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Infoseite // Musikrechte für Kinovorführung?



Frage von StephanEarthling:


Hallo zusammen,

Kurzfassung: Privater Kunde möchte Heiratsantrag als Video im Kino (natürlich einmalig) abspielen lassen und einen bekannten Song dafür verwenden.
Kunde stellt den Song und die Aufnahmen. Ich schneide alles zusammen.

Frage 1: Benötigt der Kunde ein Lizenz hierfür? Ich nehme an JA?! Bin nicht sicher wegen Privatperson...
Frage 2: Kann mir die Lizenz egal sein, darf ich sein Video einfach zusammenschneiden und ihm dies in Rechnung stellen oder kann ich ebenfalls Probleme bekommen?

Ich hoffe ihr könnt mir auch hier wieder weiterhelfen! :-)
Besten Dank und viele Grüße

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Antwort von Jalue:

Also zunächst mal kann und darf dir hier keiner eine verbindliche Rechtsberatung geben, zumal es doch immer auf die genauen Umstände ankommt.

-Ist die Vorführung öffentlich oder hat er das Kino privat und für eine geschlossene Gesellschaft angemietet? Dann könnte es meiner Meinung nach unter privater Nutzung laufen, ähnlich wie wenn du dein Amateurfilmchen zuhause Oma, Opa, Tante zeigst. Betonung liegt auf könnte, denn ein Kino ist nunmal kein Wohnzimmer und vielleicht gelten hier andere gesetzliche Regelungen.

-Handelt es sich um GEMA-pflichtige Musik oder um gemafreie Kompositionen von einem Musikverlag wie Polysounds? Letzteres ist easy, da kauft er halt eine passende Lizenz und Ruhe ist. Für den privaten Gebrauch gibt's die schon recht günstig. Ich tippe allerdings mal auf "Lieblingshits" des Brautpaares, also wohl GEMA-Mucke. Ein Anruf bei der GEMA sollte klären, was in diesem speziellen Fall Sache ist.

-Meiner Einschätzung nach ist das aber ohnehin sein Problem als de facto-Produzent, nicht deines als technischer Dienstleister. Wenn du deinen Bekannten ausdrücklich und belegbar darauf hinweist, dass die Musikrechte zu klären sind (und du jegliche Haftung ablehnst), solltest du meiner laienhaften Meinung nach deiner Pflicht, so du überhaupt eine hast, genüge getan haben.

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Antwort von StephanEarthling:

Vielen Dank Jalue - richtig, es geht um GEMA Songs (You and I von Seed). Genau so würde ich das auch sehen... ich übernehme lediglich das "Handwerkliche", weise ihn darauf hin, dass er den Rest selbst prüfen muss und ich keine Verantwortung übernehme und alles gut.

Habe total vergessen, dass der Kunde in der Schweiz sitzt.
Versuche mich gerade online schlau zu machen, aber bisher konnte ich nichts GEMA-ähnliches finden... falls jemand aus der schönen Schweiz hier im Forum ist oder was zum Thema in der Schweiz weiß, gerne einfach alle Infos mitteilen.

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Antwort von Jott:

Dort: SUISA.

Im Zweifel noch „aggressiver“ als die deutsche GEMA. Good luck.

Ich würde das im Zweifel ablehnen. Denn schon das Anlegen an den Film - die „Synchronisation“ - ist nicht zulässig. Und das Ganze öffentlich ins Kino zu bringen - ich nehme an, es geht um einen überraschenden Heiratsantrag im Werbeblock einer regulären Kinovorführung - ohne Lizenz sowieso nicht.

Aber frag ruhig die SUISA und natürlich auch die Plattenfirma, was du zahlen musst, wenn es überhaupt gestattet wird. Ob alternativ Dummstellen auf Risiko eine Option ist, weiß ich nicht. Keine Rechtsberatung!

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Antwort von Jalue:

Jott hat geschrieben:
Dort: SUISA.

Im Zweifel noch „aggressiver“ als die deutsche GEMA. Good luck.

Ich würde das im Zweifel ablehnen. Denn schon das Anlegen an den Film - die „Synchronisation“ - ist nicht zulässig.
Interessant, das wusste ich nicht. Dann vielleicht "Zweiband-Vorführung"? Mucke von der CD und im Film selbst nur Atmo? Aber okay, sowas kann wirklich nur ein (Schweizer) Medienrechtler einschätzen.

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Antwort von StephanEarthling:

Danke für den Tipp mit der SUISA.

Echt, die Synchronisation ist schon unzulässig?
Kannst du mir sagen wo ich dazu noch mehr Infos finden kann? Also auch für Deutschland?

Habe diesen Artikel hier gefunden, sehr interessant, aber letztlich geht es nur um die Probleme im Falle einer Veröffentlichung auf YouTube, Daily, usw.
https://www.heise.de/tr/artikel/Musikre ... 61389.html

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Antwort von Jott:

Synchronisations-/Nutzungsrechte muss man immer erwerben, zusätzlich zu den Aufführungsrechten. Für privat gilt natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter.

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Antwort von Jalue:

Ich finde die Frage höchst interessant und habe mal ein bisschen gegoogelt: Jott hat völlig recht und tatsächlich ist die Sache noch ein bisschen komplizierter – hier m.E. ganz gut zusammengefasst.

"Für die öffentliche Vorführung oder Zugänglichmachung der Musik im Internet fällt also zunächst eine GEMA-Gebühr an … Im Ergebnis benötigt der Film- oder Diashow- Hersteller zwei weitere Lizenzen: die Zustimmung des Urhebers/Verlags zur Synchronisation und die Erlaubnis der Interpreten/ Plattenfirmen zur Nutzung der Aufnahme. In der Regel muss man auch dafür jeweils gesondert bezahlen."
https://www.videoaktiv.de/praxistechnik ... me-ii.html

Wenn man so wie ich entweder für Medien mit Gema-Rahmenverträgen arbeitet, bzw. nur gemafreie Stücke einsetzt, wo man gleich das ganze Rechtepackage erwirbt, kommt man mit der ganzen Misere gar nicht in Berührung. Vielleicht würden die Rechteinhaber in diesem Fall (einmalig/Hochzeit ...) sogar auf Gebühren verzichten, aber ob das Verhandlungs-Heckmeck für die einmalige Aufführung in einem Kino lohnt, ist wohl fraglich. My two cents: Rede deinem Bekannten das aus. Der soll sich nen Beamer in den Garten stellen und gut ist.

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Antwort von Jott:

Nun, man muss das auch mal aus der Perspektive der Rechteinhaber sehen. „Misere“ gilt für die entstehende Bürokratie, aus meiner Sicht aber nicht dafür, dass grundsätzlich Leute Geld für die Nutzung ihrer Werke verlangen und bekommen.

Daher: einfach günstige, sauber lizensierte Produktionsmusik nehmen statt Chart-Hit. Dass von dem der Erfolg des Kinoantrags abhängt, kann ja nicht sein.

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Antwort von carstenkurz:

Wer wird denn bei diesem Heiratsantrag im Kino alles dabei sein?

Vom Grundsätzlichen her kommt hier Synchronisationsrecht (Urheber), Leistungsschutzrecht (Interpreten) und GEMA (öffentliche Wiedergabe) zusammen. Aber es gibt doch immerhin einige Konstellationen, in denen man auf das eine oder andere davon verzichten kann. Dazu kommen einige kinospezifische Besonderheiten.

Das Problem hier ist möglicherweise die Dreierkonstellation zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Kino. Da hilft aber meistens 'Reden'.

- Carsten

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Antwort von Jalue:

@ Jott: Sorry, Missverständnis, du hast völlig recht! "Misere" bezog sich auf die Situation des Kleinproduzenten, wenn er mit großen Labels verhandeln muss. Okay, vielleicht sollte man besser "Aufwand" oder "Stress" sagen.

Und ja, noch besser ist es, den Chart-Song zu skippen und Rechte für einen Titel zu kaufen. Gemafreie Musik hat zu Unrecht den Ruf, "Müll" zu sein, bei Polysounds und anderen kam man Titel durchaus nahmhafter Komponisten erwerben, die sonst z.B. für TV-Serien komponieren. Hat den Vorteil, dass man das Video später auch ohne Bauchschmerzen ins Web stellen kann. Seed kann dann ja auf der Party danach noch bis zum Abwinken laufen ;-)

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Antwort von StephanEarthling:

Wirklich ein interessantes Thema :-)
Danke für eure Infos!

Ich hab auch neue Infos aus der Schweiz: Der Kinobetreiber meinte, dass das Ganze komplett ohne Risiko sei, da er die SUISA bezahlt und somit alle SUISA-Songs abspielen darf.

Um so interessanter ist natürlich die Info, dass man als Editor ein Synchronisationsrecht einholen muss!

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Antwort von carstenkurz:

Denk das mal anders. Kinobetreiber haben aufgrund ihrer Verträge mit GEMA & Co. in der Regel ein pauschal vergütetes Recht, in ihrem Kino Einlassmusik, Pausenmusik, etc. zu spielen, und zwar aus nahezu beliebigen Katalogen. Die geplante Aktion ist ohne Zweifel eine einmalige Aktion und verlässt den Kreis der Beteiligten nicht. Bist Du sicher, dass DU entschieden hast, welche Musik da zu der Diashow gespielt wird? Nochmal die Frage - WER wird während dieser Aktion im Kinosaal sein?

- Carsten

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