Ich würde das zweistufig machen: Den Zettel am Eingang eher als Sachinformation, dass an dem Tag dort gefilmt wird. Und dann würde ich jeweils noch mal einzeln auf die ggf. zu filmenden Leute zugehen und sie fragen. Das ist erstens freundlicher und zweitens sicherer. Unterschreiben würde ich mir nichts lassen, das sollte man auf Fälle mit größerer Tragweite (Fotos für bundesweite Plakatkampagne) beschränken, sonst macht man die Leute nur scheu. Und der Wirt soll ihnen ein paar Getränke spendieren.Neueinsteiger hat geschrieben:Ne, jetzt mal bitte im Ernst. Möchte rechtlich abgesichert sein oder das mir dann jemand im Lokal sagt, das er nicht gefilmt werden möchte etc. .
Der ist natürlich nicht "rechtsgültig". Das wäre ja eine Art "Allgemeinverfügung", die sich pauschal an alle Gäste richtet, die das Lokal betreten. Da sowas bei einem Restaurant eher untypisch ist, glaube ich kaum, dass man daraus eine konkludente Zustimmung ableiten kann. Die Leute gehen ins Restaurant, weil sie Hunger haben und etwas essen wollen. Auf einer Modenschau oder einem Konzert sieht das schon wieder anders aus. Bei einer Fernseh-Talkshow sowieso.Neueinsteiger hat geschrieben:Gute Idee, weißt du zufällig, ob der obige Text rechtsgültig ist Pianist? Wenn ja, auf welchen Paragraphen bezieht sich das.
Sagen wir mal so: Es stimmt, dass man davon ausgehen darf, dass die Einwilligung vorliegt, wenn ein Honorar gezahlt wurde, so steht es ja in §22 KUG. Der Umkehrschluss, dass jede Einwilligung ungültig ist, wenn kein Honorar gezahlt wurde, ist natürlich Unsinn. Dann dürfte ja kein Fernsehsender mehr Straßenumfragen drehen. Natürlich darf man von einer konkludenten Einwilligung ausgehen, wenn die Leute einem etwas in eine (große) Kamera hineinerzählen. Bei einer "kleinen" Kamera ist es nicht ganz so eindeutig, das könnte ja auch die schulische Film-AG sein.frm hat geschrieben:Ich habe aber auch schon gehört das Rechteabtretungen die nicht vergütet sind, vor Gericht nicht Standhalten. Sobald man 1 Cent dafür Lohn (natürlich auf Rechnung!!9 erhält ist eine Rechteabtretung Rechtsgültig.
Das wäre tatsächlich die praktischste Lösung, und dann die Leute einfach als Honorar zum Essen einladen. Es gibt aber auch viele Restaurants ohne Ruhetag... :-)Alf_300 hat geschrieben:Da wärs dann doch besser der Wirt würde sich seine Gäste vorher aussuchen und das Ganze z.B.am Ruhetag durchziehen.
Zum Kuckuck noch mal: Du möchtest doch etwas von den Leuten, nämlich dass sie auf ihr Recht am eigenen Bild zu Gunsten Deines Filmes verzichten. Da ist es ganz schlecht, wenn Du ihnen mit einem Zettel an der Tür pauschal ankündigst, dass Du der Meinung bist, dass sie mit Betreten des Lokals ihre Einwilligung geben. Da würde ich auch weiter zum nächsten Restaurant gehen. Versetze Dich doch mal in die Lage der Gäste: Die wollen informiert und dann freundlich angesprochen werden. Alles andere ist Mist.Neueinsteiger hat geschrieben:Kann ich mich denn mit dem Text auf Paragraph 22 beziehen?
Verwandel doch einen kleinen Drehtermin nicht mit aller Gewalt in die juristische Staatsprüfung: Halte dich an die Tipps von Matthias, die ich aus eigener Erfahrung unterschreibe, orientier dich an seinem sehr gut formulierten Text-Gegenvorschlag und sprich die Leute einfach an, die du im Bild haben willst. Die Ablehnungsquote geht bei einer netten Frage gegen Null und alle sind zufrieden.Neueinsteiger hat geschrieben:...Kann ich mich denn mit dem Text auf Paragraph 22 beziehen?...