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Infoseite // Coverband Video GMA und eine Lizenzgebühr?



Frage von Die Talla:


Mann hat mich gefragt ob ich an Karneval den Auftritt einer Coverband aufzeichne würde.
Die Band Möchten ihren Auftritt dann auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Nun meine Frage, das ist doch sicher nicht erlaubt, wenn sie Lider von bekannten aktuellen Interpreten nach spielen dann muss doch auch sicher wider eine GEMA und eine Lizenzgebühr gezahlt werden?

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Antwort von TobiasD:

So wie der Veranstalter für das Konzert GEMA-Gebühren entrichtet, so muss auch die Band auf ihrer Website mit der GEMA abrechnen. Dafür gibt es extra Tarife.

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Antwort von Bernd E.:

...So wie der Veranstalter für das Konzert GEMA-Gebühren entrichtet, so muss auch die Band auf ihrer Website mit der GEMA abrechnen... Ist es damit getan? Meines Erachtens darf die Coverband zwar fremde Titel auf der Bühne singen, sofern der Veranstalter die GEMA-Gebühren bezahlt, doch mit der Erstellung eines Videos entsteht ein neues Werk - und das bedeutet, dass die Rechteinhaber der originalen Musik ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung erklären müssten. Im Alltag hab ich mit dieser Thematik glücklicherweise nichts zu tun, deshalb dies nur unter Vorbehalt. Am besten direkt bei der GEMA nachfragen.

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Antwort von Kino:

Sehe ich ähnlich wie Bernd. Die GEMA wird das kleinste Problem derjenigen sein, die das Werk publizieren. Der Sachverhalt ist wohl vergleichbar mit dem remake eines älteren Titels, der anschließend als Audio-CD vertrieben wird. Ohne Tantiemevereinbarung mit dem Verlag wird dieser Dir einen „Millionenschaden“ vorrechnen - viel Spaß dabei.

Allerdings ist wohl nicht der Dienstleister (Musik-, Videostudio) Anspruchsgegner, sondern derjenige, der das Werk veröffentlicht. Privat kannst Du alle Lieder in Deinen Kassettenrekorder oder in die Kamera singen, wenn Du hiermit technisch überfordert bist, bedienst Du Dich eines entsprechend Kundigen. Problematisch wird es doch erst bei der Distribution (, die Du ja nicht zu verantworten hast).

-Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine laienhafte Einschätzung des Sachverhaltes-

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Antwort von TobiasD:

Ja das ist richtig. Aber die beste Auskunft erhält man doch direkt über die GEMA (bisher war die Telefonhotline immer recht kompetent) und die wird dann auch erklären, welche weiteren Schritte notwendig sind. So weit ich weiss, steht im entsprechenden Tarif auch, dass man zusätzlich noch die Rechteinhaber kontaktieren muss.

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Antwort von Die Talla:

Ich danke euch für eure antworten!

Dann lasse ich das mit dem Video lieber.
Die Band spielt nur an Karneval im Karnevalsclub und auf der Homepage sollte das Video auch zu sehen sein.

Ich kann verstehen das die Urheber und Künstler Geld verdienen möchten, aber wenn ein kleiner Karnevalsclub ein kleines Video online stellen möchte absolut ohne finanzielles Interesse, dann sehe ich das als Kultur bremse.

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Antwort von thos-berlin:

Ich kenne einen Fall, in dem eine Schultheastergruppe ein bekanntes Musical aufgeführt hat. Alles live gespielt und gesungen. Der Autor des
Musicals hat der Veröffentlichung der DVD (selbst für den ausschließlichen Vertrieb innerhalb der Schule / dem Freundeskreis ) nicht zugestimmt.

"Ich will nicht, daß mein Musical von Laien dargestellt in mieser Qualität später im Internet zu sehen ist"

Kein originäres GEMA-Problem.

P.S: Das Problem hat aber der, der es veröffentlicht.... (Im Fall des Thredstarters die Band selbst, da sie es auf ihrer Seite veröffentlichen)

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Antwort von stago:

Hallo zusammen,
hab letztens 4 kleinere Jazzkonzerte aufgenommen. Nun würde ich gerne einzelne Stücke (Coverstücke überwiegend 70/80) auf YouTube hochladen, aber nicht auf die Homepage des Veranstalters oder der Künstler. Der Veranstalter selbst hat für sein Konzert Gema bezahlt.
Habe ich die Freiheit diese der Allgemeinheit ohne kommerzielle Absichten zur Verfügung zu stellen?
Grüße,
stago

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Antwort von Alikali:

Hallo zusammen,
hab letztens 4 kleinere Jazzkonzerte aufgenommen. Nun würde ich gerne einzelne Stücke (Coverstücke überwiegend 70/80) auf YouTube hochladen, aber nicht auf die Homepage des Veranstalters oder der Künstler. Der Veranstalter selbst hat für sein Konzert Gema bezahlt.
Habe ich die Freiheit diese der Allgemeinheit ohne kommerzielle Absichten zur Verfügung zu stellen?
Grüße,
stagoNein.

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Antwort von Johnny:2:

Meines Wissens nach schon, da YouTube und GEMA einen Special-Deal geschlossen haben.

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Antwort von MarcBallhaus:

Meines Wissens nach schon, da YouTube und GEMA einen Special-Deal geschlossen haben. Das meinst du aber nur. Was denkst du warum man viele Clips in Deutschland nicht sehen kann? Ich sags dir: Weil GEMA und YouTube sich nicht einigen können und demnach keinen "Special-Deal" haben.

MB

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Antwort von rakzak:

Meines Wissens nach schon, da YouTube und GEMA einen Special-Deal geschlossen haben. Das meinst du aber nur. Was denkst du warum man viele Clips in Deutschland nicht sehen kann? Ich sags dir: Weil GEMA und YouTube sich nicht einigen können und demnach keinen "Special-Deal" haben Es gab eine Einigung, die lief aber im März 09 aus, seitdem wurden sie sich glaube ich nicht wieder einig (hier zb eine Spiegelmeldung von Ende Oktober). oder gibt es einen noch neueren Stand?

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Antwort von thos-berlin:

M.E. gibt es nichts Neues.

Ich habe vor kurzen ein Sportveranstaltungsvideo (Ballsportart, nur musikalische Untermalung) wegen der darin enthaltenen Musik gar nicht, ein weiteres nur tonlaus aufrufen können.

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