Frage von Kevin:Hallo und schönen Sonntag erstmal :D
Ich habe mal eine Frage: Und zwar hat unsere Klasse mitte Juni eine Klassenfahrt nach England unternommen. Dort sind natürlich viele Fotos und ein Video entstanden, die wir (4 Leute aus der Klasse) jetzt sammeln, peinliche und schlechte Bilder aussortieren, etwas bearbeiten (Aufhellung etc.) und dann auf DVD brennen, um sie dann in der Klasse zu verteilen. Nun hat aber einer der Lehrer gemeint, dass von jedem Schüler eine Einverständiserklärung der Eltern vorliegen muss, dass die Bilder auf der DVD erscheinen dürfen. Stimmt das und was muss in der Erklärung stehen?
(Info: Alter der Schüler/-innen: 13-15)
Antwort von Axel:
Wäscht sich der betreffende Lehrer auffällig oft die Hände? Schneidet er vor der Klasse zuweilen weinerliche Grimassen, die von einem erleichterten Lächeln abgelöst werden? Ist es vorstellbar, dass es ihm dann gelungen ist, einen unhörbaren Furz abzulassen?
Ist eure Schule speziell für Kinder von Kronzeugen eingerichtet worden, die in einem Schutzprogramm mit neuer Identität leben? Geschahen auf dieser angeblichen Klassenfahrt Dinge, die der genannte Lehrer lieber nicht dokumentiert sähe?
Ist an eine kommerzielle Veröffentlichung gedacht? Brütet ein Produzent bereits an Werbeslogans?
Her mit den kleinen Engländerinnen? Die 9b will es endlich wissen?
Ein paar mehr Informationen brauchen wir schon.
Antwort von thos-berlin:
Prinzipiell Ja. Es gilt das KuG. Es wurde hier schon viel darüber geschrieben.
Bei Erwachsenen kann man meiner Meinung nach die bloße aktive Teilnahme an den Aufnahmen schon als Zustimmung werten. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Zustimmung der Eltern notwendig.
Geregelt ist das "Das Recht am eigenen Bild" im §22 KUG, der alledings auch Ausnahmen zuläßt, die in §23 niedegelegt sind.
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ich denke aber, die Ausnahmen ziehen hier eher nicht.
Allerdings ist, bei konsequenter Auslegung dieser Paragraphen, nicht einmal die Weitergabe eines Geburttagsfotots im privaten Bereich ohne Einwilligung zulässig.
Wenn sich mit diesen Privatfotos Gerichte beschäftigen müßten, hätten die viel zu tun. Es ist also "Wo kein Kläger, da kein Richter". Spätestens, wenn die Filme dann aber im Internet auftauchen, dann ist der private Rahmen verlassen und man kommt man als "Produzent" in arge Erklärungsnotstände...
In sofern wäre eine rechtliche Absicherung sicher nicht verkehrt, besonders, da die Produktion und der Vertrieb schon "angekündigt" sind...
Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung, die ich weder geben darf, kann, noch will.
Antwort von Axel:
Wir wissen natürlich nicht, wie elterngerecht die DVD aufbereitet werden soll oder für wie vertrauenswürdig der genannte Lehrer Kevin und seine Spießgesellen hält. Mir hätte man das mit 15 nicht anvertraut, und aus heute für mich nachvollziehbaren Gründen.
Sind die Kids für ihren guten Geschmack bekannt, werden wohl alle Eltern die Frage nach dem Okay eher lästig finden. Vielleicht gibt es in Zeiten von DSDS irgendwelche Irre, die ihr Kind lieber professionell coachen?
Wo führt denn das hin, wenn man noch nicht einmal mehr Bilder von einer Klassenfahrt vervielfältigen darf! Für mich hat der Lehrer echt einen Knall.
Antwort von tommyb:
Wie jeder Beamte hat womöglich auch er - verständlicherweise - keine Lust auf Probleme. Sein Kopf wäre als erster in der Schlinge, sollte irgendwelche Eltern irgendwelchen Furz quer sitzen haben. Er war schließlich dabei und hätte verhindern können, dass klein-Kevin sich vor der Kamera unsittlich geäußert oder benommen hat.
Ich persönlich habe mit diesem Klasse-Filmen angefangen als wir alle so um 16-17 waren. Auch hier gab es nie Probleme, denn es waren keine Inhalte in den Filmen die als anstößig oder rufschädigend bezeichnet werden könnten.
Wichtig ist eben, dass Personen nicht in den Dreck gezogen werden. D.h. bewusste Montage von Bildern die einen solchen Eindruck erwecken könnten, sollte man vermeiden. D.h. Erniedrigung, Bloßstellung, usw.
Antwort von jogol:
Alle Beteiligten sollten sich Papiertüten über den Kopf stülpen, auf denen den die Vornamen stehen. Den Eingetüteten sichert das die Persönlichkeitsrechte, den Betrachtern bleiben die langweiligen Pickelfressen erspart. So einfach kann das Leben sein.
Antwort von tommyb:
Nein, die Papiertüten dürften gar keine Namen tragen, sonst erkennen einige Eltern ja ihre Kids ;)
Antwort von Kevin:
Zum Thema Elterngerecht: Es werden halt "peinliche" Bilder (komische Posen etc.) nicht auf DVD gebrannt. Ich werde eigentlich schon für "vertrauenswürdig" gehalten ;) aber es gab halt schon Fälle von Mobbing mit Fotos in unserer Klasse (trete ich hier mal nicht breit) und weder der Lehrer noch ich (als Leiter der DVD-Gruppe) haben große Lust, irgendwelchen Ärger zu bekommen. Habe jetzt einfach von unserer Klassenlehrerin was ins Mitteilungsheft diktieren lassen, das die Eltern unterschreiben sollen und gut ist :)
Antwort von thos-berlin:
Habe jetzt einfach von unserer Klassenlehrerin was ins Mitteilungsheft diktieren lassen, das die Eltern unterschreiben sollen und
gut ist :)
Das ist die beste Lösung