Dafür lizensierten wir den Track auf Premiumbeat und luden eine gekürzte Testversion mit dieser Musik unter einem frisch angelegten User-Account hoch. Flugs erschien im Videomanager wieder der gefürchtete Hinweis "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern". Die bereits aktivierte Option, das Video mit Anzeigen zugunsten des "Antragstellers" (damit meint Youtube den vermeintlichen Rechte-Inhaber bzw. den Vermarkter) zu monetarisieren, schlugen wir selbstbewußt aus, und klickten stattdessen auf "Einspruch erheben" -- denn schließlich hatten wir den Song ja lizensiert. Das darauf folgende Dialogfenster: "Ich glaube, dieser urheberrechtliche Anspruch ist aus folgenden Gründen ungültig" bietet sieben Gründe zu Auswahl, keiner davon wirklich zutreffend, denn die Option, daß der behauptete Urheber gar nicht der Urheber der verwendeten Musik ist, fehlt. Wir entscheiden uns daher für die Behauptung "Ich habe eine Lizenz bzw. eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung dieser Inhalte", die in gewisser Weise trotzdem paßt, denn wir haben ja eine Lizenz, und zwar vom eigentlichen Rechteinhaber.
Es folgt ein Fenster mit der Aufforderung, kurz zu erläutern, welcher wir gerne nachkommen. Hier unser Statement:
Das Stück "Audion-chiyaNa" ist ein Derivat von diesem Stück, die "Künstlerin" hat das oben genannte Originalstück einfach als Hintergrund für ihre Stimme verwendet, gibt nun aber das ganze Lied als ihres aus. Ihr Copyright-Anspruch sowie die Anmeldung bei der ContentID durch TuneCore ist somit völlig ungerechtfertigt, meine Verwendung der aktuellen Musik dagegen korrekt lizensiert."
Bei der Ehre unserer Großmutter schwören wir, den Einspruchprozeß nicht zu mißbrauchen, signieren und senden ab. "Möchtest du wirklich Einspruch erheben?" fragt uns YouTube in einem Popup. Wir lassen uns nicht abschrecken. Nach der Formularübermittlung ändert sich der Status des Clips im Videomanager. Die Monetarisierung wird pausiert, während der Urheberrechtsinhaber (der vermeintliche in diesem Fall) bzw. dessen Vertreter (Tunecore) den Einspruch prüft -- Youtube selbst bzw. Google scheint an diesem Prozess nicht beteiligt zu sein. 30 Tage kann sich die Gegenseite Zeit lassen, dem Einspruch stattzugeben oder ihn abzulehnen. Bei Nichtstun gilt der Einspruch soweit wir erkennen können als angenommen. Wir stellen uns auf einere längere Wartezeit ein. Doch bereits nach zwei Tagen finden wir im Email-Eingang eine etwas kryptische Nachricht von YouTube mit dem Betreff "[Copyright claim] Claim released": "Good news! Your dispute wasn´t reviewed within 30 days, so the copyright claim on your YouTube video has now been released." Entweder Google hat neben selbstfahrenden Autos noch kurz eine Zeitmaschine entwickelt, oder es handelt sich hier um eine Standardmail, die versendet wird, wann immer ein Einspruch akzeptiert wird. Ein Blick in den Videomanager bestätigt indirekt, daß das Video anscheinend freigegeben wurde -- der Hinweis zu Inhalten von Drittanbietern taucht nicht mehr auf.
Bei mir ist das regelmäßig mit Stücken wie "Jingle Bells" passiert. Irgendwer macht eine Christmas-Dance-Version davon, verkauft sie bei iTunes und der iTunes-Provider erkennt...weiterlesen
StanleyK2 12:33 am 29.10.2015
Einmal mehr gab es Ärger mit Contend-Id. Alles wie gehabt. Neu in diesem Zusammenhang war, dass es keinerlei Benachrichtigung gab. Nur zufällig beim Blättern im Video-Manger von...weiterlesen
WeiZen 02:55 am 17.10.2015
Ja hatte ich auch, in aller Regelmäßigkeit bei jedem Clip der das gleiche Musikstück hatte.
Nicht immer wurde meinem Einspruch sofort stattgegeben, aber ich habe immer...weiterlesen
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