Die EU Kommission hat für die Pläne der Bundesregierung grünes Licht gegeben, Streamingdienstleister zu Abgaben für die deutsche Filmförderung laut § 66a Absatz 2 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes zu verpflichten. Bisher waren Video-On-Demand Portale wie etwa Netflix oder Amazon Prime mit Sitz im Ausland von der deutschen Abgabepflicht zwar nach deutscher Gesetzeslage betroffen, doch die Regelung wurde bis zum Abschluss der Prüfung durch die EU-Kommission nicht angewendet.
Angesichts des Rückgangs der Verkäufe klassischer Medien wie DVD oder Blu Ray und der Zunahme von Video-On-Demand sind diese neuen Einnahmequellen für die deutsche Filmwirtschaft willkommen. Die "Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen" jedenfalls begrüßt die Entwicklung: "Mit der Entscheidung der EU-Kommission ist der Weg zu mehr Abgabegerechtigkeit frei. Schließlich bestimmt das Filmförderungsgesetz, dass alle, die mit deutschen Filmen Geld verdienen, auch ihren Solidarbeitrag für den deutschen Film leisten müssen. Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerhebliche Aufstockung der Mittel sein, mit der die Filmförderungsanstalt den deutschen Film fördert."
Die Filmabgabe laut Filmförderungsgesetz wird bisher schon von Kinobeteibern, Fernsehsendern und der Videowirtschaft erhoben und fließt in die Förderung der Produktion deutscher Filme. Wie groß die Abgaben für Netflix und Co sein werden ist noch nicht bekannt.
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