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Infoseite // DVD/Blu-Ray. GEMA-Gebühren. Konzertmitschnitt



Frage von Chris555:


Tag.

Nach einem Konzertmitschnitt von Musikern bin ich von den Künstlern gefragt worden, ob ich das Konzert auf DVD oder Blu-Ray veröffentlichen könnte.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1. Müssen die gespielten Musiktitel im Abspann und evtl. auf dem Cover aufgelistet werden?
2. Ist der Vertreiber einer DVD/Blu-Ray verpflichtet eine Liste zu den gespielten Musikstücken an die GEMA zu übermitteln?

Vorausgesetzt man hat die Verträge mit den Künstlern und dem Veranstalter getätigt, folgende Fragen:

1. Wer kümmert sich um die Abgaben an die GEMA (Veranstalter, Musiker oder Vertreiber der DVD/Blu-Ray)?
2. Habe gelesen, dass man unter Verwendung der DVD/Blu-Ray (Logos), gezwungen ist ein zertifiziertes Verfahren zur Herstellung zu verwenden. Ist damit ein Presswerk gemeint oder gibt es andere zertifizierte Verfahren (Kleinauflage selbst brennen)?

Weitere Kosten:
1. Mit welchen weiteren Kosten kann man rechnen, wie z.B. AACS Gebühren (für Kopierschutz), Gebühren für DTS-Sound?
2. Unterschied zu den Kosten (Gebühren) einer DVD und Blu-Ray?

Grüße,
Chris

Space


Antwort von Jott:

Lass die Künstler das mal schön selber veröffentlichen.

Space


Antwort von dosaris:

Kernfrage scheint mir zu sein:

WER veröffentlicht ?

Ich würde mich allenfalls als technischer Dienstleister einspannen
und die Künstler (vertraglich) bestätigen lassen, dass sie Inhaber
aller Veröffentlichungsrechte sind.

Das zeigt wieder einmal mehr, wie das Urheber-Recht die
Verbreitung künstlerischer Werke massiv behindert.
Und somit auch die Interessen der künstlerisch wertschöpfenden.

Nutznießer ist überwiegend die Verwertungsindustrie auf Kosten
der Künstler.

Space


Antwort von Chris555:

Der Ansatz dass die Künstler "Inhaber aller Veröffentlichungsrechte" sind, ist nicht schlecht. Die Künstler haben kein Interesse an den Verkaufserlösen und sind mit ihrer Werbung zufrieden. Dazu ist geplant, dass das Produkt über das Veranstaltungshaus (Wo die Künstler aufgetreten sind) angeboten werden soll.

Der Veranstalter wird das Produkt, ohne Interesse an einer Beteiligung, über sein Veranstaltungshaus vertreiben. Er ist mit dem Aufführen seines Logos und seiner Kontaktdaten zufrieden.

Ist es ratsam sich dies schriftlich bestätigen zu lassen?
In wie weit hat der Veranstalter gewisse Rechte auf eine Beteiligung an den Verkaufserlösen?

Wie gelesen, muss sich meist der Veranstalter um die Abgaben an die GEMA zu seiner Musik-Veranstaltung selbst kümmern.

Trifft dies auch beim Vertrieb über den Veranstalter zu?

Grüße, Chris

Space


Antwort von blickfeld:

Der Ansatz dass die Künstler "Inhaber aller Veröffentlichungsrechte" sind, ist nicht schlecht. Die Künstler haben kein Interesse an den Verkaufserlösen und sind mit ihrer Werbung zufrieden. Dazu ist geplant, dass das Produkt über das Veranstaltungshaus (Wo die Künstler aufgetreten sind) angeboten werden soll.

Der Veranstalter wird das Produkt, ohne Interesse an einer Beteiligung, über sein Veranstaltungshaus vertreiben. Er ist mit dem Aufführen seines Logos und seiner Kontaktdaten zufrieden.

Ist es ratsam sich dies schriftlich bestätigen zu lassen?
In wie weit hat der Veranstalter gewisse Rechte auf eine Beteiligung an den Verkaufserlösen?

Wie gelesen, muss sich meist der Veranstalter um die Abgaben an die GEMA zu seiner Musik-Veranstaltung selbst kümmern.

Trifft dies auch beim Vertrieb über den Veranstalter zu?

Grüße, Chris sobald ein bei der gema gelisteter song gespielt worden ist/ der künstler unter dem namen, mit dem er aufgetretten ist von der gema vertreten wird, klappt das so nicht. muss dann über die gema laufen, wenn es legal sein soll.

Space


Antwort von Steelfox:

Zuerst brauchst du eine Genehmigung vom Künstler/Verlag, dass du die entsprechenden Titel (namentlich genannt) verwenden darfst.

Dieses Formular wird zusammen mit mit einem anderen, von dir ausgefülltem Formular - welches bei der GEMA per Downwnload erhältlich ist - wieder bei der Verwertungsgesellschaft eingereicht. Anhand der Formulare wird dann die Gebühr festgesetzt die derjenige an die GEMA bezahlen muß, der die DVD herstellt. Machst du das in Kleinauflage selber, dann mußt du das alles melden und bezahlen. Ein Presswerk wird glaube ich erst dann aktiv, wenn du alles bezahlt hast und von der GEMA die Bestätigung bekommen hast. Manche Presswerke übernehmen auch die Meldung an die GEMA.

Wer dann alles verkauft ist glaube ich auch auf dem Formular von der GEMA zu notieren, bin mir aber diesbezüglich nicht 100% sicher.

Insgesamt ist es lediglich ein wenig lästiger Papierkram, aber machbar.

Edit:
Titel auf Hülle muß nicht sein.
Der Veranstalter zahlt für die Veranstaltung, hat aber nichts mit der DVD Produktion zu tun, hier muß extra bezahlt werden.

Space


Antwort von pixelschubser2006:

Was hier überhaupt nicht abgefragt wurde: Ist das eine Cover-Band oder spielen die eigene Sachen? Sollte letzteres der Fall sein und mit keiner Plattenfirma oder der Gema selbst irgendwelche Verträge eingegangen wurden, wäre das ganze deutlich einfacher.

Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob eine solche Produktion überhaupt GEMA-relevant ist oder nicht sogar für jeden Titel einzeln eine Genehmigung der Plattenfirma eingeholt werden muss. So kenne ich das zumindest, wenn Musik als Filmmusik verwendet werden soll. GEMA ist für mich der Ansprechpartner bei DJ-Musik, Livekonzert von Coverbands oder Hintergrundmusik im Laden. Ich bin mir völlig unsicher, ob eine solche Produktion davon noch abgedeckt wäre...

Space


Antwort von Alf_300:

Was ist mit der GEMA Vermutung ?

Space


Antwort von Chris555:

Die Bands spielen meist gecoverte Lieder und selten(er) eigene Songs.
Bei kleiner Auflage bis 250-500 Stück wird kein Presswerk beauftragt. Die Rohlinge können selbst gebrannt werden.

In der Info eines Presswerks steht folgendes:
"...auf eine CD oder DVD bringen. Wird bei solchen Anlässen z.B. durch eine Band Musik gespielt, ist es meist sehr schwierig, eine Freistellung der GEMA zu erlangen, da meist gemapflichtiges Repertoire gespielt wird."

Komisch finde ich, dass man auf der Seite der GEMA zu DVD bzw. Blu-Ray Konzert-Produktion(en) keine Informationen findet.

Dazu muss man unterscheiden, ob eine DVD bzw. Blu-Ray industriell oder in eiger Regie hergestellt wird.

Folgendes habe ich mittlerweile gefunden:

Zitat aus - Lizenzierungsgrundlagen der GEMA zur Herstellung von DVD-Produktionen:

"1.) Vervielfältigungsrecht, 2.) Verbreitungsrecht und 3.) Recht zur Benutzung
Rechtlich gilt, daß zeitlich vor der Herstellung und dem Vertrieb der DVDs jeweils alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte) erworben werden müssen. Dies bedeutet, daß die Einräumung der Nutzungsrechte von Werken des GEMA-Repertoires erst mit Ausgleich der Rechnung der GEMA erfolgt ist. ..."

Weiteres Zitat:

"...Der Auftraggeber ist gehalten, sich mit dem Berechtigten
selbst in Verbindung zu setzen und das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung zu klären. ..."

Grüße, Chris

Space



Space


Antwort von Chris555:

Laut der "Lizenzgrundlagen bei einer DVD-Produktion" gibt es wohl Verpflichtungen des Auftraggebers (Herstellers):

Auszug in Kurzform:
"Gestaltung des Trägers und der Einleger, etc.:
- Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!
- Die Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Komponisten, des Textdichters, ggf. Bearbeiter von Text und Musik, usw.
- Den Eindruck GEMA im Rechteck auf Etiketten, Trägern und Inlays.
- Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung von den Berechtigten einzuholen (schriftlicher Nachweis ist erforderlich!)"

Glaube nicht, dass jeder der eine DVD vertreibt die Punkte alle beachtet. Es fängt schon damit an, alle Titel im Vorfeld von der Band genannt zu bekommen. Und den Künstlern zu erklären, dass sie sich zwingend an die Titel (Reihenfolge) halten sollen. Ich kenne viele Bands, die auf der Bühne spontan ihre Musiklieder auswählen.

Die Formulare gibt es bei der GEMA nur direkt Online und müssen dort schon im Vorfeld ausgefüllt werden. Der GEMA habe ich eine Anfrage per Mail gesendet. Mal sehen...

Grüße, Chris

Space


Antwort von Steelfox:

Na Prima, das deckt sich doch mit dem, was ich schon gesagt habe. Das was die GEMA da schreibt, klingt zwar alles ziemlich hochtrabend ist aber -wenn man es kapiert hat - relativ einfach.

Nochmal:
Das Konzert ist vorbei, somit steht auch die Titelliste fest.
Beispiel:
Lied 1) Cherry Cherry Lady (Coversong)
Lied 2) We Will Rock You (Coversong)
Lied 3) Sieglinde (ein eigenes Lied der Band)
Lied 4) Herzilein (Coversong)
etc.

Somit mußt du vorher alle Verlage bei dem die Rechte des jeweiligen Liedes liegen um Erlaubnis fragen, ob du das Lied auf deiner DVD etc veröffentlichen darfst. Dann bekommst du vom jeweiligen Verlag eine Freistellungserklärung das jeweilige Lied betreffend. Wenn es super läuft, dann kostet dich das nichts. In meinem Beispiel oben wirst du aber wahrscheinlich erstmal eine 4-5 stellige Zahl an den Verlag zahlen müssen. Die Lieder, die keine Coversongs sind, die vielleicht die Band selbst produziert hat, dafür gibt dir dann die Band die Erlaubnis/Freistellungserklärung. Ohne Freistellungserlaubnis wirst du von der GEMA keine Erlaubnis bekommen, die Lieder auf eine DVD brennen zu dürfen.

Ich habe das selbst zigmal gemacht. Bei mir gabs nie Probleme. Zugegeben, ich hatte nur mit Blasmusikkapellen zu tun. Da lief alles reibungslos. Ich kannte aber auch die entsprechenden Leute bei den jeweiligen Verlagen. Es war kein Problem von denen dann eine Freistellungserklärung zu bekommen, kostenlos. Am Ende wollten die nur eine DVD als Belegexemplar von mir haben, was natürlich auch kein Problem war.
Sind das aber Lieder, die international bekannt sind, sehe ich da Schwierigkeiten die jeweiligen Rechte für eine Veröffentlichung auf eigenen DVDs zu bekommen.

Das GEMA-Zeichen auf Hülle und Scheibe soll ja nun auch kein Problem sein, genausowenig wie Titel auf die HÜlle zu malen. Die GEMA selbst zu fragen, macht natürlich Sinn. Geh aber davon aus, dass die nicht sagen werden: "Nö, das geht schon so, mach nur."
;-)

Du kannst alles selber machen (drucken und brennen). Nur eben den Zettelkram must dann du auch erledigen. Und rein rechtlich, darfst du damit nicht anfangen, bevordu bezahlt hast. Und ja, alle müssen das genau so machen. Du kannst natürlich alles ohne GEMA-Meldung machen. Wenn du erwischt wirst, dann wirds aber teuer.

Der GEMA-Betrag war bei mir immer so zwischen 250,- und 300,- € bei einer Auflagenhöhe von 300 Stk.

Space


Antwort von Chris555:

Hallo. Danke für die Tipps.

Habe mittlerweile alle Unterlagen wie Formular(e), den Rechenweg zu den anfallenden Kosten und weitere Infos von der GEMA gesendet bekommen.

Nach der Anmeldung braucht die GEMA ca. 10-14 Werktage bis zur Rechnungslegung. Also Vorkasse, egal ob man die Dinger schon verkauft hat.

Hat die GEMA von Dir ein DVD-Exemplar als Nachweis, o.ä. gesendet bekommen?
Wo wurden die DVD-Exenplare verkauft? Und hast Du den Verlagen das vorher mitgeteilt?

Denke, dass es den Verlagen auf den Fall bezogen ankommt, wie z.B. Verkauf im Großhandel (über eine Kette) oder Verkauf an der Theke in einem kleineren Club, etc.

Die Songtitel sind nach Aufzeichnung bekannt, richtig!
Wenn aber die Verlage nicht Zustimmen, dann ist es auch für die Katz und man hat sich schon Arbeit damit gemacht. Also müsste man die Reihenfolge der Songs im Vorfeld mit den Künstlern abklären und bräuchte anschließend noch Zeit mit den Verlagen alles zu besprechen bzw. sich die Freistellung(en) geben zu lassen.

Bekommt man bei der GVL die Verlage, usw. genannt?

Grüße, Chris

Space


Antwort von Steelfox:

---Hat die GEMA von Dir ein DVD-Exemplar als Nachweis, o.ä. gesendet bekommen?

Nein hat sie nicht. Nur die Verlage (waren bei mir immer nur 2). Wenn die GEMA auf ein Exemplar besteht, dann bist du nicht verpflichtet denen eins kostenlos zu überlassen. Schließlich steckt ja auch ein Teil deiner Arbeit mit drin. Stelle denen dafür eine Rechnung, ebenfalls mit Vorkasse.
:-)

---Wo wurden die DVD-Exenplare verkauft? Und hast Du den Verlagen das vorher mitgeteilt?

Bei mir hat die Kapelle immer den Verkauf selbst übernommen, jeweils bei ihren Konzerten. Das wurde auf dem GEMA-Formular mit notiert. Ich habe noch mit reingeschrieben, dass ich zusätzlich Exemplare verkaufen könnte. Dazu kam es dann aber nicht. Ja, die Verlage wussten bescheid.

---Also müsste man die Reihenfolge der Songs im Vorfeld mit den Künstlern abklären und bräuchte anschließend noch Zeit mit den Verlagen alles zu besprechen bzw. sich die Freistellung(en) geben zu lassen.

Ich habe damals schon vor den Aufnahmen (mit der Kapelle sowiso) mit den Verlagen alles abgeklärt. Die gaben mir vorher schon das mündliche OK. War so auch leichter für mich.

---Bekommt man bei der GVL die Verlage, usw. genannt?

Keine Ahnung. Beim ersten Mal hatte ich mir die Verlage von der Kapelle geben lassen, standen ja auch auf den Notenblättern. Später waren es dann immer die Gleichen.

Space


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