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Frage von HASHMANIAC:


Hey Leute erstmal hallo und danke das es ist dieses forum gibt!🙌

Zu meiner Frage.. ich mache eigentlich Musik mache dort alles selbst vom schreiben,aufnehmen,mix/master bis zu den Videos und der Cover etc. Nur instrumentale kommen von externen Producern.

Kleingewerbe dafür ist angemeldet. Wird eigentlich nur als Hobby angesehen weil der Umsatz eher gering ausfällt! Sprich paar Euros über Tunecore etc. Kommen im Jahr rein und ein paar kleine Videos für regionale Unternehmen die ich machen durfte werfen bissl was ab. und da wollt ich mit dem Kleingewerbe auf der sicheren Seite sein.

Ich bin in einer Festanstellung über 40 Stunden die Woche in der Industrie und darüber gesetzlich versichert. Und eben mein Arbeitgeber ist jetz auf meine Videos aufmerksam geworden und hat mich angefragt für einen Imagefilm und Fotos des Betriebs.
Natürlich reden wir da jetz von anderen Summen da er bestimmte Vorstellungen hat. Jetzt, für mich selbst mit Konzeption begonnen und Kostenvoranschlag von 6400 Euro gemacht und bin dann natürlich über Sachen wie die Ksk gestolpert.

Meine Frage ist jetz...

- Muss ich in die Ksk?

- Muss mein Chef der Ksk Gebühren bezahlen?

- Gibt es andere Möglichkeiten mich zu bezahlen da es ja über meinen Betrieb läuft?
(Privat filmen, als Prämie/Bonus deklarieren? Ist das wiederum rechtens?)

- Gibt es für mich als quasi 1Mann Armee Unterschiede zwischen den Positionen?
Kameraarbeit, filmen, Schnitt, Mix der Audios etc?)

- Extern bezahlt müssten Visagistin,Sprecher und Musikstücke wie verhält sich das dort?( ins Angebot mit einbinden und ich bezahle diese Leute? Extra bezahlen lassen?)

Ich entschuldige mich im Vorhinein für die Fragen aber für mich ist des grade komplett verwirrend auch wenn ich hier die Beiträge in den Foren und der Ksk Seite durchlese verstehe ich des nicht ganz. Was aber anscheinend sicher ist das der Betrieb nochmal mit 5% extra an die ksk zu rechnen hat. richtig?

Ich hoffe irgendwie könnt ihr mir helfen und Licht ins dunkle bringen!;)

Lg

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Antwort von Jott:

Licht ins Dunkel bringt die Website der KSK und/oder ein fähiger Steuerberater, für den diese Fragen kein Neuland sind.

Nichts für Foren, zu viel Hörensagen, zu viele rechtliche Fettnäpfchen im Detail.

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Antwort von soulbrother:

Du bist Angestellt, also entfällt der Gedanke, dass Du KSK Mitglied werden könntest.

Wenn Du etwas für die Firma produzieren sollst, in der Du angestellt bist, dann könntest du es in der Arbeitszeit machen, keine Rechnung schreiben, sondern eine Prämie oder Sonderzahlung vereinbaren, dann ist die KSK nicht betroffen.
Näheres weiss dann der Steuerberater der Firma...

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Antwort von dienstag_01:

Also, man kann hier schon mal sagen, dass man nicht Mitglied der KSK werden muß.

Ob Auftraggeber KSK abführen muß weiß ich auch nicht. (Hängt warscheinlich von der vertraglich vereinbarten Leistung ab.)

Andere Gewerke in den eigenen Vertrag aufnehmen sollte man versuchen zu umgehen, da man da u.U. ebenfalls zur Abführung von Gebühren und Sozialleistungen verpflichtet sein kann.
Bei einer einmaligen Sache wahrscheinlich kein Ding, aber prinzipiell.

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