenumfragen drehen. Natürlich darf man von einer konkludenten Einwilligung ausgehen, wenn die Leute einem etwas in eine (große) Kamera hineinerzählen. Bei einer "kleinen" Kamera ist es nicht ganz so eindeutig, das könnte ja auch die schulische Film-AG sein.

Im Restaurant würde ich immer fragen, und dann darauf vertrauen, dass die Leute es sich hinterher nicht anders überlegen. Wenn man da eine "Model Release" unterschreiben lässt, macht man doch aus einer Mücke einen Elefanten. Was kann maximal passieren? Dass man nach einer Beschwerde den im Internet laufenden Film entsprechend verändert, das dürfte nie ein großes Problem sein. Wenn es sich natürlich um Protagonisten handelt, dann kann ein unterschriebenes Blatt Papier schon wichtiger sein. Zum Beispiel vom Oberkellner, mit dem der Wirt sich eine Woche später in die Wolle kriegt und der dann plötzlich nicht mehr im Film zu sehen sein möchte...

Vor Gericht dürfte sowas nur sehr selten landen, da kann man sich immer vorher irgendwie einigen. Aber mir ist sowas noch nie passiert, obwohl ich sehr viel mit Normalbürgern vor der Kamera zu tun habe.

Matthias

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Antwort von Neueinsteiger:

Ok, bezieht sich dann dieser Text auf Paragraph22?:


Sehr geehrte Gäste des ...............,

am heutigen Mittwoch, ..................... finden in der Zeit von 14:00 Uhr bis Donnerstag 24.09.2009 01:30 Uhr Filmaufnahmen für ..................... statt.

Sie, als Gäste................, räumen !!FIRMA XY!! und ................ die Möglichkeit ein, dass in diesem Zeitraum unentgeltliche Aufnahmen in audiovisueller Form von Ihnen erstellt werden können, die zur Produktion des Kinowerbefilmes verwendet werden. Diese Aufnahmen von Ihnen beziehen sich auf den Hintergrund.

Damit einhergehend findet eine Rechteabtretung statt, der Sie mit dem Betreten des Lokales und den angeschlossenen Räumen zustimmen(Paragraph 22KUG)

Könnte man das so schreiben?
(also der Text bezieht sich auf Paragraph 22?)

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Antwort von Alf_300:

Also ich seh da schon ein Problem, denn wenn ich im Lokal sitze und dann kommt einer und möchte RECHTE, dann schau ich erstmal blöd und dann werd ich auch (un)sicherheitsgründen verweigern.
Da wärs dann doch besser der Wirt würde sich seine Gäste vorher aussuchen und das Ganze z.B.am Ruhetag durchziehen.
Kommt halt auch drauf an wie die Sache aufgezogen wird.

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Antwort von Pianist:

Gegenvorschlag:

Liebe Gäste!
Am 15. März drehen wir einen kleinen Werbefilm über unser Restaurant, der unter anderem im Internet und in der regionalen Kinowerbung laufen wird. Möglicherweise werden Sie von einem Mitglied des Filmteams angesprochen und um Ihr Einverständnis gebeten, kurz in diesem Film zu sehen zu sein. Wir freuen uns, wenn Sie zustimmen und bedanken uns dann mit einem Salat oder einer Nachspeise Ihrer Wahl.


Meiner Erfahrung nach ist es für das Klima besser, keine juristischen Texte auszuhängen.

Matthias

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Antwort von Neueinsteiger:

Das Ding ist, das der Wirt nicht den Laden schliefen kann, wegen der schlechten Einnahmen. Kann ich mich denn mit dem Text auf Paragraph 22 beziehen?

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Antwort von Pianist:

Da wärs dann doch besser der Wirt würde sich seine Gäste vorher aussuchen und das Ganze z.B.am Ruhetag durchziehen. Das wäre tatsächlich die praktischste Lösung, und dann die Leute einfach als Honorar zum Essen einladen. Es gibt aber auch viele Restaurants ohne Ruhetag... :-)

Matthias

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Antwort von Pianist:

Kann ich mich denn mit dem Text auf Paragraph 22 beziehen? Zum Kuckuck noch mal: Du möchtest doch etwas von den Leuten, nämlich dass sie auf ihr Recht am eigenen Bild zu Gunsten Deines Filmes verzichten. Da ist es ganz schlecht, wenn Du ihnen mit einem Zettel an der Tür pauschal ankündigst, dass Du der Meinung bist, dass sie mit Betreten des Lokals ihre Einwilligung geben. Da würde ich auch weiter zum nächsten Restaurant gehen. Versetze Dich doch mal in die Lage der Gäste: Die wollen informiert und dann freundlich angesprochen werden. Alles andere ist Mist.

Matthias

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Antwort von Alf_300:

Das ist alles auf Sand gebaut, denn wenn der Wirt nicht in der Lage ist ein paar Schnitzel (zum einkaufspreis und steuerlich anbsetzbar) aufzutreiben, was will er dann mit einem Werbefilm.

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Antwort von Bernd E.:

...Kann ich mich denn mit dem Text auf Paragraph 22 beziehen?... Verwandel doch einen kleinen Drehtermin nicht mit aller Gewalt in die juristische Staatsprüfung: Halte dich an die Tipps von Matthias, die ich aus eigener Erfahrung unterschreibe, orientier dich an seinem sehr gut formulierten Text-Gegenvorschlag und sprich die Leute einfach an, die du im Bild haben willst. Die Ablehnungsquote geht bei einer netten Frage gegen Null und alle sind zufrieden.

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