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Infoseite // Objektivkoffer wurde als Beweisstück sichergestellt - Aktuelles



Frage von MLJ:


Alter Titel: "Objektivkoffer geklaut ! "SlashCam übernehmen Sie!" Kein Witz !" ist hinfällig da der Dieb gefasst wurde.

Zweiter Titel: "Objektivkoffer geklaut ! Der Dieb wurde gefasst ! Uff...."
abgeändert aus aktuellem Anlass.

@All
Der Titel liest sich wie ein Scherz, ist es aber nicht und wirklich ernst.
Komme eben nach Hause und möchte euch um eure Hilfe bitten:

Folgende Objektive wurden mir gestern bei Lyon in Frankreich gestohlen. Es handelt sich dabei um besondere Objektive, da es absolute Unikate sind, die mein Vater in Japan extra anfertigen liess. Mein Vater war ein passionierter Fotograf und liess damals die Objektive von Michisaburo Hamano bauen, der auch für Nikon und Leica lichtstarke Objektive baute.

Diese Objektive sind einmalig und NIE in Serie gegangen, alles Einzelstücke. Mein Vater schenkte mir diese Objektive bevor er 1985 verstarb.

Laut Zeugenaussagen war es ein deutsches Auto, vermutlich VW Golf/Polo oder ähnlich mit einem "B" am Anfang des Nummernschildes. Der Mann wird auf mitte 30-40 Jahre geschätzt mit kurzem dunklem Haar und Brille, mit etwa 1,75 gross beschrieben, der den Objektivkoffer aus meinem Bus genommen hat und dann in seinem Auto Richtung Lyon schnell weggefahren ist.

Hier die genaue Beschreibung der Objektive:

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 28-70mm
Lichtstärke: F1:1,2
Reichweite: 20cm bis Unendlich
Blende: 1,2-32
Blendenvorschau: Manuell und Automatisch
Filterdurchmesser:62mm
Makro: 1:1-1:20
Gewinde: M42
Seriennummer: MicHAM-1

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 45-135mm
Lichtstärke: F1:1,2
Reichweite: 40cm bis Unendlich
Blende: 1,2-32
Blendenvorschau: Manuell und Automatisch
Filterdurchmesser:62mm
Makro: 1:1-1:20
Gewinde: M42
Seriennummer: MicHAM-2

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 70-300mm
Lichtstärke: F1:1,2-1,4
Reichweite: 60cm bis Unendlich
Blende: 1,2-22
Blendenvorschau: Manuell und Automatisch
Filterdurchmesser:72mm
Makro: 1:1-1:15
Gewinde: M42
Seriennummer: MicHAM-3

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 210-500mm
Lichtstärke: F1:1,2-1,8
Reichweite: 1,2m bis Unendlich
Blende: 1,2-22
Blendenvorschau: Manuell und Automatisch
Filterdurchmesser:82mm
Makro: 1:1-1:10
Gewinde: M42
Seriennummer: MicHAM-4

Diese Objektive sind KEINE "Gummilinsen". Die Brennweite muss an einem gesonderten Ring verstellt werden. Es sind 4 Ringe: Ganz vorne die Schärfe, Brennweite, Makro dann Blende.

Die Objektive waren in einem silbernen Alu-Koffer mit Tragegurt wo auch die Gegenlichtblenden und passenden B+W Filtersätze drin waren.

Schaut man frontal auf die Objektive, so steht da "HAMANO" mit den Werten. Die Seriennummern sind an der M42 Gewindeplatte eingraviert. Jedes Objektiv hat seinen eigenen Köcher. Diese Objektive sind etwas besonderes und dürften schon allein wegen der Spezifikationen und
Bauweisen sowie durch deren Seltenheit und Grösse auffallen. Sofern jemand von euch Fotogeschäfte kennt, die auch Objektive ankaufen, dann leitet diesen Text bitte weiter.

Ich brauche wohl nicht zu schreiben, das ich am liebsten ein Kopfgeld aussetzen würde aber sollten die Objektive irgendwo auftauchen und angeboten werden, dann bitte eine Nachricht an mich. Es wurden auch andere "HAMANO" Objektive gebaut, allerdings in Serie. An diesen habe
ich kein Interesse, es geht mir nur um diese 4, die hier gelisted sind.

Edit: EMail Addy wieder entfernt.

Ich danke euch allen ganz herzlich für eure Hilfe im voraus.

Mit besten Grüssen, Mickey Lee

Nochmal: "SlashCam, übernehmen Sie !"

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Antwort von pilskopf:

Die Objektive hören sich aber echt lecker an. Zum Glück hab ich ne Glatze und bin 1,90cm groß. :D

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Antwort von MLJ:

@Pilskopf
Als ich gerade meine anderen Sachen aus dem Tierpark holte. Der Dieb hat mich dabei wohl beobachtet und laut Zeugen die Tür vom Bus aufgemacht und sich nur den Koffer geschnappt. Meine Kameras und Stative hat er da gelassen. Du kannst dir sicher vorstellen wie sauer ich bin. Diese Objektive sind für mich unersetzlich. Ich hoffe das die irgendwo auftauchen.

Bin mir auch sicher das er mich schon im Tierpark beobachtet haben muss denn er hat sich zielsicher den Koffer geschnappt und war nichtmal eine Minute weg als es passierte.

Und ausserdem gehe ich mal davon aus das hier niemand ist der sowas macht und du "Pilskopf" schon gar nicht. Vom schreiben her machst du einen viel zu netten Eindruck.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von pilskopf:

Ne ich im Leben nicht, natürlich nicht und beim lesen der Daten der Objektive tut mir das auch mehr als Leid, Ich hab immer total schiss dass meine Ausrüstung gestolen wird aber das ist ja ein Scheiß"gegen deine Objektive.

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Antwort von Skeptiker:

Hallo Mickey Lee,

Was für ein Ärger !

Und was für Objektive !
Bei DEN Lichtstärken kommt man wirklich ins Staunen (Kleinbildoptiken können es allerdings nicht sein - dann müsste eine 500 mm Brennweite mit Blendenzahl 1.8 ja über 25 cm Frontlinsendurchmesser haben) !

Vielleicht hat Dich der Typ sogar schon bei anderer Gelegenheit (VOR diesem Tag) mal mit den Objektiven beobachtet und geduldig auf seine Chance gewartet. Wer weiss ?

Na, wehe, wenn er mir über den Weg läuft !!
Aber diese Objektive fallen ganz bestimmt auf - weltweit !

Ich drücke Dir beide Daumen, dass Du sie in dem Zustand zurückbekommst, wie sie verschwunden sind !

Freundlicher Gruss
Skeptiker

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Antwort von handiro:

Das tut mir echt leid Mickey!!! Denn das sind wirklich Super Einzelstücke von denen ich noch nie gehört habe. 500 mm 1.8 ??? Das hat nicht mal Astro Berlin hingekriegt. Hoffen wir , dass sie wieder auftauchen. Schlimmer wäre der Dieb will sie behalten! Da ich immer wieder mal nach gutem Glas suche, werde ich mir das hier merken und auch weiter geben. Ganz viel Glück wünschend.

Hanno (1.90 gross dunkelblond Benz fahrend mit nem B vorne am Nummernschild:-)

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Antwort von domain:

Ich brauche wohl nicht zu schreiben, das ich am liebsten ein Kopfgeld aussetzen würde ....
Deinen Verlustschmerz kann ich mir gut vorstellen, so eine Shyce.
Die Objektive im Internet verkaufen zu wollen ist praktisch so unmöglich, wie bei einmaligen Kunstwerken. Der Name HAMANO kommt im Net ja schon nur mehr im Zusammenhang mit Kontaktlinsen vor. Es würde auch keinen Sinn machen, diese Raritäten zu zerlegen und in Einzelteilen zu verkaufen wie es bei diesem Porsche, dem Lebensinhalt eines Dänen, wohl der Fall ist.
€ 15000.- Wiederbeschaffungsprämie hat er geboten:

http://www.pff.de/porsche/board101-rund ... ufkl-rung/

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Antwort von B.DeKid:

Poste deine Gestohlen Meldung noch im DSLR Forum (.de) > Gestohlen

MfG
B.DeKid

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Antwort von dirkus:

Hab die Sache auch mal in allen Foren, wo ich sonst noch bin, weiterverbreitet.

Tut mir sehr Leid für dich, hoffe du bekommst alles in bekannten Zustand wieder!

LG Dirk

EDIT: Behalte Ebay und sonstige bekannte Internetverkaufsportale im Auge! Eventuell kannst du dazu eine Suchmaschine beauftragen?!

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Antwort von dirkus:

@All

Laut Zeugenaussagen war es ein deutsches Auto, vermutlich VW Golf/Polo oder ähnlich mit einem "B" am Anfang des Nummernschildes.
Hi Mickey, hast das Kennzeichen vielleicht etwas genauer?


Mit B fangen in Deutschland etwa 20 Kennzeichen an.


Wenn du B - für Berlin bestätigen kannst, dann wäre das schonmal eine gute Eingrenzung.

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Antwort von Alf_300:

Wie kann man in der Gegend Lion senen Wagen offen lassen,
wenn ich in Richtung Mittelmeer unterwegs bin sag ich immer wenn einer auf der Strasse liegt, dann fahr drüber.

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Antwort von rush:

Wie kann man in der Gegend Lion senen Wagen offen lassen,
wenn ich in Richtung Mittelmeer unterwegs bin sag ich immer wenn einer auf der Strasse liegt, dann fahr drüber. Wie - das Auto stand offen?! Oder aufgebrochen?
Wenn offen - wieso denn das?

Langfinger gibts doch leider an jeder Ecke - selbst meinem Opa haben sie 2 Winterreifen geklaut als er den dritten ausm Keller nach oben bringen wollte.

Aber das mit den Gläsern ist ja echt bitter! Vllt. hast du Erfolg und sie tauchen irgendwo auf

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Antwort von dirkus:

Noch ein Hinweis aus einem anderen Forum:

Bei Ebay kann man Suchanfragen speichern und bekommt dann z.B. jedes mal eine Email, wenn ein gespeicherter Artikel eingestellt wird.

http://pages.ebay.de/help/buy/save-searches.html


Hoffe, es hilft dir.

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Antwort von dirkus:

Hier noch ein weiterer Tip aus einem anderen Forum:
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Ich habe soeben mit einem Vorstand eines Fotoclubs telefoniert, der auch Fotobörsen macht. Der empfiehlt eine HP zu machen und alle Objektive wie oben beschrieben einstellen. Warum? Er selbst handelt auch mit Kameras, und wenn ihm Ware angeboten wird, wo der Anbieter keine explizierte Angaben dazu machen kann, sucht er im Inet ob es sich um heise Ware handelt. So würde er verfahren. ebay sei Plficht.
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Also stell deine Objektive auf eine eigene Suchseite ins Internet!
Sobald jemand eine Suchanfrage startet, dann sollte er bei der seltenenen Auswahl schnell auf deine Wanted-Seite finden!

Im Internet und bei offiziellen Händlern dürfte er deine Objektive da kaum noch unbemerkt verkaufen können.

Denk dran: Den Eigentumsanspruch kannst du auch noch in Jahrzehnten geltend machen, denn an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. Also selbst wenn die Objektive bereits verkauft sind, kannst du sie zu jeder Zeit von dem Neubesitzer zurückverlangen. Ohne Eigentumsnachweis bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Wenn der Dieb also nicht vorhat, nur seinen eigenen Garten damit zu fotografieren, dann solltest du die seltenen Teile bald wiederbekommen.

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Antwort von Frank B.:

Ja, und schreib mal, wenn sich etwas Positives für Dich getan hat!

Wie hoch würdest Du denn den Wert der Objektive einschätzen, abgesehen vom ideellen Wert, der sicher nicht mit Geld zu beziffern ist?


Ich hab übrigens auch eine Brille. Ansonsten hab ich nichts mit dem genannten Typen gemeinsam. ;)

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Antwort von MLJ:

@All
Neue Schlagzeile: "Der Dieb ist gefasst !"

Heute früh um 09:28 Uhr klingelt mein Telefon. Am anderen Ende die Gendarmerie von Mulhouse mit der Nachricht, das man den Dieb auf einem Rasthof beim Tanken an der Autobahn A36 verhaftet hat. Man hat den Objektivkoffer sichergestellt und ich könnte ihn abholen. Ich konnte es kaum glauben, also ab nach Mulhouse, ist ja in meinem Departement. Dann die Gewissheit: Meine Objektive sowie das gesamte Zübehöhr ist da und unversehrt. Ich habe den Dieb gesehen und wieder erkannt. Er hat mir beim wechseln der Objektive im Tierpark zugesehen und war ständig in meiner Nähe als ich dort fotografiert habe. Auf die Frage ob ich meine Anzeige wegen Diebstahls aufrecht erhalten möchte, habe ich nur gesagt "Qui, par sure !". Also den ganzen Papierkram nochmal ausgefüllt, das Protokoll wurde aufgenommen und dabei einen "Grand Creme" (Kaffee) mit den Gendarmen getrunken.

Ich habe die Gendarmen gefragt, wie sie ihn geschnappt haben. Die Gendarmerie in Lyon hat nach meiner Anzeige des Diebstahls dort alle mobilen Einheiten in Richtung Deutschland angewiesen, alle schwarzen PKW's, Bauart Golf/Polo und ähnlich aus Deutschland mit Nummernschildern die mit einem "B" beginnen zu kontrollieren. Um 06:17 Uhr hat dann eine mobile Einheit den Dieb am Rasthof an der Autobahn A36 richtung Deutschland vor Mulhouse gestellt und verhaftet, nachdem der gestohlene Objektivkoffer während der Kontrolle im Fahrzeug gefunden wurde. Ihr könnt euch nicht vorstellen wie froh und glücklich ich bin. Ich würde am liebsten den Namen des Diebes hier reinschreiben, aber da macht der Datenschutz nicht mit.

Ich sage aber soviel: Er ist Berliner und kein Zuwanderer. Zum Abschied" hätte ich ihn mir am liebsten mal für 5 Minuten "zur Brust" genommen, aber er war so schon fix und fertig und die scheinen nicht gerade zimperlich gewesen zu sein. Jetzt sitzt er jedenfalls ein, bis die deutsche Polizei kommt und ihn nach Deutschland überführt. Dank meiner genauen Beschreibung der Objektive und Seriennummern konnten diese zweifelsfrei Identifiziert werden.

Vive la France, vive la Gendarmerie !

Also Kommando "SlashCam übernehmen Sie !" zurück, ein Bösewicht weniger, zumindest eine Zeit lang. Ich wünsche niemanden von euch das, was ich die letzten Stunden hinter mir habe und gebe euch den dringenden Rat, schreibt eure Seriennummern und die Beschreibung der Kameras auf und haltet es parat. Das hat mir zumindest viel "Hick-Hack" erspart und konnte so Aufgrund meiner genauen Angaben meine Objektive wieder mit nach Hause nehmen.

Nochmal vielen Dank an euch für eure Postings, habe alle gelesen, ihr seid einfach toll, ehrlich.

Beste Grüsse, Mickey Lee

P.S.: @Frank.B und alle anderen
Damals hatte mein Vater einen riesen Zoff mit meiner Mutter wegen der Objektive. Ich nehme an, es ging um das Geld. Mein Vater war aktiv in einem Fotoclub und Portraits, Makro-Aufnahmen, Landschaft und Sport hat er am liebsten fotografiert. Jedesmal wenn ich mit der Yashika meiner Mutter rumgespielt hatte gab es ein Donnerwetter. Als er dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fotografieren konnte, gab er mir die Objektive. Nein, mit Geld kann man das nicht aufwiegen und ersetzen schon garnicht. Michisaburo HAMANO lebt nicht mehr und hat damals die lichtstärksten Objektive entwickelt und gebaut. Mein Vater hatte ihn bei einem Deutschland Besuch kennengelernt und war mit ihm befreundet, so kam das damals zustande. Mein Vater hat mir oft von ihm erzählt.

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Antwort von Skeptiker:

Das geschieht im recht !

Und für Dich freut's mich sehr ! Kann mir Deine Erleichterung vorstellen !

Darf ich eine technische Frage zu den Objektiven stellen (Du musst sie wirklich nicht beantworten, nur wenn Du willst):
Sind es evtl. Filmkamera-Objektive, vielleicht mit C-Mount ? Und die Brennweiten-Angaben auf Kleinbild umgerechnet ?

Freundlicher Gruss
Skeptiker

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Antwort von Frank B.:

Das freut mich sehr für Dich!
Hast Du den Dieb mal fragen können, warum er unbedingt diese Objektive haben wollte? Hat er sie abschichtlich ausgesucht, ist er also ein Kenner oder hat er einfach nur nach dem Erstbesten geschnappt, was er kriegen konnte?

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Antwort von MLJ:

@Skeptiker
Nein, alles Objektive für 35mm mit M42, also Foto, kein Film. Mein Vater verwendete damals die Asahi Pentax Spotmatic Sp II mit den Objektiven. In Italien hat das Meer die Pentax verschluckt, als diese beim Objektivwechsel über Bord ging. Er hat sich dannach wieder eine Spotmatic geholt.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Skeptiker:

Aber 500 mm Brennweite mit offener Blende 1.8 und mit 81 mm Filterdurchmesser ?
Geht das ?

Oder habe ich gerade einen Verständnis-'Knoten' ?
Oder wird der Filter gar nicht vor die Frontlinse geschraubt ?

Wie auch immer, Hauptsache ist: Die Objektive sind wieder da !

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Antwort von olja:

Schön zu lesen, wirklich. Zumal es Dnge sind, die man sich nicht einfach mal so wieder beschaffen kann.

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Antwort von MLJ:

@Skeptiker
ja, das geht und es sind 82mm Filterdurchmesser. Michisaburo hat damals meinem Vater die Baupläne gegeben und die müssten bei seiner Schwester in London sein. Bin mir jedoch nicht sicher, das sie die Pläne rausrücken wird. Ausserdem, andere hersteller haben ja mittlerweile auch 1600er gebaut mit immerhin 5,6-8, für Kleinbild und Digital. Sind eben sehr teuer und selten aber 500er sind da schon mehr im Umlauf.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Skeptiker:

Danke für die Antwort !
Nicht um Dich zu ärgern (bitte nicht ärgern !), sondern um meinem Forums-Kürzel mit EINEM weiteren Beitrag (dann höre ich auf - versprochen !) gerecht zu werden: Hast Du das mal nachgemessen (mit dem Belichtungsmesser in der Kamera) ?

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Antwort von MLJ:

@Olja,
da hast du recht und glaube mir, als ich den Typ gesehen habe, Vulkanausbruch ist nix dagegen, so hat es in mir gebrodelt. Nur 5 Minuten, ehrlich, die hätte ich mir mit ihm alleine gewünscht. Aber es ist ja ausgestanden und bin wahnsinnig glücklich darüber.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Skeptiker:

... und glaube mir, als ich den Typ gesehen habe, Vulkanausbruch ist nix dagegen, so hat es in mir gebrodelt. Hast Du ein Wort mit ihm gewechselt ?
Wie alt war er etwa ?
Ein eifersüchtiger Fotograf ?

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Antwort von Jott:

"habe ich nur gesagt "Qui, par sure !"

Das haben die verstanden? :-)

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Antwort von MLJ:

@Skeptiker
Er muss so um die späten 30iger gewesen sein und ich habe nicht mit ihm gesprochen. Er saß in Handschellen im Nebenzimmer auf einem Stuhl unter bewachung von 2 Gendarmen. Er hat mich angesehen und ich erkannte ihn wieder. Eifersüchtig ? Glaube ich nicht, ich denke er wollte einfach nur die Objektive haben, zumal er aus meinem Bus nichts anderes genommen hat, sondern zielstrebig nur den Koffer.

Für mich ist diese Sache abgeschlossen, er darf mir nur nie wieder begegnen, ehrlich.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von MLJ:

@Jott
Sicher, ich habe mich nur verschrieben, Desolee' :-) Ich habe es schon richtig ausgesprochen und gab keine weiteren Fragen ;-)

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von AmateurFilmer:

Freut mich auch sehr für dich. :) Hatte mir, beim Lesen deines Threads vorhin, niemals vorstellen können, dass es möglich ist, so schnell einen Objektivkoffer samt Dieb zu finden.

Kannst nach all dem Aufruhr ja mal ein paar Fotos von den Objektiven hochladen oder so..wäre mal ganz interessant ;)

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Antwort von dirkus:

Na dann lass mal die Sektkorken knallen:-)


Ehrlich, freu mich auch für dich!

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Antwort von MLJ:

@Amateurfilmer
Heute erstmal alles verdauen und einen schönen "Roten" trinken. Bilder werden bald folgen und mal sehen, vielleicht bekomme ich ja Marion (Schwester meines verstorbenen Vater's) dazu mir Kopien der Baupläne zu schicken.

Das mit den Fotos dauert nur etwas, da ich noch Analog fotografiere und nicht mal mein Handy eine Kamera hat. Telefonieren, SMS, das war's.

Und das die den so schnell gefasst haben dürfte wohl auch daran liegen, das die Autobahnen hier in Frankreich mit Videokameras überwacht werden und die Gendarmerie landesweit agiert. Zumal kennen die auch die Strecken, die für gewöhnlich für die Heimreise bevorzugt werden. Wenn der Dieb jetzt nicht die "normale" Route nach Deutschland gefahren wäre, dann wären meine Objektive jetzt nicht hier. Ich denke, da war eine riesenportion Glück dabei, ehrlich.

@Dirkus
na was glaubst du was für einen Freudentanz ich hier aufgeführt habe :-) Aber das war nicht der Grund für den Regen heute.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von handiro:

Klasse Story! Ich kann Dir aus Erfahrung nur raten: behandele Verbrecher immer korrekt, fasse sie nie an, beleidige sie nie, glaube mir es ist das beste.
Der Typ hat verloren, Du hast gewonnen, das reicht.

Und eins noch: ich will unbedingt Fotos von diesen Objektiven sehen. Ich hab mich heute dumm und krumm gegurgelt und ausser einem 50mm 1.1 nix aber auch gor nüx gefunden über solche Gläser von Hamano.

Ich träum jetzt von dem 500mm 1.8er und trinke auch einen Schluck Roten auf Dein Abenteuer.

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Antwort von Skeptiker:

Ich bin immer noch am Grübeln wegen der Objektiv-Lichtstärken.

Wenn ich eine Vermutung äussern darf:

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 28-70mm
Lichtstärke: F1:1,2 -> F 2 (von Brennw. und Filter-Ø her auch F 1.2 möglich !)
Filterdurchmesser:62mm

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 45-135mm
Lichtstärke: F1:1,2 -> F 2
Filterdurchmesser:62mm

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 70-300mm
Lichtstärke: F1:1,2-1,4 -> F 2 - 4
Filterdurchmesser:72mm

1 HAMANO Objektiv
Brennweite: 210-500mm
Lichtstärke: F1:1,2-1,8 -> F 2 - 8 (oder F 2.8 - 6.3 ?)
Filterdurchmesser:82mm

Auch wenn es damit keine Wunder-Objektive mehr wären, so sind die Daten für Zoom-Objektive immer noch ausgezeichnet !


2 Gründe für meine Skepsis/Grübelei:

Ein Canon 2.8 / 400 mm hat z.B. einen grössten Durchmesser (inkl. Metall rundherum) von 163 mm.

Das stimmt recht gut mit der Definition der Blendenzahl überein, die der Objektivbrennweite geteilt durch den grössten freien Objektivdurchmesser entspricht.

400mm / 163 mm wären 2.4
Der reine maximale Öffnungsdurchmesser (ohne die Fassung darum) wäre etwas kleiner, er müsste hier 400 mm / 2.8 = 143 mm sein.

Auf Dein 500 mm Zoom übertragen, hätten wir etwa 500 mm / 80 mm (Filterdurchmesser) = Tele-Blende 6.25.
Und wenn Blende 8 bei 500 mm stimmt, wäre der effektive, maximale Linsendurchlass des Objektivs 500/8 = 62.5 mm.

Aber ganz abgesehen von diesen Zahlenspielereien:
Wichtig ist, dass die kostbaren Stücke wieder da sind, der entkorkte Rotwein ein gutes Bouquet hatte und der Dieb nun hoffentlich etwas Zeit erhält, über seine frevelhafte und egoistische Tat nachzudenken !

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Antwort von handiro:

Ich habe auch gegrübelt und gegurgelt und gedacht das gibts einfach nicht.
Der Hamano war angeblich Spezi im Polieren von Glas, hatte den Auftrag im Krieg schnelles Glas für Luftüberwachung zu bauen. Dann fand ich interessante Äusserungen von Voigtländer und Zeiss Entwicklern aus den 50er Jahren über die Randunschärfe Japanischer Objektive aus der Zeit, woraufhin das Nocton rauskam etc....aber 500mm 1.8 das muss über 10 kg wiegen und eine Frontlinse über 10 cm haben, ausser die Dinger sind eben gar nicht so scharf am Rand....

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Antwort von Alf_300:

Ich schätze mal dass das 500er ein Spiegelobjectiv ist also keine 500mm sondern schön kurz und Dick;-)
Mit den Blenden komm ich aber auch nicht Klar F1.2 hatte ich eigentlich nur beim 50mm alles andere was f3.5 (4.0)
Ansonsten hatte Asahi Glas damsals die besten Linsen vor Zeiss

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Antwort von Skeptiker:

Ich schätze mal dass das 500er ein Spiegelobjectiv ist also keine 500mm sondern schön kurz und Dick;-) Hier http://olypedia.de/Zoom#Spiegel-Zoomobjektive finden sich tatsächlich einige wenige Spiegel-Zoomobjektive !

... aber 500mm 1.8 das muss über 10 kg wiegen und eine Frontlinse über 10 cm haben ... -->> Bei DEN Lichtstärken kommt man wirklich ins Staunen (Kleinbildoptiken können es allerdings nicht sein - dann müsste eine 500 mm Brennweite mit Blendenzahl 1.8 ja über 25 cm Frontlinsendurchmesser haben) ! 500 mm / 1.8 = knapp 28 cm.

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Antwort von MLJ:

@All
Hier die neuigkeiten in der Sache:
Am Montag Vormittag hat die Gendarmerie Mulhouse den Koffer als Beweismittel bei mir Zuhause sichergestellt und mitgenommen. Hintergrund: Der Dieb wird nicht an Deutschland ausgeliefert sondern in Frankreich vor Gericht gestellt und wird, wenn es zu einer Haftstrafe kommt, diese in Frankreich absitzen. Der Haftrichter der Präfektur in Mulhouse hat das angeordnet da am Freitag man noch davon ausgegangen ist, das er der deutschen Polizei übergeben wird. Nun sind meine Objektive unter Verschluss und bekomme sie erst nach dem Prozess wieder, wenn der Fall abgeschlossen ist, und das kann dauern. Der Dieb verbleibt bis zur Verhandlung in U-Haft hier in Frankreich und darf nicht ausreisen. Leider konnte man mir nicht sagen, wann der Prozess beginnen soll und wie lange es dauern wird, zeitrahmen ungewiss.

Ich habe schonmal meine alten Pentacon und Beroflex Objektive wieder raus gesucht da meine Schätzchen nicht verfügbar sind. Ich möchte an dieser Stelle nochmal allen ganz herzlich danken für die Beiträge, den Beistand und die vielen Tips und Hilfsbereitschaft, ihr seid wirklich toll.

An euch alle, vielen Dank und wie immer: Beste Grüße, Mickey Lee

Frage an SlashCam: Was bedeutet das "!" im Kreis und der Kreis neben den Beiträgen ?

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Antwort von tom:

Frage an SlashCam: Was bedeutet das "!" im Kreis und der Kreis neben den Beiträgen ? Das "!" bedeutet "Hot" (also gerade viel diskutiert) und der Kreis, das das Thema gepinned, also von uns als immer relevant in einem Unterforum oben festgemacht wurde.

Thomas

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Antwort von rtzbild:

Geile Story, wäre ein schöner Beitrag für "Glückliche Momente im Leben"

Herzlichen Glückwunsch, mögen Dir Deine Linsen noch lange Zeit erhalten bleiben.
Pass aber dabei auf dass sich kein Fungus ihrer bemächtigt!!


Olli

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Antwort von pilskopf:

Ich hätte ja gerne mal Bilder der Objektive gesehen und vielleicht kannst du ja noch ein paar geschossene Bilder mit den Objektiven hier posten, wäre ganz cool.

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Antwort von Frank B.:

Das kommt mir alles komisch vor. Dürfen die Behörden denn sowas? Sie können Dir doch nicht einfach dein Hab und Gut abnehmen und als Beweismittel einlagern. Sie könnten doch Fotos machen und bei Bedarf die Fingerabdrücke vom Koffer und den Objektiven abnehmen und sichern, was als Beweismittel reichen dürfte, zumal der Dieb mit den Sachen erwischt wurde. Ich stelle mir grad vor, es ginge um die teure Fotoausrüstung eines Berufsfotografen. Den würde man dann ja finanziell ruinieren, wenn man seine Sachen über lange Zeit als Beweismittel konfiszieren würde.

Hast Du vielleicht einfach nur keine Lust, Fotos von den Objektiven zu veröffentlichen? ;)

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Antwort von dirkus:

Sehr erfreulich, dass die französischen Behörden hier hart durchgreifen und ihn nicht an die deutsche Kuscheljustiz ausliefern.

Wäre er an unsere Behörden überstellt worden, dann würde er maximal 1 Wochenende "sozialträining" dafür bekommen.

Diese Genugtuung sollte dir die Wartezeit bis zum Prozessende etwas einfacher machen:-)

PS:Der Dieb schien sich seiner Sache aber ziemlich sicher gewesen zu sein, wenn er bereits am Freitag das Auslieferungsersuchen gestellt hat? Normalerweise ist es nämlich so, dass die Anklage in jedem Fall in dem Land der Festnahme erfolgt.

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Antwort von MLJ:

@Tom
danke für die Erklärung der Symbole. Hätte ich auch drauf kommen können :-)

@rtzbild
Keine Angst. Mir wurde versichert das ich die Objektive nach dem Prozess wiederbekomme.

@Pilskopf
Ich fotografiere noch analog und nicht mal mein Handy hat eine Kamera. Am Mittwoch wollte ein Freund und Kollege mit seiner Digicam Fotos von den Objektiven machen, aber leider war die Gendarmerie am Vormittag schneller.

@Frank.B.
Hier in Frankreich dürfen die das. Da es sich um das Diebesgut handelt muss dieses als Beweis bei Gericht vorgelegt werden. Es gibt ja auch keinen Mordprozess ohne Leiche. Und da ist es egal, ob es jetzt meine einzigen Objektive gewesen wären oder nicht, darauf wird keine Rücksicht genommen obwohl die Sachlage klar ist. Fotos und Fingerabdrücke haben hier keine Relevanz mehr, weil der Koffer in seinem Auto sichergestellt wurde und somit das Diebesgut ist.

@Dirkus
Der Dieb hat nicht um Auslieferung gebeten. Am Freitag bei seiner Festnahme war niemand mehr in der Präfektur und so verbrachte er erstmal das Wochenende in der Zelle. Am Montag wurde dann entschieden, das er nicht an Deutschland überstellt wird und in Frankreich der Prozess gemacht wird. Der Haftrichter der Präfektur in Mulhouse hat daraufhin die Sicherstellung der Objektive angeordnet, weil diese das Diebesgut sind. An dem Tag seiner Festnahme ist man davon ausgegangen, das er an die deutsche Polizei übergeben wird, deswegen dürfte ich meine Objektive mitnehmen. Da ich aber in Frankreich wohne und nicht in Germanien gilt französisches Recht, so, also ob er einen Franzosen beklaut hätte. Würde ich in Deutschland leben und er hätte mich in Frankreich beklaut, hätte ich meine Objektive wieder mitnehmen können, ihn hätte die deutsche Polizei abgeholt und in Deutschland vor Gericht gestellt.

Und die deutsche Justiz ? Nunja, sagen wir es mal so, "Kuscheljustiz" ist da eher eine "niedliche" Untertreibung. Glaube mir, sein Gesicht habe ich mir gemerkt und er darf mir nie wieder über den Weg laufen. Mehr muss ich wohlkaum schreiben, oder ? Und Genugtuung ? Nein, aber glücklich das die den Kerl erwischt haben und er bestimmt nichts zu lachen hat in französischer U-Haft. Wenn ich mit meiner Kamera unterwegs war und andere Fotografen getroffen habe gab es eine nette Unterhaltung, ein kleiner Austausch und man war nett und kollegial zueinander. Aber einen Kollegen beklauen ? Das ist einfach unter aller §$%& (selbst Zensiert) Ich finde in einem kreativen Feld wie Filmen und Fotografieren hat Neid nichts zu suchen. Erfahrungen austauschen, neue Wege gehen, sich einander helfen, Tips und Tricks weitergeben, so sollte das sein, egal ob "Profi" oder "Amateur". Das ist meine Philosophie und Überzeugung.

@All
Es schmerzt mich zwar das die Objektive sichergestellt wurden, aber tröste mich damit, das ich sie wiederbekomme. Meine Frau schaut in ihrem Archiv mal nach, ob sie mich "in Action" mit den Objektiven mal fotografiert hat. Sie fotografiert auch und war oft genug mit mir auf Tour. Sollte sie fündig werden stelle ich die Fotos hier rein. Wenn die Objektive wieder da sind mach ich ein paar schöne Fotos mit Romain (Kollege und Freund) und seiner Digicam von den Objektiven. Bis dahin also einfach in Geduld üben, da muss ich ja auch zur Zeit durch. Also keine Panik, jeder wird die Objektive zu sehen bekommen, auf Foto's natürlich ;-)

Euch allen beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von rtzbild:


Herzlichen Glückwunsch, mögen Dir Deine Linsen noch lange Zeit erhalten bleiben.
Pass aber dabei auf dass sich kein Fungus ihrer bemächtigt!!


@rtzbild
Keine Angst. Mir wurde versichert das ich die Objektive nach dem Prozess wiederbekomme. "Fungus" (franz. "chute" oder "décomposition") ist Glaspilz, kommt vor wenn die Verkittung der Linsen durch Feuchtigkeit anfängt zu "leben", äußert sich durch ein sehr feines Netz oder Geflecht der Sporen, erkennst Du wenn Du von hinten ins Objektiv schaust.
Glaspilz
Fungus

Fungus ist ansteckend, d.h. wenn ein Objektiv davon befallen ist sollte man es tunlichst separieren, es weiterhin zusammen mit anderen Objektiven aufzubewahren ist dann keine gute Idee mehr ;-)

Bon soir, Olli

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Antwort von ruessel:

Dürfen die Behörden denn sowas? Sie können Dir doch nicht einfach dein Hab und Gut abnehmen und als Beweismittel einlagern. Ja, dürfen Sie. Mir wurde das Handy aus dem Auto gestohlen, der Täter wurde 20 Sekunden später von Beamten in Zivil festgenommen. Das Handy wurde nun auch als Beweismittel eingelagert. Der Täter wurde in sein Heimatland abgeschoben (hatte noch weitere Delikte erfolgreich ausgeführt) und mein Handy konnte ich 3 Jahre nach dem Einbruch wieder abholen - Akku natürlich nun defekt. So sieht es in Deutschland aus....

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Antwort von Frank B.:

Ist ja krass!

Naja, wenn einem dann wirklich was gestohlen wird, was zum Lebensunterhalt wichtig ist (Werkzeuge zum Gelderwerb), ist man ruiniert, auch bzw. gerade dann, wenn der Täter gegriffen wird. Eine Versicherung wird ja nicht zahlen, wenn das Diebesgut sicher gestellt wurde, nehme ich mal an.

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Antwort von ruessel:

Eine Versicherung wird ja nicht zahlen, wenn das Diebesgut sicher gestellt wurde, nehme ich mal an. Warum sollte sie....

Ich bin auch auf meinen Schaden (Fensterscheibe) sitzen geblieben, das Geld hätte ich mir vom Dieb über einen Zivilklage holen sollen. Bei unter 300,- Euro Schaden konnte ich mir das schenken, was nützt ein Titel wenn es nix zu holen gibt?

Meine Prognose: Wenn alles gut klappt, sieht er die Objektive in 1-2 Jahren wieder.

Trotz eigenen Anwalt, der darauf Hinwies, das dort meine Geschäftlichen Anrufe auftreffen und man mir doch zumindest die Telefonkarte aushändigen sollte..... was schön schriftlich nach Wochen verneint wurde.
Und einen halben Tag in der Asservatenkammer kann er auch noch einplanen, für mein defektes Handy saß ich dort gute 3 Stunden und konnte zwischendurch ein Haufen Formulare ausfüllen. Ich würde auch sofort einen eigenen Anwalt einschalten, ohne Anwalt hätte ich wohl mein Handy gar nicht wieder bekommen bzw. erst nochmals Jahre später.....

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Antwort von CameraRick:

Fungus ist ansteckend, d.h. wenn ein Objektiv davon befallen ist sollte man es tunlichst separieren, es weiterhin zusammen mit anderen Objektiven aufzubewahren ist dann keine gute Idee mehr ;-) Urbaner Mythos, dafür gibts genug Beweise (Leute, die Fungus neben normalen Optiken lagern, etwa; davon gibt es viele, die nach Jahren keinen Fungus überwandern sahen. Zumindest wesentlich mehr als die, die das mit dem Wandern bestätigten - nämlich keiner, in einem auf manuelle Optiken orientierten Forum)
Ansonsten soll mans im Backofen immernoch abtöten können; aber das hab ich nie probiert (auch weil ich noch nie einen Fungus in einer Optik hatte)

Freut mich, dass der Koffer wieder da ist - freut mich nicht, dass er in Gewahrsam liegen muss. Hoffentlich ist er da nun aber wenigstens sicher.

Schon blöd, dass man als Beklauter dennoch der Gelackmeierte ist. Man stelle sich vor das passiere mit dem Ehering, Verlobungsring oder einfach dem neuen Auto?

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Antwort von Frank B.:

Schon blöd, dass man als Beklauter dennoch der Gelackmeierte ist. Man stelle sich vor das passiere mit dem Ehering, Verlobungsring oder einfach dem neuen Auto? Das neue Auto würde man als Dreijahreswagen wieder zurück bekommen. Im Grunde fände ich die Idee gut, dem Dieb das Auto die drei Jahre zu überlassen. Da steht es nicht so ungenutzt in irgend einer Polizeigarage rum. Und der Dieb muss ja bis zur Verhandlung auch irgenwie von A nach B kommen. Ich schätze mal, dass es bald eine solche EU-Verordnung geben wird.

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Antwort von dirkus:

Gibts in Frankreich nicht Schnellgerichte für soetwas?

Ich meine, mal einen Bericht gesehen zu haben, das dort bei kleineren Delikten wie Diebstahl vor solchen Gerichten relativ zügig Verhandelt wird.


Von Selbstjustiz würde ich generell abraten, zumal du es ja auch der Polizei zu verdanken hast das die Sache gut ausgegangen ist.

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Antwort von motor-tv:

Dann wär es gescheiter, man würde den Dieb nicht fassen, und lässt sich von der Versicherung - falls vorhanden - Ersatz bezahlen.

Schönes Gesetz ist das, ehrlich. Aber man muss ja nur die Nachrichten lesen, manchmal (ach was, meistens!!) geht eben Täterschutz vor Opferschutz.

@ ruessel ... das mit dem Handy, das ist ja stark! Ein Bravo dem Gesetzgeber! Was bringts wenn die das Handy einbehalten?

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Antwort von dirkus:

Och in Deutschland ist es noch besser.

Ich hab mal mein Auto (ein Cabrio) unverschlossen in einem bewachten Parkhaus abgestellt.

Zu meiner eigenen Sicherheit - damit das 30 Euro Radio nicht geklaut wird - wurde der Wagen daher auf polizeiliche Anordnung abgeschleppt.

Kosten fürs Abschleppen und Verwaltung 200,-

Auch wenn dein Auto aufgebrochen wurde, wird dein Wagen erstmal abgeschleppt und du musst die Kosten tragen!

Steht in keiner Relation, aber es wird so gemacht.

In Spanien wird man dagegen von der Polizei darauf hingewiesen, sein Auto in Tiefgaragen und Parkhäusern nicht abzuschliessen, weil der Schaden durch das Aufbrechen meist höher wäre.

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Antwort von ruessel:

@ ruessel ... das mit dem Handy, das ist ja stark! Ein Bravo dem Gesetzgeber! Was bringts wenn die das Handy einbehalten? Nun ja, jede Medaille hat zwei Seiten. Immerhin wird hier ein Mensch verurteilt mit mehr oder weniger Konsequenzen für ihn. Da bin ich auch für einen sicheren Zugriff auf die Beweise durch den Richter.
Das Problem sind halt die langen Zeiten von den Urteilen, hier leistet sich die Gesellschaft halt eine Personal Unterbesetzung.

Im meinen Fall muss ich sagen, sie waren eigentlich alle Nett zu mir, die beiden Polizeibeamten im getarnten Punker Outfit, mein Anwalt.... aber selbst meine Glassplitter von Autoglas die man in den Socken des Täters gefunden haben wurden erst in Wochen von einem Fachlabor meinem Wagen zugeordnet. Es dauert halt seine Zeit.

Nur ein Tipp, ohne eigenen Anwalt passiert gar nix, ich selber hätte noch nicht einmal Akteneinsicht bekommen bzw. hätte vom Abschluss via Abschiebung gehört. Zum Glück hatte ich darüber eine Rechtschutzversicherung.

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Antwort von dirkus:

Man muss sich bei soetwas einfach damit beglücken, dass die Sachen gestohlen ganz weg wären. So weiss man wenigstens, dass man sie irgendwann wiederbekommt. (Ok, eine Versicherung hätte vielleicht früher bezahlt, aber immer nur den Zeitwert)

In Deutschland kann man über seinen Anwalt aber in dringenden Fällen auch die vorzeitige Herausgabe beantragen.

Ich weiss nicht, ob das in .fr auch geht, aber dort könnte es wie erwähnt auch in einem Schnellverfahren durchgezogen werden.

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Antwort von Filmo:


Schon blöd, dass man als Beklauter dennoch der Gelackmeierte ist. Man stelle sich vor das passiere mit dem Ehering, Verlobungsring oder einfach dem neuen Auto?

Man stelle sich vor,das passiert mit der Ehefrau:-))

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Antwort von CameraRick:


Schon blöd, dass man als Beklauter dennoch der Gelackmeierte ist. Man stelle sich vor das passiere mit dem Ehering, Verlobungsring oder einfach dem neuen Auto?

Man stelle sich vor,das passiert mit der Ehefrau:-)) Oder es geht echt gut aus, und es trifft die Schwiegermutter :)

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Antwort von MLJ:

Aktuelles in dieser Sache:
Ich habe heute von meinem Advocat erfahren, das der Dieb nach Lyon überstellt wurde und ich nicht der einzige war, der beklaut wurde. Er hat auch kräftig in Cannes, Nizza und Marseille geklaut. Ihm drohen jetzt mindestens 5-7 Jahre Haft ohne Bewährung und der Prozess beginnt Anfang Juli, da erst jetzt die restlichen Leute ausfindig gemacht wurden, die wie ich beklaut wurden, die ebenfalls Anzeige gestellt haben.

Meine Objektive bekomme ich in frühestens 5 Jahren wieder, wenn kein Einspruch oder Berufung eingelegt wird, da es sich es dann nochmal um weitere 3 Jahre Verlängert. Er wird übrigens nicht ausgeliefert und der Prozess bleibt in Frankreich, auch die Haftstrafe muss er in Frankreich absitzen.

@dirkus
Zitat:
"In Deutschland kann man über seinen Anwalt aber in dringenden Fällen auch die vorzeitige Herausgabe beantragen. Ich weiss nicht, ob das in .fr auch geht, aber dort könnte es wie erwähnt auch in einem Schnellverfahren durchgezogen werden."
Zitat ende.

Habe ich probiert, keine Chance, leider.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von Frank B.:

Meine Objektive bekomme ich in frühestens 5 Jahren wieder... Haben die ne Meise? Dafür müssten die Verantwortlichen auch wegen Diebstahls in den Knast kommen.

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Antwort von rush:

Da könnte man ja überspitzt fast meinen, das es für dich besser gewesen wäre wenn das Zeug niemals wieder aufgetaucht wär. Sofern die Scherben gegen Diebstahl im Auto versichert waren. (hab jetzt nicht nochmal alles durchgelesen...)

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Antwort von JanHe:

Schon mal in Rechts-Foren deswegen nachgefragt? Die kennen da vielleicht noch irgendwelche "Tricks" o.Ä. ....

.. schließe mich der Empörung meiner Vorposter an.

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Antwort von Skeptiker:

Die spinnen, die Juristen!
Und den Glaspilz auf den Linsen darfst Du dann in ferner Zukunft auf eigene Rechnung entfernen ??

Fazit:
Entweder ist das Equipment weg, weil es nicht mehr gefunden wurde.
Oder es ist weg, WEIL es gefunden wurde.

Grossartig!

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Antwort von Frank B.:

Wahrscheinlich lassen die bei Euch in Frankreich nach einer Körperverletzung auch das Opfer solange im Krankenhaus und in der Psychatrie, bis der Täter seine Strafe abgesessen hat.

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Antwort von handiro:

Eine Lehre die wir uns alle merken sollten: geht niemals mit Equipment ohne Versicherung nach England oder Fronkreisch!

Zusätzlich ist in so einem Fall eine Rechtsschutzvers. eine Option. Mit der könnte man jetzt den franz. Schwarzkittel anheuern, der diesen Blödsinn möglicherweise beendet.

Die Schadensersatzforderungen gegen die franz. Justiz sollte man auch im Auge behalten.

Echt sorry das alles zu lesen, ich hoffe Du hast den richtigen juristischen Beistand.

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Antwort von DWUA:

NA UND?


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Antwort von dirkus:

Das ist wirklich ärgerlich.

@Mickey Lee

Mit deinem Einverständnis leite ich das Ganze mal über unseren EU Behörden Verteiler weiter, vielleicht bekommt das dort jemand zu sehen, der sich mit französischem Recht auskennt und weis, wie man die Objektive früher frei bekommt.

Melde mich hier nochmal, wenn ich was erfahre.

Tut mir wirklich Leid für dich.

LG Dirk

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Antwort von mannamanna:

Frage: Weiss jemand wie sowas hierzulande ablaufen würde?

manama

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Antwort von dirkus:

Frage: Weiss jemand wie sowas hierzulande ablaufen würde?

manama Ähnlich wie in Frankreich.

Die gute Nachricht ist: Die Versicherung zahlt trotzdem. Das Eigentum an der Sache geht dann an die Versicherung über. Das sichergestellte Diebesgut wird nach Abschluss des Verfahrens versteigert.

Die meisten kriegen es also garnicht mit.

Wenn es sich aber - so wie hier -um unersetzliche Unikate oder für einen persönlich wertvolle Dinge handelt, dann ist das natürlich extrem ärgerlich. Aber man bekommt sie irgendwann wieder. Das ist bei solchen Sachen der einzige Trost.

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Antwort von Frank B.:

Die gute Nachricht ist: Die Versicherung zahlt trotzdem. Heißt das, dass Mickey Lee die Kohle von der Versicherung bekommt (falls die abgeschlossen ist) und nach 5 Jahren sein Eigentum? Kann ich mir nicht vorstellen.

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Antwort von dirkus:

Die gute Nachricht ist: Die Versicherung zahlt trotzdem. Heißt das, dass Mickey Lee die Kohle von der Versicherung bekommt (falls die abgeschlossen ist) und nach 5 Jahren sein Eigentum? Kann ich mir nicht vorstellen.
Schön wär's...

Eigentümer ist dann die Versicherung.

Er kann es sich aber bei der Auslösung zurück ersteigern. Vielleicht hat er dann Glück, es günstiger wieder zu bekommen. Er kann aber auch pech haben und es wird teurer weiter versteigert. Ob man als ehemaliger Eigentümer ein Vorrecht für die Rückersteigerung bekommt, weiss ich aber nicht.

Bei so wertvollen Sachen ist natürlich die Frage, ob einem das Geld ( Wiederbeschaffungswert), was man von der Versicherung ausgezahlt bekommt, ausreicht. Wenn man mit den Objektiven arbeiten muss und sich von dem Geld neue anschaffen muss, dann hat man wohl keine andere Wahl.

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Antwort von mannamanna:

Und was wäre, wenn er die Klage zurückzieht? Bekäme er dann die Beweisstücke wieder oder würden die trotzdem aufbewahrt bleiben?

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Antwort von dirkus:

Und was wäre, wenn er die Klage zurückzieht? Bekäme er dann die Beweisstücke wieder oder würden die trotzdem aufbewahrt bleiben? Darauf hat er keinen Einfluss. Er klagt ja nicht, sondern der Staat verfolgt hier eine Straftat.

Auch ein zurückziehen der Anzeige bringt nichts. Sobald einmal Ermittlungen im Gange sind, werden diese Unabhängig von den Gründen die zur Anzeige geführt haben weitergeführt.

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Antwort von ruessel:

Nehme einen Anwalt! Der kann mit dem Staatsanwalt die Herausgabe nach Abschluss der Beweissicherung veranlassen.

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Antwort von dirkus:

Einen Anwalt hat er wohl schon eingeschaltet.

Das die Objektive wegen der weiteren (umfangreichen) Ermittlungen nicht herausgegeben werden, wurde ja angedeutet.

Wahrscheinlich handelt es sich dabei nun um ein sehr wichtiges Beweismittel. Bei einem Unikat lässt sich ja der Wert der Sache nicht einfach festlegen, daher muss es bis zum Ende für die Hauptverhandlung zur Verfügung stehen.

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Antwort von Frank B.:

Dass man ein eindeutig zuordenbares Eigentum einfach so konfiszieren kann und nach Deiner beschriebenen Weise damit umgehen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das kommt einer Enteignung durch den Staat gleich. Kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeiten gibt, wieder an sein rechtmäßiges Eigentum zu kommen. Ich höre jedenfalls immer wieder, dass Eigentümer oft nach Jahren ihr Eigentum zurück bekamen, weil irgendein Diebesnest von der Polizei ausgehoben wurde. Z.B. im Bereich von Kirchendiebstählen, bei denen wertvolle Skulpturen oder Abendmahlsgeräte aus Kirchen geklaut wurden und dann den Gemeinden wieder zurückgegeben wurden. Wenn das nach einer Verhandlung geschieht, in denen die Gegenstände als Beweismittel gebraucht werden (wobei ich mich da frage, ob da nicht auch Fotos der Gegenstände ausreichen würden mit einem Verweis darauf, dass sie den rechtmäßigen Eigentümern wieder übergeben wurden), würde mir das noch einleuchten. Aber erst nachdem der Dieb seine Strafe abgesessen hat bzw. alle evtln. Berufungen durch sind, das ist für mich nicht nachvollziehbar.

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Antwort von dirkus:

Ich find's auch übertrieben.


Aber wie gesagt, man kann bei wertvollen Unikaten wie den hier genannten Objektiven den tatsächlichen Wert nicht immer gleich mit einem einfachen Foto belegen. Auch die Aussage des Besitzers über dessen möglichen Wert ist ohne Gutachten wohl kaum gerichtlich verwertbar.

Bei einer Anklage gegen den Dieb, wo der Wert der gestohlenen Sache über das Strafmass mit entscheidet, ist aber wichtig, dass die Beweismittel - wenn deren Wert nicht gerade einfach einzuschätzen ist -auch bei der Hauptverhandlung noch zur Verfügung stehen.

In diesem Fall reicht eben kein einfaches Foto.


Vielleicht gibt es aber die Möglichkeit, den Wert durch ein Gutachten feststellen zu lassen. Allerdings wird das mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die der Dieb wohl eh nicht zurückzahlen kann.

Alles in allem ne blöde Sache, aber nachvollziehbar.

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Antwort von mannamanna:

Bei einer Anklage gegen den Dieb, wo der Wert der gestohlenen Sache über das Strafmass mit entscheidet, ist das aber wichtig, dass die Beweismittel auch bei der Hauptverhandlung noch zur Verfügung stehen.

In diesem Fall reicht eben kein einfaches Foto. Aber könnte man dann nicht den Wert der Sachen durch einen Gutachter festschreiben lassen (muss man bei der Verhandlung doch dann eh, oder?) und sie dann (nach der erfolgten Wert-Klärung) auslösen?

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Antwort von dirkus:

Wie erwähnt würden die Kosten für so ein Gutachten dann aber vom Besitzer getragen werden müssen.

Ob es dann auch anerkannt wird steht dann immer noch nicht fest.

So wie ich das hier einschätze, liegt dem Staatsanwalt hier wohl besonders daran, das der Dieb eine möglichst hohe Haftstrafe erhält. Das kann er gerichtlich nur durchsetzen, wenn die Beweismittel und deren Wert nicht von der Seite der Verteidiger angezweifelt werden können. Sonst behauptet der Dieb einfach, dass er davon ausging, nur einen geringfügigen Schaden anzurichten. Nach dem Motto: Ich wollte doch nur Birnen klauen.

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Antwort von Frank B.:

Sonst behauptet der Dieb einfach, dass er davon ausging, nur einen geringfügigen Schaden anzurichten. Nach dem Motto: Ich wollte doch nur Birnen klauen. Das kann er trotzdem, denn die Objektive waren ja in einem Koffer.

Außerdem ist m.E. Diebstahl gleich Diebstahl, egal ob ich einen Koffer voller Birnen oder wertvoller Objektive klaue. Siehe das Urteil bezüglich der entwendeten Kassenbons einer Mitarbeiterin eines Supermarktes in Höhe von einigen wenigen Euro.

Aber vielleicht sieht man hier an diesem Fall, wie weit Rechtsempfinden und Gesetzeslage inzwischen auseinander liegen.

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Antwort von dirkus:

Sonst behauptet der Dieb einfach, dass er davon ausging, nur einen geringfügigen Schaden anzurichten. Nach dem Motto: Ich wollte doch nur Birnen klauen. Außerdem ist m.E. Diebstahl gleich Diebstahl, egal ob ich einen Koffer voller Birnen oder wertvoller Objektive klaue.
Nicht wenn es um das Strafmass geht.


Für den Diebstahl einer Madonna wirst du länger einsitzen müssen, als für den klau einer Birne.

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Antwort von dirkus:

Aber vielleicht sieht man hier an diesem Fall, wie weit Rechtsempfinden und Gesetzeslage inzwischen auseinander liegen.
Ginge es nur darum, was wir als "Recht und Gerecht" empfinden, dann würden manche wohl dafür votieren, dem Dieb die Hände abzuhacken.

Wir leben allerdings in einem Rechtssstaat, wo auch der Täter Grundrechte hat. Und in diese Rechte kann man nur eingreifen, wenn man gerichtsfeste Beweise vorlegen kann das die Schuld eine gewisse Bestrafung verdient.

Ohne gerichtsfeste Beweise nehmen die Anwälte des Täters sonst die ganze Anklage auseinander, wie Brotpapier. Was ja im Prinzip auch richtig ist.

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Antwort von kundesbanzler:

Nichtsdestotrotz sollte es aber Sache des Bestohlenen sein, ob er sein Eigentum zur Verfügung stellt oder das Risiko eingeht, dass der Täter aufgrund mangelnder Beweise nicht verurteilt wird.

Am Ende ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit: hier wird kein Mörder aus dem Verkehr gezogen, sondern es werden Menschen enteignet, um eine andere Enteignung zu bestrafen. Das ist absurd. Wenn der Staat mit seiner Arbeit mehr Schaden anrichtet (siehe Problem mit der Versicherung) als verhindert, läuft irgendwas schief.

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Antwort von dirkus:


Am Ende ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit: hier wird kein Mörder aus dem Verkehr gezogen, sondern es werden Menschen enteignet, um eine andere Enteignung zu bestrafen. Naja, es scheint sich hier ja nicht gerade um einen Gelegenheitsdieb zu handeln. Die Staatsanwaltschaft möchte hier offensichtlich einen Serientäter auf lange Zeit Dingfest machen...somit liegt eine wirkungsvolle Bestrafung und die Verhinderung weiterer Taten auch im öffentlichen Interesse. Dabei werden eben alle Möglichkeiten ausgeschöpft und man möchte auf Nummer sicher gehen, dass der sich nicht einfach aus der Sache rausreden kann..
Stell dir vor, Du wirst das nächste Opfer dieses Täters und es wird nichts gemacht.

Enteignung findet nicht statt, es wird ihm nur auf bestimmte Zeit vorenthalten.
Bei geringeren Gütern ist das ja auch kein Problem, da zahlt ja eh alles die Versicherung in Vorkasse.

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Antwort von kundesbanzler:

Auch wenn es sich nicht um einen Gelegenheitsdieb handelt: wenn die gestohlenen Gegenstände aller Opfer einbehalten werden, richtet der Staat hier den gleichen Schaden an wie der Dieb.

Enteignung oder Vorenthaltung ist hier reine Sprachkosmetik. Die Aussicht, einen Gegenstand nach Jahren wiedezubekommen ist faktisch irrelevant, schon weil keine Kontrolle über Umgang und Lagerung besteht und der Zeitraum großen persönlichen wie wirtschaftlichen Wertverfall bedeutet.

Das mit der Versicherung finde ich allerdings interessant, weil es die Sache natürlich schon ein Stück relativiert. Ich bin mir aber nicht im klaren, welche Versicherung bei Entwendung als Beweismittel greift. Was ist das für eine Versicherung und was kostet sowas?

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Antwort von dirkus:

Auch wenn es sich nicht um einen Gelegenheitsdieb handelt: wenn die gestohlenen Gegenstände aller Opfer einbehalten werden, richtet der Staat hier den gleichen Schaden an wie der Dieb.
Jaein

Wir sollten hier beachten, dass es sich bei den gestohlenen Sachen um etwas besonderes handelt. Solche Sachen verlieren ja für den Besitzer auch nach Jahren nicht an Wert. Wären sie ganz verloren gegangen und unauffindbar, dann wäre das wohl für denjenigen um einiges schlimmer.

Klar ist das erstmal ärgerlich.

Bei jedem anderen Diebstahl liegt die Sache wieder anders. Entweder wird man durch eine Versicherungssumme entschädigt, oder aber der Gegenstand wird sofort an den Besitzer zurückgegeben, wenn sich dessen Wert einfach beziffern lässt.

Ein geklautes Handy wird zum Beispiel sofort wieder an den rechtmässigen Besitzer ausgehändigt oder durch eine Versicherung entschädigt. Man kann also nicht pauschal sagen, dass es immer so läuft.

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Antwort von handiro:

Weiter oben steht doch, dass die Gendarmerie bei Mickey den Koffer abgeholt hat oder?

Das geht ja nun mal gar nicht.

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Antwort von MLJ:

@dirkus
Zitat:
"Ginge es nur darum, was wir als "Recht und Gerecht" empfinden, dann würden manche wohl dafür votieren, dem Dieb die Hände abzuhacken."
Zitat ende.

Ja, das würde ich am liebsten machen, ehrlich. Als ich ihn auf der Gendarmerie gesehen habe hätte ich ihn am liebsten !ZENSIERT!

@Skeptiker
Zitat:
"Und den Glaspilz auf den Linsen darfst Du dann in ferner Zukunft auf eigene Rechnung entfernen ??"
Zitat ende.

Bitte, nicht auch das noch ! Die Objektive waren immer in einem stabilen gefütterten Koffer untergebracht mit Silka Gel Beutel und wurden so transportiert. Wenn die jetzt wegen diesem Mist wirklich Pilz bekommen sollten, dann gehe ich endgültig die Wände hoch, ehrlich. Lass mir ein wenig Hoffnung Skeptiker, ok ?

@All
Also: Mein Rechtsbeistand ist exzellent und wir haben alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Objektive sind nicht versichert. Da es sich um Beweismittel handelt wird auch das restliche Sichergestellte und ermittelte Diebesgut einbehalten und ebenfalls erst nach 5 Jahren freigegeben. Hintergrund ist ganz Banal: Der Dieb kann auch während der Haftstrafe eine neues Verfahren anstrengen, und dazu müssen die Beweismittel zur Verfügung stehen, ohne wenn und aber und bleiben in der Asservatenkammer. Sollte das geschehen, so verlängert sich die 5 Jahres Frist automatisch um weitere 3 Jahre, da er maximal 2 neue Verhandlungen anstrengen kann während der Haft.

Ich habe zusammen mit meinem Advocat alle erdenklichen Anträge gestellt, nichts zu machen. Und ja, es schmerzt sehr und mir wäre es mittlerweile wirklich lieber gewesen wenn sie ihn nicht geschnappt hätten, auf der anderen Seite hoffe ich, das er lange sitzen muss und Gefängnis in Frankreich ist kein "Heimat Urlaub" wie in Deutschland. In der Hinsicht sind die hier nicht zimperlich.

Nun ja, "C'est la Vie" und werde mich damit abfinden müssen, ob ich will oder nicht. Zumindest bleibt mir die Gewissheit das die Objektive da sind und ich sie in 5 Jahren ohne Pilz, so Gott will, wieder habe. Bis dahin werde ich mit meinen Beroflex Objektiven auskommen müssen, habe ja keine andere Wahl.

Danke euch für die vielen tröstenden Beiträge und wünsche mir das euch das nie passiert, ehrlich. "Wie werde ich zur Bestie ?" Genau durch so was und "dirkus" hat Recht: Hände abhacken und auf der Stirn Brandmarken mit dem Wort "DIEB".

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von olja:

Bitte, nicht auch das noch ! Die Objektive waren immer in einem stabilen gefütterten Koffer untergebracht mit Silka Gel Beutel und wurden so transportiert. Wenn die jetzt wegen diesem Mist wirklich Pilz bekommen sollten, dann gehe ich endgültig die Wände hoch, ehrlich. Lass mir ein wenig Hoffnung Skeptiker, ok ?
Das ist jetzt die Frage. Bekommst du die Möglichkeit, da mal nach dem Rechten zu sehen und ggf. die Beutel auszutauschen ?

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Antwort von handiro:

sorry Mickey, aber langsam kommen mir Zweifel an der story....das kann einfach nicht wahr sein. Ich bin mir sicher, ich würde den Koffer schon wieder zu hause haben. Fotos der Objektive würden vor Gericht völlig ausreichen, oder will mir jemand erzählen in Mordprozessen z.b. haben die Leichen in der Asservatenkammer aufbewahrt zu werden????

Viel Glück weiterhin.

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Antwort von sgywalka:

Im Koffer ist eine Botschaft!

" Du solltest Dich unter der Nummer () melden.
ich hab das Gegengift.. und mach schnelll....
morgen abend ist es egal..!"

an sonnsten, ein Ukrainer koste gerade mal 1200 euro.-
abgeschnittens Gesicht ab 1600,.

noch Fragen?
Diebe sind grundsätzlich sofort zu erschiessen.
Jeder.

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Antwort von gekkonier:

sgywalka, du kannst einem Angst machen....
Du fällst echt brutal auf!

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Antwort von MLJ:

@olja
Zitat:
"Bekommst du die Möglichkeit, da mal nach dem Rechten zu sehen und ggf. die Beutel auszutauschen ?"
Zitat ende.

Nein, der Objektivkoffer sowie das ganze Diebesgut der anderen Geschädigten bleibt unter Verschluss da es Beweismittel sind und diese sind nur den Ermittlern der Staatsanwaltschaft zugänglich, unter Aufsicht. Die dürfen sich das ganze ansehen, aber nichts verändern zumal die Sachen versiegelt sind.

@handiro
ZItat:
"Ich bin mir sicher, ich würde den Koffer schon wieder zu hause haben. Fotos der Objektive würden vor Gericht völlig ausreichen, oder will mir jemand erzählen in Mordprozessen z.b. haben die Leichen in der Asservatenkammer aufbewahrt zu werden????"
Zitat ende.

Ja, es ist wirklich unglaublich, aber ich habe absolut keinen Grund hier etwas erfundenes zu schreiben. Sichergestellte Gegenstände aus einem Raub oder Überfall werden als Beweismittel sichergestellt und nicht vor Ablauf des rechtlichen Zeitraumes zurückgegeben. Erst wenn dieser abgelaufen ist werden die sichergestellten Gegenstände wieder an die Besitzer zurückgegeben, nicht vorher. Und glaube mir, ich habe wirklich alles mögliche mit meinem Advocat durchgekaut und kann dir versichern, der Bursche kennt sich aus und ist kein Frischling von der Uni.

Leichen landen natürlich nicht in der Aservatenkammer, das ginge gar nicht. Fotos von Leichen und Schäden an Autos, Gebäuden etc. sind vor Gericht zulässig, quasi alles, was man nicht direkt vor Gericht zeigen kann. Erbeutetes Geld, Schmuck, Gemälde und andere Beweismittel, die man vor Gericht zeigen kann, bleiben in Verwahrung bis zur Freigabe.

@sgywalka
Zitat:
"Du solltest Dich unter der Nummer () melden. ich hab das Gegengift.. und mach schnelll.... morgen abend ist es egal..!"
Zitat ende.

Der ist gut :) aber "gekkonnier" hat Recht: Du kannst einem Angst machen ;)

@All
Ich halte euch auf dem laufendem wenn sich etwas in der Sache tut und ihr könnt euch sicher sein, das ich wirklich alles probiert habe um den Koffer zurück zu bekommen. Bis dahin, passt auf eure Ausrüstung auf damit ihr das nicht durchmachen müsst. Ich halte den Thread hier dann erst einmal an bis ich hier aktuelles berichten kann.

Beste Grüsse, Mickey Lee

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Antwort von srone:

Im Koffer ist eine Botschaft!

" Du solltest Dich unter der Nummer () melden.
ich hab das Gegengift.. und mach schnelll....
morgen abend ist es egal..!"

an sonnsten, ein Ukrainer koste gerade mal 1200 euro.-
abgeschnittens Gesicht ab 1600,.

noch Fragen?
Diebe sind grundsätzlich sofort zu erschiessen.
Jeder. wie immer, thank you for your opinion, auch wenn schräg und anders, und trotzdem bei weitem realer als alles andere.

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Leichen landen natürlich nicht in der Aservatenkammer, das ginge gar nicht. Fotos von Leichen und Schäden an Autos, Gebäuden etc. sind vor Gericht zulässig, quasi alles, was man nicht direkt vor Gericht zeigen kann. Erbeutetes Geld, Schmuck, Gemälde und andere Beweismittel, die man vor Gericht zeigen kann, bleiben in Verwahrung bis zur Freigabe. Ne, so richtig einleuchtend ist das nicht. Leichen kann man tiefgefrohren sehr schön einlagern. Besonders Babyleichen könnte man direkt im Kühlschrank des Gerichtes unterbringen. Man muss allerdings vorher den Eltern das Kind entziehen, dass sie es nicht einfach bestatten können. Sozusagen müsste man die Eltern kindesenteignen. Auch Autos kann man beschlagnahmen und einlagern. Das Gericht hat bestimmt eine Tiefgarage.
Und bei den Häusern würde ich sofort die Besitzer enteignen und einen Gerichtsmitarbeiter einziehen lassen.

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