Im Netz ist ein Patent aufgekreuzt, das Canon im April dieses Jahres in en USA angemeldet hat. Darin geht es um eine besondere Form von Touchscreen-Implementierung bei DSLR-Kameras, genauer um das Zusammenspiel von Sucher und Display. Anders als bei Camcordern, bei denen die Displays erstens in der Regel ausklappbar und zweitens aufgrund der Bauform überhaupt ganz anders platziert sind als bei Spiegelreflex-Kameras, bestünde bei letzteren ja durchaus die Gefahr, daß beim Blicken durch den Sucher unbeabsichtigte Kommandos gegeben werden -- richtig, mit der Nase, via Touchscreen. Das soll laut diesem Patent jedoch zu verhindern sein, indem die Kamera erkennt, ob ein Auge in den Sucher schaut, woraufhin ein Teil des Touchscreens deaktiviert wird. (Anscheinend wird dabei auch berücksichtigt, ob das rechte oder linke Auge per Menü als bevorzugtes Spähorgan angegeben wird.)
In unseren Ohren klingt das Ganze reichlich umständlich, zumal die Touchscreen-Funktion auch einfach mit einem Knopfdruck temporär zu deaktivieren sein müsste. Oder warum nicht eine Display-Abdeckung, oder, oder... Aber wie dieser längere Blog-Beitrag zum Thema spekuliert, ließen sich dann natürlich nicht die Buttons einsparen, mit denen bislang DSLRs bedient wurden. Letzteres wäre sicherlich ein Alptraum für viele Anwender.
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Nicht daß alles, was patentiert wird, auch tatsächlich technisch umgesetzt wird, im Gegenteil -- aber nachdem wir im Consumer-Camcorderbereich kaum eine Gelegenheit auslassen, den fehlenden Bedienungstasten nachzuweinen, konnten wir uns diesen Unkenruf nicht verkneifen...