Wissen Investitionen und Steuern für selbständige / freiberufliche Filmer

Investitionen und Steuern für selbständige / freiberufliche Filmer

Steuern und Finanzen sind durchaus für viele Filmemacher relevant. Darum wollten wir auch mal ein paar grundlegende Worte dazu verlieren...

// 10:13 Di, 26. Jan 2021von

Ein Thema, das bisher bei slashCAM kaum redaktionell bearbeitet wurde, aber durchaus für viele Filmemacher relevant ist, sind Steuern und Finanzen. Ein Grund, warum man auch auf anderen Seiten so wenig über dieses Thema liest, könnte dabei an der aktuellen Rechtssituation liegen:




Unbefugte Hilfeleistung vs. Tipps und Ratschläge

So existiert mit § 5 StBerG ein gesetzliches Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Offensichtlich geht es bei diesem Paragraphen jedoch um die individuelle Hilfe bei der Steuererklärung, jedoch weniger um eine allgemeine Berichterstattung über Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung in einem speziellen Berufsfeld.



Deswegen gleich ein wichtiger Hinweis vorneweg: Die im Artikel gemachten Aussagen sind nur als Hinweise zu verstehen, seine eigenen Finanzen unter den genannten Aspekten einmal näher zu betrachten. Sie sind keinesfalls erschöpfend, sondern eher eine lose Übersicht an unsortierten Möglichkeiten, seine Steuermöglichkeiten grundsätzlich einschätzen zu können und somit seine Investitionsmöglichkeiten vielleicht in einem klareren Licht zu sehen.



Wir starten dafür mit ein paar grundsätzlichen Erklärungen zu Steuern. Denn wer keinen Steuerberater hat, sollte zumindest ein Basisverständnis besitzen, welche Gestaltungsmöglichkeiten als Freiberufler existieren. Und auch wer einen hat, kann von einem gewissen Grundwissen nur profitieren.




Einkommenssteuern

Wer selbständig/freiberuflich arbeitet, muss jährlich seine Einkünfte dem Finanzamt mit der sog. Einkommensteuererklärung offenlegen. Dies soll bis zum 31. Juli des Folgejahres erfolgen, was sich nur im Ausnahmefall noch weiter verlängern lässt. Alle Jahreseinkommen über ca. 9.700 Euro im Jahr werden progressiv versteuert. D.h. man zahlt bis 9.744 Euro (Stand 2021) noch keinen Cent Einkommenssteuer. Ab dieser Summe zahlt man auf jeden zusätzlich verdienten Euro 14 Cent. Dieser Anteil steigt progressiv bis man bei 254.446 Euro ca. 45 Cent für jeden zusätzlich verdienten Euro als Steuer abführen muss.



Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro zahlt man somit zwar insgesamt nur ca. 25 Prozent seines Einkommens als Steuern, also rund 12.500 Euro. Dies nennt man auch den Durchschnittssteuersatz. Für die eigene Planung relevanter ist jedoch, dass man für jeden weiteren Euro Verdienst bei 50.000 Einkommen ungefähr 40 Cent Steuern abgibt, was man auch als Grenzsteuersatz bezeichnet.



Wichtig ist der Grenzsteuersatz in erster Linie für geplante Investitionen. Unter anderem, weil nicht die gesamten Einnahmen auch steuerpflichtiges Einkommen sind. Man kann gegenüber dem Finanzamt in seiner Steuererklärung zahlreiche Ausgaben geltend machen, die das zu versteuernde Einkommen deutlich reduzieren.



Das zu versteuernde Einkommen wird festgelegt, indem man vom gesamten Jahreseinkommen seine Ausgaben/Aufwendungen abzieht. Das sind regelmäßige Ausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge, aber auch Firmenwagen oder Anfahrtspauschalen, Miete für einen Büroplatz oder die anteiligen Kosten eines Arbeitszimmers.



Spannender sind jedoch individuelle, materielle Ausgaben, die für die Erfüllung der Arbeit notwendig sind. Zum Beispiel die Miete oder der Kauf einer Kamera, eines PCs aber auch Speichermedien oder Druckerpapier. "Spannend" vor allem deswegen, weil sich hier die meisten Reibungspunkte mit dem Finanzamt ergeben können. So könnte vielleicht ein Gaming-Laptop als Ausgabe nicht anerkannt werden, obwohl dieser als Videoschnitt-Laptop das vernünftigste Preis-Leistungsverhältnis aufweist. Oder bei einer Kamera könnte das Finanzamt annehmen, dass diese zu einem großen Teil privat genutzt wird.



Foto von Mathieu Stern auf Unsplash
Foto von Mathieu Stern auf Unsplash





Leserkommentare // Neueste
Jalue  //  14:33 am 7.2.2021
Honorargestaltung: Ja, allein das wäre ein Thema für mindestens einen Bericht, gerne gefolgt von: Produktionsverträge und AGB's, Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenzrecht,...weiterlesen
Pianist  //  12:53 am 7.2.2021
Im Prinzip geht es ja schon damit los, dass viele es für vollkommen übertrieben halten, wenn man sagt, dass ein Selbständiger einen Stundensatz von mindestens 50 bis 100 EUR...weiterlesen
Jalue  //  12:10 am 7.2.2021
Etwas verspätet auch von mir ein Dankeschön für diesen Artikel. Da Slashcam de facto doch mehr ist, als ein reines Technikforum, würde ich mir mehr Texte zu...weiterlesen
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