Claim released, aber nur für dieses Mal...

Dies ist an sich erstmal eine gute Nachricht, denn es bedeutet, daß zumindest dieser Vermarkter (TuneCore) seriös agiert und etwaige Einsprüche differenziert bearbeitet -- ansatzweise. Denn unser Einspruch scheint leider nicht dazu geführt zu haben, daß der von TuneCore vertretene Song aus der ContentID-Datenbank gelöscht wurde. Denn laden wir den gleichen Clip testweise nochmals hoch, kommt wie beim ersten Mal die Copyright-Warnung. Und dies ist zugleich die nicht so gute Nachricht, schließlich muß also wirklich jeder, der das gleiche Lied wie wir auf Premiumbeat lizensiert und auf YouTube verwendet, aufs Neue einen Einspruch gegen den immer wieder falsch erhobenen Rechteanspruch einlegen. Korrekt wäre es, diesem Stück die ContentID wieder zu entziehen. Dies kann jedoch nur TuneCore selbst veranlassen, dann Google hat sich aus diesem ganzen Prozeß weitestgehend herausgenommen und bietet keine Anlaufstelle, um solche Fälle von offensichtlichem Mißbrauch der ContentID zu melden. Mit anderen Worten ist der Kläger hier zugleich der Richter -- das ist zwar keine neue Erkenntnis (hier ein guter Artikel zum Thema, mit einem besonders schlagendem Beispiel), brisant bleibt sie trotzdem. Als kleiner YouTuber hat man in diesem System eher das Nachsehen, wobei Google in 2012 immerhin etwas am Prozedere änderte. Wird ein Einspruch abgelehnt, kann man als User nun Revision beantragen, was allerdings – wenn der Copyrightanspruch für gültig befunden wird – dazu führen kann, daß YouTube das betreffende Video im Rahmen des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) entfernt und das Konto eine Urheberrechtsverwarnung erhält (mehr Info dazu bei Google).



Ferner ärgert die Tatsache, daß selbst nachdem unser Einspruch offensichtlich aktiv akzeptiert wurde (die 30 Tage, nachdem die Widerspruchsfrist automatisch abläuft, waren ja nicht um), die betreffende Musik auf YouTube via ContentID weiter vom Distributor beansprucht wird. In seinen Nutzungsbedingungen für die YouTube-Vermarktung läßt sich TuneCore von seinen Künstlern explizit bestätigen, "You warrant and represent that ... all of the YouTube Recordings are one hundred percent (100%) exclusively owned or controlled by you throughout the world and the use thereof as described or contemplated herein shall not infringe on the copyrights, trademark rights, publicity rights or other rights of any person or entity;", doch stellt sich heraus, daß dies nicht der Fall ist, werden die nötigen Konsequenzen also nicht gezogen. Hier geht es natürlich ums Geld, denn jeder Claim, der nicht mit einem Einspruch begegnet wird, bringt Einnahmen, sofern die bei den betreffenden Videos eingeblendete Werbung Klicks generiert. („This service finds, collects, and sends you revenue your sound recordings generate on YouTube, both from other people´s videos and videos on your own channel. Just choose tracks you want to collect money on and set your channel preferences.“)



Wir würden uns daher wünschen, daß Musik-Portale wie zB. Premiumbeat -- wenn sie schon vollmundig behaupten, "Our tracks won´t get flagged" -- ihre Kunden hier nicht allein lassen, sondern in einem eindeutigen Fall wie diesem dafür sorgen, daß der Vermarkter (bei uns also TuneCore) die ContentID komplett entfernt. Auf unsere Anfrage, ob ihnen diese spezielle Problematik bekannt sei, und was sie von unserer Idee einer zentralen Meldestelle für widerrechtlich mit ContentID belegte Tracks halten, bekamen wir von Premiumbeat nur eine vorgefertigte Standardantwort. „Unfortunately, false or mistaken copyright claims are a known issue with YouTube and music libraries. The most efficient response is to simply counter the claim with your PremiumBeat license“, das ist die exakte Formulierung aus ihrem FAQ, die nicht auf diesen spezifischen Fall von Mißbrauch eingeht. „I thank you for bringing this situation to our attention and we will pursue this further on our end to resolve the use of this track.“ klingt wiederum nach einer Einzellösung und nicht nach einem sonderlich großen Problembewußtsein. Aber immerhin bekommt man eine Antwort...



Übrigens, wie sich das Procedere gestaltet, wenn es sich bei der beanstandeten Musik um eine Creative Commons Lizenz handelt, haben wir nicht ausprobiert. Theoretisch wäre ein ähnliches Vorgehen beim Einspruch möglich, vorausgesetzt die Bedingungen der Lizenz wurden erfüllt und die Musik verletzt tatsächlich keine Urheberrechte von Dritten, was jedoch nicht immer ganz eindeutig feststellbar sein wird. Doch sicher sollte man sich dessen schon sein, und selbst dann ist ein Erfolg nicht garantiert.



Soweit also unser kleines Intermezzo mit der ContentID, in der Hoffnung es möge dem ein oder der anderen hilfreich sein. Wir fragen uns jetzt allerdings, ob wir hier einfach Pech hatten, und eines der wenigen Stücke erwischt haben, das geflaggt wird, oder ob es vielleicht doch häufiger Schwierigkeiten mit korrekt lizensierten Stücken gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Läuft bei Euch immer alles glatt? Wir würden uns über Feedback aus der Community freuen...


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