Frage von VideoWilly:Hallo,
ein Freund fragte mich vor kurzer Zeit, ob es überhaupt korrekt ist, unter ein Video z.B. "Produziert von Mustermann123 Media" zu schreiben, z.B. in die Beschreibung, wenn dieser Name nirgendwo eingetragen ist, also keine eingetragene Firma. Darf man als Amateurfilmer einen eigenen Namen nehmen, ohne diesen irgendwo anzumelden? Zum Beispiel, um es unter YouTube-Videos zu schreiben, einen Vimeokanal zu eröffnen, eine Facebook-Fanseite...
Ich fand dazu leider nicht so viel, allerdings wusste ich auch nicht, nach welchen Begriffen ich suchen sollte.
Viele Grüße und danke! ;-)
Antwort von srone:
solange du damit nicht die rechte von tatsächlich eingetragenen firmen verletzt, sehe ich da keine schwierigkeit, zumal du als privatperson, zwar nur eingeschränkt (obergrenze ca 5000;-€/jahr), aber eben doch geschäftsfähig bist, dh auch in der lage bist, rechnungen zu schreiben.
lg
srone
Antwort von VideoWilly:
Danke für deine Antwort!
Klar, dass keine anderen, bereits bestehenden Firmen ins Spiel kommen sollte ja klar sein.
Aber sehr gut, nochmal danke!
Antwort von nybest:
wo erfahre ich wo weltweit irgendetwas eingetragen ist?
Antwort von srone:
wie wäre es den von dir gewünschten namen einfach bei google einzutippen?
dann wirst du schon sehen was kommt - und sollte es eine komplett andere branche sein und die fa. kein weltkonzern (wie zb die klagewütigen von apple), dann kannst du das imo problemlos verwenden.
lg
srone
Antwort von Pianist:
zumal du als privatperson, zwar nur eingeschränkt (obergrenze ca 5000;-€/jahr), aber eben doch geschäftsfähig bist, dh auch in der lage bist, rechnungen zu schreiben.
Steht wo?
Matthias
Antwort von srone:
habe dazu keinen passenden link, habe das aber selbst schon so praktiziert und es wurde vom finanzamt antandslos akzeptiert.
du darfst nur keine mwst ausweisen und deine steuer-id gehört auf die rechnung, ab der oben erwähnten ungefähren obergrenze gilt es dann nicht mehr als privat und du benötigst ein gewerbe.
im zweifel beim zuständigen finanzamt nachfragen.
lg
srone
Antwort von nybest:
wie wäre es den von dir gewünschten namen einfach bei google einzutippen?
dann wirst du schon sehen was kommt - und sollte es eine komplett andere branche sein und die fa. kein weltkonzern (wie zb die klagewütigen von apple), dann kannst du das imo problemlos verwenden.
lg
srone
Na das ist schon klahr.Aber 1. haben die nicht alle gespeichert.
2.Wer weiss schon wer klagewütig ist.
Gerade bei einprägsamen Namen ist es schwer keinen Dublikat zu finden.
Antwort von srone:
Aber 1. haben die nicht alle gespeichert.
dann glaube ich aber kaum, daß es sich um ein unternehmen von relevanz handelt wenn man sie nicht bei google findet. ;-)
lg
srone
Antwort von Pianist:
habe dazu keinen passenden link, habe das aber selbst schon so praktiziert und es wurde vom finanzamt antandslos akzeptiert.
du darfst nur keine mwst ausweisen und deine steuer-id gehört auf die rechnung, ab der oben erwähnten ungefähren obergrenze gilt es dann nicht mehr als privat und du benötigst ein gewerbe.
Das hat überhaupt nichts mit der Höhe der Summe zu tun, es wäre wirklich prima, wenn Du nicht solche juristischen Halbwahrheiten weiterverbreitest, sonst merken die Leute es sich falsch.
Einzig und allein ausschlaggebend zur Abgrenzung zwischen "privat" und "gewerblich" ist das Kriterium "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht".
Allerdings hat das alles nichts mit der Frage des Ursprungsschreibers zu tun.
Matthias
Antwort von KSProduction:
Es darf geworben werden... Egal ob als Privatmann der kein Gewerbe angemeldet hat oder als Firma. Das spielt überhaupt keine Rolle. Und auch keine Rolle ob das nun youTube ist oder in der Zeitung oder auf ner Visitenkarte. Da es sich um einen sogenannten Katalogberuf (Videodreh, Filme etc) handelt §18 Abs.1 Nr. 1 EStG
Weitergehende Verhältnisse sind hier natürlich nicht inbegriffen, Rechnungen schreiben für den Dreh und Urheberrechte berücksichtigen musst Du natürlich sowieso, ich meinte damit einfach das Werben und Namen (auch "Firmen"-Name).
Antwort von srone:
Einzig und allein ausschlaggebend zur Abgrenzung zwischen "privat" und "gewerblich" ist das Kriterium "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht".
da gebe ich dir vollkommen recht, jedoch was ist das kriterium für nachhaltig, wenn nicht eine summe?
lg
srone
Antwort von KSProduction:
Einzig und allein ausschlaggebend zur Abgrenzung zwischen "privat" und "gewerblich" ist das Kriterium "nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht".
da gebe ich dir vollkommen recht, jedoch was ist das kriterium für nachhaltig, wenn nicht eine summe?
lg
srone
Ob es da tatsächlich eine vorgeschriebene Summe gibt weiß ich z.B. nicht. Nachhaltig ist meiner Ansicht nach ob das eine Regelmäßigkeit besitzt....Wenn ein Bauer zur Kartoffelzeit Kartoffeln verkauft und zur Apfelernte seine Äpfel hat und braucht er wahrscheinlich kein Gewerbeschein sondern schreibt (?) seine Rechungen die er dann seinem Finanzamt vorlegt bei seiner Steuererklärung :-)