Frage von Steelfox:Hallo,
im April findet bei uns wieder so ein "Hoffest" statt. Zwei Tage mit Blasmusik, Bauernschmaus, kleinen Veranstaltungen und Auftritten von Künstlern und einem kleinen Dorfumzug statt. Ich wurde gefragt ob wir das filmen können der Veranstalter – ein Verein des Dorfes – bezahlt das. Angebot wurde abgegeben und es kam zur Diskussion.
Soweit so gut.
Im Grunde kann ja jeder selbst festlegen wofür er eine Rechnung stellt.
Bislang habe ich immer fertige DVDs mit Cover etc. in das Angebot mit aufgenommen. Dies will man hier nicht. Sie wollen
einen kompletten fertigen kleinen Film über das Fest. Eine DVD inklusive die fertige Bilddatei für das Cover. Die DVD wollen Sie selber kopieren und dann verkaufen, um so etwas Geld wieder reinzukriegen. Das ist für mich nun etwas Neues. In der Vergangenheit hab ich mit ähnlichen Veranstaltungen keine Probleme gehabt. Auch in Sachen Gema ging immer alles mit rechten Dingen zu. Wenn ich jetzt diesen
einen Film fertig gestellt habe, dann muss ich dafür an die Gema meine entsprechenden Gebühren zahlen. Nun bin ich der Meinung dass bei einer Vervielfältigung der fertigen DVD weitere Gemagebühren fällig wären, die dann auch der entsprechende "Vervielfältiger" zahlen müsste. Dies wurde in der Diskussionsrunde mit einem einfachen "Jaja" quittiert…
Zwei einfache Fragen hierzu:
1. Muss der "Vervielfältiger" extra zahlen?
2. Würde es reichen, solche Sachen schriftlich im Vertrag festzuhalten, die mich dann vor eventuellen Nachforderungen bewahren können? (Woher weiss ich, ob die das dann auch alles richtig machen mit der Abrechnung bei der Gema, jeder kennt den Aufwand der dahinter steckt, Verlage kontaktieren, Anträge ausfüllen, etc.)
Ich dank euch im Vorfeld für ein paar Tipps
lg
Steelfox
Antwort von rainermann:
hm, wenn Du einen Film im Auftrag herstellst, müsste sich ja eigentlich Dein Auftraggeber alleine um die GEMA kümmern. Du führst diesen Film ja nicht auf und kopierst ihn auch nicht und verkaufst die Kopien.
Würde ich einfach schriftlich auf der Rechnung vermerken.
Mal schaun, was noch andere dazu sagen...
Antwort von Steelfox:
Hi,
danke für deine Überlegung.
Hab heute Nachmittag mit einer Dame von der Verwertungsgesellschaft gesprochen. Grundsätzlich muß ich schon auch die Gebühr bezahlen, da ich ja eine DVD erstelle und diese auch weiter gebe.
Für eine weitere Vervielfältigung - egal wieviel - muß dann wohl jemand anderes aufkommen. Genau das kann ich aber nicht überprüfen. Ich hab Sie gefragt was passiert, wenn die weitere Vervielfältigung nicht gemeldet wird? Sie meinte, "das immer auch der Produzent des Werkes in dem Gemapflichtiges Repertoire verwendet wird für für eine korrekte Abrechnung verantwortlich ist, dies gelte insbesondere für Audiovisuelle Datenträger".
Damit hatte Sie sich eigentlich selbst wiedersprochen. Für weitere Fragen verwies sie mich auf die Richtlinien der Gema...
Tolle Sache. Damit bleibt wohl nach wie vor alles an mir hängen. Das würde bedeuten, das es egal wäre was in meinem Vertrag steht. Zahlen muß ich.
Ok. Dabei wollte mein Auftraggeber doch nur Geld sparen... Nix da!
;-)
lg
Steelfox
Antwort von Alf_300:
Und wie macht das der Bertelsmann-Verlag, falls der Mal eine VideoDVD kauft ?
Antwort von rainermann:
Hi,
Hab heute Nachmittag mit einer Dame von der Verwertungsgesellschaft gesprochen. Grundsätzlich muß ich schon auch die Gebühr bezahlen, da ich ja eine DVD erstelle und diese auch weiter gebe.
Sie meinte, "das immer auch der Produzent des Werkes in dem Gemapflichtiges Repertoire verwendet wird für für eine korrekte Abrechnung verantwortlich ist, dies gelte insbesondere für Audiovisuelle Datenträger".
hm, verstehe. Aber kann man bei einem solchen Event nicht im Grunde den Auftraggeber als Produzenten sehen? Im Sinne von, Du filmst und schneidest für ihn in seinem Auftrag. Er will die und die Musik drin haben und Du führst halt seine Anweisungen aus und berechnest Deine Arbeitszeit.
Eine Rechnung für Deine Arbeiten als Kameramann und für den Zusammenschnitt. Denn ich sag mal so: Ich zahl als Filmer ja ungern dafür, daß der Auftraggeber den und den Song drinhaben möchte. Da wäre ja jeder Cutter dem hoffnungslos ausgeliefert.
Bin gespannt, ob es hier noch andere Meinungen bzw. Infos gibt - dürfte ja doch den einen oder anderen Filmer ab und zu treffen.
Antwort von bjelgorod:
Hi,
ich würde eine Art Vertrag aufsetzen, in dem sich Dein Auftraggeber dazu verpflichtet die Rechte abzuklären.
Ich hab das mal für einen Kunden so aufgesetzt, da ging es allerdings nur um Verwendung von Musik und Videos in einem Film, der bei einem Event gezeigt wurde. Da Musik und Videos teilweise vom Auftraggeber geliefert wurden, hab ich mich so abgesichert. Ob das juristisch so haltbar ist, weiß ich allerdings nicht. Zumindest besser als nichts in der Hand zu haben.:
Vertragsgegenstand: Verpflichtung zum Rechteabgleich für die Videopräsentation anlässlich der Verabschiedung von XY in XY am TMJ
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das der Firma xy zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyright-Verletzungen sowie GEMA-Rechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen und die dafür notwendigen Kosten zu tragen.
2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen sowie GEMA-Rechten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Veröffentlichungen trägt alleine der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber stellt Firma XY von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen XY geltend machen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
4. Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass der Abgleich von Urheber- und Copyrightrechten, Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro und höher verursachen kann.
Antwort von Steelfox:
Aber kann man bei einem solchen Event nicht im Grunde den Auftraggeber als Produzenten sehen?
Das wäre genau genommen auch richtig so. Allerdings hapert es am Umstand, dass ja schon eine fertige DVD übergeben werden soll. Somit bin ich Lizenznehmer, für mehr DVDs sind dann lediglich neue Lizenzen zu beantragen. In unserem Dorf und darüber hinaus kennen sich die meisten von der Gemeindearbeit. Ich kenne die Auftraggeber also auch sehr gut und bin etwas in Sorge dass sie die Anmeldung ordentlich hinbekommen. Die haben davon keinen Plan. Schon allein die Preise im Angebot hat sie umgehauen. Davon bin ich mittlerweile Meilenweit weg.
(Inklusive aller Arbeiten, Abschreibung etc, würde der Stundenlohn effektiv nur noch bei rund 5€ liegen. Verkaufen werden die dann schätzungsweise nur um die 10 DVDs. Alles andere wird dann wieder schwarz kopiert und anschließend sonstwohin verschickt, hab mich mal tierisch deswegen aufgeregt, bin aber nur blöd angeguckt worden - Wenn ich eure Beiträge aus dem Forum hier so lese, denke ich immer, dass wir in verschiedenen Welten leben. Ist aber ein anderes Thema, sorry)
@bjelgorod
Ich muß mich also absichern, und würde auf alle Fälle ein paar deiner Anmerkungen Sinngemäß mit in mein Vertrag mit aufnehmen (obwohl ich mir fast sicher bin, dass ich hier bei uns einige damit ganz schön erschrecken könnte... ;-))
Danke soweit an euch. Wenn es jemanden interessiert, halte ich euch nach der nächsten Sitzung auf dem Laufenden, wie die Damen und Herren reagiert und sich entschieden haben.
Beste Grüße
Steelfox
Antwort von nordheide:
Hi,
Hab heute Nachmittag mit einer Dame von der Verwertungsgesellschaft gesprochen. Grundsätzlich muß ich schon auch die Gebühr bezahlen, da ich ja eine DVD erstelle und diese auch weiter gebe.
Sie meinte, "das immer auch der Produzent des Werkes in dem Gemapflichtiges Repertoire verwendet wird für für eine korrekte Abrechnung verantwortlich ist, dies gelte insbesondere für Audiovisuelle Datenträger".
hm, verstehe. Aber kann man bei einem solchen Event nicht im Grunde den Auftraggeber als Produzenten sehen? Im Sinne von, Du filmst und schneidest für ihn in seinem Auftrag. Er will die und die Musik drin haben und Du führst halt seine Anweisungen aus und berechnest Deine Arbeitszeit.
Eine Rechnung für Deine Arbeiten als Kameramann und für den Zusammenschnitt. Denn ich sag mal so: Ich zahl als Filmer ja ungern dafür, daß der Auftraggeber den und den Song drinhaben möchte. Da wäre ja jeder Cutter dem hoffnungslos ausgeliefert.
Bin gespannt, ob es hier noch andere Meinungen bzw. Infos gibt - dürfte ja doch den einen oder anderen Filmer ab und zu treffen.
Ich sehe das auch so. Sonst müsste doch der Cameramann oder Cutter jeder Produktion für Gemaverstöße haften. Aber wenn jemand auf der DVD erklärt, er sei Produzent, dann ist er es natürlich auch.
Alsp: Aufraggeber (AG) als Produzenten im im Extro ausweisen und ggfs. Cameramann und Schnitt nennen.
So würde ich es evtl. machen.
Und natürlich die Rechtsfolgen vom AG, wie oben beschrieben, unterzeichnen lassen.
Ein Restrisiko bleibt, deshalb würde ich einen derartigen Auftrag wohl doch nicht annehmen . Denn möglicherweise ist das Risiko größer als der Umsatz.
Antwort von dienstag_01:
Und dieses ganze Hin und Her wegen vielleicht 10 verkaufter CDs.
Das nenn ich Humor.
Antwort von newsart:
Hallo? Ich zahle doch nicht irgendwelche Gebühren für meinen Auftraggeber? Wer für die Musikrechte und Gebühren der Verwertungsgesellschaften aufkommt, wird im Produktionsvertrag geregelt. Arbeite ich mit Libraries, kreuze ich auf den Musikverträgen einfach an: "Rechnung an Auftraggeber". Ob der dan alles korrekt angibt, meldet oder abführt ist mir schnurz. Ich kann ja gar nicht überprüfen, ob etwa ein Werbefilm von meinem Auftraggeber nur national oder international eingesetzt wird. Und selbstverständlich muss auch für das Master, sei es ein Band, eine DVD oder sonstiges keine Gebühr gezahlt werden, sofern dies nicht schon öffentlich aufgeführt wird.
Selbstverständlich kann ich meinem Auftraggeber die Musikmeldung und Verträge abnehmen. Dann werden die Gebühren 1:1 weiterberechnet und hinzu kommt ein Honorar für diesen Service.
Antwort von Steelfox:
kurzer Nachtrag:
nachdem nun ein Vertrag mit einigen Anmerkungen und rechtlichen Absicherungen vorgelegt wurde, hatte man sich kurzerhand entschlossen, den Filmauftrag jemand anderem im Dorf zu übergeben. Ihm reicht eine Bockwurst und einen Becher Bier…
Da dieser es nicht „beruflich“ macht, braucht man nun auch keine Gebühren mehr an die Gema zu bezahlen. Man habe sich erkundigt, das sei schon ok so…
Aha!
Einige Filme des anderen sind mir bekannt (Er ist Schöpfer von brachialen Meisterwerken wie: „Das Auspumpen des Dorfteichs“ oder „Olaf’s neues Tomatenhaus“) und ich kann sagen, Qualität interessiert wohl niemanden mehr…
Ich weiß nicht was mich mehr schockiert hat, die Naivität sich über geltendes Recht hinwegsetzten zu können (die Ignoranz gegenüber eine Gemagebühr bezahlen zu müssen) oder die „heute-hat-doch-jeder-so-eine-Kamera-also-brauch-doch-keiner-mehr-für-ein-Film-bezahlen-Mentalität“.
Ihr habt Recht, es lohnt sich nicht, bin auch nicht traurig, dass es nun andere machen.
Grüße
Antwort von Taunus:
Hallo Steelfox,
hier will man sich offensichtlich zu geringsten Kosten eine Leistung erschleichen und dich dann anschließend mit allen rechtlichen Konsequenzen im Regen stehen lassen. Das bei nicht kommerzieller Aufnahme u. Weiterverbreitung keinerlei Lizenzgebühren anfallen sollen, ist natürlich ein Witz. Selbstverständlich finden im nicht kommerziellen Bereich ständig Urheberrechtsverletzungen statt. Da es aber nicht bemerkt wird, passiert natürlich meistens nichts. Sich nun aber mit einem solchen Konzept an jemanden zu wenden der das Ganze professionell betreibt, ist eine Frechheit, da er durch solche Machenschaften ruiniert werden kann.
Man sollte also aus Eigenschutz sofort dankend ablehnen. Urheberrechtsverletzungen sind ja bekanntlich ein Straftatbestand u. jeder müsste eigentlich bei Kenntnis der Straftat Anzeige erstatten.
Antwort von newsart:
Nun, genauso wie es professionelle Produzenten gibt und Möchte-Gern-Filmer, gibt es auch professionelle Kunden und Möchte-Gern-Auftraggeber. Suche nach den Ersteren! Aus welchem PLZ-Bereich kommst Du denn?
Antwort von frm:
Wieso lasst ihr den ganzen Gema schmähh nicht einfach und verwendet Gemafreie Musik? Z.b. Soundtaxi.net , die haben auch wirklich vernünftiger Musik zu vernünftigen Preisen!
Nur als Tipp.
Generell musst du sogar dafür bezahlen das du den Audiotrack der höchstwahrscheinlich von eine CD kommt, bearbeitest bzw auf ein anderes Medium kopierst. Die haben doch einen an der Waffel bei der Gema!
Hg
Florian
Antwort von Steelfox:
Hallo,
vielen Dank an alle die mir ein paar gute Tips gegeben haben.
Hierzu wollte ich nur abschließend sagen, dass ich den vermeintlichen Auftraggebern nochmal ins Gewissen geredet habe und mit welchen Konsequenzen sie eventuell zu rechnen hätten.
Von einem Filmauftrag - an wen auch immer - will man nun absehen. Das war denen dann doch zu heiß. Wer dann noch was privat filmt und verhökert wäre mir dann auch egal - Wen dem so sein sollte gehöre ich dennoch nicht zu denen, die andere Anschwärzen - wenn das dann noch rauskommt kann ich wohl mit meiner Familie umziehen, denn manche Mitbürger können ganz schön eklig werden...
Gott sei Dank bin ich nicht unbedingt auf diesen Auftrag angewiesen gewesen.
Grüße