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Infoseite // Recht am Ton - bitte um Aufklärung



Frage von gnida:


Wie sieht es eigentlich mit dem Recht auf eigenen Ton aus?

Konkrete Situation: Ich drehte für eine (in einer) Holzverarbeitungsfirma einige Image- und Lehr-Videos. Nebenbei wurden auch die Maschinengeräusche aufgenommen. Einige dieser sind so "psychedelisch", dass ich diese Tonaufnahmen in anderen eigenen Videos verwenden und veröffentlichen möchte. Eine Samling-Cd wäre auch denkbar.

Darf ich das ohne weiteres tun?

Und daraus folgt die 3te Frage: Wenn ich weiß, dass ich für Videodrehs eine Genehmigung des Raumeigentümers brauche - wie schaut es dann mit Tonaufnahmen (reine Industriemaschinen) aus?

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Antwort von Rudolf Max:

Stellt euch vor:

Da habe ich letztens den Sound eines Autos beim Vorbeifahren aufgenommen...

Muss ich nun vom Fahrer eine Bewilligng haben, oder muss ich gar beim Autohersteller anfragen...

So langsam wirds echt gruselig ob all der abstrusen Fragen in diesem Forum...

Nimm den Ton und mach damit, was du willst... wen kümmerts...

Rudolf

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Antwort von gnida:

Quote:. wen kümmerts...

Abmahner etc.

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Antwort von Rudolf Max:

@: Abmahner etc...

Welch ein Gelächter um mich rum... (ja, alle haben schallend gelacht, meine Mitarbeiter, die mir über die Schulter geguckt habe, als ich diese Anwort gelesen habe...)

Maschinenlärm und geistiges Eigentum... na, dann Prost... ich lasse glatt den verschissenen Lärm meines alten Renault patentieren und verklage dann jeden, der diesen Lärm aufzeichnet....

Auf solche Töne werden sich die Abmahner dann sicher stürzen... *lach

Wie weichgeklopft muss man denn sein, um schon Angst vor solchen Sachen zu haben...?

Rudolf

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Antwort von gnida:

Ter*or-Geräusche sind geschützt

;)

Später kommt eine Maschine vorbei und wird verklagen.

Ne, im ernst sind einige markante Maschinengeräusche geschützt, genauso wie bestimmte Farbmarken.

Da könnt Ihr lachen, wie Ihr wollts.

Ein Maschinenbediener wäre sozusagen der direkte Komponist der zufällig entstehender Melodie aus den Maschinengeräuschen heraus. Ja, quatsch. Aber, siehe oben, Farbmarken, Tonmarken, Pieselmarken bei den Hunden ...

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Antwort von Rudolf Max:

@: Terminator-Geräusche sind geschützt ...

Meine lauten Winde auch... *grins

Aber eben... wen kümmerts...

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Antwort von gnida:

Ne, im ernst sind einige markante Maschinengeräusche geschützt, genauso wie bestimmte Farbmarken.

Da könnt Ihr lachen, wie Ihr wollts.

Ein Maschinenbediener wäre sozusagen der direkte Komponist der zufällig entstehender Melodie aus den Maschinengeräuschen heraus. Ja, quatsch. Aber, siehe oben, Farbmarken, Tonmarken, Pieselmarken bei den Hunden ...

Meine Fragen haben also eine Berechtigung - ist alles nicht so einfach - Filmen, Aufnahmen, Veröffentlichen, ... - zu viele Vorschriften

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Antwort von gnida:

Jingles als Tonmarken

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Antwort von Frank B.:

"gnida" wrote:Ne, im ernst sind einige markante Maschinengeräusche geschützt, genauso wie bestimmte Farbmarken.



Welche denn? Bei den Farben könnte ich mir das Telekommagenta vorstellen, aber es kann dir ja niemand verbieten, irgendwas in genau dem Farbton darzustellen, wobei man den Farbton im Video wahrscheinlich sowieso nicht so hinbekommt wie im Print. Will dich die Telekom verklagen, wenn du z.B. einen Titel in einem ähnlichen Magenta darstellst ohne gedanklichen Bezug zur Telekom? Wie weit geht das? Wie ist es, wenn du nur ein Pixel Telekommagenta im Bild hast?

Ich glaube auch, dass du dir überhaupt keinen Kopf machen musst, wenn es um die Aufzeichnung von Maschinengeräuschen geht. Sobald du die Aufnahmeerlaubnis des Besitzers hast bzw. von öffentlichem Grund aus die Maschine gefilmt oder audiotechnisch aufgenommen hast, kannst du mit dem Geräusch machen, was du willst. Wer will das dieser speziellen Maschine zuordnen und wer sollte ein Eigentumsrecht an dem Geräusch geltend machen?

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Antwort von gnida:

Man muß sich die Situation ein bisschen so vorstellen:

Eine Maschine - wie die fräst wurde zuvor von einem Programmisten so programmiert, dass die wie ein 3D-Drucker etwas fräst. Anhang der Maschinengeräusche lässt sich nachvollziehen, welche Vorgänge nötig wären, um genau etwas zu produzieren, das nur dieses Unternehmen hat.

Insofern wäre das wie ein Betriebsgeheimnis. oder nicht?

Daher die blöde Frage um den Ton, um keinen zwiespaltigen Weg zu gehen.

Bei dem Dreh der Videos hatten wir keine Genehmigung, weil der Chef das so erlaubte und die Videoproduktion selber bestellte und mündlich zusagte.

Das wäre der zweite Punkt, wo ich das ganze hinterfragen soll, deshalb auf den ersten Blick die "blöde Frage um den Ton".

Danke für die Antworten;)

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Antwort von Rudolf Max:

Hallo,

Es geht mir eigentlich weniger um irgend ein Geräusch, das rein theoretisch geschützt sein könnte, sondern vilemehr um die kriecherische, obrigkeitshörige Art, wie mit solchen Sachen umgegangen wird.

Man stelle sich vor, alle würden sich in solch dilletantisch kriecherischer Art an solch unkotrollierbare "Gesetze" halten, die Welt bestünde nur noch aus Heiligen.

Man braucht ja schon eine gewaltige Portion Zivilcourage, um sich über solche Details hinwegzusetzen und einfach das zu tun, was man möchte. Wehe, es ist irgend etwas nicht durchregelemtiert, bekommen gewisse Zeitgenossen schon das Muffensausen. Die Gefahr, wegen eines geklauten Tones zur Todesstrafe verurteilt zu werden, scheint ja wirklich gewaltig gross zu sein.

Stellt euch vor, da habe ich vor bald zwanzig Jahren in Ecuador mal ein bisschen Wellenrauschen am Strand aufgenommen. Auf einem privaten Strand sogar, wie schrecklich. Nun möchte ich deswegen aber nicht geköpft werden, was soll ich also tun, ich habe schreckliche Angst... heul, heul...

Ach ja, im Hintergrund kringeln sich wieder alle vor lauter lachen... die ersten haben bereits Bauchschmerzen darob...

Rudolf

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Antwort von gnida:

Beim Meeresrauschen und bei Autogeräuschen ist das eine andere Sache - bitte schauen Sie sich meinen letzten Post an;)

In meinem Kontext/Situation ist das eine eher ungeklärte Sache.

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Antwort von DenK:

Grundsätzlich würde Ich sagen: Vergiss es! Kein Mensch wird sich dafür interessieren. Und dann muss man das ja auch noch nachweisen können, dass es genau von dieser einen Maschine kam. Die Meisten Sender, Agenturen etc. melden ja nichtmal Soundeffekte bei der Gema an, selbst wenn Sie das eigentlich müssten.

Andere Frage: Warum lässt du dir vom Auftaggeber nicht einfach eine Genehmigung unterschreiben?

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Antwort von gnida:

Quote:Wer will das dieser speziellen Maschine zuordnen und wer sollte ein Eigentumsrecht an dem Geräusch geltend machen?

Ein Programmierer programmiert eine Maschine, wie die fräsen soll.
Das wäre also mehr oder weniger ein Urheber des Geräusches.
Ein Geräusch ist niemals verschieden und gar zufällig. Jedes Geräusch ist bei einem speziellen Produkt sehr identisch. Anhang dessen lässt sich zumindest von einem Programmisten oder Techniker zurückführen, wie ein bestimmter Produkt hergestellt wurde. Wäre das nicht Betriebsgeheimnis und Miturheberschaft des Programmierers? Gerade das macht mir Sorgen. Außerdem gab es nur eine mündliche Drehgenehmigung in dem Gebäude der Firma des Ihabers der Firma, der die Videos in Auftrag gab.

Nicht zu vergessen, dass daraus wirkliche Melodie-Muster herauskommen.

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Antwort von DenK:

Selbst wenn der Programmierer der Komponist wäre, hat er das Geräusch ja sicher nicht schützen lassen.
Und warum gehst du nicht hin und fragst ob du das Geräusch nutzen darfst?

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Antwort von gnida:

"DenK" wrote:Selbst wenn der Programmierer der Komponist wäre, hat er das Geräusch ja sicher nicht schützen lassen.

Aber er kennt das Geräusch und die Geräusch-Muster sehr wohl, weil die mindestens 1000 x jedes Produkt produzierten und das lässt ich nicht einfach so vergessen.

Zufällige aber "geplant vorbereitete Produkt-Erschaffung" mit zufälligerweise als Melodiemuster edentifizierbarer Substanz.

Ich muß mit dem Chef reden und mir das genehmigen lassen. Eigentlich habe ich die Urheberschaft, weil selber zur richtigen Zeit aufnahm und die richtigen Fragmente als Musik-Substanz erkannt habe. Für die ist das ein Geräusch - ich sehe aber darin einen Musikbaustein.

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Antwort von Frank B.:

Nein, der Programmierer der Maschine komponiert eben keine Melodie. Der Rhythmus ergibt sich aus einem anderen technischen Vorgang, dessen Ziel es nicht ist, eine Melodie oder einen Rhythmus zu entwerfen. Mag auch sein, dass es vielleicht einzelne Menschen gibt, die aus diesem Rhythmus Rückschlüsse über ein produziertes Teil schließen können. Aber das ist genau so bei anderen Motoren oder technischen Gegenständen. Fachleute hören da mehr raus als Laien. Da müsstest du echt im wahrsten Sinne jeden Furz urheberrechtlich schützen. Was anderes wäre es in deinem Beispiel, wenn ein Musiker den Programmierer beauftragt hätte, eine Maschine so zu programmieren, dass sie eine bestimmte Melodie bzw. Notenfolge/ Rhythmus erzeugt. Dann wäre das ein schöpferischer Akt und wäre geschützt m.E.
Aber hier ist das Geräusch, so rhytmisch oder melodiös es auch sein mag, ein Abfallprodukt eines technischen Vorgangs, das du m.E. ohne Bedenken weiter nutzen und daraus einen Soundbaustein kreieren kannst.

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Antwort von gnida:

"Abfallprodukt eines technischen Vorgangs" - okay, auf dieser Basis habe ich mehr Sicherheit, weil der Programmierer eben kein Ziel hatte, ein Musikstück zu komponieren.

Wenn ich ehrlich bin, könnte man ein Industrial-Stück schon komponieren, nur mit dort stehenden Maschinen - das wäre aber eine gezielte Musikproduktion und dann erst richtig bedenklich.

Danke für alle Beiträge und freue mich auf weitere Antworten mit ähnlichen Erfahrungen mit Zufall und Urheberrecht.

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Antwort von omara01:

bei diesen fragen geht es um schöpfungshöhe und urheberrecht.... samples z.b. sind rechtlich geschützt mittlerweile.

aber eine maschine hat nicht den zweck diese geräusche zu produzieren. da DU jetzt als erster diese geräusche dank deiner nachbearbeitung etc. zu auditiv wirkenden klängen machst, ist es DEINE schöpfung die hier dann geschüttz wird. da es auch dein material ist, was du aufgenommen hast, steht einer weiterverwendung nichts entgegen.

wietergehende fragen beantwortet z.b. der "werkcharakter" einer komposition etc..
es ist nicht abwegig diese fragen zu stellen, letztens gab es z.b. eine riesendiskussion vor gericht, um das selfie eines affen, der dem fotograf die kamera aus der hand nahm und sich selbst damit fotografierte. irgendne agentur sprach dem fotografen nun sein urheberrecht am bild ab! das ist alles manchmal nicht so einfach.

in dem falle aber: die geräusche sind aus deinem archiv. du der erste, der sie ganz konkret per kreativen prozess in ein "werk" einfügt. urheberrecht bei dir.

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Antwort von gunman:

He, der 1te April ist aber vorbei oder...?

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Antwort von dirkus:

Ich denke er hat mehr Angst davor, dass der Inhaber des Betriebes anhand der eindeutigen Geräusche herausfinden könnte, dass Aufnahmen in seiner Firma ohne seine Genehmigung gemacht wurden...und er dann gegen diese unauthorisiert gemachten Aufnahmen vorgeht?

Das wäre jedenfalls der einzige denkbare Fall in diesem Szenario.

Theoretisch kann man durchaus an der Charakteristik des Arbeitsablaufes auf den Entstehungsort eines Geräusches schliessen. Im Gegensatz zu ungenehmigten Filmaufnahmen gibt es aber keinen Zwang zur Motivfreigabe für Tonaufnahmen.

Naja, hier in Deutschland kann man sich fast schon sicher sein, dass diese "Gesetzeslücke" dann recht bald geschlossen wird;-)

Bis dahin: Einfach machen!

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Antwort von srone:

ich denke schlussendlich geht es die konkrete verwendung der sounds, wenn ein chinesischer mofa produzent seine werbevideos mit harley sounds unterlegt, ist das wohl kaum in ordnung, wenn du allerdings was artfremdes draus machst, sehe ich da keine probleme.

lg

srone

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Antwort von MLJ:

@gnida
Mit Verlaub, das ist wirklich lächerlich und komme mir veräppelt vor. Suchst du hier Absolution ?

Aber gehen wir das ganze mal konkret durch:

Zitat:
"...dass ich diese Tonaufnahmen in anderen eigenen Videos verwenden und veröffentlichen möchte."
Zitat ende.

Darfst du denn DU hast die Aufnahmen gemacht und NICHT von einer fertigen CD oder einem Archiv.

Zitat:
"Bei dem Dreh der Videos hatten wir keine Genehmigung, weil der Chef das so erlaubte und die Videoproduktion selber bestellte und mündlich zusagte."
Zitat ende.

Gehe einfach nochmal hin und lasse dir für die Tage nachträglich eine schriftliche Genehmigung unterschreiben. Eine mündliche Genehmigung ist genauso gültig wie eine schriftliche, die hattest du, nur steht dann immer "Wort gegen Wort" vor Gericht.

Achte darauf das die Genehmigungen DAS GLEICHE DATUM (!) haben wie die Tage an dem der Dreh erfolgt ist SONST SIND SIE UNGÜLTIG !

Mit "Komposition" hat das auch nichts zu tun denn aus den Geräuschen einer Maschine kann man so viel raus hören wie aus Wal Gesängen. Was die Produktion der Maschine angeht so ist das auch Unfug und man müsste den genauen Typ, Ort, Produkt, Programm und Hersteller kennen, das hört niemand raus.

Da diese Faktoren nicht bekannt sind so kannst du auch keine Betriebsgeheimnisse weitergeben. Anders wäre es wenn der Techniker an der Maschine jeden Produktionsabschnitt während der Aufzeichnung erklärt, aber NUR die Maschine ? Keine Chance.

Generell: Geräusche die du SELBST aufzeichnest gehören DIR, okay ? Und deine Angst vor Abmahnern ist vollkommen unbegründet denn zum einen müssen die unwiderlegbare Beweise erbringen damit es überhaupt zu einer Abmahnung kommen kann, zum anderen hast DU die Aufnahmen MIT Genehmigung gemacht, auch wenn sie mündlich erfolgte. Somit hast du alle rechtlichen Joker in der Hand und auf deiner Seite.

@DenK
Zitat:
"Die Meisten Sender, Agenturen etc. melden ja nichtmal Soundeffekte bei der Gema an, selbst wenn Sie das eigentlich müssten."
Zitat ende.

Das liegt daran das die sich meist bei fertigen Tonträgern oder Archiven bedienen. Liest man aber das Begleitbuch dieser Tonträger so steht da zu 99,9% "GEMA Frei". Bei Archiven (BBC z.B.) zahlt der Sender einmal eine Gebühr und damit hat sich das ganze. Für Hörspiele werden Geräusche direkt erzeugt durch eine/einen "Foley" Frau/Mann, da greift das mit der GEMA nicht.

@srone
Zitat:
"...wenn ein chinesischer mofa produzent seine werbevideos mit harley sounds unterlegt..."
Zitat ende.

Wenn der chinesische Hersteller den Harley Sound selbst aufzeichnet ginge das, kein Witz.

@Frank B.
Zitat:
"Will dich die Telekom verklagen, wenn du z.B. einen Titel in einem ähnlichen Magenta darstellst ohne gedanklichen Bezug zur Telekom?"
Zitat ende.

Die Telekom hatte damals tatsächlich vor selbst das "T" zu schützen, was nicht funktionierte, genauso wenig wie mit dem "Telekom Magenta". Farben lassen sich nicht "schützen" denn sie sind Bestandteil der vorhandenen Farbpalette.

@Rudolf Max
Zitat:
"Maschinenlärm und geistiges Eigentum... na, dann Prost... ich lasse glatt den verschissenen Lärm meines alten Renault patentieren und verklage dann jeden, der diesen Lärm aufzeichnet...."
Zitat ende.

Du wirst lachen, wenn dein Renault einen bestimmten Sound produziert und du (!) diesen aufzeichnest aber jemand anders diese (!) Aufnahme verwendet könntest du das das wirklich. Allerdings müsste dein Renault dann wirklich sehr, SEHR "besonders" und einmalig klingen ;)

@gunman
Zitat:
"He, der 1te April ist aber vorbei oder...?"
Zitat ende.

Das war auch mein erster Gedanke als ich das hier gelesen habe. ;)

@Dirkus
Zitat:
"Naja, hier in Deutschland kann man sich fast schon sicher sein, dass diese "Gesetzeslücke" dann recht bald geschlossen wird;-)"
Zitat ende.

Jetzt Mal bloß nicht den Teufel an die Wand ;) Das wollen wir nicht hoffen, oder ?

Cheers

Mickey

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Antwort von srone:

@mlj

nach deutschem sampling-recht ja, nach internationalem wettbewerbsrecht, wohl kaum, da es sich um ein produktspezifisches alleinstellungsmerkmal handelt, es diente allerdings auch nur der erläuterung. :-)

lg

srone

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Antwort von Jott:

"Farben lassen sich nicht "schützen" denn sie sind Bestandteil der vorhandenen Farbpalette."


Das ist nicht richtig. Telekom-Magenta, UPS-Braun, auch andere Firmenfarben ... alles geschützt, so weit rechtlich möglich. Natürlich nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Branche. In den USA ist sogar das Wort "brown" von UPS für die Logistikbrache geschützt. DHL dürfte zum Beispiel nicht einfach einen Werbespruch machen wie "DHL - yellow tops brown" oder so was.


Bei dem Tonbeispiel aber: Film beauftragt, gedreht, bezahlt und somit natürlich auch genehmigter Dreh, sonst gäbe es ja den Film nicht. Das ist eindeutig. Wer gedreht hat, ist Urheber. Wenn beide Seiten keine einschränkende Regelung zur Nutzung getroffen haben, auch keine Geheimhaltungsvereinbarung existiert, sehe ich eigentlich keinen rechtlichen Grund dagegen, die Tonaufnahmen auch anderweitig zu nutzen.

Bleibt der moralische Aspekt, über den man nachdenken kann. Über das Ausnutzen des Kunden, der so was gar nicht auf dem Schirm hat. Und das finde ich gut von gnida. Wie wär's damit: einfach fragen? Da kommt dann ja oder nein. Eigentlich doch einfach.

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Antwort von gnida:

Problematisch wäre das Recht an eigenem Wort ... die Wortpassagen habe ich aber zwischen den Geräuschen herausgeschnitten.

Man kann in der Konstellation auch von ungeplannter Komposition sprechen - es gab Momente, wie aus einem Industrial-Track, die als Musik durchgehen könnten.

Die Videoaufnahmen wurden in den fertigen Videos ohne Maschinengeräusche und nur mit gemafreier Musik hinterlegt.

Die Soundaufnahmen passierten "nebenbei" und wurden im Schnitt nie benutzt. Mikrofon an der Kamera sehr nah an der Quelle, hat es nebenbei aufgenommen und ich kam später per Zufall darauf.

Der Kunde wollte keine Geräusche in Videos haben, nur die gemafreie Musik.

Wenn der Kunde ja sagt, wäre das gut, wenn er nein sagt, dann wäre das zu schade und ich würde die 2 Stunden sehr guter Sounds auf jeden Fall verwerten.

Ich werde die Sound-Muster bearbeiten und einfach verwerten. Werde noch mit dem Kunden darüber reden.

@Allerseits
Danke für alle Antworten

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Antwort von phili2p:

Am schönsten finde ich den Programmist. Herrlich.

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Antwort von gnida:

ProgrammIST ist ein KomponIST auf seine Art und Weise.

Ein Programmierer wäre für C++ usw.

Programmist unterstreicht, dass er ähnlich wie ein Komponist vorgeht.

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Antwort von MLJ:

@srone
Zitat: (Wegen Harley Sound beim chinesischem Mofa)
"nach deutschem sampling-recht ja, nach internationalem wettbewerbsrecht, wohl kaum, da es sich um ein produktspezifisches alleinstellungsmerkmal handelt,..."
Zitat ende.

Selbst nach internationalem Wettbewerbsrecht wäre es möglich wenn man das Mofa mit "Harley" Sound als "Karikatur" in der Werbung nutzt um am Ende zu sagen: "Unsere Mofas klingen zwar nicht so aber fahren so". Das ist das gleiche wie "Vergleichswerbung" unter Konkurrenten. Der eine Super Markt bietet diesen Preis, wir bieten das gleiche 15% billiger, ist legitim.

@Jott
-> Ursprünglichen Text entfernt <-
EDIT: Muss das mit den Farben revidieren da es scheinbar doch geht, siehe verlinkten Artikel im "Handelsblatt" weiter unten von "dienstag_01".

Und wo wird das enden, eine Farbe allein schützen ? Nach ein paar Millionen ist Schluss und wir filmen und Fotografieren in Zukunft nur noch in Schwarz-Weiß weil alle Farben geschützt sind, grausige Vorstellung. Obwohl, das würde eine Menge Zeit fürs Grading sparen, also doch nicht so grausig ;)

@gnida
Zitat:
"Die Videoaufnahmen wurden in den fertigen Videos ohne Maschinengeräusche und nur mit gemafreier Musik hinterlegt."
Zitat ende.

Da solltest du etwas genauer hinschauen denn auch "GEMA freie" Musik unterliegt bestimmten Regeln für ihre Verwendung und Verwertung. "GEMA frei" ist nicht gleich "GEMA frei". Wo immer du die Musik her hast, mal genau nachlesen wo diese wirklich eingesetzt werden darf.

Zitat 1:
"Die Soundaufnahmen passierten "nebenbei" und wurden im Schnitt nie benutzt."

Zitat 2:
"Der Kunde wollte keine Geräusche in Videos haben, nur die gemafreie Musik."

Zitat 3:
"Wenn der Kunde ja sagt, wäre das gut, wenn er nein sagt, dann wäre das zu schade und ich würde die 2 Stunden sehr guter Sounds auf jeden Fall verwerten."
Zitate ende.

In dem Fall solltest du unbedingt (!) das ganze schriftlich mit dem Kunden fixieren. Du bist zwar der Urheber was die Sounds angeht aber der Kunde muss in diesem Fall der weiteren Verwertung zustimmen da diese Sounds nicht im fertigen Produkt (Film) vorgesehen waren.

Zitat:
"ProgrammIST ist ein KomponIST auf seine Art und Weise."
Zitat ende.

Es gibt keine "Programmisten", EDV-Technisch nicht möglich was fabrizierende Maschinen angeht. Einen Synthesizer für Musik zu programmieren ist etwas anderes als eine Maschine zur Herstellung von Produkten da die Programmstechnische Vorgehensweise sowie deren Parameter ganz anders ist.

Sicher, im Grunde ist "Programmieren" das schreiben eines Programms, aber je nach Anwendung gibt es da deutliche Unterschiede und man kann das nicht einfach in einen Topf werfen.

Cheers

Mickey

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Antwort von dienstag_01:

"MLJ" wrote:Das "Telekom Magenta" und "UPS Braun" ist NUR geschützt in Verbindung mit dem Buchstaben oder Logo, aber NICHT als Farbe alleine, geht nicht, kann nicht gehen.
Wer nicht googeln kann, hier bekommt er Hilfe:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/gerichtsurteil-sparkassen-muessen-weiter-um-ihr-rot-kaempfen/10068136.html
Mal so als Beispiel. De Telekom findest du vielleicht selber.

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Antwort von MLJ:

@dienstag_01
Danke für die Info und ist mir entgangen da ich schon länger nicht mehr in Deutschland lebe. Demnach dürfte "Jott" also Recht haben als er etwas weiter oben schrieb....

Zitat Jott:
"Natürlich nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Branche."
Zitat ende.

Weiter unten in deinem Link findet man auch Langenscheid die ebenfalls um eine Farbe streiten. Tolle Welt und frage mich wo das noch enden soll.

Cheers

Mickey

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Antwort von srone:

"MLJ" wrote:@srone
Zitat: (Wegen Harley Sound beim chinesischem Mofa)
"nach deutschem sampling-recht ja, nach internationalem wettbewerbsrecht, wohl kaum, da es sich um ein produktspezifisches alleinstellungsmerkmal handelt,..."
Zitat ende.

Selbst nach internationalem Wettbewerbsrecht wäre es möglich wenn man das Mofa mit "Harley" Sound als "Karikatur" in der Werbung nutzt um am Ende zu sagen: "Unsere Mofas klingen zwar nicht so aber fahren so". Das ist das gleiche wie "Vergleichswerbung" unter Konkurrenten. Der eine Super Markt bietet diesen Preis, wir bieten das gleiche 15% billiger, ist legitim.



ein chinese der karrikiert?

so war mein bsp garantiert nicht gemeint. :-)

lg

srone

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Antwort von Jott:

"MLJ" wrote:Das "Telekom Magenta" und "UPS Braun" ist NUR geschützt in Verbindung mit dem Buchstaben oder Logo, aber NICHT als Farbe alleine, geht nicht, kann nicht gehen.

Klar geht das.

https://www.quora.com/How-did-UPS-trademark-the-color-brown

http://www.businessinsider.com/colors-that-are-trademarked-2012-9?op=1&IR=T

Das bezieht sich aber immer nur auf die Branche - gegen Verwechslungsgefahr und Trittbrettfahrer. Es geht immer nur darum, Leute davon abzuhalten, sich an eine mit Millionenaufwand aufgebaute Marke und deren visuellen Auftritt schnorrend anzuhängen. Einen Kurierdienst aufmachen und die Autos braun lackieren wird nix. Einen Katzenfilm mit fiesem Magenta-Stich graden darf man aber weiterhin völlig uneingeschränkt! :-)

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Antwort von MLJ:

@Jott
Ich habe das weiter oben bereits korrigiert und meinen Text den "dienstag_01" als Zitat benutzt hat entfernt. Danke für die Links :) Das mit der Branchenbindung und den Farben ist somit auch klar und vom Tisch.

@srone
Es muss ja nicht eine chinesische Firma sein die karikiert und war nur ein Beispiel denn mir ist schon klar wie du das eigentlich gemeint hast ;)

Cheers

Mickey

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Antwort von gnida:

Anfangs eher unbedeutend und eher lächerlich, hat dieses Thema nach wie vor eine hohe Wichtigkeit. Die Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wenn ich ein Schokoladenhersteller wäre und das Design der Verpackung in etwas blau bis lila hätte, wäre das die Verwechslungsgefahr und abmahnfähig. Ich glaub, dass das bald ähnlich bei den Tönen sein wird.

Filmzitate, die einige Regisseure praktizieren und einfach hernehmen wäre aktuell ebenfalls sehr fraglich, als wie noch vor 15 Jahren. Höchstens eine Parodie wäre noch gehen. Bestimme markante Kamerawinkel könnten bald geschützt werden, usw.

Diese Beschnitte töten direkt oder indirekt die Kreativität und die Freiheit, die es seit dem Jahrzehnt(en) nicht mehr gibt.

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Antwort von ksingle:

Zunächst muss gesagt werden, dass es sich hier nicht um einen Ton, sondern um ein Geräusch handelt. Töne sind oft urheberrechtlich schützenswürdig und unterliegen unter Umständen dann dem Urheberschutzgesetz nach §2.

Die von dir beschriebenen Audiosignale / Geräusche sind nicht schützenswürdig. Du darfst sie frei verwenden, da es sich um natürlich Geräusche handelt, die nicht für einen ganz bestimmten Zweck hergestellt wurden und somit auch kein Aufwand betrieben wurde.

Stell dir vor, du bist in deinem Garten und die Geräusche der Windmühle aus des Nachbars Garten würden von dir gesampelt. Das darf dir niemand verbieten - selbst wenn die Windmühle noch so seltsame Geräusche von sich gibt.

Auch bezieht sich diese Regelung auf Geräusche, die während einer Video/Filmaufnahme enstehen. Eine Ausnahme macht unter Umständen(!) eine Geräuschkulisse, die bewusst provoziert ist und einen ganz bestimmten Zweck verfolgt. In diesem Fall kann es ein Urheberrecht geben. Und in diesem Fall ist das Geräusch selbst auch schützenswürdig.

Grüße aus Köln - Jürgen

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Antwort von Pianist:

Schön, dass nun auf der zweiten Seite endlich mal jemand die richtige Antwort geschrieben hat... :-)

Matthias

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Antwort von K.-D. Schmidt:

Quote:Fotografieren in Zukunft nur noch in Schwarz-Weiß weil alle Farben geschützt sind
Denkste! Ich hab mir schon schwarz und weiß schützen lassen, auch wenn das keine Farben sind. ;)))

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Antwort von omara01:

"Pianist" wrote:Schön, dass nun auf der zweiten Seite endlich mal jemand die richtige Antwort geschrieben hat... :-)

Matthias


meine meinung ist, daß jeder das urheberrecht zuhasue in gedruckter form haben sollte... da steht nämlich schwarz auf weiß, was ein WERK ist und damit urheberrechtlich schutzrelevant.

bei geräuschen fallen allenfalls leistungsschutzrechte an, aber die besitzt ja der geräuscheaufnehmer.

ohne "werkcharakter", also schöpfungshöhe eines urhebers, auch kein urheberrechtsschutz. im tonbereich ein eigenens audioarchiv aufbauen mit eigenen aufnahmen/samples ist doch völlig legitim.

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Antwort von dirkus:

Recht hat nur Derjenige, der sein Recht auch durchsetzen kann. Punkt;-)

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Antwort von Rudolf Max:

@: daß jeder das urheberrecht zuhasue in gedruckter form haben sollte...

ha, ha... der ist gut, den muss ich mir merken...

Am besten gleich neben den Windeln parkiert... so von wegen Hosenscheisser, die wegen ein bisschen Machinengeräuschen gleich volle Hosen bekommen... *grins

Ich weiss, ich bin ein ganz böser... aber ganz ehrlich, bei solchen Sachen kann ich mich einfach nicht zurückhalten, sonst explodiere ich... *smile

Rudolf

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Antwort von omara01:

rudolf: für das thema hier, brauch man es sicher nicht, aber generell sehe ich hier (nachdem ich ab und an hier mitlese), daß bezüglich gema und urheberrecht schon sehr große lücken klaffen im wissensstand. niemand wird wissend geboren. ich hab es mir dann irgendwann einfach mal gekauft, da das nachschlagen so einfach viel schneller geht, als internetgescrolle...

ich kanns nur empfehlen. vielen, auch auftraggebern sind viele dinge nicht klar. nicht alles wird ja vor gericht verhandelt. hinterher ist das geschrei immer sehr groß (gema und kindergärtenkopien etc...), aber schlaumachen ist hier keine kunst.

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Antwort von gnida:

Gut, ich habe die Geräusche so verfremdet, dass die eher atmosphärisch und rhytmisch sind, also fällt hier die Nachfrage beim Kunden weg. - Ich will den Kuchen nicht teilen ;) wenn ich berücksichtige, dass der Stundenlohn für den Dreh bei 20 Euro lag ;) das wäre dann mehr als fair, den Kuchen nicht zu teilen, nicht wahr? - heutzutage ein ziemlich normales Denken in einer zwiespaltigen Gesellschaft und zwiespaltigen Sachverhalten - alles kann eben falsch gedeutet werden und der gewinnt, wer eben mehr Macht hat.

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Antwort von MLJ:

@gnida
Ich finde dein Verhalten in dieser Sache nicht nur bedauernswert sondern auch völlig daneben, milde ausgedrückt. Erst suchst du hier Absolution für eine legale Vorgehensweise bei deinem Problem um nun doch so zu handeln wie es nur "Hirnies" und "Null-Check-Joe's" machen.

Zitat:
"ich habe die Geräusche so verfremdet, dass die eher atmosphärisch und rhytmisch sind"
Zitat ende.

Damit hast du also aus einem elegantem Sportwagen ein simples Dreirad für Kinder gemacht, bravo, super Leistung, nur damit du den Kunden nicht fragen musst ?

Zitat:
"Ich will den Kuchen nicht teilen"
Zitat ende.

Das müssen ja wirklich ganz "tolle" Klänge sein wenn du so um einen Profit fürchten musst. Glaubst du wirklich das man dir diese Klänge aus den Fingern reißt und du damit Millionen verdienst ? Darf ich fragen in welcher absurden Welt du eigentlich lebst ?

Zitat:
"das wäre dann mehr als fair, den Kuchen nicht zu teilen, nicht wahr?"
Zitat ende.

Es wäre ein leichtes den Kunden einfach nachträglich um eine Genehmigung zu bitten, da muss nichts geteilt werden für eine legale Vorgehensweise. Scheinbar hast du verschiedenes nicht verstanden was zum Thema "Urheber" hier geschrieben wurde.

Außerdem hast du mit deiner Vorgehensweise allen hier im Forum gezeigt was du für ein Zeitgenosse bist. Hast du schon einmal daran gedacht das der Kunde das sehr positiv bewertet hätte und es weitere Aufträge geben könnte, auch von anderen Kunden ?

Schon mal etwas von "Mundpropaganda" gehört ? In der professionellen Welt machst du das einmal so wie du es gerade machst, danach kannst du alles andere getrost abschreiben denn niemand würde noch einmal mit dir arbeiten wollen. So etwas verbreitet sich sehr schnell in der Branche und bei Kunden.

Zitat:
"dass der Stundenlohn für den Dreh bei 20 Euro lag"
Zitat ende.

Das war doch vor dem Dreh klar und wenn dir das zu wenig war, warum hast du es dann überhaupt gemacht ? So etwas kalkuliert man vorher und jammert nicht wie ein kleines Kind danach herum wenn alles gelaufen ist.

Zitat:
"heutzutage ein ziemlich normales Denken in einer zwiespaltigen Gesellschaft und zwiespaltigen Sachverhalten - alles kann eben falsch gedeutet werden und der gewinnt, wer eben mehr Macht hat."
Zitat ende.

Das sehe ich nicht so und distanziere mich von solchen Leuten die so wie du denken und handeln. Irgendwie habe ich das Gefühl das du uns alle hier ziemlich veräppelt hast mit deinem Anliegen und wir einem "Foren Troll" auf den Leim gegangen sind. Das macht mich echt sauer !

Mickey

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