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Infoseite // Woher weis ich wo ich filmen darf?



Frage von popaj:


Hallo Leute.

ich wollte einen Kurzfilm (spät. Verkauf) auf einem abgelegenen Feldweg und an einem See drehen. Geht das einfach so?

Woher weis ich ob ein Grundstück, Feldweg usw. privat oder öffentlich ist?

Danke

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Antwort von globalvj:

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung nachfragen. Mit einer genauen Bezeichnung der Orte, wo du drehen willst.

In der Schweiz gibt es das Grundbuchamt, wo sowas genau verzeichnet ist. Es handelt sich dabei um das selbe Amt, wo auch Grundstückverkäufe und Grundstücküberschreibungen eingetragen werden müssen. Sowas existiert in Deutschland und Ösi-Land bestimmt auch. Da bist du an der richtigen Adresse....

Liebe Grüsse....

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Antwort von Maik:

ich wollte einen Kurzfilm (spät. Verkauf) auf einem abgelegenen Feldweg und an einem See drehen. Geht das einfach so? Wie... was heisst den 'drehen'?
3 Leute, davon einer hinter der Kamera
oder 30- köpfiges Team mit 2 siebeneinhalbtönnern Equipment?
Im ersteren Fall: denk lieber über andere Probleme nach
im zweiteren: frag die Gemeindeverwaltung.

M.

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Antwort von popaj:

Hi, danke erstmal,

@Maik, ne das ist eine Miniproduktion. Wir sind 3 Leute.

Ich möchte halt nicht, das wir gerade am filmen sind und
da regen sich irgendwelche Leute auf, dass wir das da nicht dürfen.

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Antwort von Anonymous:

oh ja in deutschland geht spontan und ungefragt gar nichts.
warum sieht das ergebnis immer so brav,ordentlich oder künstlich
aus? vielleicht engen manche bestimmungen doch etwas ein...
irgendwann darf man strassen/häuser/landschaft nicht mehr
ungefragt filmen...
was ist aus dem öffentlichen raum geworden, wo gibt es den freiraum
zum austoben? speziell für die kinder und jugendlichen ist der sportverein
doch kein ersatz für den fehlenden freiraum den es nur noch virtuell gibt.
gruß cj

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Antwort von Pianist:

Ich möchte halt nicht, das wir gerade am filmen sind und
da regen sich irgendwelche Leute auf, dass wir das da nicht dürfen. Nun bitte nicht übertreiben. Wenn Ihr nicht gerade auf ein umzäuntes Grundstück geht, sondern auf Feldwegen arbeitet, dann einfach machen. Da wird Euch ganz sicher niemand wegjagen. Und wenn doch, dann geht Ihr eben woanders hin. Natürlich dürft Ihr keinem Landwirt den Acker zertrampeln.

Matthias

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Antwort von hmGast:

...gib mal in eine Goo...-Suchmaschine

Panoramarecht

ein

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Antwort von Pianist:

Panoramarecht Wenn schon, dann "Panoramafreiheit". Die gilt aber nur auf öffentlichem Straßenland. Und bei einem Feldweg weiß man eben nie so genau, ob er nun öffentlich ist oder einem Landwirt gehört. Der Landwirt wird meist auch keine Lagepläne und Grundbuchauszüge dabeihaben, so dass man nie genau klären kann, wer da nun der Berechtigte ist und wer nicht. Daher einfach erst mal machen und je nach Stärke der Argumente die Örtlichkeit ggf. verlassen.

Matthias

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Antwort von Maik:

@Maik, ne das ist eine Miniproduktion. Wir sind 3 Leute.

Ich möchte halt nicht, das wir gerade am filmen sind und
da regen sich irgendwelche Leute auf, dass wir das da nicht dürfen. Was dreht ihr denn???
Porno?

Nee, im Ernst.
Das ist der erste Film, kommt schon Leute... Panoramafreiheit hin oder her,
nicht lang rummachen: Feldweg, See, das hört sich doch völlig harmlos an.

M.

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Antwort von scream:

Vorletztes WE filmte ich die Rallye Deutschland. Auf einer WP nach langem hin und her entschied ich mich mein Stativ in einem Garten auf zu stellen.

10 sec. nach dem ersten Fahrzeug ging die Tür auf.. Oha, jetzt kommts.. Dacht ich mir.

Kurz danach stand eine ältere Dame vor mir (80 Jahre alt wie ich es später beim Gespräch mit ihr erfahren habe) und guckte mich an.. Ich fragte einfach ob es i.O. ist wenn ich hier stehen bleibe, auf den Rasen pass ich schon auf.

Und was sagt die Dame: "Kein Problem, der Rasen steht wieder auf. Ausserdem stand meine Tocher jedes Jahr an der selben Stelle wie Sie und hat Fotos gemacht."

Fazit: Tus einfach. Woanders hingehen könnt ihr immer noch.

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Antwort von Anonymous:

kamera raus und filmen!

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Antwort von popaj:

Hallo, Vielen dank.

Ja ok, dann tue ich es einfach. Ne es ist kein Porno.

Wollte einfach nur noch mal sicher gehen.

gruss popaj

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Antwort von popaj:

Ich glaube nächstes mal gehe ich wirklich irgendwo in die Puszta filmen.

Da ich etwas Zeitdruck hatte, konnte ich nicht irgendwo weit aufs Land fahren sondern mußte schauen irgendwo ein ruhiges Plätzchen im Äußersten Vorort zu finden.

Soweit so gut, hier sind wir ungestört dachte wir zumindest.
Einzige Bedenken hatte ich nur da Anliegerstraße, aber gut. Sonst war
wirklich nichts in der Nähe. Sogar die Feldwege waren Anlieger.

Wir Kamera raus alles aufgebaut, 15 Minuten kein Mensch. Als ich jetzt
dachte diese Szene ist perfekt, fährt jemand aus dem Nichts mit seinem
Fahrrad durchs Bild.

Das ganze ging dann so im 30minuten Takt, dass jemand aufgekreuzt ist.
Entweder irgendwelche Jogger oder Gassigeher.
Da es eine Anliegerstraße war dachte ich nur, gleich kommt jemand und verjagt uns hier, aber bis auf blöde Blicke war alles ok.

Meine Frage, kann man eigentlich Leute die zufällig ins Bild kommen,
mit schwarzen Balken versehen, zumindest das Gesicht?
Geht so was?

Danke............

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Antwort von PowerMac:

Das geht, braucht aber niemand

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Antwort von Maik:

Mannmann,
und warum hast Du die Leute nicht höflich gebeten mal 2 Minuten zu
warten oder hinter der Kamera herzugehen?
Also sowas verklemmtes, nee...

M.

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Antwort von Andreas_Kiel:

Einzige Bedenken hatte ich nur da Anliegerstraße, aber gut. Sonst war
wirklich nichts in der Nähe. Sogar die Feldwege waren Anlieger. Moin,
eine Straße "Anlieger frei" ist nicht gleichzusetzen mit "privat". Privatstraßen sind als solche gekennzeichnet (wenn nicht, hat der Eigentümer ein Problem, wenn er unerwünschte Benutzer "loswerden" möchte!). Anliegerstraßen sind öffentlich, aber aus Gründen der Verkehrsberuhigung oder -sicherheit nicht für den Durchgangsverkehr bestimmt.
"Anlieger" in diesem Sinne ist übrigens auch derjenige, welcher in dieser Straße z.B. ein Café besuchen will ... müßte eigentlich analog auch für die gelten, die dort filmen möchten.
Der "Haken" an einem öffentlichen Weg (ohne förmliche Drehgenehmigung /Absperrung): man kann nur darauf hoffen, daß niemand sich störend im Bild aufbaut, vielleicht noch höflichst bitten. Da man im öffentlichen Raum ja grundsätzlich frei "drehen" kann, wäre es übrigens juristisch sehr interessant, was man gegen die absichtlichen Störenfriede unternehmen könnte (abichtlich vor die Kamera stellen, ins Mikro brüllen usw. usw., alles schon erlebt ...).
BG
Andreas

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Antwort von Pianist:

Der "Haken" an einem öffentlichen Weg (ohne förmliche Drehgenehmigung /Absperrung): man kann nur darauf hoffen, daß niemand sich störend im Bild aufbaut, vielleicht noch höflichst bitten. Da man im öffentlichen Raum ja grundsätzlich frei "drehen" kann, wäre es übrigens juristisch sehr interessant, was man gegen die absichtlichen Störenfriede unternehmen könnte (abichtlich vor die Kamera stellen, ins Mikro brüllen usw. usw., alles schon erlebt ...). Zunächst mal gar nichts, ohne sich selbst strafbar zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass gutes Zureden bei solchen Leuten sowieso nicht hilft. Deshalb melden große Produktionen ihre Sachen ja auch an und beantragen dann für eine Straße eine Sperrung und eine Sondernutzungserlaubnis. Dann wäre es möglich, Störenfrieden durch die Polizei einen Platzverweis erteilen zu lassen, der dann nötigenfalls mit "unmittelbarem Zwang" durchgesetzt wird. Das ginge an sich auch ohne Sperrung und ohne Sondernutzung, hängt aber sehr stark vom Einsatzwillen der Polizisten ab. Ist eben eine Abwägungssache. Man darf da frei filmen, aber die anderen dürfen ebenso frei Grimassen machen.

Vor zwei Monaten war die Berliner Abendschau, also die regionale RBB-Nachrichtensendung für Berlin, während des Studio-Umbaus zehn Tage in einem "gläsernen Studio" im neuen Berliner Hauptbahnhof, und zwar in einem der beiden "Bügelbauten" etwa zehn Meter über der Straße. Weit hinten konnte man dann die Leute sehen, die auf dem Washingtonplatz liefen und standen. Täglich kamen mehr hinzu, die schon immer mal in die Abendschau-Kamera winken wollten. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.

Matthias

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Antwort von popaj:

@Maik

Hätte ich ja gemacht, aber der kam nicht hinter der Kamera her sondern
irgendwo aus einem Seitenweg, direkt auf meine Kamera zu.

Kann ich das so lassen oder den sein Gesicht besser verdecken?

Danke für eure Antworten ............gruss popaj

Also habe ich das richtig verstanden, dass ich auch in Anliegerstraßen
filmen und nicht weggejagt werden darf?

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Antwort von Andreas_Kiel:

Hi,
1.) wenn der störende Typ nur als "Beiwerk" im fertigen Film betrachtet werden kann (zu klein, nicht identifizierbar ...), braucht der nicht rausgeschnipselt werden. Am sichersten wäre es, die Szenen Sonntags früh um sieben nachzudrehen, wenn niemand die Straße benutzt ;-)
2.) ja, eine Anliegerstraße (d.h., gekennzeichnet nach StVO "Anlieger frei") ohne weitere Beschilderung wie "Privatgrundstück", "Privatstraße" usw. ist immer noch eine öffentliche Straße.
Mag sein, daß Du da nicht fahren darfst, aber filmen schon ...
BG
Andreas

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Antwort von popaj:

Hi, also muß ich das Auto vor dem Schild stehen lassen und dann
weiter mit dem ganzen Kram zu Fuß?

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Antwort von Andreas_Kiel:

Grundsätzlich: ja. Berechtigtes Befahren wäre z.B.: Aufsuchen eines in der Straße wohnenden Bekannten, eines Cafés, eines Arztes dort ... unberechtigt unter anderem: die Durchfahrt in eine andere Straße zum Abkürzen (es sei denn, die wäre nicht anders zu erreichen), Parkplatznot in anderen Straßen usw.
Also Hackenporsche :-)))
BG
Andreas

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Antwort von Anonymous:

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Ich filme seit ca. 30 Jahren.
Habe noch nie gefragt und noch nie Probleme gehabt.
Wenn nur 3 Leute dort sind, kräht kein Hahn danach.
Macht Die Leute nicht kopfscheu.

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Antwort von popaj:

Ja ne schon klar, ich will auch nicht übertreiben.

Mit gings nur darum, dass wir da auch mit dem Auto rumgefahren sind, teilweise über die Feldwege.

Danke..............

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