Frage von duke777:Hallo!
Ich soll "nur" den Videoschnitt für ein Unternehmen machen, dass nichs mit Filmen am Hut hat, aber Videos von ihren Auftritten machen will. (Auftritte, Interviews, usw)
Wie gesagt, ich schneide das, was sie wollen und die Rechte, Copyright und wo sie das veröffentlichen ist denen überlassen.
Die Rechte an Personenaufnahmen, Interviews und ob sie das veröffentlichen dürfen, mit dem will ich als Cutter nichts zu tun haben.
Reicht das, wenn ich das alles in den Produktionsvertrag reinschreibe, denn was die da gefilmt haben und wo sie das veröffentlichen geht mich nach Abgabe nichts an und wenn die irgendetwas ungesetzliches machen, dann will ich natürlich nicht belangt werden.
Also meine Frage: Reicht es, wenn ich das alles im Produktionsvertrag ausschließe?
LG Duke
Antwort von MLJ:
Hallo Duke,
also, wenn du "nur" das Material schneiden sollst, dann reicht ein Passus im Vertrag der sagt, das der Auftraggeber alle Rechte besitzt und abgeklärt hat. Dich als Cutter kann man nicht belangen, da du nur das Material schneidest, es aber nicht verwertest, sondern es an den Auftraggeber, geschnitten, zurückgibst, samt Rohmaterial.
Es ist so wie mit den Firmen die Videos auf DVD bringen. Du schickst denen die Tapes und die bekommst du samt DVD zurück, genauso ist es in deinem Fall. Solche Firmen weisen jedoch immer darauf hin, das kein Material digitalisiert wird, das von Original Kassetten stammt wegen Urheberrecht und Copyright.
Wenn du also ganz sicher gehen willst, dann formuliere einfach einen entsprechenden Absatz im Vertrag der lediglich aussagt, das der Auftraggeber über alle nötigen Rechte an dem Material verfügt, was allerdings nur nötig ist, wenn du als Cutter im Abspann stehen sollst/möchtest.
Ich hoffe das hat dir weitergeholfen :)
Cheers, Mickey.
Antwort von duke777:
Vielen dank für die rasche, nette und ausführliche antwort. :)
Antwort von MLJ:
@Duke
Dafür ist ein Forum doch da, oder ? ;)
Cheers, Mickey.