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Infoseite // Gefällitkeitsrechnung - Vermeidung der KSK Abgaben



Frage von 1pjladd2:


Liebes Forum.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Einer meiner Auftraggeber verlangt seit jeher von mir, dass ich auf meine Rechnungen die Leistungsbeschreibung abändere, um ihn vor KSK-Pflichtabgaben zu bewahren.
Da wird aus der "Livekamera" schnell mal eine "medientechn. Assitenz".

Das habe ich mir jetzt drei, vier Rechnungen lang gefallen lassen, da es sich hierbei um einen sehr lukrativen Auftraggeber handelt. Das war auch noch während meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Nun bin ich jedoch seit einiger Zeit hauptberuflich selbstständig und möchte solche Spielchen nicht mehr mitmachen.

Ich selber bin freiberuflicher Kameramann aber kein Mitglied in der KSK. Werde aber bald den Antrag stellen.


Hier mal ein paar Fragen zur KSK:
1. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn ich weiterhin diese Gefälligkeitsrechnungen stelle, jedoch kein Mitglied in der KSK werde.
Gerade das Thema des künstlerischen Anteils eines Kameramanns ist ja immer wieder umstritten. Zum Beispiel bei Einsätzen im Livebereich , wo es sich um weisungsgebundene Arbeit handelt (reines Operaten). Hier sehe ich eher den Bildregisseur/Regisseur als Künstler.

2. Muss ich bei der KSK einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen?
(Mein Markler sagt: "Ja!")

3. Ich habe selber gelegentlich Aufträge, bei denen ich weitere Kameraleute dazubuche.
Wie verhält es sich da mit den KSK-Abgaben? Habe gelesen, dass diese bis 31.03. des Folgejahres ohne Aufforderung, selbstständig abgeführt werden müssen. Welche Erfahrung könnt ihr diesbezüglich teilen?

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Antwort von klusterdegenerierung:

Also das eine hat nichts mit dem anderem zu tun.
Wenn Dir der Kunde und das Geld wichtig sind, dann mache bitte folgendes, fange keine Diskussion an und gebe dem Kunden einen Rabatt in der Höhe des aktuellen KSK Beitrag den Agenturen zu zahlen haben und hole Dir diesen über eine verstecke Endpreissteigerung wieder rein oder mache ihm ein mal im Jahr einen kostenlosen Job für intern etc.

Was der Mann da macht ist natürlich Betrug, in wie weit Du da mitziehen willst, ist natürlich Dir überlassen. Aber nur mal zur Erinnerung, für alle die ihm eine künstlerrische Leistung in Rechnung stellen, muß er zahlen, das bist nicht nur Du.
Und wenn Du in Zukunft in die KSK willst, brauchst Du denen nicht mit med. Assistenz kommen!

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Antwort von Pianist:

Zu 1) Selbst wenn bei Deinen Kunden mal eine Betriebsprüfung der Sozialversicherung stattfindet, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass der Prüfer genau nachfragt, was 1pjladd2 da genau gemacht hat. Für Dich selbst hätte es sowieso keine Konsequenzen. Ein Fan von solchen Umdekorierungen bin ich aber trotzdem nicht, zumal wenn man weiß, dass dadurch letztendlich Sozialabgaben hinterzogen werden.

Zu 2) Dein Makler hat Recht. Entweder musst Du in die KSK, weil Du die Voraussetzungen erfüllst, oder Du darfst nicht, weil Du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Dazwischen gibt es praktisch nichts. Mal abgesehen davon, dass die KSK überhaupt nicht wild darauf ist, neue Mitglieder zu gewinnen, weil dadurch die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben noch größer wird. Also die rennen Dir nicht die Bude ein.

Zu 3) Das wird dann einer der Fälle, wo doppelt abgeführt werden muss. Du beschäftigst selbständige Künstler und führst die Abgabe ab. Das würde ich übrigens auch wirklich machen, denn ansonsten fallen Bußgelder an, wenn auch nicht sofort. Dein Auftraggeber, dem Du eine Gesamtrechnung schreibst, muss dann möglicherweise auch die Abgabe leisten, wenn die Gesamtleistung als Leistung eines selbständigen Künstlers zu werten ist. Also wenn Du einen Film drehst, dann ja. Wenn Du aber eher Veranstaltungstechnik machst, dann nicht.

Auf jeden Fall solltest Du die KSA, die Du selbst abführst, Deinen Kunden schon ins Angebot und dann natürlich auch auf die Rechnung schreiben. Und für Dich ist die KSA, die Du für Deine Künstler abführst, natürlich eine Betriebsausgabe.

Unter dem Strich komme ich mehr und mehr zu der Erkenntnis, dass die KSK wohl doch eine ganz sinnvolle Sache ist. 50 Prozent Zuschuss zur Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung und 50 Prozent Zuschuss (als simulierter Arbeitgeberanteil) zur gesetzlichen Rente kann in Zeiten niedriger Zinsen durchaus attraktiv sein.

Auf der Seite hier sind zwei ganz interessante Filme zum Thema, einmal von einer Veranstaltung und einmal von Betroffenen:

http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/ ... erung.html

Matthias

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Antwort von DenK:

Das was Kluster sagt.
Die KSK verlangt unter anderem die Vorlage von Rechnungen, wenn du deinen Antrag stellst. Wenn da auf dem überwiegenden Teil "Assistenz" oder ähnliches (weisungsgebundenes) steht, dann hast du eher schlechte Karten.
Ich würde mit dem Kunden reden und ihm erklären, dass du jetzt als Selbstständiger deine Rechnungen auch so stellen musst, wie du eben gearbeitet hast. Zur Not kannst du ja sagen, dass dein Steuerberater dich darauf hingewiesen hat, weil du eben nicht als Assistent, sondern als Kameramann gemeldet bist, oder ähnliches.

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Antwort von Pianist:

Wenn Dir der Kunde und das Geld wichtig sind, dann mache bitte folgendes, fange keine Diskussion an und gebe dem Kunden einen Rabatt in der Höhe des aktuellen KSK Beitrag den Agenturen zu zahlen haben und hole Dir diesen über eine verstecke Endpreissteigerung wieder rein oder mache ihm ein mal im Jahr einen kostenlosen Job für intern etc. Das meinst Du aber hoffentlich nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde im Gegenzug dann brav die Abgabe leistet, oder? (was man ja kaum kontrollieren könnte)

Matthias

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Antwort von klusterdegenerierung:

Davon das er zahlt, bin ich jetzt erst mal ausgegangen. Wenn er sie aber nicht zahlt, liegt dies ja eh nicht im Einfluss des Dienstleisters und kontrolieren kann man es auch nicht!

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Antwort von Pianist:

Eben. Von daher frage ich mich: Warum soll man jemandem entgegenkommen, der offensichtlich dazu neigt, sich an irgendwelchen rechtsstaatlichen Pflichten vorbeizumogeln? Ich kann sowas echt überhaupt nicht leiden...

Matthias

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Antwort von klusterdegenerierung:

Eben. Von daher frage ich mich: Warum soll man jemandem entgegenkommen, der offensichtlich dazu neigt, sich an irgendwelchen rechtsstaatlichen Pflichten vorbeizumogeln? Ich kann sowas echt überhaupt nicht leiden...

Matthias Die Frage besteht doch nicht darin ob Du kontrollieren kannst was der tut, sondern darin, ob Du lieber für diesen Kunden gut bezalhte Job verrichten möchtest oder zusätzlich abends kellnern möchtest!
Machen wird der Fred es so oder so, mit 1pjladd2 oder ohne ihn!

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Antwort von Pianist:

Wenn das Verhältnis zu besagtem Auftraggeber ganz gut ist, könnte er mit denen ja auch mal reden und versuchen, sie davon zu überzeugen, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn man sich korrekt verhält und die Abgabe leistet, und man eben nicht so gerne etwas auf die Rechnung schreiben möchte, was nicht den Tatsachen entspricht.

Vielleicht sollte man sogar ein wenig offensiver damit umgehen, und seinen Ansprechpartner (sofern angestellt) fragen, ob er später im Alter nicht vielleicht auch ganz gerne eine vernünftige Rente haben möchte.

(beim Unternehmer, der selbst nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, greift das natürlich nicht)

Matthias

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Antwort von klusterdegenerierung:

Schwieriges Thema! Die Frage ist wie sehr man mit jemand verbunden ist.
Letztes Jahr hatte ich jemand, der mich wegen 2 nicht sonderlich hohen Rechnungen immer wieder kontaktiert hat, um die Rechnung wegen der Abgabe noch mal neu zu schreiben.
Ich habe einfach nicht drauf reagiert und wenn ich deswegen keinen Auftrag mehr von ihm bekomme, dann scheint er mich auch nicht so sehr zu benötigen!

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Antwort von Pianist:

Im Prinzip müsste man sich von solchen Auftraggebern verabschieden. Das ist irgendwie auch total unprofessionell, wenn Leute von ihren Zulieferern verlangen, Rechnungen umzuetikettieren, damit sie sich eine Sozialabgabe sparen können. Letztendlich trifft dieses Verhalten doch die Leute auf dem Arbeitsmarkt, die mit Abstand die wenigste Kohle haben, wenn man den offiziellen Zahlen trauen darf.

Ich bin maximal bereit, eine Rechnung etwas nach vorne oder nach hinten zu verschieben, wenn Leute dadurch irgendwelche Vorteile mit ihrem Budget haben. Aber ich schreibe auf meine Rechnungen immer genau das, was ich tatsächlich gemacht habe. Und meine Auftraggeber, sofern sie zum Kreis der Abgabepflichtigen gehören, führen die Abgabe ohne zu murren ab.

Früher dachte ich, dass das ein Problem sein könnte, ist es aber glücklicherweise nicht. Dadurch sehe ich das Thema jetzt auch entspannter als früher.

Matthias

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Antwort von klusterdegenerierung:

Und meine Auftraggeber, sofern sie zum Kreis der Abgabepflichtigen gehören, führen die Abgabe ohne zu murren ab. Irgendwann wird jeder mal rangezogen, nur eine Frage der Zeit, da es ja jeder zahlen muß.

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