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Infoseite // Absicherung vor Ansprüchen Dritter über die AGB?



Frage von smooth-appeal:


Kann man sich über die AGB vor Ansprüchen Dritter schützen (Recht am eigenen Bild, GEMA/Musikrechte, Markenrechtliche Scherereien usw.) schützen?

Quasi alle Risiken der Veröffentlichung auf den Auftraggeber abwälzen?

Falls ja würde ich mich sehr über einen Beispieltext freuen (Gibt sowieso keiner raus ;-)

Gruß
smooth-appeal

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Antwort von robbie:

Also ich hab meine AGB's vom zuständigen Fachverband bei der Wirtschaftskammer hier in Österreich, und da steht nichts sowas drinnen.

Was eventuell gehen würde ist ein Zusatz beim Vertrag, bzw ein zusätzlicher Vertrag bei Übergabe des fertigen Materials. Ich bin aber kein Anwalt, und kann daher nur raten...

"Mit der Übernahme des fertigen Materials übernimmt der Auftraggeber die Verpflichtung, alle Abgaben (Verwertungsgesellschaft, blablabla) ordnungsgemäß zu entrichten. Bei allfälligen Vergehen, die durch eine Nichtentrichtung dieser Abgaben entstehen, ist der Produzent schad und klaglos zu halten." so irgendwie vl???

und zum Recht am eigenen Bild, das wird schwierig, das sollte vielleicht auch irgendwie so geregelt werden, dass der Auftraggeber dafür zu sorgen hat, dass sie zu sehenden Personen ihr Einverständnis gegeben haben...

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Antwort von Andreas_Kiel:

Kann man sich über die AGB vor Ansprüchen Dritter schützen (Recht am eigenen Bild, GEMA/Musikrechte, Markenrechtliche Scherereien usw.) schützen?

Quasi alle Risiken der Veröffentlichung auf den Auftraggeber abwälzen?
Hi,
über die AGB funktioniert das sehr wahrscheinlich nicht, weil bereits die "Materialbeschaffung" beim Auftraggeber liegen kann (er stellt z.B. Model-Fotos, die Du in einem Clip verwendest) oder bei Dir (Du stellst das Model ein, erwirbst Nutzungsrechte an Fotos oder dergleichen). Geltendes Recht höherrangiger Art - Gesetze - kannst Du ohnehin nicht per AGB aushebeln, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen (da kommt es nicht einmal auf ein Verschulden an; die kannst Du auch versehentlich begehen und bist "dran"). Dort würde Dir eine Freistellungsklausel in den AGB nichts nutzen, weil sie den Auftraggeber mit Risiken belastet, auf die er gar keinen Einfluß hat.
Also regele das im Einzelvertrag (wird i.d.R. Werkvertrag sein), z.B.:

"Der Arbeitgeber stellt die folgenden Fotos (Videoclips) für die Produktion bereit: ... (einzeln auflisten, Hardcopies ggf. verkleinert hinzufügen) ... und versichert ausdrücklich, daß er die Nutzungsrechte hierfür eingeholt hat bzw. keine Rechte Dritter an diesen Materialien existieren."

Den Fall, daß jetzt ein Dritter kommt und zu Recht sagt: "he, das ist ja mein Foto!" kann Dich jetzt nicht mehr jucken (und praktischerweise brauchst Du das weder im Vertrag noch in den AGB zu regeln). Aus dem unterschriebenen Vertrag geht ja hervor, wer das Material für die Produktion stellte - schon bist Du fein raus :-)
Natürlich nicht ausnahmslos wie in der Juristerei ... es sei denn, Du wußtest oder hättest wissen müssen, das Foto /der Clip sei widerrechtlich verwendet worden.

GEMA: der Auftraggeber wird sich schön bedanken, wenn er die Rechte einholen und sich mit dem Verein rumärgern soll. Denk da mal drüber nach, das solltest Du eher anbieten und die Kosten einfach weiterreichen. Natürlich mußt Du da ganz sorgfältig arbeiten. Bei größeren Sachen läßt man auch einen Einzelvertrag vom Anwalt begutachten.

BG,
Andreas

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