Frage von ruessel:Nach zehn Jahren Rechtsstreit stellte das Bundessozialgericht fest, dass Kameraleute als Selbständige einzustufen sind bzw. dass außerhalb des programmgestaltenden Bereichs Mitwirkende nicht ohne Weiteres als Beschäftigte oder Arbeitnehmer eingestuft werden dürfen, teilt der Berufsverband mit.
Urteil im Anhang als PDF
Antwort von Pianist:
Das Urteil als solches verstehe ich. Was mir aber nicht klar ist, das ist der Grund für das ganze Verfahren. Da muss es offenbar eine Betriebsprüfung bei der Filmbude gegeben haben, in deren Folge der Kameramann als abhängig beschäftigt eingestuft wurde.
Allerdings, aber das ist nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, führt das Ergebnis natürlich zur Sozialversicherungspflicht nach § 1 KSVG, sofern das nicht ohnehin schon realisiert ist.
Matthias