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Infoseite // Statt Rechnung Honorrarbasis um KSK zu umgehen?



Frage von klusterdegenerierung:


Für einen erkrankten Kollegen bin ich eingesprungen, dieser arbeitet wohl für eine Agentur die Fotografen vermitteln und zu Festpreisen bzw. Honoraren arbeiten die man nicht in Rechnung stellt, sondern die einem nach angabe der Bankdaten überwiesen werden.

Da mir das Modell bisdato nicht bekannt war und gleichzeitig etwas befremdlich vorkam, also das man keine Rechnung stellen kann, habe ich mich gefragt ob dies wohl ganz nebenbei eine Masche ist als Unternehmen der KSK Besteuerung zu entgehen?

Natürlich kann das alles ganz normal und richtig so sein, aber ich dachte ich frag mal, weil so ganz sicher war ich mir nicht was jetzt deren Benefit an dieser Abrechnungsform ist.

Und wie gesagt, vielleicht ein nobrainer, aber für mich das erste mal. ;-)
Danke! :-)

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
Für einen erkrankten Kollegen bin ich eingesprungen, dieser arbeitet wohl für eine Agentur die Fotografen vermitteln und zu Festpreisen bzw. Honoraren arbeiten die man nicht in Rechnung stellt, sondern die einem nach angabe der Bankdaten überwiesen werden.

Da mir das Modell bisdato nicht bekannt war und gleichzeitig etwas befremdlich vorkam, also das man keine Rechnung stellen kann, habe ich mich gefragt ob dies wohl ganz nebenbei eine Masche ist als Unternehmen der KSK Besteuerung zu entgehen?

Natürlich kann das alles ganz normal und richtig so sein, aber ich dachte ich frag mal, weil so ganz sicher war ich mir nicht was jetzt deren Benefit an dieser Abrechnungsform ist.

Und wie gesagt, vielleicht ein nobrainer, aber für mich das erste mal. ;-)
Danke! :-)
Klingt für mich fragwürdig. Und selbst wenn es rechtlich OK wäre: Wenn du keine ordentliche Rechnung stellst kannst du das auch nicht ordentlich versteuern. Ich würde es nicht machen. Das klingt nach Nachteilen für dich und Vorteilen für die Agentur.

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Antwort von dienstag_01:

Sowas kann doch eigentlich nur auf Basis eines Pauschalvertrages zwischen Agentur und Fotograf funktionieren.
Die Agentur kann ja auch nicht einfach ohne Beleg Geld in die Welt überweisen.
(Sonst schicke ich denen mal meine Kontonummer)

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Antwort von Darth Schneider:

Wenn das nur ausnahmsweise ist, kann der Freund dich nicht einfach privat für deine Arbeit bezahlen ?
Er hat ja seinen Lohn (Vertrag) von der Agentur, nehme ich mal an….
Wäre wahrscheinlich einfacher.
Gruss Boris

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Antwort von klusterdegenerierung:

dienstag_01 hat geschrieben:
Sowas kann doch eigentlich nur auf Basis eines Pauschalvertrages zwischen Agentur und Fotograf funktionieren.
Die Agentur kann ja auch nicht einfach ohne Beleg Geld in die Welt überweisen.
(Sonst schicke ich denen mal meine Kontonummer)
Ich denke sowas wird es bestimmt geben, da ich aber nur einmalig eingesprungen bin, ist dies vielleicht untern Tisch gefallen, aber dennoch bedient es ja nicht die Frage, ob dieses Abrechnungsysten ganz nebenbei die KSk umgehen kann.

Wie gesagt, ich will da niemanden was, habe auch nicht vor nochmal für die tätig zu werden (sie betreiben Preisdumping auf den Rücken der Fotografen und zu ihrem Vorteil) aber interessiere tut es mich schon, aber kann ja auch alles so korrekt sein.

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Antwort von klusterdegenerierung:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
Wenn das nur ausnahmsweise ist, kann der Freund dich nicht einfach privat für deine Arbeit bezahlen ?
Er hat ja seinen Lohn (Vertrag) von der Agentur, nehme ich mal an….
Wäre wahrscheinlich einfacher.
Gruss Boris
Wenn er den Job nicht annimmt, warum sollte dann die Agentur das Honorar auf sein Konto buchen, zumal das an eine Bankverbindung gekoppelt ist?

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Antwort von MK:

Keine Steuer- oder Rechtsberatung, nur allgemeine Information:

Für selbstständige Honorarkräfte erstellt der Auftragnehmer keine Rechnungen, sondern der Auftraggeber Gutschriften über die erbrachten Leistungen. Es gelten die selben Formvorschriften wie bei Rechnungen (inkl. Angabe der Steuernummer des Auftragnehmers). Versteuert wird das vom Auftragnehmer wie alle anderen Einnahmen.

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:
Sowas kann doch eigentlich nur auf Basis eines Pauschalvertrages zwischen Agentur und Fotograf funktionieren.
Die Agentur kann ja auch nicht einfach ohne Beleg Geld in die Welt überweisen.
(Sonst schicke ich denen mal meine Kontonummer)
Ich denke sowas wird es bestimmt geben, da ich aber nur einmalig eingesprungen bin, ist dies vielleicht untern Tisch gefallen, aber dennoch bedient es ja nicht die Frage, ob dieses Abrechnungsysten ganz nebenbei die KSk umgehen kann.

Wie gesagt, ich will da niemanden was, habe auch nicht vor nochmal für die tätig zu werden (sie betreiben Preisdumping auf den Rücken der Fotografen und zu ihrem Vorteil) aber interessiere tut es mich schon, aber kann ja auch alles so korrekt sein.
Bist du denn Freiberufler oder eine Firma? Das ist meine ich das wichtige Kriterium bzgl. KSK. Wenn du Freiberufler bist (und dein Kollege auch), dann muss die Agentur auch die KSK-Abgabe abführen. Ob das eine Honorar oder eine normale Rechnung ist macht da glaube ich keinen Unterschied.

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Antwort von Darth Schneider:

@Kluster
Sorry, wenn er nur auf freier Basis arbeitet, geht das natürlich nicht.
Aber wenn du ja weil er krank war netterweise für ihn eingesprungen bist, sollte die die Agentur halt ausnahmsweise dich einfach bar ausbezahlen, fairerweise.
Sonst schreib halt einfach trotzdem ne Pauschal Rechnung, inklusive einem kleinen Aufpreis, wegen den Steuern und der Versicherung.
Wie du das als als Eigenfirma ja auch machst.
Anders geht doch das gar nicht..
Gruss Boris

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Ich denke sowas wird es bestimmt geben, da ich aber nur einmalig eingesprungen bin, ist dies vielleicht untern Tisch gefallen, aber dennoch bedient es ja nicht die Frage, ob dieses Abrechnungsysten ganz nebenbei die KSk umgehen kann.

Wie gesagt, ich will da niemanden was, habe auch nicht vor nochmal für die tätig zu werden (sie betreiben Preisdumping auf den Rücken der Fotografen und zu ihrem Vorteil) aber interessiere tut es mich schon, aber kann ja auch alles so korrekt sein.
Bist du denn Freiberufler oder eine Firma? Das ist meine ich das wichtige Kriterium bzgl. KSK. Wenn du Freiberufler bist (und dein Kollege auch), dann muss die Agentur auch die KSK-Abgabe abführen. Ob das eine Honorar oder eine normale Rechnung ist macht da glaube ich keinen Unterschied.
Mit mir hat das nichts zu tun, eine vermeintlich küntlerische Arbeit im Sinne der KSK ist von Auftraggeberseite immer mit der Zahlung der KSK Steuer verbunden, egal ob ich als Metzger Lehring oder Schriftsteller arbeite, wichtig ist was die Agentur als Leistung ausweißt.

Das war aber jetzt auch nicht meine Frage, ist aber dann auch nicht so wichtig, die sollen das wohl alles korrekt machen. Danke.

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Antwort von pillepalle:

Ich kenne das so nur von redaktionellen Arbeiten die ich als freier früher gemacht habe. Da hatte mich die Rheinische Post z. B. für einen Job angerufen und mir das Geld dafür ohne das ich eine Rechnung geschrieben habe überwiesen. Ist aber auch schon lange her.
Für die meisten Redaktionen schreibe ich auch ganz normale Rechnungen.

VG

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Antwort von Pianist:

Ja, gerade bei Verlagen ist es üblich, dass freie Mitarbeiter Honorarabrechnungen erhalten. Da steht im Prinzip alles drauf, was man selbst auch auf die Rechnung schreiben würde, und die wollen natürlich auch wissen, ob jemand umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

Mit der Künstlersozialabgabe hat das alles aber überhaupt nichts zu tun. Wenn ein regelmäßiger Verwerter (ist ein Verlag oder eine Agentur auf jeden Fall) selbständige Künstler beauftragt, muss er natürlich die Abgabe leisten, und zwar unabhängig davon, ob jemand dort Mitglied ist oder nicht. Ich würde sogar meinen: Wer Honorarabrechnungen erstellt, und Geld an Fotografen, Filmer oder Autoren auszahlt, der geht ohnehin davon aus, dass es sich um eine abgabepflichtige Leistung handelt. Andersrum, also wenn ich als Filmer eine Rechnung schreibe, wo was von der Produktion eines Filmes draufsteht, muss für den Rechnungsempfänger ja nicht unbedingt klar sein, ob ich als Filmemacher (also selbständiger Künstler/Publizist) oder als Gewerbebetrieb gelte, weil er ja nicht unbedingt sofort erkennen kann, ob ich die schöpferischen Leistungen alle selbst erbringe, oder ob ich nur am Schreibtisch sitze und andere Leute beauftrage.

Irgendeinen Beleg muss es jedenfalls geben, egal ob es sich um eine von mir geschriebene Rechnung oder eine vom Auftraggeber erstellte Abrechnung handelt. Keine Buchung ohne Beleg.

Matthias

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Bist du denn Freiberufler oder eine Firma? Das ist meine ich das wichtige Kriterium bzgl. KSK. Wenn du Freiberufler bist (und dein Kollege auch), dann muss die Agentur auch die KSK-Abgabe abführen. Ob das eine Honorar oder eine normale Rechnung ist macht da glaube ich keinen Unterschied.
Mit mir hat das nichts zu tun, eine vermeintlich küntlerische Arbeit im Sinne der KSK ist von Auftraggeberseite immer mit der Zahlung der KSK Steuer verbunden, egal ob ich als Metzger Lehring oder Schriftsteller arbeite, wichtig ist was die Agentur als Leistung ausweißt.

Das war aber jetzt auch nicht meine Frage, ist aber dann auch nicht so wichtig, die sollen das wohl alles korrekt machen. Danke.
Aber nur wenn du Freiberufler oder Selbständige buchst, oder nicht? Wenn ich meinen Audiomix an ein Tonstudio abgebe welches eine GmbH ist, dann zahle ich darauf keine KSK-Abgabe. Dachte ich zumindest bisher immer. Beim Freiberuflichen Audiodesigner hingegen schon.

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Antwort von klusterdegenerierung:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
@Kluster
Sorry, wenn er nur auf freier Basis arbeitet, geht das natürlich nicht.
Aber wenn du ja weil er krank war netterweise für ihn eingesprungen bist, sollte die die Agentur halt ausnahmsweise dich einfach bar ausbezahlen, fairerweise.
Sonst schreib halt einfach trotzdem ne Pauschal Rechnung, inklusive einem kleinen Aufpreis, wegen den Steuern und der Versicherung.
Wie du das als als Eigenfirma ja auch machst.
Anders geht doch das gar nicht..
Gruss Boris
Sei mir nicht böse Boris, aber das geht alles schon wieder total in die falsche Richtung und mal wieder beschleicht mich das Gefühl, das Du nicht aufmerksam gelesen hast und Dir meine Frage nicht klar ist und ist wiedermal echt nicht böse gemeint.

Aber was hat der Kollege noch damit zu tun, der macht den Job doch garnicht, wieso sollte er jetzt noch irgendwas mit dem Job zu tun haben?
Es ist wie gesagt eine Agentur die Fotografen vermitteln, wenn der eine keine Zeit hat, kommt ein anderer, aber warum sollten die mein Honorar auf sein Konto buchen, warum muß er freier Fotograf sein, warum Bargeld, warum Aufpreis?

Um all das geht es doch garnicht, ich hätte auch meinen erkrankten Kollegen rauslassen können, das habe ich nur als erklärung geschrieben das ich für so ein Unternehmen arbeite, was ich wie gesagt noch nie gemacht habe und die eigentliche Frage war, ob man ganz nebenbei mit diesem Abrechnungssystem die KSK Besteuerung umgehen kann, nicht warum ich keine Rechnung schreibe oder vielleicht mein Kollege erkrankt ist!

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Antwort von Pianist:

DKPost hat geschrieben:
Wenn ich meinen Audiomix an ein Tonstudio abgebe welches eine GmbH ist, dann zahle ich darauf keine KSK-Abgabe. Dachte ich zumindest bisher immer. Beim Freiberuflichen Audiodesigner hingegen schon.
Genau so ist es. Und die GmbH muss dann ggf. auf das Gehalt des Geschäftsführers die Abgabe zahlen, wenn derjenige selbst aktiv am kreativen Gestaltungsprozess beteiligt ist. Das muss die GmbH bei der Preisgestaltung berücksichtigen.

Matthias

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Mit mir hat das nichts zu tun, eine vermeintlich küntlerische Arbeit im Sinne der KSK ist von Auftraggeberseite immer mit der Zahlung der KSK Steuer verbunden, egal ob ich als Metzger Lehring oder Schriftsteller arbeite, wichtig ist was die Agentur als Leistung ausweißt.

Das war aber jetzt auch nicht meine Frage, ist aber dann auch nicht so wichtig, die sollen das wohl alles korrekt machen. Danke.
Aber nur wenn du Freiberufler oder Selbständige buchst, oder nicht? Wenn ich meinen Audiomix an ein Tonstudio abgebe welches eine GmbH ist, dann zahle ich darauf keine KSK-Abgabe. Dachte ich zumindest bisher immer. Beim Freiberuflichen Audiodesigner hingegen schon.
Nochmal, es geht nicht darum das ich KSK Abgaben bezahlen muß, sondern die als Auftraggeber!
Es kann natürlich sein, weil sie ja im Grunde nur vermitteln, das ganz am Schluß der eigentlich Auftraggeber, nämlich der der den Fotografen dort bestellt, die KSK Abgaben zu zahlen hat.

Wäre natürlich dann logisch, weil die Agentur ja quasi nur vermittelt, wenn ja ist das natürlich unproblematisch und easy für die.
Schön niedrigen Tagessatz ansetzten und gut daran verdienen, warum arbeite ich eigentlich noch? :-))

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Antwort von soulbrother:

Wenn ich Geld von jemanden bekomme, ist es MIR erstmal egal, ob dieses Unternehmen für meine Leistungen die KSK Abgaben korrekt abführt.
Denn ich als Künstler bin nicht verpflichtet dem Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass er abgabepflichtig ist, für meine Leistungen.
Soll heissen: Das Thema KSK interessiert schonmal nicht.
Das fast wichtigere Thema:
Korrekte Versteuerung ist aber fast ebenso einfach:
Wenn ich zu dem Vorgang keine übliche Rechnung stellen darf, das Geld aber bei mir ankommt, dann kann ich auch einen "Eigenbeleg" schreiben und für meine Buchhaltung (EÜR) aufheben.
Ich hatte solche Fälle schon mehrmals, beim Liefern von Fotos an Zeitungsverlage.

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Antwort von klusterdegenerierung:

soulbrother hat geschrieben:
Wenn ich Geld von jemanden bekomme, ist es MIR erstmal egal, ob dieses Unternehmen für meine Leistungen die KSK Abgaben korrekt abführt.
Denn ich als Künstler bin nicht verpflichtet dem Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass er abgabepflichtig ist, für meine Leistungen.
Soll heissen: Das Thema KSK interessiert schonmal nicht.
Das fast wichtigere Thema:
Korrekte Versteuerung ist aber fast ebenso einfach:
Wenn ich zu dem Vorgang keine übliche Rechnung stellen darf, das Geld aber bei mir ankommt, dann kann ich auch einen "Eigenbeleg" schreiben und für meine Buchhaltung (EÜR) aufheben.
Ich hatte solche Fälle schon mehrmals, beim Liefern von Fotos an Zeitungsverlage.
Wie gesagt, das Rechnungsthema, oder ob ich Umsatzsteuer zahlen muß etc. ist hier nicht das Thema, das war nur Teil der Erklärung das ich etwas skeptisch war, auch nicht das Du Dich nicht dafür interessierst ob Deine Auftraggeber so fair sind und der KSK Gebühr nachkommen.

Soll heißen: mich interessiert alleinig das Thema KSK!!!

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Aber nur wenn du Freiberufler oder Selbständige buchst, oder nicht? Wenn ich meinen Audiomix an ein Tonstudio abgebe welches eine GmbH ist, dann zahle ich darauf keine KSK-Abgabe. Dachte ich zumindest bisher immer. Beim Freiberuflichen Audiodesigner hingegen schon.
Nochmal, es geht nicht darum das ich KSK Abgaben bezahlen muß, sondern die als Auftraggeber!
Es kann natürlich sein, weil sie ja im Grunde nur vermitteln, das ganz am Schluß der eigentlich Auftraggeber, nämlich der der den Fotografen dort bestellt, die KSK Abgaben zu zahlen hat.

Wäre natürlich dann logisch, weil die Agentur ja quasi nur vermittelt, wenn ja ist das natürlich unproblematisch und easy für die.
Schön niedrigen Tagessatz ansetzten und gut daran verdienen, warum arbeite ich eigentlich noch? :-))
Schon klar, ich habe dich schon verstanden. Aber deswegen ja die Frage. Ob die Agentur KSK-Abgabe bezahlt ist abhängig von deiner Rechtsform. Bist du ein Gewerbe muss sie nicht bezahlen, bist du Freiberufler, dann schon. Ob das über eine "normale" Rechnung oder das als Honorar verrechnet wird ist (soweit ich weiß!) unerheblich.
Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.

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Antwort von soulbrother:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
Soll heißen: mich interessiert alleinig das Thema KSK!!!
Dort gibt es viele Infos und eine Tel.Nr. für alle anderen Fragen:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt

Oder Du fragst einen gewieften Steuerberater...

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
Schon klar, ich habe dich schon verstanden. Aber deswegen ja die Frage. Ob die Agentur KSK-Abgabe bezahlt ist abhängig von deiner Rechtsform.
NEIN!
Auch habe ich nicht gefragt, ob die Freiberufliche Künstler oder Gewerbe differenziert betrachten und angeben.
Die Frage ist immernoch, ob sie durch das System der Honorarbasis, also das man als Auftragnehmer keine Rechnung schreibt, der KSK umgehen kann, oder wird sowas in Verträgen festgehalten, welchen ich jetzt zb. nicht bekommen habe, weil ich nur Springer war und direkt erwähnt habe nur einmal für die zu arbeiten.

Bitte macht es doch nicht immer so kompliziert. :-)

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:
Schon klar, ich habe dich schon verstanden. Aber deswegen ja die Frage. Ob die Agentur KSK-Abgabe bezahlt ist abhängig von deiner Rechtsform.
NEIN!
Auch habe ich nicht gefragt, ob die Freiberufliche Künstler oder Gewerbe differenziert betrachten und angeben.
Die Frage ist immernoch, ob sie durch das System der Honorarbasis, also das man als Auftragnehmer keine Rechnung schreibt, der KSK umgehen kann, oder wird sowas in Verträgen festgehalten, welchen ich jetzt zb. nicht bekommen habe, weil ich nur Springer war und direkt erwähnt habe nur einmal für die zu arbeiten.

Bitte macht es doch nicht immer so kompliziert. :-)
Ich habe dir das bereits beantwortet.
Selbst wenn dein Kollege sowas im Vertrag stehen hätte ist es unerheblich, weil in diesem Fall DU ja die Leistung erbringst. Und wenn du kein Gewerbe bist sondern Freiberufler, dann hat die Agentur auch die KSK-Abgabe zu bezahlen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

soulbrother hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Soll heißen: mich interessiert alleinig das Thema KSK!!!
Dort gibt es viele Infos und eine Tel.Nr. für alle anderen Fragen:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt

Oder Du fragst einen gewieften Steuerberater...
Entschuldige bitte, wenn ich das nächste mal eine Frage zu einer Kamera habe rufe ich:
Robert Richardson, Eduardo Serra, Dante Spinotti oder Russell Boyd an!!

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:

NEIN!
Auch habe ich nicht gefragt, ob die Freiberufliche Künstler oder Gewerbe differenziert betrachten und angeben.
Die Frage ist immernoch, ob sie durch das System der Honorarbasis, also das man als Auftragnehmer keine Rechnung schreibt, der KSK umgehen kann, oder wird sowas in Verträgen festgehalten, welchen ich jetzt zb. nicht bekommen habe, weil ich nur Springer war und direkt erwähnt habe nur einmal für die zu arbeiten.

Bitte macht es doch nicht immer so kompliziert. :-)
Ich habe dir das bereits beantwortet.
Selbst wenn dein Kollege sowas im Vertrag stehen hätte ist es unerheblich, weil in diesem Fall DU ja die Leistung erbringst. Und wenn du kein Gewerbe bist sondern Freiberufler, dann hat die Agentur auch die KSK-Abgabe zu bezahlen.
Wer redet denn von mir?
Meinst Du die haben jetzt nur ein einzigen Job in den letzten Jahren abgewickelt und der war mit mir oder wie?

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Antwort von klusterdegenerierung:

Ich hätte es wissen müssen das man selbst im Rechtsbereich des Forum keine Rechtsfrage stellen darf und man auf die eigentlich keine Antwort bekommt stattdessen welche nach denen man nicht gefragt hat und wieder mal sage ich gerne, man muß die Frage nicht beantworten können, aber dann muß man auch nicht antworten!

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Ich habe dir das bereits beantwortet.
Selbst wenn dein Kollege sowas im Vertrag stehen hätte ist es unerheblich, weil in diesem Fall DU ja die Leistung erbringst. Und wenn du kein Gewerbe bist sondern Freiberufler, dann hat die Agentur auch die KSK-Abgabe zu bezahlen.
Wer redet denn von mir?
Meinst Du die haben jetzt nur ein einzigen Job in den letzten Jahren abgewickelt und der war mit mir oder wie?
Ersetzte dich gegen jeden anderen beliebigen Auftragnehmer. Meine Güte, das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Wer redet denn von mir?
Meinst Du die haben jetzt nur ein einzigen Job in den letzten Jahren abgewickelt und der war mit mir oder wie?
Ersetzte dich gegen jeden anderen beliebigen Auftragnehmer. Meine Güte, das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.
Und DU meinst, das dort nur Fotografen für die arbeiten, die der KSK nicht verpflichtet sind, so das die niemals in die Situation kommen KSK Abgaben zahlen zu müßen?

Was sollen das für Fotografen sein, alles Berufsfotografen mit GmBH?
Bwuahahahah :-)))))))

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Antwort von MK:

Wie oben bereits geschrieben müssen Auftraggeber für Honorare Gutschriften an den Auftragnehmer erstellen welche statt der Eingangsrechnung der Beleg sind.

Bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung werden alle Ausgaben überprüft die irgendwie nach künstlerischer Tätigkeit klingen, also kann damit die KSK nicht umgangen werden wenn alle Angaben korrekt gemacht worden sind.

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Ersetzte dich gegen jeden anderen beliebigen Auftragnehmer. Meine Güte, das ist doch nicht so schwierig zu verstehen.
Und DU meinst, das dort nur Fotografen für die arbeiten, die der KSK nicht verpflichtet sind, so das die niemals in die Situation kommen KSK Abgaben zahlen zu müßen?

Was sollen das für Fotografen sein, alles Berufsfotografen mit GmBH?
Bwuahahahah :-)))))))
Wer hat denn behauptet, dass die Agentur nie KSK-Abgaben bezahlt hat oder bezahlen muss? Das erzählst du gerade zum ersten mal.

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Antwort von Bluboy:

Für mich ist der Fall Klar, - Aushilfe für einen Tag, da gibts Brutto für Netto für John Doe gegen Quittung

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Antwort von soulbrother:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
soulbrother hat geschrieben:
Dort gibt es viele Infos und eine Tel.Nr. für alle anderen Fragen:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt
Oder Du fragst einen gewieften Steuerberater...
Entschuldige bitte, wenn ich das nächste mal eine Frage zu einer Kamera habe rufe ich:
Robert Richardson, Eduardo Serra, Dante Spinotti oder Russell Boyd an!!
1. Wenn diese vernünftige Infos in deutscher Sprache auf den Webseiten bieten, dann gerne, dann wäre es vergleichbar mit meinem Hinweis ;-)
2. Da Deine Frage bereits beantwortet wurde, können weitere detailierte Infos nur durch die wirklichen Fachleute beantwortet werden.
3. Und diese sind:
- die KSK (wobei ich bei denen aber eher zweifle, ob eine klare Auskunft zu einem möglichen Gesetzesbruch kommen würde...)
- oder eben ein Rechtsfachmann- oder -Frau...
Dazu fällt mir eben ein gewiefter Steuerberater ein, genau ein solcher, der diese Firmen zu einer EVENTUELLEN Gesetzeslücke berät...

Ich wollte Dich damit nicht kränken.

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Antwort von Darth Schneider:

@Kluster
Ich verstehe das auch nicht wirklich, warum das heute denn so kompliziert sein muss.
Ich arbeite ja aber auch für eine Gemeinde.

Aber wie auch immer, wenn bei uns jemand externes notfalls für mich im Bad einspringen müsste, dann kriegt der wenn es sein muss innert 10 Minuten einen Vertag und wird gleich bar ausbezahlt.
Muss so sein, alleine schon wegen der Versicherung, ohne Vertrag geht da gar nix mehr.

Und früher als ich noch für Geld gefilmt habe, dann immer nur auf Rechnung. Ich hatte nie eine Firma (GmbH). Ich war nur als Einzelperson angemeldet, hab mich aber selber entsprechend versichert und auch die Steuern von dem Geld was ich eingenommen habe, auch selber abgerechnet.

Manchmal wurde das Geld bar gleich nach dem Job, ausbezahlt und manchmal später aufs Konto geschoben.

PS:
Klar ist das in deinem Fall ne doofe Masche der Agentur um Geld zu sparen….
Gruss Boris

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Und DU meinst, das dort nur Fotografen für die arbeiten, die der KSK nicht verpflichtet sind, so das die niemals in die Situation kommen KSK Abgaben zahlen zu müßen?

Was sollen das für Fotografen sein, alles Berufsfotografen mit GmBH?
Bwuahahahah :-)))))))
Wer hat denn behauptet, dass die Agentur nie KSK-Abgaben bezahlt hat oder bezahlen muss? Das erzählst du gerade zum ersten mal.
Ist lesen schwer? Ja ist es! klusterdegenerierung hat geschrieben:
habe ich mich gefragt ob dies wohl ganz nebenbei eine Masche ist als Unternehmen der KSK Besteuerung zu entgehen?
Wobei mit Unternehmen natürlich diese Agentur gemeint ist!

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Wer hat denn behauptet, dass die Agentur nie KSK-Abgaben bezahlt hat oder bezahlen muss? Das erzählst du gerade zum ersten mal.
Ist lesen schwer? Ja ist es! klusterdegenerierung hat geschrieben:
habe ich mich gefragt ob dies wohl ganz nebenbei eine Masche ist als Unternehmen der KSK Besteuerung zu entgehen?
Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)

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Antwort von Darth Schneider:

@Kluster
Ruf dort an und sag die sollen gefälligst mal ne Ausnahme machen, du bist ja schliesslich eingesprungen, du hast geholfen, und die sollen dafür dir das Geld einfach in die Hand drücken.
Gruss Boris

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Antwort von klusterdegenerierung:

DKPost hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:


Ist lesen schwer? Ja ist es!
Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)
Du hast mir die Frage nicht beantwortet und ich habe auch mehrmals den Begriff abgabe gewählt.
Was Du als Antwort deklarierst, ist die Erläuterung dafür, das ein Auftraggeber eine KSK Abgabe zu zahlen hat, wenn der Künstler im Sinne von freischafend ist, nicht aber wenn eine GmbH beauftragt wird.

Dies ist klar, war aber nicht die Frage und Du willst mir doch wohl jetzt nicht wirklich klarmachen wollen, das die besagte Agentur nur mit GmbH Formen arbeitet, nur damit sie die KSK Abgabe nicht leisten muß?

Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?

Mehr nicht!

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Antwort von MK:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?
Nein

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Antwort von DKPost:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
DKPost hat geschrieben:


Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)
Du hast mir die Frage nicht beantwortet und ich habe auch mehrmals den Begriff abgabe gewählt.
Was Du als Antwort deklarierst, ist die Erläuterung dafür, das ein Auftraggeber eine KSK Abgabe zu zahlen hat, wenn der Künstler im Sinne von freischafend ist, nicht aber wenn eine GmbH beauftragt wird.

Dies ist klar, war aber nicht die Frage und Du willst mir doch wohl jetzt nicht wirklich klarmachen wollen, das die besagte Agentur nur mit GmbH Formen arbeitet, nur damit sie die KSK Abgabe nicht leisten muß?

Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?

Mehr nicht!
Steht alles schon da:
Bist du ein Gewerbe muss sie nicht bezahlen, bist du Freiberufler, dann schon. Ob das über eine "normale" Rechnung oder als Honorar verrechnet wird ist (soweit ich weiß!) unerheblich.
Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.

Sorry, ich weiß nicht wie man das noch klarer ausdrücken soll.

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Antwort von Bluboy:

@Kluster
Wenn Du einen Vertrag hattest werden die das schon Ordnunggemöß verbuchen

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Antwort von pillepalle:

So, wieder zuhause. Geb' jetzt auch mal meinen Senf dazu :)

Ob das Unternehmen das jemanden bucht KSK bezahlen muss, hängt von der Tätigkeit ab, die die gebuchte Person ausübt. Nicht davon ob er eine Rechnung schreibt, oder nicht. Es hängt noch nicht mal davon ab, ob derjenige überhaupt in der KSK ist. Für jeden der gebucht wird und eine kreative oder künstlerische Tätigkeit ausübt muss man als Unternehmer KSK abführen. Natürlich nur sofern er nicht fest angestellt ist, denn dann zahlt man als Arbeitgeber ohnehin anteilig Krankenversicherungsbeiträge.

Ich arbeite z.B. nächste Woche auf einer Messe als Fotograf und bin selber gesetzlich krankenversichert, also nicht in der KSK. Trotzdem muss der Auftaggeber auch KSK für meine Beschäftigung abführen. Und auch ich bin Freiberufler und schreibe eine Honorarrechnung. Das ich unabhängig davon selber auch noch Krankenversicherungsbeiträge zahle hat damit nichts zu tun. Ob er das dann wiederum macht ist eigentlich nicht mein Bier, deshalb kümmert mich das normalerweise auch nicht wirklich. Das ist was ich zu dem Thema weiß.

VG

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Antwort von Jott:

Wo keine Rechnung, da keine KSK. Logisch.

Klingt ein bisschen nach Schwarzmarkt-Vermittlungsagentur. Natürlich wird die Nummer irgendwann auffliegen, was für alle unangenehm werden dürfte. Was es alles gibt.

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Antwort von pillepalle:

@ Jott

Wie gesagt, im Verlagswesen gibt es das schon. Das heißt aber nicht, das man die Einnahmen als Freiberufler nicht trotzdem bucht (steht ja auch auf dem Kontoauszug), denn der Verlag bucht sie mit Sicherheit, da es Kosten für ihn sind. Der würde genau gar nichts sparen, wenn er seine Ausgaben nicht angibt :)

VG

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Antwort von MK:

Jott hat geschrieben:
Wo keine Rechnung, da keine KSK. Logisch.

Klingt ein bisschen nach Schwarzmarkt-Vermittlungsagentur. Natürlich wird die Nummer irgendwann auffliegen, was für alle unangenehm werden dürfte. Was es alles gibt.
Der Gutschriftbeleg des Auftraggebers an den Auftragnehmer ist das Equivalent zur Ausgangsrechnung des Auftragnehmers... wenn man natürlich den Zahlungseingang nicht bucht und den Beleg in den Reißwolf gibt fällt es halt erst irgendwann bei einer Betriebsprüfung in den nächsten 10 Jahren auf.

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Antwort von MK:

pillepalle hat geschrieben:
der Verlag bucht sie mit Sicherheit, da es Kosten für ihn sind. Der würde genau gar nichts sparen, wenn er seine Ausgaben nicht angibt
Jeder Selbstständige sollte zumindest kaufmännische Grundkenntnisse haben... dass die Angabe der Ausgaben steuerlich mehr Ersparnis bringt als die paar anteiligen Kröten KSK-Abgabe müsste jedem klar sein.

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Antwort von pillepalle:

@ MK

Genau deshalb habe ich es ja geschrieben. Für den Auftaggeber macht es keinen Sinn Ausgaben nicht anzugeben. Die KSK-Abgabe ist nur davon abhängig, was der jenige gemacht hat. Keine Rechnung und nicht Angeben macht eigentlich nur Sinn, wenn man Geld hat das nirgendwo auftauchen soll.

VG

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Antwort von MK:

pillepalle hat geschrieben:
Keine Rechnung und nicht Angeben macht eigentlich nur Sinn, wenn man Geld hat das nirgendwo auftauchen soll.
Man kann sich dann ja ein Zimmer mit Hoeneß, Schubeck und Becker teilen... ;D

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Antwort von Pianist:

pillepalle hat geschrieben:
Ich arbeite z.B. nächste Woche auf einer Messe als Fotograf und bin selber gesetzlich krankenversichert, also nicht in der KSK.
Deine Aussagen waren allesamt korrekt, nur diesen einen Satz verstehe ich nicht. Also das "also" verstehe ich nicht, weil das eine ja nicht die Folge des anderen ist. Du kannst als Selbständiger entweder privat oder gesetzlich krankenversichert sein. Wenn Du die Vermutung hast, möglicherweise selbständiger Künstler/Publizist zu sein, und Du beantragst bei der KSK die Prüfung der Sozialversicherungspflicht nach § 1 KSVG, und die kommen zu dem Ergebnis, dass Du versicherungspflichtig bist, dann zahlst Du ab sofort in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und der Betrag, den Du jeden Monat zu zahlen hast, wird um den Betrag gekürzt, den sie Dir als Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen. Wobei der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung auf den Betrag begrenzt ist, den sie als hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden. Was in der Regel irrelevant ist, weil man als Gutverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Beiträge als in der privaten zahlen müsste.

Matthias

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Antwort von Pianist:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?
Nein, natürlich nicht, weil es einzig und allein auf die Art der Tätigkeit ankommt. Und wie ich und andere schon schrieben: Es ist egal, ob man denen eine Rechnung schreibt, oder ob sie Dir eine Honorarabrechnung schicken. Irgendeinen Beleg muss es ja geben, sonst gäbe es ja keine Grundlage für die Zahlung. Auch für die Umsatzsteuer muss ja ein Beleg existieren.

Die Leistung des Tonmannes wäre übrigens nicht abgabepflichtig, weil er zu den technischen und nicht zu den künstlerisch-publizistischen Berufen zählt. Anders beim Diplom-Tonmeister, der bei einer Orchesteraufnahme zu den künstlerischen Berufen zählt.

Matthias

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Antwort von soulbrother:

Kluster:
Du bist nicht in der KSK, richig?

Falls ja, dann köntest Du wissen, dass der Künstler seine Rechnungen und Umsatzinfos NICHT an die KSK weitergibt, d.h. die KSK zieht die fälligen Beiträge nicht aufgrund von Rechnungen der Künstler ein.

Es ist eine Pflichtabgabe und jeder Unternehmer der sich vor dieser unangenehmen Abgabe drücken will bescheißen will, kann das auch.
Aber es fliegt immer irgendwann auf, spätestens bei einer Steuerprüfung.
Denn die Prüfer vom Finanzamt prüfen DAS mit.
Und ich kenne sogar jemanden, der hat sich einige Jahre lang diese Abgaben "gespart".
Die Nachzahlung war dann halt unangenehm, weil viel Geld auf einmal, statt verteilt über etliche Jahre ;-)

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Antwort von Pianist:

soulbrother hat geschrieben:
Aber es fliegt immer irgendwann auf, spätestens bei einer Steuerprüfung.
Denn die Prüfer vom Finanzamt prüfen DAS mit.
Nein, die Prüfer von der Rentenversicherung prüfen das mit. Das Finanzamt hat damit nichts zu tun. Allerdings sind die Prüfer offenbar nicht besonders gut geschult. Ich kenne Fälle, wo Kundschaft von mir geprüft wurde, und da sind meine Rechnungen nicht als abgabepflichtig aufgefallen, weil man anhand der Rechnungen nicht erkennen kann, dass ich das alles alleine mache.

An sich weiß ich aber, dass meine Auftraggeber sich überwiegend korrekt verhalten, und auf meine Rechnungen die Abgabe leisten.

Aber selbst alte Profis sind bei dem Thema nicht sattelfest. Vor Jahren rief mich der Chef einer Agentur an und fragte mich, ob ich KSK-Mitglied sei. Dem musste ich erst mal erklären, dass es darauf überhaupt nicht ankommt...

Matthias

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Antwort von pillepalle:

@ Painist

Ja, das also stand da nur um klarzustellen, dasa die Abgabe nicht nur für Buchungen von KSK-Mitgliedern fällig wird.

VG

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Antwort von MK:

§ 28 KSVG - Das prüft die Rentenversicherung, nicht das Finanzamt

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Antwort von pillepalle:

@ Pianist

Wobei ich das anders kenne. Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Jahren eine Steuerprüfung und weil sie nichts zum Beanstanden gefunden hatten fingen sie dann an zu monieren, daß sie für Ihren Webdesigner keine KSK abgeführt hätte. Sie hat dagegen geklagt und auch gewonnen, aber das Finanzprüfer darauf gar nicht achten, scheint auch nicht ganz zu stimmen.

VG

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Antwort von soulbrother:

Pianist hat geschrieben:
... die Prüfer von der Rentenversicherung prüfen das mit. ...
Vor Jahren rief mich der Chef einer Agentur an und fragte mich, ob ich KSK-Mitglied sei. Dem musste ich erst mal erklären, dass es darauf überhaupt nicht ankommt...
AH, ja, jetzt wo Du"s sagst, kann sein Rentenversicherung ...
Und:
Den Kunden erklären, dass es egal ist ob ich in der KSK bin oder nicht, hab ich sicher schon 6 oder 7 mal machen müssen...

Ich hab ("fairerweise") einen Hinweis in meinen AGB, da steht sinngemöß drin, dass meine Lieferungen und Leistungen abgabepflichtig sind...

Hatte auch tatsächlich einen "Erstkunden", der das komplett durchgelesen hatte und daraufhin absagte :-)
Hab dann mitbekommen, dass ein mir gut bekannter 360° Profi in München den Job erledigt hatte (ist jetzt nicht soo schwer bei Google Maps kurz zu sehen, wer die Tour hochgeladen hat...) und da ich wusste, dass er auch Einzelunternehmer ist, hab ich den "Kunden" nochmal angerufen und gefragt, ob es denn nun irgendwelche Vorteile gehabt hätte mit dem Kollegen... (Ich wusste auch, dass er nicht günstiger war als mein Angebot, wir kooperieren manchmal auch...).
Das war ein lustiges Gespräch... bis zum Thema KSK, dann hat der gute Herr keinen Bock mehr gehabt... ;-)

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Antwort von dienstag_01:

Wie hoch ist die KSK-Abgabe derzeit? 3,4 Prozent?

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Antwort von MK:

dienstag_01 hat geschrieben:
Wie hoch ist die KSK-Abgabe derzeit? 3,4 Prozent?
2023 sind es 5%... immer noch weniger als die Kirchensteuer.

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Antwort von Pianist:

pillepalle hat geschrieben:
Eine Bekannte von mir hatte vor ein paar Jahren eine Steuerprüfung und weil sie nichts zum Beanstanden gefunden hatten fingen sie dann an zu monieren, daß sie für Ihren Webdesigner keine KSK abgeführt hätte. Sie hat dagegen geklagt und auch gewonnen, aber das Finanzprüfer darauf gar nicht achten, scheint auch nicht ganz zu stimmen.
Also das wäre mir vollkommen neu. Die sind dafür nicht zuständig. Ich weiß allerdings nicht, ob sie berechtigt oder gar verpflichtet sind, irgendwelche Auffälligkeiten an andere gesetzlich Berechtigte zu melden, oder ob das im Rahmen des Steuergeheimnisses ausdrücklich verboten ist.

Ob die Leistung eines Webdesigners abgabepflichtig ist, hängt natürlich auch wieder von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der nur programmiertechnisch umsetzt, was man selbst entworfen hat, dann nicht. Wenn er aber eigene schöpferische Leistungen erbringt, dann schon. Die Webdesigner hatten es ja am Anfang auch schwer, als Mitglied aufgenommen zu werden, inzwischen dürfte das wohl geklärt sein.

Hatte ich hier eigentlich mal erwähnt, wie das mit der KSK überhaupt anfing?

Matthias

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Antwort von pillepalle:

@ Pianist

Ja, genau das war der Streitpunkt. Er programmiert eigentlich nur die Webseite und die Finanzprüfer meinten, das wäre eine kreative Tätigkeit. Aber es war eben eine Steuerprüfung bei der das Thema wurde. Wie gesagt, ob das unüblich ist weiß ich nicht. Ich weiß aber garantiert, dass es genauso war.

VG

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Antwort von Jott:

Webdesigner laufen im KSK-Fantasieland als Künstler. Aushebeln tut man das, in dem man irgend was anderes auf die Rechnung/Gutschrift schreibt, meinetwegen „Reinzeichnung“. Kameraleute schreiben "Techniker". Psst.

Im Streitfall geht es um diese Begrifflichkeiten aus dem „Berufe-Katalog“ der KSK, nicht um Logik.

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Antwort von soulbrother:

Jott hat geschrieben:
Webdesigner laufen im KSK-Fantasieland als Künstler.
Ein Designer ist ein Designer und somit kreativ Schaffender.
Soll heissen:
Es gibt (oder gab mal? oder gibt es (nur noch) in größeren Unternehmen/Agenturen...) Designer, die nur das Design kreieren und nix mit der Umsetzung in html, css, etc. zu tun haben.
Bei Einmannfirmen wird aber wohl eher alles aus einer Hand gemacht...

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Antwort von Pianist:

Man muss immer genau schauen, was jemand macht. Ich habe meine Webseiten immer mit Photoshop als Pixelgrafik entworfen und alles genau festgelegt. Somit hatte derjenige das dann nur noch in HTML umzusetzen, also rein technische Leistung, somit keine Abgabepflicht.

Wenn aber jemand alles selbst gestaltet und womöglich auch noch Inhalte beisteuert, dann besteht an der Abgabepflicht kein Zweifel. Ob er dort selbst als Mitglied aufgenommen wird, hängt davon ab, ob der überwiegende Teil seiner Arbeit aus gestalterischer und inhaltlicher Tätigkeit besteht, und ob diese sich an die allgemeine Öffentlichkeit richtet.

Also reine Hochzeitsfilmer werden nicht aufgenommen. Auch niemand, der immer nur für Vereine irgendwelche Sportfeste filmt.

Matthias

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Antwort von Jott:

Aufgenommen werden - wenn man das wirklich möchte - und Abgabepflicht für Auftraggeber haben absolut nichts miteinander zu tun. Wurde aber ja oben schon erwähnt. Das Grundprinzip: Abgaben eintreiben so viel wie möglich, Mitglieder aufnehmen so wenig wie möglich. Für beides gelten völlig verschiedene Kriterien. Ein Jurist spricht da von Janusköpfigkeit, alles ziemlich absurd und aus der Zeit gefallen (ein Baby früherer Vollbeschäftigungs-Jahrzehnte ohne heutige "Medien", als selbständige Künstler und Publizisten noch quasi Aussätzige und auf Almosen angewiesen waren), und auch - sagen Juristen - unmöglich mit geltendem EU-Recht vereinbar. Läuft halt quasi in einem Graubereich so vor sich hin.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass die KSK mit Abstand den traurigen Rekord in Sachen Höhe des Verwaltungsaufwandes hält. Egal ... wer damit leben muss, weiß sich jedenfalls zu helfen.

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Antwort von Pianist:

Ja, ein wenig dubios ist das schon. Aber 50 Prozent Zuschuss zur Rente und zur Krankenversicherung ist ja auch nicht zu verachten. In Zeiten von null Zinsen vielleicht nicht die schlechteste Option. Natürlich nur als eine von mehreren Säulen.

Matthias

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