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Infoseite // Wo sind Videoproduzenten krankenversichrt?



Frage von popaj:


Hallo zusammen,

wo müssen sich Videoproduzenten eigentlich Krankenversichern?

Normal gesetzlich, privat oder Künstlersozialkasse?

Bin da momentan etwas überfragt?

Danke.

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Antwort von ksr:

Die Künstlersozialkasse ist keine Kasse im eigentlichen Sinne - Du mußt trotzdem bei einer Krankenkasse (egal ob privat oder gesetzlich) versichert sein, nur bezahlt die KSK Deine Versicherungsbeiträge (auch für Renten- und Pflegeversicherung); dafür bezahlst Du einen Beitrag an die KSK, dessen Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen.
Um in die KSK zu kommen, mußt Du künstlerisch/kreativ tätig sein - was genau darunter zu verstehen ist, findest Du hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010025

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Antwort von Pianist:

Bin da momentan etwas überfragt? Die Frage verstehe ich nicht. Du musst doch selbst wissen, ob Du überfragt bist oder nicht... :-)

Aber nun mal im Ernst, schließlich ist Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Wo Du Dich versichern kannst bzw. musst, das hängt natürlich von den individuellen Gegebenheiten ab, also zum Beispiel, ob Du die Filmerei haupt- oder nebenberuflich betreibst, was Du da genau machst und wie das organisiert ist. Letztendlich sind alle Deine drei genannten Varianten möglich, wobei die KSK die unwahrscheinlichste Variante ist. Kannst Du dazu mehr Infos geben?

Matthias

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Antwort von popaj:

Ja mit überfragt meine ich, dass ich nicht genau weis was es mit der KSK genau auf sich hat. Wofür ist die eigentlich gut?

Ich produziere Kurzfilme, die im Internet verkauft werden.
Da ich es anfangs nur Nebenbei betrieben habe, war ich noch über
meinen Job versichert (also gesetzlich), Mitlerweile hat sich das geändert und ich arbeite weniger und widme mich nun mehr der Videoproduktion.

danke
mfg popaj

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Antwort von carstenkurz:

Wenn Du angestellt bist, zahlt grob der Arbeitgeber die Hälfte deines Krankenkassenbeitrages, und Du die andere Hälfte.

Wenn Du selbstständig arbeitest, zahlt Du mehr oder weniger beide Hälften selbst.

Wenn die KSK dich aufnimmt, zahlen die gewissermaßen den Arbeitgeberanteil, Du zahlst als KSKler dann also wieder nur deinen Anteil.

So in etwa ist das zu verstehen. Die KSK finanziert sich aus div. freiwilligen Zahlungen und treibt bei den Auftraggebern von KSK-Versicherten Zahlungen ein (diese Auftraggeber haben das ja bei der Beschäftigung selbstständiger KSKler 'gespart'). Wer solche Leute also beauftragt, kriegt früher oder später eine Zahlungsaufforderung von der KSK, und das kommt dann alles in den großen Pott.


- Carsten

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Antwort von Pianist:

Die KSK finanziert sich aus div. freiwilligen Zahlungen und treibt bei den Auftraggebern von KSK-Versicherten Zahlungen ein Nein, falsch. Das hat jetzt zwar nichts mehr mit der Ursprungsfrage zu tun, aber dann machen wir eben mal einen KSK-Thread draus. Die KSK erhebt Kraft Gesetz die Künstlersozialabgabe auf alle Leistungen von selbständigen Künstlern, und zwar unabhängig davon, ob die bei ihr versichert sind oder nicht. Neue Mitglieder nehmen die sowieso nur noch auf, wenn sie dazu verurteilt werden. Es hat also nichts mit der Mitgliedschaft zu tun, sondern Abgabepflicht besteht auf die Leistung als solche. Neulich wurde RTL dazu verurteilt, auf alle Honorare, die an Dieter Bohlen als DSDS-Juror gezahlt wurden, fünf Prozent Künstlersozialabgabe zu entrichten. Das kommt dann allen brotlosen Künstlern zugute, der Bohlen selbst ist da gar nicht Mitglied.

Daran erkennt man schon, dass es sich dabei um eine höchst kritikwürdige Angelegenheit handelt. Eine Extrawurst für Leute, denen man nicht zutraut, für sich selbst zu sorgen. Man kann das wie folgt vergleichen: Jedes Mal, wenn ich mit der U-Bahn fahre, bin ich verpflichtet, fünf Prozent des Fahrpreises in einen Fond für notleidende Taxifahrer einzuzahlen. Die kriegen daraus günstige Krankenversicherungen bezahlt. Neue Taxifahrer aber werden in den Fond nicht aufgenommen, weil es schon genug Taxifahrer gibt und das Geld nicht reicht. Klingt schräg? Genau so sehe ich das auch. Bei Taxifahrern ist das ja auch keine Realität. Bei "selbständigen Künstlern" schon. Und deshalb hoffe ich, dass mit diesem Unfug bald Schluss ist. Selbständig sein bedeutet, sich auch selbst zu versichern und keine Almosen vom Staat zu nehmen, der diesen Almosen bei anderen Leuten eintreibt.

Matthias

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Antwort von stip:

deine meinung teile ich nicht, einem taxifahrer zahlt man bereitwillig den entsprechenden fahrpreis, ein kreativer muss fast immer um eine gerechte und entsprechende bezahlung seiner gestalterischen oder künstlerischen leistungen kämpfen. das ist gerade in den anfangsjahren der selbstständigkeit so, dort finde ich das KSK konzept in ordnung.

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Antwort von carstenkurz:

Es wird ja auch seinen Grund haben, warum man die KSK nicht jedem selbstständig Tätigen freistellt, sondern eben nur bestimmten Berufgruppen. Da hat sich irgendwann eben mal jemand was zu gedacht. Und das waren sicher nicht die Künstler selbst, die da so heftig Lobbyarbeit betrieben haben ;-)

Ob man das jetzt als Almosen bezeichnet oder Förderung, Subvention, was weiss ich. Die deutsche Filmwirtschaft kassiert faktisch auch 'Almosen' bei der Kinowirtschaft und den ÖRs. Nennt sich Filmförderung. Wir haben nunmal ein politisches System mit einer gewissen, jahreszeitlich schwankenden Grundhaltung, nicht alle gesellschaftlichen Belange dem Gesetz des Dschungels zu unterwerfen.

- Carsten

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Antwort von beiti:

wo müssen sich Videoproduzenten eigentlich Krankenversichern?

Normal gesetzlich, privat oder Künstlersozialkasse? Also um es nochmal zusammenzufasen, da das Entscheidende im KSK-Thema etwas untergegangen war:

Ein Videoproduzent ist, wie jeder Bürger außerhalb eines Angestelltenverhältnisses, zum selbstständigen Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet (gilt seit 01.01.2009).
Diese Krankenversicherung kann privat sein, oder (wenn man vorher gesetzlich versichert war) auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

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