Frage von mh:Hallo,
wir haben vor kurzem einen Workshop abgefilmt und aufbereitet der verkauft werden soll.
In diesem Workshop bezieht sich der Dozent auf ein hinter ihm (zufällig) hängendes Poster, auf dem einige Kernaussagen zu seinem Thema zitiert werden.
Auf der DVD wird ergänzend zu seinen Ausführungen das Poster eingeblendet und herangezoomt, so das die relevanten Aussagen lesbar sind. Die Autorin wird mittels Einblendung kenntlich gemacht. Eine genaue bibliographische Quellenangabe wird ins DVD Menü integriert.
Meine Frage:
1. Ist die Erlaubnis von Verlag und Autor für die Verwendung im Film zwingend, oder gibt es ein Zitationsrecht ähnlich wie in wissenschaftlichen Publikationen?
2. Wenn das Poster selbt erstellt ist und nur der Text zitiert (Quellenangabe selbstverständlich) kann dies ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verlags/Autors einer DVD als DATEI beigelegt werden? Sollte dies möglich sein, wo liegen die Grenzen des Zitationsrechtes?
Ich hoffe diese Fragen sind auch für andere intressant.
Viele Grüße,
MH
Antwort von Axel:
Das Poster ist bereits veröffentlicht. Eine Publikation zu zitieren ist immer möglich, solange keine weitergehenden Rechte verletzt werden. Die häufigste Form der untersagten Zitation ist natürlich der geistige Diebstahl. Nun wirst du sagen, daß du ja die Aussagen der Autorin gerade
nicht als deine Leistung darstellst, mithin nicht plagiierst. Da du aber einen Vorteil aus ihrer (von dir anerkannten) Leistung ziehst - durch den Verkaufserlös -, kann sie im Extremfall Schadensersatz geltend machen. Das Poster könnte ein Hinweis auf eigene gewinnträchtige Veröffentlichungen gleich welcher Art sein. Sie wäre somit deine Konkurrentin am Markt und müßte eine Nutzung ihrer Autorität als Verkaufsargument nicht hinnehmen. Darum: Um Erlaubnis fragen!
gibt es ein Zitationsrecht ähnlich wie in wissenschaftlichen Publikationen? Es gibt keinen Unterschied. Eine bereits veröffentlichte Abhandlung muß sich das Zitiert-Werden unentgeltlich gefallen lassen. Wenn aber praktisch die gesamte Doktorarbeit (oder auch nur deren Kernaussage) inhaltlich einer anderen, älteren gleicht, nutzt auch die genaue Angabe sämtlicher Zitate nichts, der Plagiator hat sich einen unrechten Vorteil verschafft, auch wenn dem Zitierten kein unmittelbarer materieller Schaden entsteht.